VHV KFZ- Haftpflicht Versicherung
Abbildung vergrößern: VHV KFZ- Haftpflicht Versicherung
VHV KFZ- Haftpflicht Versicherung
VHV KFZ- Haftpflicht Versicherung
VHV KFZ- Haftpflicht Versicherung

VHV KFZ- Haftpflicht Versicherung

 Versicherung
Platz 119 in der Kategorie "Versicherungen". Versicherungs-Typ: KFZ-Versicherung / ...mehr
Bewertung: Kundenbewertung 3,00 / 5,00 (3.0 von 5)

VHV KFZ- Haftpflicht Versicherung Test, Erfahrungen und Testberichte vom Verbraucher

25188

Da geh ich wohl besser zu Fuß!

ein Testbericht von 2003-02-25 08:59:35 vom 25.02.2003
Empfehlung: nein
Meine Odyssee (Umzug von Österreich nach Deutschland) ist seit Kurzem wieder um ein Kapitel reicher: KFZ-Versicherungen.
In einigen meiner Berichten habe ich ja schon über die Leiden eines jungen Wärters in Form eines Österreichers geschrieben.
Nun also der nächste Punkt in einer Reihe.

Ich bekam vor genau einem Jahr den Tip, mich wegen einer benötigten Autoversicherung doch an die VHV zu wenden. Gesagt getan, ein kurzes Telefonat geführt, meine Situation geschildert, zwei Tage später lag ein Formular im Briefkasten.

So wirklich Sattelfest war ich leider noch nicht, was daran lag, dass ich mit den deutschen Termen nicht so wirklich auskannte. So gibt es z.B. hier die Beitragsklasse 35 (??) in der Haftpflicht. In Österreich aber gibt es Stufen von 0 (ewig und drei Jahre unfallfrei) bis ich weiß nicht wohin. Führerscheinneuling steigen bei 9 ein, alle zwei Jahre rückst du eine Stufe nach unten, bei Unfällen rauf.
Also ich wieder ans Telefon. Meine Schilderung, dass ich in Österreich bei 1 eingestuft war, veranlasste die Dame am Telefon zur Aussage, ich solle die Klasse 35 ins Formular eintragen.

Ich schickte also das Formular ab und bekam bald darauf meine Polizze. Bene!

Nach etwas mehr als drei Monaten dann der erste Schock: man hatte mich in die Stufe 230 raufgestuft, ich solle doch mal eben Euro 2.300,- nach überweisen!?
Es kostete mich zwei Wochen, sieben Telefonate und vier zuständige Personen, bis ich herausbekam, was passiert war. Die Stufe erhielt ich unter Vorbehalt (stand tatsächlich irgendwo kleingedruckt) und hätte müssen noch eine Vorversicherungsbestätigung nachreichen (was nirgend wo stand).
Naja, kein Problem, kann ich doch besorgen, faxe ich zu. Zwei Tage später bekam ich schon mal meine neue Polizze, vorbehaltlich auf 45!! eingestuft, mit einer kleinen Restzahlung. Aber ich würde ja bald die Bestätigung bereitstellen, dann ergebe sich das schon, dachte ich.

Ich habe also die österreichische Bestätigung eingereicht und harrte der Dinge. Weitere zwei Monate passierte nichts. Dann kam ein Brief von der VHV. Wird wohl die neue Polizze sein, war mein Gedanke. Mit nichten. Abermals Rückstufung in die Klasse 230!!!
Wieder waren viele Telefonate nötig, um rauszubekommen, wo das Problem lag.
Und ich konnte es einfach nicht glauben!
Man wollte diese Bestätigung nicht anerkennen!!
Aber warum?
Nun muss man wissen, dass in Österreich (keine Ahnung wie es hier ist) immer die letzte Versicherung die gerade aktuelle Einstufung feststellt. Das passiert, indem sie sich bei Versicherungsbeginn bei der vorhergehenden Versicherung erkundigt, welche Stufe der Klient dort hatte. Diese Stufe wird dann übernommen und fortgeführt. So ist man immer am aktuellen Stand, auch, wenn man die Versicherung öfter mal wechselt.
Ich war bei meiner letzten österreichischen Versicherung knapp zwei Jahre, bin mit Stufe 2 dort ein- und mit Stufe 1 ausgestiegen.

So.
Hier wurde dies aber nicht anerkannt mit der Begründung, dass ich bei der Versicherung nur knapp zwei Jahre versichert war! Meine Argumentation, dass die Stufe ja eigentlich alles über mein bisheriges Unfallverhalten aussagt (in Stufe 1 kommt man eben nur, wenn man 16 Jahre top gefahren ist), interessiert aber niemanden! Man wisse nicht, was Stufe 1, 2 oder sonst was bedeutet und das einzig Interessante an der Geschichte wäre der Zeitrahmen, in dem ich versichert war!!
Wie bitte?
Egal, ob ich monatlich einen Crash hatte, Hauptsache, ich war möglichst lange versichert? Nur dann bekomme ich in Deutschland eine mir zustehende Einstufung? (obwohl das ja gar nix darüber aussagt, ob es sie mir zusteht!)

Ja, so ist das. Ich muss eine Bestätigung der Versicherungsjahre vorweisen, meine Unfallfreiheit interessiert nicht!!
Nun, was machst Du, wenn Du nicht mal mehr weißt, bei welcher Versicherung Du vor 15 Jahren warst und es die Versicherung, bei der Du vor 12 Jahren warst, heute nicht mehr existiert?
Lapidare Auskunft: darum muss sich meine letzte Versicherung in Österreich kümmern!
Grundsätzlich: SO EIN QUATSCH!!
In diesem Fall: hat sie ja getan!
Die jeweils Letzte holt sich ja die Info von der Vorherigen (wie bereits beschreiben)!
Also was soll das!
Aber es half alles nichts – diese Bestätigung musste her.

Ich fand dann eine Möglichkeit, so eine Bestätigung zu bekommen und übergab – es waren wieder vier Wochen und zig Telefonate vergangen – per Fax diese an die VHV.
Alles wird gut!

Denkste!

Drei Wochen später lag eine Mahnung der VHV über Euro 2.375,- auf dem Tisch.
In einem Telefonat konnte ich erfahren, dass man diese Bestätigung zwar hatte, diese aber auf dem Geschäftspapier dieser österreichischen Versicherung so gut wie wertlos wäre. Es gäbe ein Formular der VHV, dass diese Versicherung ausfüllen müsse.

Ich war gaaaaaanz ruhig!!

Also schickte man mir dieses Formular, ich faxte es meiner Versicherung, diese füllte es aus, retournierte es mir und ich faxte es an die VHV.
HURRA, geschafft!! Ein kurzes Telefonat bestätigte mir das nun die Sache in Ordnung wäre und ich in die Klasse SF 11 mit 45% eingestuft werde.
Für mich wieder was Neues (SF 1) und warum 45? Es müsste doch 35 sein!
Aber mir war es egal, es war inzwischen kurz vor Weihnachten, ich wollte meine Ruhe und akzeptierte die Sache.

Im Januar dann die gute Nachricht: ich wurde in die Klasse SF 12 – 40% neu eingestuft. Wie schön. Gleichzeitig wurde meine Typklasse raufgestuft, womit sich unter dem Strich dann doch wieder eine Erhöhung ergab. Wie ich erfragen konnte, ist diese Typklassifizierung subjektive und kaum hinterfragbar. Wie nützlich!

Vorige Woche das Erwachen.
Ein Brief der VHV!
Ich ließ ihn von meiner Frau öffnen, ich konnte nicht mehr.
Aktuelle Info: ich werde wieder nach SF 11 mit 45% raufgestuft!!

So, ich telefoniere jetzt seit drei Tagen irgendjemanden hinterher und bekomme eben die telefonische Auskunft: klar, solange der Wisch nur als Fax und nicht im Original vorliegt, könne ich die SF 12 natürlich nicht beanspruchen. Ist doch glasklar, oder??
Bin ich Meister Propper, oder was?

Ich fragte die Dame dann gleich, ob die Sache damit gegessen sei, wenn ich ihr das Original zuschicken würde. Klar, war die Antwort.
Natürlich musste ich dann noch fragen, was den jetzt dabei rauskommen wird, wenn sie alle Unterlagen hätte.
Über die Antwort war ich verblüfft: SF 14 – 40%???

Wie denn das jetzt?

Ich bin ja fast versucht, dass Spiel noch sechs Monate weiterzutreiben, vielleicht gibt’s dann ja doch noch die zuerst zugesagten 35%!!

Sollte dies jetzt wirklich der Schlussstrich sein, hat es genau ein Jahr und einen breiten Ordner an Schriftverkehr gedauert, um eine gerechte Versicherungspolizze bei der VHV zu erhalten.

Für’s nächste Jahr werde ich mir wohl was überlegen müssen!
...
Produktbewertung:Kundenbewertung 3,00 / 5,00 3
Bewertung Testbericht:sehr hilfreich
Neue Informationen zum Produkt automatisch per E-Mail erhalten
Missbrauch melden
Kommentare
schnitzel
schnitzel, 13.04.2006
daumen hoch
bea1502
bea1502, 15.12.2007
lg bea
MaKu
MaKu, 15.12.2008
noch einen schönen Abend Matthias
Bericht bewerten und eigenen Kommentar schreiben
1-1 von 1  Versicherungen
Top Webtipps
Amazon.de
Niedrige Preise, Riesen-Auswahl und kostenlose Lieferung ab nur 20 EUR

Produktbeschreibung VHV KFZ- Haftpflicht Versicherung

 
Allgemeine Informationen VHV KFZ- Haftpflicht Versicherung
gelistet seit: 01.09.2003
Hersteller: VHV
weitere VHV Versicherungen
Bewertung durch unsere Mitglieder
Produktbewertung: Kundenbewertung 3,00 / 5,00
Allgemeine Informationen
Versicherungs-Typ: KFZ-Versicherung 
VHV KFZ- Haftpflicht Versicherung Versicherung im Vergleich
Home > Finanzen & Versicherungen > Versicherungen > VHV KFZ- Haftpflicht Versicherung > Überblick