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Pro & Kontra
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- je nach Wahl der KK unterschiedlich
Nachteile / Kritik
- je nach Wahl der KK unterschiedlich
Tests und Erfahrungsberichte
-
Krankenkassenwechsel – aber bitte RICHTIG !!! ©Koh-i-Noor / mirco30
5Pro:
je nach Wahl der KK unterschiedlich
Kontra:
je nach Wahl der KK unterschiedlich
Empfehlung:
Ja
Krankenkassenwechsel – aber bitte RICHTIG !!! ©Koh-i-Noor / mirco30
(sehr langer und ausführlicher Bericht :-)
Inhalt:
Vorwort
Einleitung
Abkürzungen (wichtig für das weitere Verständnis des Textes !)
A: Gesetzliche Krankenversicherung
1. Beitragsbemessungsgrenze
2. Verschiedene gesetzliche Krankenkassen
3. Krankenkassenwahlrecht und Krankenkassenwahl
4. Bindungsfrist und Sonderkündigungsrecht
5. Risikostrukturausgleich
6. Kopfpauschale
7. Das Argument: „Ich bin ja jung und gesund und nie krank, ich zahle immer
nur und beanspruche nichts, also kann ich auch eine Billigkasse nehmen.“
8. Wann sollte ich grundsätzlich von einem Krankenkassenwechsel absehen !
9. Zusammenfassung
10. Die besten gesetzlichen Krankenkassen
Nachwort
Vorwort
Der folgende Bericht ist sehr kompakt, sehr lang und mit vielen Fachbegriffen bestückt, die ich jedoch im Text auch zu erklären versuche. Sollten Sie nach dem Lesen des Berichtes noch Fragen zum Verständnis oder zum Inhalt haben, schreiben Sie mir gern eine Mail an: [email protected] und ich werde Ihnen dann nach bestem Wissen und Gewissen antworten.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Bericht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, sondern nur die wichtigsten Punkte angesprochen sind, da es sonst ein Buch geworden wäre und den Rahmen eines Berichtes bei Yopi gesprengt hätte.
Dieser Bericht behandelt nur die gesetzliche Krankenversicherung.
Vor- und Nachteile einer privaten Krankenversicherung (PKV) werde ich in meinem nächsten Bericht beschreiben !!!
Einleitung
Liebe Leserinnen, Leser und Yopi-Freunde,
heute möchte ich (©mirco30 / Koh-i-Noor) mich einem Thema widmen, dass in der letzten Zeit immer aktueller geworden ist.
In dieser Zeit der wirtschaftlichen Rezession und Sozialsystemreformen, wo auch die Krankenversicherung eine große Rolle spielt, ist es für fast Jeden wichtig geworden zu sparen.
Es ist „in Mode“ gekommen, sich einen „Finanzberater“(z.B. AWD) zu nehmen und alle Versicherungen prüfen zu lassen, ob man nicht irgendwo ein paar Euro einsparen kann, oder man prüft selber verschiedene Angebote.
Dies ist sicherlich ein guter Entschluss und ein erster Anfang seine laufenden Fixkosten zu optimieren, JEDOCH sei Vorsicht geboten, da ein Finanzberater sich zwar mit Finanzen auskennen sollte, jedoch meistens keine Ahnung vom Sozialversicherungsrecht hat und auch eine Privatperson, die nicht im Metier arbeitet oder bewandert ist, kaum Hintergrundinfor-mationen hat oder bekommt, die aber wiederum sehr wichtig und entscheidend sind !!!
Der „Dumme oder Gelackmeierte“ ist dann oftmals der Versicherte, wenn ein Leistungsfall eintritt und er Leistungen beanspruchen möchte.
Dies gilt sicherlich in allen Versicherungsbereichen, aber ich möchte mich hier nur auf die Krankenversicherung konzentrieren, da dies unsere Gesundheit, also unser höchstes Hab und Gut, betrifft.
Da ich in dieser Branche tätig bin und täglich Menschen berate, die sich voreilig und ohne Hintergrundinformationen für einen Krankenkassenwechsel entschieden haben ohne die eventuellen Folgen zu bedenken, möchte ich hier einige Informationen geben, damit sich die Anzahl der „in den Brunnen gefallenen Kinder“ wieder etwas verringert.
Abkürzungen (wichtig für das weitere Verständnis des Textes):
AOK = Allgemeine Ortskrankenkasse
BBG = Beitragsbemessungsgrenze
BKK = Betriebskrankenkasse
BSE = Beitragssatzerhöhung
EK = Ersatzkrankenkasse
IKK = Innungskrankenkasse
KK = Krankenkasse
KP = Kopfpauschale
KV = Kassenärztliche Vereinigung
KVs = Krankenversicherung
KKWa = Krankenkassenwahl
KKWaR = Krankenkassenwahlrecht
KKWe = Krankenkassenwechsel
KKWeR = Krankenkassenwechselrecht
PKV = Private Krankenversicherung
RSA = Risikostrukturausgleich
SKR = Sonderkündigungsrecht
TK = Techniker Krankenkasse
A: Gesetzliche Krankenversicherung
1. Beitragsbemessungsgrenze
Jeder Arbeitnehmer, egal ob Angestellter oder Arbeiter, der unter der Beitragsbemessungs-grenze des Einkommens (BBG) verdient, ist zwangsläufig gesetzlich krankenversichert.
Die BBG beträgt zur Zeit 3.487,50 € monatliches Bruttoeinkommen und entscheidet darüber, ob ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist, oder sich freiwillig gesetzlich, ja sogar privat krankenversichern kann.
Wer also ein monatliches Bruttoeinkommen unter BBG(3.487,50 €) hat, ist zwangsläufig gesetzlich krankenversichert ! Wer über BBG verdient, kann frei wählen (private Krankenversicherung wird im nächsten Bericht erläutert).
2. Verschiedene gesetzliche Krankenkassen (KK)
Zur Zeit gibt es circa 360 verschiedene gesetzliche Krankenversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland, die sich in Betriebskrankenkassen(BKK), allgemeine Ortskrankenkassen(AOK), Techniker Krankenkassen(TK), Ersatzkrankenkassen(EK) und Innungskrankenkassen(IKK) aufteilen.
Früher gab es kein freies Krankenkassenwahlrecht(KKWaR) im heutigen Sinne, da z.B. die Betriebskrankenkassen(BKK) nur für Betriebsmitarbeiter und deren Familienangehörige zugänglich waren.
Ähnlich ist es mit den Innungskrankenkassen(IKK) gewesen – nur Angestellte in Berufen, die einer Innung angehörten, konnten sich hier versichern.
Die Ersatzkrankenkassen(EK) konnten von Arbeitnehmern anderer Berufszweige frei gewählt werden.
Die Techniker Krankenkasse(TK) konnte wiederum nur von Arbeitnehmern in technischen Berufen gewählt werden – z.B. Ingenieure, Statiker u.s.w.
Die allgemeinen Ortskrankenkassen(AOK) mussten Jeden aufnehmen, der nicht in einer anderen KK versichert werden konnte – das hat zur Folge, dass die dortige Versichertenstruktur sehr kostenintensiv und überaltert ist, da dort viele alte und kranke Menschen versichert sind; auch sehr viele Hochleistungsfälle(sehr schwer Kranke, chronisch Kranke und durch Behandlung und Medikamente sehr teure Mitglieder) sind dort vertreten – was natürlich durch die hohen Kosten auch die Beiträge stark anhebt.
3. Krankenkassenwahlrecht und Krankenkassenwahl
Seit einigen Jahren ist das neue Krankenkassenwahlrecht(KKWaR) in Kraft getreten und sehr viele KK, die vorher nur für bestimmte Menschen zugänglich waren, wurden für JEDEN geöffnet.
Viele KK, die auf Grund ihrer früheren Versichertenstruktur wenig Kosten hatten und somit auch geringe Beiträge verlangten, erlebten einen Boom an Mitgliederzuwanderungen, die letztendlich dann aber zum Kollaps der KK führten (z.B. BKK-Taunus, BKK-Securvita, BKK-Für Heilberufe und so weiter), weil ein so drastischer Mitgliederansturm gar nicht zeitnah bearbeitet werden konnte. Im Falle der BKK-Mobil-Oil war es zum Beispiel so, dass sie in nur zwei Jahren von wenigen Tausend auf jetzt knapp 1 Million Mitglieder gewachsen ist. Das Problem für viele wechselwillige Personen bestand dann darin, dass sie zum Beispiel über ein halbes Jahr auf ihre Versichertenkarten warten mussten, oder aber erst gar keine bekamen. Aber nun wieder der Reihe nach.
Bei dieser Anzahl KK(ca. 360 bundesweit), die jetzt zur freien Wahl zur Verfügung stehen, ist es natürlich für den Endverbraucher sehr schwierig die richtige KK auszuwählen !
Wie schon oben erwähnt, ist der finanzielle Aspekt oftmals der Wichtigste für die Entscheidung eines Krankenkassenwechsels und es wird dabei leider vergessen, dass die Leistungen im Krankheitsfall noch viel wichtiger sind, als der Beitragssatz !!!!
Denn schließlich gilt bei einer Krankenversicherung(KVs), wie bei allen anderen Versicherungen auch, dass im Bedarfsfall, wenn man Leistungen in Anspruch nehmen möchte, eine optimale Versorgung gegeben ist !
Viele Menschen sehen jedoch nur, dass sie bei einer anderen KK 3, 5 oder auch 10 Euro pro Monat sparen können - was auf den ersten Blick viel Geld ist, jedoch meist als „Schuss nach hinten“ losgeht, wenn dann tatsächlich mal ein Leistungsfall eintritt.
Dass der Leistungskatalog der gesetzlichen KK gravierende Unterschiede enthält, ist den Wenigsten bekannt, da doch das allgemeine Vorurteil hausiert, dass alle Leistungen bei gesetzlichen KK gleich seien – DAS STIMMT NICHT !
Gleiche Leistungen bei allen gesetzlichen KK sind lediglich die gesetzlich verankerten und vorgeschriebenen Leistungen, die jedoch nur 85 bis 90 Prozent der Gesamtleistungen ausmachen !
Die restlichen 10 bis 15 Prozent sind im Ermessensspielraum der jeweiligen KK festgelegt.
Das bedeutet, dass diese restlichen Leistungen je nach Verankerung in der Satzung der jeweiligen KK, die diejenige selbst bestimmt, übernommen werden oder nicht.
Und genau um diese Zusatzleistungen und um den Service geht es bei der Krankenkassenwahl(KKWa) !!!
Die „Billigkassen“ schließen natürlich fast alle freiwilligen Zusatzleistungen aus, dadurch halten sie ihre Beiträge etwas geringer, als andere KK.
Das hat jedoch nicht auf Dauer funktioniert, wie sich in den letzten 2 Jahren eindeutig gezeigt hat.
Nehmen wir als Beispiel einige BKK’n, z.B. BKK-Taunus, BKK-Mobil-Oil, BKK-Securvita und viele BKK’n mehr, die mit niedrigen Beiträgen neue Mitglieder anlockten. Sie alle haben durch Ihre niedrigen Beiträge eine immense Zuwachsrate an Mitgliedern bekommen, teils in die 100.000de gehend –> Fazit: sie haben auch viele Hochleistungsfälle und sozialschwache Mitglieder bekommen –> Folge: Kostenexplosionen und daraus resultierende Beitragssatzerhöhungen (BSE) oder sogar Zahlungsunfähigkeit und Kassenschließung (jüngstes Beispiel ist die BKK-Airbus in Hamburg, die ihr Pforten auf immer und ewig geschlossen hat).
Im Durchschnitt haben BKK’n in den letzten zwei Jahren BSE von bis zu 3 Prozent gehabt !
Und wer war der „Angeschmierte“ ? Natürlich die Mitglieder, die dachten, sie wechseln wegen ein paar Euro, die sie sparen, von ihrer „guten“ KK zu einer solchen „Billigkasse“.
Pech gehabt, nun zahlen Sie fast genauso viel oder teilweise sogar auch mehr und haben weniger Leistungen !
Selbstverständlich sind nicht alle BKK’n schlecht, auch hierunter gibt es die berühmte Ausnahme, doch die ist wie eine Nadel im Heuhaufen. Als Faustregel kann man einfach sagen: „Hände weg von Betriebskrankenkassen !“ (©mirco30 / Koh-i-Noor)
4. Bindungsfrist und Sonderkündigungsrecht
Mit dem neuen KKWaR ist auch ein neues Krankenkassenwechselrecht(KKWeR), also eine sogenannte Bindungsfrist, bzw. ein neues Sonderkündigungsrecht(SKR) in Kraft getreten.
Während man früher zum Quartalsende kündigen, zum 01.09.des aktuellen Jahres, oder mit Wechsel des Arbeitgebers eine neue KK wählen konnte, gibt es nun mit dem neuen KKWaR auch neue Fristen und gesetzliche Vorschriften, die die alte Regelung aufheben.
Wenn man heutzutage seine KK kündigen möchte, muss man mindestens 18 Monate dort versichert sein und hat dann eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende; das bedeutet im Beispiel:
Angenommen Sie sind seit 01.06.2003 bei einer neuen KK versichert, dann können Sie frühestens zum 01.12.2004 kündigen.
Das ist die 18-Monatsfrist.
Sollten Sie als Beispiel eine neue KK zum 01.06.2003 gewählt haben und diese KK erhöht ihre Beiträge, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie berechtigt, die KK zu kündigen, ohne die 18-Monatsfrist einzuhalten.
Jedoch haben Sie weiterhin die Frist von 2 Monaten zum Monatsende zu wahren und Ihre Kündigung innerhalb von 2 Monaten nach der Beitragssatzerhöhung geltend zu machen !!! Das ist das Sonderkündigungsrecht(SKR) bei Beitragssatzerhöhungen.
Oftmals wird dieses SKR jedoch durch eine Fusion zweier KK außer Kraft gesetzt.
Das Gesetz besagt nämlich auch, dass nach Beitragssatzerhöhungen aufgrund einer Fusion das SKR nicht gültig ist.
Im Klartext und am Beispiel der BKK-Taunus, die nur ein Beispiel für viele BKK’n ist, sei der Vorgang hier erklärt.
Die BKK-Taunus, die mit ihrem niedrigen Beitragssatz von damals 11,9 Prozent einige hunderttausend neue Mitglieder angelockt hat, konnte natürlich durch den immensen Zuwachs, auch an Hochleistungsfällen, den Beitragssatz nicht mehr halten, da die Kosten explodiert sind. Als sie genügend neue Mitglieder „eingefangen“ hatte, musste sie sich überlegen, wie sie eine BSE durchführen kann, ohne die neuen Mitglieder gleich wieder zu verlieren. Um eine Massenkündigung der Mitglieder zu verhindern, schloss die BKK-Taunus das Sonderkündigungsrecht(SKR) aus, indem sie eine winzig kleine BKK mit nur ca. 2.000 Mitgliedern fusionierte. Nach der Fusion erhöhten sie die Beiträge auf 13,2 Prozent! und alle Mitglieder waren ihres SKR beraubt ! Das ist doch toll !?
Nein, das ist unseriös – ja eigentlich kriminell – aber vom Gesetzgeber legalisiert !
Die Mitglieder haben keine Chance zu kündigen und müssen nun die Konsequenzen tragen, indem sie fast die gleichen Beiträgen bezahlen, wie bei ihrer vorherigen KK, jedoch viel weniger freiwillige Leistungen bekommen, Kulanz und Service mal ganz außen vor !!!
Gratulation – das war der Clou ihres Lebens. Seien Sie froh, wenn Sie jetzt nicht krank werden !!!
5. Risikostrukturausgleich(RSA)
Der Risikostrukturausgleich(RSA) wurde ebenfalls im Rahmen der Sozialreformen eingeführt und gesetzlich verankert. Er besagt, dass alle KK gemessen an ihren Mitgliedern, je nach Alter und Kostenintensivität, eine gewisse Summe pro Mitglied in einen sogenannten „Topf“ einzahlen müssen, dessen Gesamtvermögen dann wiederum an alle KK nach Versichertenstatus aufgeteilt wird.
Das heißt, dass KK mit vielen jungen und gesunden Mitgliedern, die wenig Kosten verursachen, am meisten bezahlen müssen und KK mit vielen teuren Mitgliedern, z.B. AOK fast gar nichts in den RSA einbezahlen.
Dann wird das Gesamtvermögen wiederum an alle KK aufgeteilt.
Bei der Aufteilung geht es ebenfalls nach den gleichen Kriterien und das bedeutet, dass eine KK, die fast nichts einbezahlt, weil sie so viele teure Mitglieder hat, am meisten ausbezahlt bekommt - darum kann sich eine AOK zum Beispiel auch teure Fernsehwerbung leisten – bekommt ja genügend Geld aus dem RSA – sollte uns das nicht zu denken geben ???
Welche gesetzliche KK kenne Sie noch aus dem Fernsehen ???
Kaum eine andere gesetzliche KK kann sich das leisten – die werden ja auch nicht so gesponsert !
Die ursprünglich „gute“ Idee zum Kostenausgleich der KK führt dazu, dass die „Billigkassen“ ihre Kosten nicht mehr aufbringen können, da sie immer höhere Ausgaben haben, und die Folge sind dann Beitragssatzerhöhungen .......... und schon wird die „Billigkasse“ wieder zur „Mausefalle“ .........
6. Kopfpauschale (KP)
Ein weiterer wichtiger Punkt für die KKWa ist die „Kopfpauschale(KP)“.
Vielleicht mag der Eine oder Andere jetzt denken, was ist denn das ? Das hört sich ja wie Kopfgeld an – und damit liegt er gar nicht so falsch !
Die Kopfpauschale ist eine Geldsumme, die eine KK pro Quartal, Arzt und Mitglied bezahlt, damit der behandelnde Arzt seine Behandlungskosten abrechnen kann. Das wiederum geht nach einem Punktesystem. Jede Handlung des Arztes hat einen Punktwert.
Z.B. „Guten Tag, Zunge rausstrecken, Aaa-sagen und hinterher noch drei Worte reden“ hat einen festen Punktewert, der (als Beispiel) mit 9,80€ abgerechnet werden kann. Bei einer KK
Mit einer Kopfpauschale von 40,-€ wäre damit ein viertel des Etats pro Quartal verbraucht, bei einer KK mit 150,-€ jedoch nur ein fünfzehntel – welchen Patienten wird der Arzt wohl bevorzugen ... ?
Die Kopfpauschalen der aktuellen ca. 360 bundesweiten KK schwankt zwischen ca. 45,- € und ca.150,-€ pro Quartal und Arzt. Das bedeutet, dass jede KK unterschiedlich viel Geld für die gleichen Leistungen zur Verfügung stellt.
Dieses wiederum hat zur Folge, dass sich inzwischen eine 3-Klassen-Gesellschaft in den Wartezimmern der Ärzte gebildet hat. Natürlich muss jeder Arzt jeden Patienten laut Gesetz gleich behandeln, aber die Realität sieht anders aus, sofern es kein Notfall ist:
Sie rufen bei einem Arzt für einen Untersuchungstermin an, der NICHT Ihr Hausarzt ist, oder Sie schon 10 Jahre kennt, sondern ein ganz neuer Arzt, zu dem Sie das erste Mal gehen möchten. Sie haben eine Sprechstundenhelferin am Telefon und dann passiert Folgendes:
„Guten Tag, waren Sie schon mal bei uns? Nein ? Wo sind Sie denn versichert?“
„Ach, Sie sind Privatpatient, dann kommen Sie doch gleich heute noch vorbei.“
„Ach eine EK, ja da wäre nächste Woche noch ein Termin frei.“
„Ach eine BKK, tut mir leid, wir haben erst wieder in 6 Wochen einen freien Termin.“
Wie kommt das ? Ganz einfach ! Je nach dem in welcher KK Sie versichert sind, kann Ihr Arzt zwischen ca. 45,-€ und 150,-€ für die Behandlung abrechnen (pro Quartal). Das ist doch ein Argument, da auch Ärzte nur einen 8 bis 10 Stunden Tag haben.
Was würden Sie denn tun ? Sozialamt spielen und nach dem zweiten oder dritten Besuch(Arztkonsultation) umsonst arbeiten, da das Quartal noch weitere 7 Wochen hat, oder zusehen, dass Ihr Verdienst einigermaßen stimmt, damit Sie Ihre eigenen Lebenshaltungs-kosten finanzieren können ? Auch Ärzte sind Menschen – und keine „Götter in Weiß“!
Selbstverständlich gibt es auch Ausnahmen bei den praktizierenden Ärzten und ich will hier auf gar keinen Fall Alle über einen Kamm scheren, aber die Erfahrung hat einfach gezeigt, dass die Mehrheit so agiert, wie gerade zuvor oben beschrieben.
7. Das Argument: „Ich bin ja jung und gesund und nie krank, ich zahle immer
nur und beanspruche nichts, also kann ich auch eine Billigkasse nehmen.“
Das ist ein Argument, welches ich sehr oft höre. Das mag ja oberflächlich betrachtet auch erst einmal stimmen, zumindest bei der jüngeren Generation, aber auch diese Menschen können mal auf einer „Bananenschale“ ausrutschen, sich beim Sport einen Arm oder ein Bein brechen, an Krebs erkranken oder irgendetwas Anderes bekommen – und dann ?
Dann stehen sie auf dem „Schlauch“.
Wir alle sind lebende und somit auch anfällige Menschen, die NICHT gottesgleich und unverwundbar sind, sondern verletzlich und erkrankbar.
Also auch hier sei nochmals betont, dass eine KVs für den Fall abgeschlossen ist, dass wir krank sind und „Hilfe“ brauchen – und das kann wirklich JEDEM passieren !
8. Wann sollte ich grundsätzlich von einem Krankenkassenwechsel absehen
Auch dieses Thema ist sehr wichtig und aktuell für die betroffenen Menschen, da der allzu oft voreilige Entschluss, die KK wegen ein paar Euro Ersparnis zu wechseln, hier zum Verhängnis werden kann !!!
Grundsätzlich ist vom Gesetz her vorgeschrieben, dass Jeder gleich zu behandeln ist, aber auch hier sieht die Realität anders aus !
Menschen, die über 50 Jahre alt sind, sollten sich einen KKWe genauestens überlegen, da sie auf Grund Ihres Alters nicht mehr zur „Zielgruppe“ einer KK gehören. Wenn Sie also keine schriftliche Zusage über die Neuaufnahme in einer neuen KK haben, sollten Sie tunlichst die Finger vom KKWe lassen !
Da statistisch belegt ist, dass Menschen ab 50 ihren „Zenit“ überschritten haben und zwangsläufig der „Verfall“ einsetzen wird, sind auch zu erwartende Kosten nicht abzuleugnen – das macht Sie unattraktiv für eine KK !
Grundsätzlich müsste jede KK Sie aufnehmen(laut Gesetz), jedoch gibt es so viele Möglichkeiten, dass irgendwelche Formfehler vorhanden, oder Voraussetzungen nicht gegeben nicht gegeben sind, dass Sie für eine Aufnahme in eine KK, die Sie nicht haben will, jahrelang vorm Bundessozialgericht klagen müssten – also lassen Sie besser gleich die Finger davon !
Eine weitere Gruppe Menschen, die sich auch auf gar keinen Fall mit dem Gedanken des KKWe befassen sollte sind Menschen, die chronisch krank sind und somit einen immensen
Kostenfaktor darstellen. Ihre aktuelle KK würde sich über die Kündigung freuen, jedoch würden Sie bei keiner KK neu aufgenommen werden(siehe Argumente oben).
Also bitte auch in diesem Fall gar nicht erst an einen KKWe denken !
9. Zusammenfassung
Sie möchten also Ihre KK wechseln, dann bedenken Sie bitte nochmals folgende Punkte:
1. Sie sind mit Ihrer jetzigen KK unzufrieden!
2. Sie achten nicht nur auf den Beitrag!
3. Sie sind nicht chronisch krank !
4. Sie sind noch nicht 50 Jahre alt!
5. Sie haben die Kopfpauschale verglichen!
6. Sie haben die „Zusatzleistungen“ verglichen!
7. Sie haben die Bindungsfrist beachtet!
8. Sie haben fristgerecht gekündigt!
9. Sie haben sich in allen Punkten genau informiert!
Gut, dann wechseln Sie ihre KK, ansonsten überlegen Sie lieber noch einmal bevor Sie handeln !
10. Die besten gesetzlichen Krankenkassen (zur Zeit)
Es gibt viele Zeitungen und Zeitschriften (z.B. DM-Euro, Stern, Spiegel, Focus, Kundenmonitor, ÖKO-Test und viele mehr), die sich in der jüngsten Zeit mit dem Thema Krankenkasse beschäftigt haben. Dabei wurden nicht nur der Beitragssatz, sondern auch die dafür erbrachten Leistungen, der Service und die Zusatzleistungen / Kulanz verglichen.
Die bundesweiten Testsieger all dieser Zeitschriften sind:
DAK(Deutsche Angestellten Krankenkasse), HEK(Hanseatische Krankenkasse), TK(Techniker Krankenkasse), AOK(allgemeine Ortskrankenkasse[in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich gut oder schlecht]), HKK(Handelskrankenkasse)
Nachwort
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Artikel einige wichtige und interessante Informationen vermitteln konnte, die Ihnen bei der Wahl einer neuen KK hilfreich sind.
Falls Sie noch Fragen dazu haben, schicken Sie mir gern eine Mail.
Der nächste Bericht wird dann das Thema „Private Krankenversicherung oder freiwillig gesetzlich versichert“ behandeln.
Und zum Abschluss noch eine Bitte an alle Yopi-Mitglieder: „Vergesst doch bitte nicht so oft das Bewerten nach dem Lesen ;-) DANKE !“
Und nun wünsche ich Allen ein schönes Wochenende.
Liebe Grüße Euer ©Koh-i-Noor / Mirco30 weiterlesen schließen -
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Kleines ABC des Kassenwechsels
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
1. Allgemeines
2. Wie führe ich einen Wechsel durch?
3. Kündigungsfrist(en)
1. Allgemeines
Bis vor einigen Jahren war ein Wechsel der Krankenkasse völlig Tabu. Entweder man gehörte der AOK, DAK oder einer Ersatzkasse wie etwa der Barmer an. Erst mit der Öffnung der Betriebskankenkassen für Nichtbetriebsangehörige änderte sich das. Heute ist ein Wechsel der Krankenkasse überhaupt kein Problem mehr.
Dennoch sollte man einige Dinge bedenken. Viele BKK unterhalten kein Filialnetz wie AOK, DAK oder BARMER. Somit fällt die persönliche Betreuung unter den Tisch. Wer mit den neuen Medien umgehen kann, bedient sich bei vielen BKK in der Internetfiliale, bedient sich dort mittels PIN selbst, druckt Formulare gleich mit seinen Daten versehen aus, veranlasst die Zusendung einer neuen Versichertenkarte oder führt gar Adressänderungen durch. Wer die persönliche Betreuung nicht missen möchte, sollte sich den Wechsel allerdings überlegen.
Leistungen sind gesetzlich geregelt und bei allen gesetzlichen Krankenkassen nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt. Das betrifft die meisten, nämlich ca. 96% aller Leistungen. Der Rest sind die sogenannten Satzungsleistungen, unter die z.B. auch die Regelung der Haushaltshilfe oder die Krankengeldregelung für Selbstständige fällt. Die wichtigsten Frage zu notieren und bei der Wunsch-Krankenkasse vorzutragen, halte ich für die beste Lösung. Man kann sich auch einen Satzungsauszug zusenden lassen.
2.
A) Kündigung
B) Kündigungsbestätigung
C) Wechseltermin
A)
Seit dem 01.01.2002 besteht für alle gesetzlich Versicherten - Freiwillig Versicherte + Pflichtversicherte - die gleiche Kündigungsfrist (§ 173 - 177 SGB V). Sie ist JEDERZEIT möglich zum letzten des übernächsten Kalendermonats.
Beispiel
Kündigung im Dezember (Der Eingang muss nachweisbar sein; es gilt nicht der Poststempel)
Text könnte lauten: Hiermit kündige ich meine Versicherung Nr.......... fristgerecht zum 28.02.2003. Mit der Bitte um umgehende Kündigungsbestätigung verbleibe ich ....
Um den Nachweis zu führen, kann man sie entweder per Einschreiben schicken oder selbst vorbei bringen und sich eine Kopie mit Datum abstempeln lassen (So hab ich´s gemacht).
B)
Die Kasse ist verpflichtet, umgehend, jedoch spätestens nach 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung (KB) auszustellen, die die neu gewählte Krankenkasse unbedingt braucht, um die Aufnahme durchzuführen. Ohne Kündigungsbestätigung KEINE Aufnahme!!!
In vielen solcher KB steht dann ein Satz, der die meisten unbedarften Wechselwilligen stutzen läßt: „Dies ist keine Kündigungsbestätigung im Sinne von § 175 SGB V". Wie bitte? Keine Kündigungsbestätigung? Die habe ich doch aber angefordert!
Die Erklärung ist ganz einfach: Erst, wenn der Arbeitgeber (AG) innerhalb der gesetzten Kündigungsfrist (28.02.2003) eine Mitgliedschaft der neu gewählten Krankenkasse erhält, ist der Wechsel vollzogen. Und zwar nur dann. Erfolgt der Eingang zu spät und hat der AG die Krankenkassenbeiträge noch an die alte Kasse überwiesen, ist der Wechsel geplatzt und darf völlig neu, beginnend mit einer fristgerechten Kündigung, begonnen werden.
C)
Sind die vorgenannten Punkte beachtet worden, ist man ab dem 01.03.2003 Mitglied der neu gewählten Krankenkasse. Folgende Faustregel kann man notieren:
C1. Kündigung (egal, wann im Dezember)
C2. Verbleib im Januar
C3. Verbleib im Februar (also immer zwei volle Monate)
C4. Wechsel (1.Marz)
3.
Wer ab dem 01.01.2002 erstmalig sein Wahlrecht ausübt(e), ist an die gewählte Krankenkasse für die nächsten 18 Monate gebunden.
Ausnahme: Beitragssatzanpassung.
Sie setzt die Bindungsfrist außer Kraft und man kann mit der Zwei-Monatsfrist (siehe oben) kündigen unter Bezugnahme auf die Beitragssatzanpassung z.B. zum 01.04.2003. Das Kündigungsrecht in diesem Fall ist nachgängig. Man muss also nicht im April kündigen, sondern könnte auch noch im August mit der gleiche Bezugnahme kündigen.
Einige Krankenkassen erkennen das allerdings nicht an und lassen es sogar auf einen Gang vor das Sozialgericht ankommen. Wenn man sich diesen Stress ersparen möchte, sollte man die Kündigung im Monat der Erhöhung aussprechen.
Die verkürzte „Außerordentliche" Kündigung wegen Beitragssatzanpassung zum letzten des nächsten Kalendermonats gibt es seit dem 01.01.2002 nicht mehr.
Wer Fragen dazu hat, kann gern über das GB Kontakt mit mir aufnehmen - © Ralfisko weiterlesen schließen -
33 Krankenkassen gegen den Trend
03.08.2002, 12:43 Uhr von
TorstenL
Aktuelles Projekt: krankenkassensuche.de => eine Plattform die über die Möglichkeiten des Wechs...Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
In den ersten 7 Monaten dieses Jahres haben 125 Krankenkassen ihre Beitragssätze erhöht.
Zum 1. August 2002 erhöhten zudem: BKK AKZO Nobel-Bayern auf 12,9 %, BKK MAN und MTU München auf 13,9 %, Mitteldeutsche BKK auf 14,5 % und die SBK Siemens Betriebskrankenkasse auf 13,9 %.
Doch es gibt sie noch – die Krankenkassen, deren Beitragssätze Bestand haben. Insgesamt
33 Krankenkassen wurden von www.krankenkassensuche.de ermittelt, deren (allgemeine) Beitragssätze seit zwei Jahren stabil sind.
Es handelt sich dabei u.a. um folgende günstige geöffnete gesetzliche Krankenkassen:
die Bank BKK (12,8 %), die BIG Gesundheit - Die Direktkrankenkasse (12,1 %), die BKK AHLMANN (12,1 %), die BKK Bergisch Land (12,5 %), die BKK Braun-Gillette (12,9 %), die BKK Demag Krauss-Maffei (12,9 %), die BKK Dürkopp Adler AG (11,8 %), die BKK Gildemeister/Seidensticker (11,9 %), die BKK MOBIL OIL (11,2 %), die BKK Oechsler (12,5 %), die BKK Steinbeis Temming (12,9 %), die BKK Textilgruppe Hof (12,9 %), die BKK Thomas (12,5 %), die BKK Vaillant (12,5 %), die TAUNUS BKK (11,9 %).
Auf www.krankenkassensuche.de finden Sie die aktuellen Beitragssätze aller geöffneten gesetzlichen Krankenkassen. Tipps zum Kassenwechsel und die up2date – Mail, die über die Beitragserhöhung der eigenen Krankenkasse informiert. weiterlesen schließen
Informationen
Die Erfahrungsberichte in den einzelnen Kategorien stellen keine Meinungsäußerung der Yopi GmbH dar, sondern geben ausschließlich die Ansicht des jeweiligen Verfassers wieder. Beachten Sie weiter, dass bei Medikamenten außerdem gilt: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
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