eventim.de Testbericht
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Summe aller Bewertungen
- Aufmachung:
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- Benutzerfreundlichkeit:
- Navigation:
- Funktionsvielfalt:
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Erfahrungsbericht von yopyop
Eventim - Unfähigkeit oder Abzocke?
Pro:
Pünktliche Lieferung
Kontra:
Buchhalterisches Chaos und/oder Unverschämtheit
Empfehlung:
Ja
Am 3. Oktober 2005 gibt mein fünfzehnjähriger Sohn eine Onlinebestellung für eine Anzahl von Konzertkarten bei der „CTS Eventim AG" auf. Preis: 57,10 Euro, gewählte Zahlungsart: Abbuchung. Am 7. Oktober treffen die Tickets ein.
Am 19. Oktober erhalten wir eine Mahnung (Mahngebühr: 6 Euro); angeblich hat unsere Bank die Lastschrift nicht akzeptiert. Ich rufe bei der Bank an: der Versuch einer Abbuchung wurde nicht gemacht. Ich befrage meinen Jüngsten: hast du auch die Kontonummer richtig angegeben? Er ist sich nicht sicher, weil er von Eventim keine entsprechende Bestätigung erhalten hat. Also rufe ich bei Eventim direkt an, um die Sache zu klären. Dort weist man mich ab und teilt mir mit, eine mündliche Klärung sei nur über die kostenpflichtige Servicenummer möglich.
Da schreibe ich lieber. Am 21. Oktober setze ich Eventim per E-Mail unter Angabe der Auftragsnummer über die garantiert richtige Kontonummer in Kenntnis und bitte um Abbuchung. Am 28. Oktober erhalte ich eine Antwortmail: „Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, benötigen wir Ihre Ordernummer oder Kundennummer." Ich teile also die Auftragsnummer am selben Tage NOCHMALS schriftlich mit.
Am 2. November finde ich eine zweite Mahnung in der Post (neue, zusätzliche Mahngebühr: 5 Euro); zugleich droht man mit der Einschaltung eines Inkassobüros. Diesmal antworte ich per Einschreiben, teile mit Hinweis auf den bereits erfolgten E-Mail-Verkehr NOCHMALS die Kontonummer mit und bitte NOCHMALS um Abbuchung.
Am 15. November erfolgt die Antwort darauf per Email: man werde den Sachverhalt prüfen. Zwei Tage später teilt man auf demselben Wege mit, die angegebene Kontonummer sei falsch gewesen, und fordert die Überweisung.
Am 17. November weise ich per E-Mail darauf hin, daß Eventim spätestens am 21. Oktober die korrekte Nummer erhalten hat, und bitte NOCHMALS um Abbuchung.
Antwort von Eventim vom selben Tage: „Ihr Sohn möchte bitte auf die Mahnung reagieren und den dort ersichtlichen Betrag auf das dort angegebene Konto überweisen."
Meine unverzügliche Rückantwort: „Sie möchten bitte die Ihnen bislang zugegangenen, leicht faßlichen Schreiben zur Kenntnis nehmen und vereinbarungsgemäß abbuchen."
Antwort von Eventim vom 19. November: „Wenn Sie nicht schnellstmöglich überweisen, werden Ihnen weitere Mahnkosten entstehen. SIE gaben uns falsche Abbuchungsdaten an und lösten damit den gesamten Prozess aus."
Meine umgehende Rückantwort: „Es reicht jetzt. Die korrekten Abbuchungsdaten wurden Ihnen spätestens am 21. Oktober 2005 mitgeteilt. Buchen Sie also freundlichst den bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Betrag ab; Sie sind dazu ermächtigt. Sollten Sie Zweifel an der vertraglich vereinbarten Zahlungsweise haben, lesen Sie bitte Ihre eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen."
Abgebucht wird nichts. Stattdessen schickt ein Inkasso-Unternehmens im Auftrag von Eventim per Post eine blödsinnige Forderung über insgesamt 115,49 Euro.
Am 19. Oktober erhalten wir eine Mahnung (Mahngebühr: 6 Euro); angeblich hat unsere Bank die Lastschrift nicht akzeptiert. Ich rufe bei der Bank an: der Versuch einer Abbuchung wurde nicht gemacht. Ich befrage meinen Jüngsten: hast du auch die Kontonummer richtig angegeben? Er ist sich nicht sicher, weil er von Eventim keine entsprechende Bestätigung erhalten hat. Also rufe ich bei Eventim direkt an, um die Sache zu klären. Dort weist man mich ab und teilt mir mit, eine mündliche Klärung sei nur über die kostenpflichtige Servicenummer möglich.
Da schreibe ich lieber. Am 21. Oktober setze ich Eventim per E-Mail unter Angabe der Auftragsnummer über die garantiert richtige Kontonummer in Kenntnis und bitte um Abbuchung. Am 28. Oktober erhalte ich eine Antwortmail: „Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, benötigen wir Ihre Ordernummer oder Kundennummer." Ich teile also die Auftragsnummer am selben Tage NOCHMALS schriftlich mit.
Am 2. November finde ich eine zweite Mahnung in der Post (neue, zusätzliche Mahngebühr: 5 Euro); zugleich droht man mit der Einschaltung eines Inkassobüros. Diesmal antworte ich per Einschreiben, teile mit Hinweis auf den bereits erfolgten E-Mail-Verkehr NOCHMALS die Kontonummer mit und bitte NOCHMALS um Abbuchung.
Am 15. November erfolgt die Antwort darauf per Email: man werde den Sachverhalt prüfen. Zwei Tage später teilt man auf demselben Wege mit, die angegebene Kontonummer sei falsch gewesen, und fordert die Überweisung.
Am 17. November weise ich per E-Mail darauf hin, daß Eventim spätestens am 21. Oktober die korrekte Nummer erhalten hat, und bitte NOCHMALS um Abbuchung.
Antwort von Eventim vom selben Tage: „Ihr Sohn möchte bitte auf die Mahnung reagieren und den dort ersichtlichen Betrag auf das dort angegebene Konto überweisen."
Meine unverzügliche Rückantwort: „Sie möchten bitte die Ihnen bislang zugegangenen, leicht faßlichen Schreiben zur Kenntnis nehmen und vereinbarungsgemäß abbuchen."
Antwort von Eventim vom 19. November: „Wenn Sie nicht schnellstmöglich überweisen, werden Ihnen weitere Mahnkosten entstehen. SIE gaben uns falsche Abbuchungsdaten an und lösten damit den gesamten Prozess aus."
Meine umgehende Rückantwort: „Es reicht jetzt. Die korrekten Abbuchungsdaten wurden Ihnen spätestens am 21. Oktober 2005 mitgeteilt. Buchen Sie also freundlichst den bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Betrag ab; Sie sind dazu ermächtigt. Sollten Sie Zweifel an der vertraglich vereinbarten Zahlungsweise haben, lesen Sie bitte Ihre eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen."
Abgebucht wird nichts. Stattdessen schickt ein Inkasso-Unternehmens im Auftrag von Eventim per Post eine blödsinnige Forderung über insgesamt 115,49 Euro.
9 Bewertungen, 4 Kommentare
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28.11.2005, 08:47 Uhr von animaldream
Bewertung: sehr hilfreichLG animaldream
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26.11.2005, 21:53 Uhr von sindimindi
Bewertung: sehr hilfreichEin unglaublicher Saftladen!! - an zufriedenen Kunden scheinen die seltsamerweise überhaupt kein Interesse zu haben! <br/>LG, Roland
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26.11.2005, 18:51 Uhr von Diva24
Bewertung: sehr hilfreichNa hoffentlich kommt ihr aus der Sache wieder raus.
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26.11.2005, 17:31 Uhr von irmi1967
Bewertung: sehr hilfreichdann hättest halt überwiesen *schmunzel* und fertig. Wenn trotzdem noch abgebucht worden wäre, einfach rückbuchen lassen. Das lange hin und her wäre mir zu blöd gewesen. LG.
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