Arbeitszeugnisse Testberichte
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Tests und Erfahrungsberichte
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Es ist nicht alles Gold was glänzt
15.12.2002, 14:53 Uhr von
Teressa
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Kontra:
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Empfehlung:
Ja
Hallo zusammen
kurz vor Ende meiner Beschäftigungspause, die ich mir nach der Geburt meines Jüngsten gönnte, nahm ich interessenhalber an einem Orientierungs- und Reintegrationsseminar teil.
Solch ein Seminar soll den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Man übt Vorstellungsgespräche, lernt wie man sich richtig bewirbt und wie man ein Arbeitszeugnis zwischen den Zeilen liest. Genau hierzu möchte ich Euch ein paar Tipps geben.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis über Dauer, Leistung und Führung auszustellen. Es darf keine unwahren Behauptungen enthalten und es darf dem Arbeitnehmer sein berufliches Weiterkommen nicht erschweren. Weiter muss die Tätigkeitsdauer, das bedeutet: Beschäftigungsbeginn und Ausscheiden muss genauestens angegeben werden. Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern muss angesprochen werden, sonst liegt der Verdacht nahe, dass der Beurteilte mit Chefs und Kollegen angeeckt hat. Ein einfaches Zeugnis beinhaltet lediglich eine Arbeitsbestätigung (war in der Zeit von...bis...beschäftigt ..als...), wobei ein qualifiziertes Zeugnis die Arbeitsweise bewertet. Achtung: Im Wort Zufriedenheit können Zensuren von Sehr gut bis unzureichend versteckt sein! Doch später mehr dazu. Auch in der Ausführlichkeit eines Zeugnisses drückt sich die Meinung des Vorgesetzten aus. Je kürzer ein Zeugnis, desto schlechter die Beurteilung. Ein gutes Zeugnis beschreibt einzelne Tätigkeiten und Funktionen.
Das Zeugnis sollte eine genaue Arbeitsbeschreibung enthalten. Je größer die verantwortliche Tätigkeit, desto komplexer sollte die Beschreibung derer sein. Einem Arbeitnehmer in leitender Position muss bescheinigt werden wie er mit seinen untergebenen Mitarbeitern klar kam, ansonsten ist anzunehmen, dass er kaum oder überhaupt nicht in der Lage ist eine Führungstätigkeit zu übernehmen.
Die fehlende Aussage, dass der Beurteilte ehrlich ist, lässt verstehen, dass er nicht vertrauenswürdig ist.
Wenn man selbst gekündigt hat, sollte man auf jeden Fall auf den Eintag bestehen, dass man die Firma auf eigenen Wunsch verlässt. Hat die Firma dem Arbeitnehmer gekündigt, darf sie nicht den Grund nennen, es sei denn es handelt sich um eine Straftat wie z.B. Diebstahl oder Unterschlagung. Fehlt dieser Hinweis und der Arbeitnehmer begeht die gleiche Tat in der neuen Firma, so kann die alte Firma auf Grund dessen belangt werden. Ist im Zeugnis vermerkt im gegenseitigen Einvernehmen, ist davon auszugehen, dass ihm gekündigt wurde
Bei einem guten Mitarbeiter ist es üblich, ihm für die Zukunft alles Gute zu wünschen. War man besonders zufrieden, sollte der Vermerk Wir bedauern sein Ausscheiden, nicht fehlen.
Gesetzlich sind negative Urteile in einem Zeugnis nicht zulässig, jedoch gibt es eine Art Geheimsprache, die im ersten Augenblick sehr positiv klingt, aber jeden guten Personalchef aufhorchen lässt.
Typische Formulierungen und deren Geheimcode
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Formulierung
Er (sie) hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.
Bedeutung
Er (sie) ist ein Bürokrat, der keine Eigeninitiative entwickelt.
Formulierung
Er (sie) hat alle Arbeiten ordentlich erledigt
Bedeutung
Eigeninitiative ist nicht die Stärke. Ordentlich? Ja, aber auch zur Zufriedenheit???
Formulierung
Mit seinem Vorgesetzten ist er (sie) gut zurechtgekommen.
Bedeutung
Er (sie) ist ein Mitläufer. Ist er (sie) auch mit den Kollegen ausgekommen???
Formulierung
Er (sie) war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.
Bedeutung
Er (sie) ist ein(e) unangenehme(r) Mitarbeiter(in)
Formulierung
Wegen seiner (ihrer) Pünktlichkeit war er (sie) stets ein (gutes)Vorbild.
Bedeutung
In jeder Hinsicht eine Niete pünktlich auch bei Feierabend.
Formulierung
Er (sie) bemühte sich den Anforderungen gerecht zu werden.
Bedeutung
Er (sie) hat versagt.
Formulierung
Er (sie) hat sich im Rahmen seiner (ihrer) Fähigkeiten eingesetzt.
Bedeutung
Er (sie) hat getan, was er (sie) konnte, aber viel ist nicht herausgekommen.
Formulierung
Alle Arbeiten erledigte er(sie) mit großem Fleiß und Interesse.
Bedeutung
Er (sie) war eifrig, aber nicht besonders tüchtig.
Formulierung
Im Kollegenkreis galt er (sie) als tolerante(r) Mitarbeiter(in).
Bedeutung
Für Vorgesetzte ist er(sie) eine harte Nuss.
Formulierung
Wir lernten ihn(sie) als umgängliche(n) Kollegen(in) kennen.
Bedeutung
Viele Mitarbeiter sahen ihn (sie) lieber von hinten als von vorne.
Formulierung
Er (sie) ist ein(e ) zuverlässige(r ) Mitarbeiter(in).
Bedeutung
Er (sie) ist zur Stelle wenn man ihn(sie) braucht, allerdings ist er (sie) nicht immer zu gebrauchen.
Formulierung
Durch seine (ihre) Geselligkeit trug er (sie) zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.
Bedeutung
Er (sie) neigt zu übertriebenem Alkoholkonsum.
Formulierung
Für die Belange der Belegschaft bewies er (sie) stets Einfühlungsvermögen.
Bedeutung
Er (sie) suchte Sexkontakte bei Betriebsangehörigen.
Formulierung
Für die Belange der Belegschaft bewies er (sie) stets umfassendes Einfühlungsvermögen.
Bedeutung
Er (sie) sucht homosexuelle Kontakte.
Formulierung
Er (sie) ist freundlich und aufmerksam.
Bedeutung
Angenehme(r) Mitarbeiter(in).
Formulierung
Er (sie) hat sich stets um gute Vorschläge bemüht.
Bedeutung
Besserwisser.
Formulierung
In seinem(ihrem) Verhalten war er(sie) stets ein Vorbild. (ohne Leistungsbewertung)
Bedeutung
Das war auch schon alles.
Formulierung
Er trat innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens engagiert für die Interessen der Arbeitnehmer
Bedeutung
Er hat im Betriebsrat mitgearbeitet.
Formulierung
Unsere besten Wünsche begleiten ihn. Wir wünschen ihm alles Gute, vor allem Gesundheit. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles nur erdenklich Gute.
Bedeutung
Ironische Schlussbemerkungen, sinngemäß: Wir weinen ihm keine Träne nach.
ARBEITSLEISTUNG
= = = = = = = = =
(Sehr gut)
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
(Gut)
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
(Befriedigend)
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
(Ausreichend)
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt.
(Mangelhaft)
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
(Ungenügend)
Er hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
ARBEITSERFOLG
= = = = = = = =
(Sehr gut)
Er fand und realisierte stets sehr gute und kostengünstige Lösungen.
(Gut)
Er fand und realisierte sehr gute und kostengünstige Lösungen.
(Befriedigend)
Er fand und realisierte gute und kostengünstige Lösungen.
(Ausreichend)
Er zeigte stets eine zufriedenstellende Arbeitsqualität.
(Mangelhaft)
Er arbeitet insgesamt zufriedenstellend.
(Ungenügend)
Er bemühte sich um sinnvolle Lösungen.
ARBEITSWEISE
= = = = = = =
(Sehr gut)
Seine Aufgaben erledigte er stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit.
(Gut)
Seine Aufgaben erledigte er stets mit großer Sorgfalt und Genauigkeit.
(Befriedigend)
Seine Aufgaben erledigte er stets mit Sorgfalt und Genauigkeit.
(Ausreichend)
Seine Aufgaben erledigte er mit Sorgfalt und Genauigkeit.
(Mangelhaft)
Seine Aufgaben erledigte er im Allgemeinen Sorgfalt und Genauigkeit.
(Ungenügend)
Er bemühte sich, seine Aufgaben mit Sorgfalt zu erledigen.
VERHALTEN
= = = = =
(Sehr gut)
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei/vorbildlich.
(Gut)
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei/ vorbildlich.
(Befriedigend)
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut.
(Ausreichend)
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets befriedigend.
(Mangelhaft)
Er hat alle seine Arbeiten ordnungsgemäß erledigt. Sein Verhalten im Dienst war angemessen.
(Ungenügend)
Er war stets um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten bemüht.
FÜHRUNGSQUALITÄT
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(Sehr gut)
Er verstand es seine Mitarbeiter so zu überzeugen und zu motivieren, dass er alle ihm übertragenen Aufgaben mit großem Erfolg verwirklichen konnte.
(Gut)
Er überzeugte seine Mitarbeiter und förderte die Zusammenarbeit. Er informierte sein Team, regte Weiterbildung an und delegierte Aufgaben und Verantwortung und erreichte so ein hohes Abteilungsergebnis.
(Befriedigend)
Er führte seine Mitarbeiter zielbewusst zu überdurchschnittlichen Leistungen.
(Ausreichend)
Er motivierte seine Mitarbeiter und erreichte so stets voll befriedigende Leistungen.
(Mangelhaft)
Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter.
(Ungenügend)
Er koordinierte die Arbeit seiner Mitarbeiter und gab klare Anweisungen. Er führte straff demokratisch (pflegte einen autoritären Führungsstil).
Kann man ein Zeugnis korrigieren lassen?
Alles Negative, was ein Arbeitgeber ins Zeugnis schreibt muss er beweisen können. Als Arbeitnehmer kann man ohne Bedenken auf eine Korrektur bestehen. Es kann natürlich vorkommen, das es der Vorgesetzte auf einen Prozess ankommen lässt, und all die negativen Einträge vor Gericht beweisen könnte. Ob man es selbst darauf ankommen lassen möchte, muss jeder für sich entscheiden. Eine Alternative wäre, sich mit einem einfachen Zeugnis, das bedeutet eine Arbeitsbestätigung abzufinden. Dies wäre natürlich sehr auffällig, wenn alle anderen Zeugnisse die vorliegen, qualifiziert sind. Und einfach zu behaupten ein Zeugnis sei verbrannt oder beim Unzug abhanden gekommen *g* , das ist nun echt ein sehr alter Trick den niemand glaubt. Aber wie gesagt, jeder muss das für sich entscheiden.
Ich hoffe, dass ich mit diesem Bericht dem einen oder anderen ein paar wertvolle Tipps weitergeben konnte. Ich bedanke mich für´s Lesen und wünsche allen viel Erfolg und eine schöne Adventszeit.
Teressa :-) weiterlesen schließen -
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Arbeitszeugnisse richtig deuten
28.11.2002, 15:35 Uhr von
willibald-1
Zur Zeit selten hier. Gegenlesungen dauern daher - kommen aber!Pro:
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Kontra:
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Empfehlung:
Ja
Beinahe jeder von uns wird wohl irgendwann einmal ein Arbeitszeugnis benötigen. Der eine oder andere wird vielleicht auch mal eins schreiben müssen/dürfen.
Immer wieder mal gibt es Ärger über Arbeitszeugnisse. Da hat der Chef oder ehemalige Chef was geschrieben, womit der Arbeitnehmer nicht einverstanden ist. Oder man hält sein Zeugnis fuer supertoll, und seine Bewerbung auf die nächste Stelle bekommt man trotzdem postwendend zurück - und kann den Gedanken daran, daß das Zeugnis schuld sein könnte, nicht verdrängen.
Manche Chefs sind sich (leider) nicht darüber im klaren, daß unter Umständen das, was sie für ein wirklich gutes Zeugnis halten, auch ganz anders interpretiert werden kann.
Ein Buch gibt nun einen umfassenden Überblick darüber, was in einem Arbeitszeugnis drinstehen sollte, drinstehen darf - und nicht drinstehen soll! Es handelt auch so Themen ab wie die Bedeutung des Arbeitszeugnisses generell oder die (arbeits-) rechtlichen Aspekte. Auch der Aufbau eines Arbeitszeugnisses wird behandelt. Und natürlich: welche Formulierungen werden üblicherweise wie interpretiert. Geschrieben wurde es von Hans Friedrich und heißt "Zeugnisse im Beruf".
Natürlich kann man dem jetzt entgegenhalten, daß man einzelne Formulierungen nicht überinterpretieren soll. Und tatsächlich klingt manche Interpretation auch ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Allerdings hilft diese Argumentation nichts, wenn und solange es einen gewissen Konsens darüber gibt, wie bestimmte Formulierungen zu verstehen und gemeint sind.
Jedem, der irgendwelche Zweifel hat, ob sein Zeugnis wirklich das aussagt, was der Chef sagen will, und jedem, der über sein Zeugnis noch mal diskutieren will, kann dieses Buch eine echte Hilfe sein!
Ein Bekannter hat mir dieses Buch mal ausgeliehn. Und mit Hilfe dieses Buches konnten wir unseren Chef dann überzeugen, das Zeugnis für einen Kollegen noch mal zu überarbeiten. Der war nämlich ein wirklich rundum toller Mitarbeiter - aber mit dem ursprünglichen Zeugnis hätte das kein neuer Chef geglaubt.
(Hans Friedrich: Zeugnisse im Beruf. Falken Verlag, 1996.
ISBN: 3635600695) weiterlesen schließen
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