Mehr zum Thema Versicherungen Testbericht

No-product-image
ab 8,50
Auf yopi.de gelistet seit 09/2003

5 Sterne
(8)
4 Sterne
(2)
3 Sterne
(1)
2 Sterne
(0)
1 Stern
(0)
0 Sterne
(2)

Erfahrungsbericht von Juwo6

Unfallkasse Thüringen - das sollte man wissen!

Pro:

damit ist eine \\\\\\\'Minderheit\\\\\\\' versichert

Kontra:

habe ich nicht

Empfehlung:

Ja

Hallo liebe Yopi-Gemeinde,
heute habe ich mal ein Thema aufgegriffen, was viele nicht wissen: wie ist man eigentlich versichert, wenn man bei \'Privat\', also in einem Haushalt arbeitet, sich ein paar Centelchen dazu verdient? In Thüringen gibt es dazu folgendes Modell, von dem ich meine, man muß das einfach wissen:
(Ich habe das Infoblatt und die Anmeldung allerdings der Einfachheit halber aus dem Internet heruntergeladen, somit widerspricht sich das mit der Erklärung zu anderen Quellen, wie man sie vor Senden eines Beitrages abgeben muß.)

Informationsblatt (entnommen aus dem Internet; Anm.v.juwo6)

Die Unfallkasse Thüringen informiert über die gesetzliche Unfallversicherung der Haushaltshilfen


Wer ist versichert ?

Die in Haushaltungen beschäftigten Personen sind ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht und die Höhe ihres Einkommens kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfälle versichert. Dies gilt auch dann, wenn es sich nur um eine stundenweise oder vorübergehende Tätigkeit handelt.

Versicherte in diesem Sinne können alle Personen sein, die z. B. für folgende Tätigkeiten im Privathaushalt beschäftigt werden:

· Reinigungskräfte
· Haushälterinnen
· Babysitter
· Au-pair-Mädchen
· Küchenhilfen
· Gartenhilfen
· Kindermädchen
· und andere

Nicht versichert ist, wer in einem Haushalt als Verwandter oder Verschwägerter bis zum zweiten Grad oder als Pflegekind der Haushaltsführenden oder der Ehegatten unentgeltlich tätig ist.

Der Begriff des Haushalts umfasst sowohl hauswirtschaftliche Tätigkeiten aller Art (z. B. kochen, waschen, putzen, nähen, einkaufen) wie auch die sonstige häusliche Betätigung (z. B. Pflege und Betreuung von Kindern und Erwachsenen). Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die erforderlichen Wege nach und von der Arbeitsstelle.

Welche Aufgabe hat die Unfallversicherung ?

Den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung obliegt neben der Unfallverhütung als weitere Hauptaufgabe, bei Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit den Verletzten (Erkrankten) durch Maßnahmen der medizinischen, schulisch-beruflichen und sozialen Rehabilitation bestmöglich wiederherzustellen und ihn, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Liegt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vor, entfällt gleichzeitig die Leistungspflicht der Krankenkasse.


Wer muss die Anmeldung vornehmen ?

Mitglied des gemeindlichen Unfallversicherungsträgers ist der Haushaltsvorstand.
Die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes und bedarf daher keines Vertragsabschlusses.
Die Mitgliedschaft kann auch nicht durch eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung ersetzt werden.

Der Haushaltsvorstand ist gesetzlich verpflichtet, die Beschäftigung von Personen im Haushalt (auch wenn diese nur stundenweise oder vorübergehend tätig werden) binnen einer Woche dem Unfallversicherungsträger zu melden (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Die Anzeigepflicht besteht ohne Rücksicht darauf, ob gleichzeitig Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung besteht (geringfügige Beschäftigung).

Wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Hauspersonal beendet wird, muss eine schriftliche Abmeldung an den Unfallversicherungsträger erfolgen.

Nicht zuständig ist der gemeindliche Unfallversicherungsträger für Beschäftigte in

· landwirtschaftlichen Haushalten, das sind Haushalte, die dem landwirtschaftlichen Unternehmen wesentlich dienen;

· Ärzte-, Zahnärzte- und Tierärztehaushalten, wenn deren Haushalt und Praxis eine räumliche Einheit (gleiches Grundstück, räumlich benachbarte Grundstücke) bilden;

· Haushalten, welche so eng mit dem gewerblichen Unternehmen verbunden sind, dass sich die Haushaltstätigkeit als Bestandteil des gewerblichen Unternehmens darstellt (z. B. bei Bäckereien, Metzgereien, Gaststätten);

· bei wechselseitiger Tätigkeit im Haushalt und im Gewerbebetrieb, wenn die Tätigkeit für den Gewerbebetrieb 50 % und mehr der Gesamttätigkeit beträgt. Bei einer geringeren Heranziehung zu Arbeiten im gewerblichen Betrieb bleibt die Zuständigkeit des gemeindlichen Unfallversicherungsverbandes bestehen.

Für die genannten Arbeiten ist die jeweils fachlich zuständige Berufsgenossenschaft Versicherungsträger.


Wann ist eine Unfallanzeige zu erstatten ?

Erleidet ein Versicherter einen Arbeitsunfall, hat der Unfallversicherungsträger nicht erst auf Antrag des Verletzten oder seiner Hinterbliebenen, sondern von Amts wegen ein Entschädigungsverfahren durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass der Unfallversicherungsträger umgehend und umfassend von dem Arbeitsunfall Kenntnis erlangt. Diesem Zweck dient die gesetzlich vorgeschriebene Unfallanzeige des Unternehmers.

Der Haushaltsvorstand hat nach § 190 SGB VII jeden Unfall anzuzeigen, der den Tod des Versicherten zur Folge hat oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt. Der Unfall ist binnen drei Tagen anzuzeigen, nachdem der Haushaltsvorstand davon erfahren hat. Todesfälle und andere schwere Unfälle und Massenunfälle sind außerdem sofort fernmündlich oder telegrafisch zu melden.


Wer gibt Informationen zu den Einzelheiten ?

Unfallkasse Thüringen
Humboldtstraße 111
99867 Gotha
Frau Tamara Menzel
Tel. (0 36 21)7 77-3 06
E-mail: [email protected]

Interessant dabei ist, daß alles anonym geschieht und der Beitrag sich für den Arbeitgeber bei ca. 35 EUR im JAHR(!) bewegt. und hier auch noch ein Formular zur Anmeldung:

(Entnommen aus dem Internet; Anm.v.juwo6)

Unfallkasse Thüringen Mitgliedsabteilung Humboldtstraße 111 99867 Gotha Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung für Hauspersonal
Für die im Haushalt beschäftigte (n) _____ Person (en) wird hiermit gesetzlicher Unfallversicherungsschutz ab _________________ beantragt. Anschrift des Haushaltungsvorstandes (Arbeitgeber): Vor- und Zuname: __________________________________Straße/PLZ/Wohnort: __________________________________Tel.-Nr.: __________________________________1. Welches Hauspersonal (z. B. Putzfrau) beschäftigen Sie? __________________________________ 2. Erfolgt eine Entgeltzahlung? _______ ja _______ nein Nur beantworten, wenn es sich beim Hauspersonal um 1. oder. 2. Verwandtschaftsgrad handelt. 3. Falls eine Gartenhilfe beschäftigt wird, wie groß (ha/qm) ist Ihr Garten? __________________________________ 4. Falls Schriftverkehr über eine dritte Person geführt werden soll:Vor- und Zuname: __________________________________PLZ/Wohnort/Straße: __________________________________Die folgenden Fragen sind nur dann auszufüllen, wenn das Personal gleichzeitig in Ihrem Gewerbebetrieb oder einer Praxis beschäftigt wird.5.Besitzen Sie bzw. Ihr Ehegatte einen Gewerbebetrieb, ein Büro, ein Geschäft, eine Praxis o. ä.? __________________________________ 6. Wird Ihr Hauspersonal regelmäßig auch zu Arbeiten in diesem Betrieb herangezogen?Wenn ja, in welchem Verhältnis (%) wird es beschäftigt?im Haushalt _______% im Betrieb _______% 7. Bildet Haushalt und Betrieb eine räumliche Einheit (gleiches Grundstück, räumlich benachbarte Grundstücke)?_______ ja _______ nein 8. Sind Sie mit dem Betrieb Mitglied einer gewerblichen oder landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) Wenn ja, in welcher? __________________________________ 9. Entrichten Sie für Ihr Hauspersonal bereits Beiträge an eine andere Berufsgenossenschaft?Wenn ja, an welche? __________________________________ ____________________________________________________________________Datum Unterschrift

So, ich finde, das sollte reichen und vielleicht gibt es ja auch in anderen Bundesländern diese Möglichkeiten. Ob die UKT in ganz Deutschland wirksam ist, weiß ich leider nicht.

Ich hoffe, daß diese, ja wie soll ich sagen - Veröffetlichung - keinen Anstoß bei irgend jemandem erregt.

16 Bewertungen, 1 Kommentar

  • ingoa09

    02.06.2008, 01:47 Uhr von ingoa09
    Bewertung: sehr hilfreich

    Sehr ausführlich und hilfreich! Gruß Ingo