Mehr zum Thema Private Krankenversicherung Allgemein Testberichte
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Pro & Kontra
Vorteile
- Empfehlung ja, weil es kein \\\"Jaein\\\" gibt! Es ist sehr individuell zu prüfen - siehe Bericht !
- geringe Beiträge von 313 € /Person
Nachteile / Kritik
- ... siehe Bericht .... sehr individuelle Verträge ....
- nur Probleme und Schwierigkeiten
- Rechnungskürzungen vo allem bei Zahnerztrechnungen
- falsche Abrechnungen von 10 = 4 falsche, im Mittel eines Jahres
- ungerechtfertigte Mehrzuzahlungen für Arzneimittel = 100 % Mehrabzu
Tests und Erfahrungsberichte
-
Krankenkassenwechsel bitte richtig ! 2.Teil PKV
3Pro:
Empfehlung ja, weil es kein \\\"Jaein\\\" gibt! Es ist sehr individuell zu prüfen - siehe Bericht !
Kontra:
... siehe Bericht .... sehr individuelle Verträge ....
Empfehlung:
Ja
Krankenkassenwechsel – aber bitte RICHTIG !!! 2. Teil
Privat versichert, oder lieber freiwillig gesetzlich versichert ... ???
(auch ein sehr langer und ausführlicher Bericht von ©mirco30 / Koh-i-Noor :-)
B: Private Krankenversicherung (PKV)
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Inhalt:
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I. Vorwort
II. Abkürzungen (wichtig für das weitere Verständnis des Textes !)
III. Kurzübersicht in Stichworten
1. Wer kann sich überhaupt privat krankenvollversichern ?
2. Warum eine private Krankenvollversicherung ? - ... die Vorteile
3. Warum lieber keine private Krankenvollversicherung ? - ... die Nachteile
IV. Genaue Beschreibung der vorher genannten Stichpunkte
1. Wer kann sich überhaupt privat krankenvollversichern ?
2. Warum eine private Krankenvollversicherung ? - ... die Vorteile
3. Warum lieber keine private Krankenvollversicherung ? - ... die Nachteile
V. Resümee / Nachwort
I. Vorwort
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Das Thema der PKV ist ebenfalls etwas kompliziert und umfangreich. Daher sollte ein geplanter Wechsel von einer gesetzlicher Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung noch genauer überlegt sein, als ein Wechsel zwischen zwei gesetzlichen KK, da es oftmals kein „Zurück“ in eine gesetzliche KK mehr gibt und das böse Erwachen meist erst viele Jahre später (mit zunehmenden Alter und Krankheit) kommt.
Die hauptsächliche Klientel für eine private Krankenversicherung sind Selbständige, oder Arbeitnehmer, die über BBG (Sie erinnern sich: Beitragsbemessungsgrenze des Bruttoeinkommens - mehr als 3.487,50 € monatlich Brutto) verdienen.
Auch hier spielt hauptsächlich das Geld eine Rolle, denn solange man jung und gesund ist, sind die Beiträge in der PKV geringer als in der gesetzlichen KK und man hat zudem auch noch die Vorzüge diverser Annehmlichkeiten, sofern diese im Vertrag enthalten sind.
Jedoch sollte man sich genau informieren und nicht nur den schönen Reden des Versicherungsagenten glauben – den DEN interessiert nur seine Provision !!!
Für den Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung (KVV) bekommt der Versicherungsmakler zwischen 1.000 bis 2.000 Euro Provision !!! Also wird er Ihnen garantiert keine Nachteile erzählen !!!
Sicherlich wird dieser Bericht von ebensolchen Versicherungsmaklern als „nicht hilfreich“ eingestuft werden, weil sie sich persönlich angegriffen oder verraten fühlen, aber damit kann ich bestens leben !!!
Aber nun der Reihe nach.
II. Abkürzungen (wichtig für das weitere Verständnis des Textes):
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BBG = Beitragsbemessungsgrenze (mehr als 3.487,50 € monatlich Brutto)
BKK = Betriebskrankenkasse
BSE = Beitragssatzerhöhung
EK = Ersatzkrankenkasse
KK = Krankenkasse
KP = Kopfpauschale
KV = Kassenärztliche Vereinigung
KVs = Krankenversicherung
kvv = krankenvollversichern
KVV = Krankenvollversicherung
KKWa = Krankenkassenwahl
KKWaR = Krankenkassenwahlrecht
KKWe = Krankenkassenwechsel
KKWeR = Krankenkassenwechselrecht
PKV = Private Krankenversicherung
SGB V = Sozialgesetzbuch Nr. 5
III. Kurzübersicht in Stichworten
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III.1. Wer kann sich überhaupt privat krankenvollversichern (kvv)?
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1. Selbständige
2. Angestellte über BBG
3. Erwerbslose ohne Versicherungspflicht (z.B. Kinder, wenn ein Elternteil in der PKV ist oder Ehepartner, wenn sie nicht versicherungspflichtig sind)
4. Studenten
5. Beamte und andere beihilfeberechtigte (staatliche Heilfürsorge) Personen
III.2. Warum eine private Krankenvollversicherung (KVV)? - ... die Vorteile
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1. in jungen Jahren oft viel preiswerter
2. evt. Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme
3. individuelle Absicherung verschiedener Risiken und Sonderbehandlung im Krankheitsfalle , wie zum Beispiel:
a. Einzelzimmer im Krankenhaus
b. Chefarztbehandlungen
c. Komplette Kostenübernahme für Medikamente, Rezepte und Hilfsmittel (z.B. Brille)
d. Krankengeldanspruch bis zu 100 % vom monatlichen Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit
e. Und einiges Andere, was man vertraglich aushandelt
III.3. Warum lieber keine private Krankenvollversicherung (KVV) ? - ... die Nachteile
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1. vorausgehender Gesundheitscheck / Gesundheitsprüfung
2. Tarifeinstufung nach Gesundheit und Alter des Interessenten
3. meist steigende Beiträge mit zunehmendem Alter und schlechterwerdender Gesundheit
4. die sogenannte Altersrückstellungen, zu der die PKV’n vor einigen Jahren gesetzlich verpflichtet wurden, sind unzureichend
a. Auflistung verschiedener Presseartikel
5. oftmals gibt es kein zurück mehr in eine gesetzliche Krankenkasse
6. wenn die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist und Kinder noch geplant sind, dann wird es teuer, weil Alle mit eigenen Beitragszahlungen versichert werden müssen
7. man muss grundsätzlich erst einmal in Vorleistung treten, die Rechnungen bezahlen, dann bei der Versicherung einreichen und bekommt sie dann erstattet
IV. Genaue Beschreibung der vorher genannten Stichpunkte
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IV.1. Wer kann sich überhaupt privat krankenvollversichern (kvv)?
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*IV.1.1*
Zu den Selbständigen brauche ich (©mirco30 / Koh-i-Noor) wohl nicht viel erklären, das weiß jeder, was ein Selbständiger ist.
Wenn sich Jemand selbständig macht, so hat er die Möglichkeit eine PKV zu wählen, da er einen sogenannten Statuswechsel hat (von versicherungspflichtig (z.B. angestellt unter BBG) zu nichtversicherungspflichtig). Dieser Wechsel von einer GKV in eine PKV ist jederzeit mit Aufnahme der Selbständigkeit möglich, ohne eine Kündigungs- oder Bindefrist einhalten zu müssen – es reicht eine formlose Benachrichtigung der aktuellen GKV. Allerdings bekommt man dann von der GKV auch keine Kündigungsbestätigung, sondern nur eine Bestätigung über die versicherten Zeiten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – was vollkommen ausreicht.
Und sollte die Selbständigkeit innerhalb von 18 Monaten „pleite gehen“ oder anderweitig beendet werden, so dass man wieder versicherungspflichtig wird (z.B. durch Leistungsanspruch vom Arbeitsamt), so muss man sich wieder bei seiner letzten GKV anmelden.
*IV.1.2*
Angestellte über BBG ( mehr als 3.487,50 € monatliches Bruttoeinkommen) haben ebenfalls die Möglichkeit in eine PKV zu wechseln. Allerdings kann der Wechsel nicht einfach so stattfinden, sondern nur unter zwei Voraussetzungen.
Zum Ersten, wenn der Arbeitnehmer eine neue Beschäftigung aufnimmt und gleich von Anfang an über BBG eingestuft (gehaltsmäßig) wird (dann ist ein Wechsel in die PKV sofort möglich).
Zum Zweiten, wenn der Arbeitnehmer im laufenden Jahr mehr Gehalt bekommt und somit die BBG überschreitet, dann muss er allerdings am Ende des Jahres vom Arbeitgeber auch für das folgende Jahr über BBG gemeldet/eingestuft werden und kann dann mit Beginn des folgenden Jahres nach der Gehaltserhöhung in eine PKV wechseln.
Der IRTÜMLICHE Glaube, dass man sofort nach einer Gehaltserhöhung über BBG wechseln kann, ist schlichtweg FALSCH, da ein Durchschnittswert des gesamten Jahresbruttoeinkommens errechnet wird !
*IV.1.3*
Erwerbslose ohne Versicherungspflicht sind zum Beispiel Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben (23. Geburtstag) und ohne Einkommen sind. Sie sind nach dem SGB V, § 10, Punkt 2.2 nicht mehr versicherungspflichtig, sofern sie auch keinen Anspruch auf Leistungen vom Arbeits- oder Sozialamt haben. Sie können zwischen GKV und PKV wählen. Wenn sie irgendwann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (über 400,- € Bruttoverdienst, jedoch unter der BBG) aufnehmen, sind sie automatisch wieder versicherungspflichtig und müssen gesetzlich krankenversichert werden .
Kinder, von denen ein Elternteil PKV-versichert ist, weil er/sie die BBG überschreitet, haben ebenfalls keinen Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung und können auch zwischen freiwillig-gesetzlich oder privat kvv wählen.
Als weiteres haben Ehepartner ohne Einkommen und Leistungsansprüche öffentlicher Behörden die Möglichkeit in eine PKV zu gehen.
Sollte der verdienende Ehepartner jedoch in einer GKV versichert sein, so wäre man schön dumm, nicht die gesetzliche, beitragsfreie Familienversicherung in der GKV zu nehmen.
*IV.1.4*
Studenten, deren Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung bei einer GKV endet, weil sie ihr 25. Lebensjahr vollendet haben (25. Geburtstag – bei Männern zuzüglich der Zeit des gesetzlich geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstzeit), können ebenfalls zwischen GKV und PKV wählen.
*IV.1.5*
Und dann gibt es noch die Personen, die aufgrund einer staatlichen Heilfürsorge (Beihilfeberechtigung) die Möglichkeit haben in eine PKV zu wechseln. Dazu gehören z.B. Referendare, Ärzte im Praktikum (wird gerade abgeschafft) und Beamte (Beamtenanwärter).
IV.2. Warum eine private Krankenvollversicherung ? - ... die Vorteile
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Ich denke, zu den Vorteilen brauche ich nicht viel erzählen, sie liegen auf der Hand und sind Jedem bekannt. Erwähnt seien sie nur kurz.
Da jeder Vertrag individuell abgeschlossen wird, variieren die Vorteile natürlich auch, aber Dinge wie zum Beispiel Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, sehr preiswert, solange man jung und gesund ist, vollständige (bis zu 100%ige) Übernahme der Gesamtkosten bei Behandlung, Medikamenten, Hilfsmitteln (Brille, Krücke, Rollstuhl, Tensgerät u.s.w.), Überführungskosten (z.B. bei Unfall im Ausland), volle Einkommensausfallszahlung (Krankengeld) bei längerer Arbeitsunfähigkeit und Vieles mehr, sind absolut gängige Vorzüge. Diese Liste ließe sich nach Belieben erweitern, sofern man gern mehr für zusätzliche Absicherungen bezahlt.
Die Vorteile und Vergünstigungen lassen sich also auch nur individuell gestalten.
IV.3. Warum lieber keine private Krankenvollversicherung (KVV) ? - ... die Nachteile
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Und nun kommen wir zu den Nachteilen, die Ihnen garantiert kein Versicherungsmakler freiwillig mitteilen wird, da ihm sonst seine Provision „flöten“ geht, wenn Sie den Vertrag nicht abschließen.
1. Gesundheitsprüfung
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Wenn Sie einen PKV-Vertrag über eine KVV abschließen möchten, müssen Sie über Ihren lebenslagen Gesundheitsverlauf wahrheitsgemäß Auskunft geben – inklusive der behandelnden Ärzte, die Sie gleichzeitig von ihrer Schweigepflicht entbinden, damit die PKV Ihre Angaben überprüfen kann.
Damit machen Sie den ersten „Striptease“ Ihrer Persönlichkeit und Ihres Anspruches auf Datenschutz !!!!
Wenn Sie nun „glücklich“ PKV-versichert sind und haben vergessen eine Erkrankung anzugeben(z.B. sie hatten vor 15 Jahren einen Bandscheibenvorfall), so kann es Ihnen passieren, dass bei einer neuerlichen Erkrankung des selben Genres (also ein neuer Bandscheibenvorfall) die PKV nicht einen Cent zahlt !!!
Mit der Begründung, sie haben ein Risiko nicht mitgeteilt, so dass die Beitragsberechnung nicht im vollständigen Risiko errechnet werden konnte und Ihnen wird damit eine betrügerische Absicht (gesetzlich formuliert: Erschleichung von Leistungen) unterstellt. Nun haben Sie Glück im Unglück, wenn die PKV nicht bezahlt (dann wird es teuer für SIE) – aber es kann Ihnen auch passieren, dass Sie rausgeschmissen werden !!!
Dann ist es besonders schlecht um Sie bestellt, in eine GKV können Sie nicht mehr wechseln und jede andere PKV weiß von Ihnen, da die PKV’n untereinander eine Informationskette haben, die man bei gesetzlichen Behörden als „Amtshilfe“ bezeichnet.
Also haben Sie absolut verloren – durch eine Vergesslichkeit – na das macht doch Spaß J.
Bei einer gesetzlichen KK gibt es keine Gesundheitsprüfung !!!
2. Tarifeinstufung nach Gesundheit und Alter des Interessenten
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Bei einer PKV wird die monatliche Beitragszahlung nach Gesundheit und (Eintritts-)Alter eingestuft.
Das heißt im Klartext, je nach dem, wie Ihr Gesundheitscheck ausfällt (krank oder gesund) und wie alt Sie sind, wird Ihr Beitrag errechnet (da man statistisch belegen kann, dass gewisse Erkrankungen im zunehmenden Alter häufiger auftreten, wird hier der sogenannte Risikozuschlag aufgerechnet).
Eine GKV errechnet den Beitrag prozentual von Ihrem Einkommen, EGAL ob sie gesund oder krank sind !!!
3. meist steigende Beiträge mit zunehmendem Alter und schlechterwerdender Gesundheit
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Oft gibt es eine Klausel in PKV-Verträgen, die extreme Beitragsatzerhöhungen bei bestimmten Erkrankungen oder chronischer Erkrankung legalisieren. Diese Klauseln sind meist sehr klein geschrieben und werden VORHER nicht gelesen /erkannt – das böse Erwachen kommt dann, wenn man plötzlich erkrankt – z.B. auf einmal sagt einem der Arzt, dass man Diabetiker (Diabetes mellitus Typ 2 – Alters – oder auch Verbrauchsdiabetes genannt) ist – und schwups, schon zahlt man plötzlich 20 % oder noch mehr % Beitrag.
In einer GKV passiert das nicht, dort zahlt man auch bei Erkrankungen immer den gleichen Beitragssatz – prozentual nach Einkommen.
Auch als Hochleistungsfall (chronisch krank – wie z.B. Diabetiker oder Bluter)
4. die sogenannte Altersrückstellung (©mirco30 / Koh-i-Noor)
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Vor einigen Jahren wurden die PKV’n per Gesetzt von der Regierung dazu verpflichtet, einen Teil der Beiträge eines jeden Versicherten in eine Altersrückstellung zu investieren. Das heißt im Klartext: Die PKV’n mussten gesetzlich vorgeschrieben einen Teil der Beiträge in eine Altersabsicherungsversicherung einbezahlen.
Der Grund für die neue Gesetzesgebung (vor Jahren) war der, dass viele Menschen, die ihr Leben lang PKV-versichert waren, ihre Beiträge im Alter nicht mehr bezahlen konnten, da sie auf Grund ihres Alters und der zunehmenden Erkrankungen ins Unermessliche anstiegen. Viele Pensionäre zahlten über 1.000 € - was fast ihre gesamten Einnahmen verschlang. Es gab eine „Verarmung“, wo öffentliche Behörden (z.B. Sozialamt) eingreifen mussten. Um das zu verhindern wurde die Altersrückstellung gesetzlich eingeführt.
Das war eigentlich eine gute Sache, jedoch haben die PKV’n das Geld so schlecht angelegt, das der Ertrag nicht reichen wird, um eine tatsächliche Entlastung der Versicherten im Alter zu gewährleisten ....
Einige Presseartikel zum selbst lesen seien hier aufgezählt:
IV.4.a Auflistung verschiedener Presseartikel
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a. „Der Spiegel“ 45/2003 – 03.Nov. 2003
„Gruseliges Ergebnis“
b. „Privatkassen erhöhen massiv die Beiträge“
KV im Dezember 2003
c. „Süddeutsche Zeitung“ 03.02.2004-09-30
„Versicherte durch einseitige Vertragsänderungen benachteiligt – Privatkassen streichen Leistungen“
d. und einige mehr ......
5. oftmals gibt es kein Zurück mehr in eine gesetzliche Krankenkasse
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Das Problem besteht darin, dass es oftmals kein Zurück in eine gesetzliche KK gibt.
Wenn Sie von einer PKV (z.B. auf Grund der erhöhten Beitragszahlungen im Alter) wieder in eine GKV wechseln möchten, gibt es Probleme – das geht nicht so einfach.
Eine Aufnahme als freiwilliges Mitglied in einer GKV ist nur möglich, wenn Sie vorher auch gesetzlich versichert waren, oder eine gewisse Vorversicherungszeit erfüllen.
Sollten Sie inzwischen Ihren 55. Geburtstag gehabt haben, so haben Sie keinerlei Möglichkeit wieder in eine gesetzliche KK zu kommen – selbst wenn Sie Sozialhilfe erhalten – das schreibt das Gesetz vor – und dann wird es für SIE teuer ! Sie müssen sich weiterhin privat versichern(sind keine Zielgruppe mehr) und zahlen auf Grund Ihres Alters immense Beiträge ...
Auch eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach Ihrem 55. Geburtstag hilft Ihnen nicht – Sie sind gesetzlich „ausgestoßen“.
6. wenn die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist und Kinder noch geplant sind, dann wird es teuer, weil Alle mit eigenen Beitragszahlungen versichert werden müssen
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Wenn Sie jung sind, gesund und „solo“, dann mag eine PKV für Sie gut und richtig sein, aber wenn Sie noch eine Familie gründen möchten (Ehepartner und Kinder), dann sollten Sie vorher überlegen !!! – oft gibt es kein Zurück in eine GKV(siehe oben).
Wenn Sie privat versichert sind, muss jedes weitere Familienmitglied eigenständig (mit eigenen Beitragszahlungen) versichert werden !!!
Bei einer gesetzlichen KK gibt es die BEITRAGSFREIE Familienversicherung – hier zahlt es sich dann aus, gesetzlich versichert zu sein .....
7. man muss grundsätzlich erst einmal in Vorleistung treten, die Rechnungen bezahlen, dann bei der Versicherung einreichen und bekommt sie dann erstattet
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En weiterer Punkt ist, dass man bei einer PKV erst einmal in Vorleistung treten muss:
Sind Sie krank, gehen Sie zum Arzt – die Rechnung bezahlen Sie ...
Sind Sie krank, sind im Krankenhaus – die Rechnung bezahlen Sie ...
Sind Sie krank, gehen in die Apotheke – die Rechnung zahlen Sie ...
Okay, Sie reichen die Rechnungen ein und bekommen das Geld erstattet – doch mal „Butter bei die Fische“ Was machen Sie, wenn sie zum Beispiel im Krankenhaus waren – z.B. ein Autounfall – ein Tag Intensivstation kann schnell mal 1.000 € kosten – Sie sind 10 Tage im Krankenhaus – können Sie 10.000 € vorfinanzieren, bevor Sie es erstattet bekommen ???
Okay, wenn Sie es können, ist es Ihre Wahl, welche Versicherung Sie wählen – ... ach, Sie können DAS nicht? Was wollen Sie dann in einer PKV ???
V. Resümee / Nachwort
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Tja, und zum Schluss kann ich (©mirco30 / Koh-i-Noor) nur noch feststellen, dass
die letztendliche Entscheidung zischen freiwillig-gesetzlich oder privat versichert, Ihnen Niemand abnehmen kann.
Lesen Sie die Pro und Kontra und entscheiden Sie dann selbst.
Beachten Sie jedoch Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand, Ihre Familienplanung und Ihre zukünftigen Ziele ....
„Wat dem Eenen sin Uhl, is dem Annern sin Nachtigall“ ....
Liebe Grüße – und wenn Sie Fragen haben, meine Mail-Addy: [email protected] .
Liebe Grüße
Mirco (©mirco30 / Koh-i-Noor) weiterlesen schließen -
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Gesetzlich oder Privat - das ist hier die Frage
31.10.2002, 10:19 Uhr von
LosGatos
Seit Ende 2000 schreibe ich Beiträge in Meinungsforen, derzeit hauptsächlich bei Ciao und Yopi (ü...Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Zu den größten Risiken des täglichen Lebens gehört leider das des Krankwerdens. Dabei rede ich jetzt nicht vom Schnupfen, den jeder hin und wieder bekommt und der meist auch relativ schnell wieder vergeht, sondern von ernsthaften Erkrankungen, die mit wochenlangem Krankenhausaufenthalt und natürlich immensen Kosten verbunden sein können.
Um den einzelnen vor solchen Kosten, die einen in den Ruin treiben können, und auch den Staat davor zu schützen, sieht der Gesetzgeber in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht vor, zumindest solange bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese Einkommensgrenze liegt derzeit bei 40.500 Euro pro Jahr oder 3.375 Euro pro Monat. Wer weniger verdient muss sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Dazu zählen die AOK, die sogenannten Ersatzkassen (z.B. die Barmer Ersatzkasse) oder die unzähligen Betriebskrankenkassen, z.B. die BKK Mobil Oil, die insbesondere bei den Mitgliedern dieser Plattform sich großer Beliebtheit erfreut. Die Konditionen, sprich die Beitragssätze und Leistungen, zu denen man sich dort versichern kann, sind von Kasse zu Kasse verschieden.
FREIWILLIGE VERSICHERUNG
Wer mehr als die genannte Grenze von 3.375 Euro pro Monat verdient, kann, muss sich aber nicht versichern lassen. Da die finanziellen Belastungen im Falle einer ernsthaften Krankheit in Millionenhöhe gehen können, wird kaum jemand auf einen Krankenversicherungsschutz verzichten, es sei denn, er hat wirklich einen 6er im Lotto erzielt, und zwar ohne Faber.
Bei der freiwilligen Versicherung gibt es jedoch zwei Möglichkeiten. Entweder man bleibt in einer gesetzlichen Krankenkasse (s.o.) oder man wählt eine private Krankenversicherung. Eine derartige Entscheidung sollte man jedoch nicht aus dem Bauch heraus treffen, denn es handelt sich um eine Entscheidung fürs Leben! Wer einmal als junger Mensch aus einer gesetzlichen Krankenversicherung ausgetreten ist und eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, für den gibt es so ohne weiteres kein Zurück mehr. Das ist so ähnlich wie bei einem Kirchenaustritt, wo man bei einer Behörde den Austritt kurz und bündig vollziehen kann, während man bei einem Wiedereintritt bei der Kirche erst zu Kreuze kriechen muss.
Aus einer privaten Krankenversicherung kommt man nur wieder heraus, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, d.h. wenn man mit seinem Einkommen dauerhaft unterhalb die Pflichtgrenze zurückfällt, wie es z.B. im Falle von Arbeitslosigkeit der Fall sein kann.
Wenn sich also ein junger Mann entschließt, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, weil dort die Leistungen besser und die Beiträge niedriger sind, kann sich das rächen, wenn er heiratet und eine Familie gründet, wo die Frau dann nicht berufstätig ist, sondern sich um die Kinder kümmert. Dann müssen nämlich für jede Person einzeln (auch die Kinder) Beiträge entrichtet werden, was bei nur einem Einkommen zu einer ziemlich Bürde werden kann. In einer gesetzlichen Krankenversicherung kann der Versicherungsnehmer hingegen die Familie beitragsfrei mitversichern.
WARUM PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG ?
Wie bereits angedeutet, kann eine private Krankenversicherung preisgünstiger sein als eine gesetzliche Krankenversicherung.
Dabei ist die Beitragsstruktur völlig unterschiedlich. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung fungiert die Pflichtversicherungsgrenze gleichzeitig als sogenannte Bemessungsgrenze. Bis zu dieser Bemessungsgrenze wird das Einkommen prozentual berücksichtigt mit einem Beitragssatz, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zusätzlich zum Einkommen, die Hälfte der Beiträge pro Monat zu bezahlen.
Beispiel: Die derzeitige Bemessungsgrenze (wird jährlich zum 1.1. nach oben angepasst) liegt bei 3.375 Euro. Der Beitragssatz der BKK meiner Firma, wo ich anfangs Mitglied war, beträgt derzeit 13,9% plus 1,7% für die Pflegeversicherung. Damit ergäbe sich ein Beitrag von 526,50 Euro pro Monat für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitgeber.
Ich (LosGatos) zahle dagegen derzeit 411,47 Euro pro Monat (inkl. Arbeitgeberanteil) an meine private Krankenversicherung, die SIGNAL IDUNA. D.h. ich spare pro Jahr gegenüber der BKK ca. 690 Euro, allerdings muss ich dabei eine Selbstbeteiligung von mindestens 270 Euro aufbringen, sodass der Kostenvorteil unterm Strich bei ca. 400 Euro pro Jahr liegt.
MEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN UND ERFAHRUNGEN MIT DER SIGNAL IDUNA
Den Wechsel in die private Krankenversicherung habe ich bereits vor ca. 18 Jahren vorgenommen. Damals nannte sich die Versicherung noch NOVA Krankenversicherung, eine Tochtergesellschaft der IDUNA Lebensversicherung, später hieß sie dann IDUNA NOVA.
Vor einigen Jahren haben SIGNAL und IDUNA NOVA fusioniert, daraus entstand SIGNAL IDUNA. Die einzelnen Versicherungen IDUNA NOVA und SIGNAL gibt es hingegen nicht mehr.
Während die AOK verpflichtet ist, jeden Kranken aufzunehmen, können sich private Versicherer ihre Kunden aussuchen, so wie es Versicherungen am liebsten tun, also nur Risiken versichern, die eigentlich keine sind. Z.B. eine Versicherung gegen Hochwasser für Sahara-Bewohner.
Demzufolge muss man zwar i.d.R. keine Gesundheitsprüfung ablegen, wenn man eine private Krankenversicherung abschließen möchte, jedoch erklären, dass man gesund ist und alle größeren früheren Erkrankungen nennen. Macht man hier falsche Angaben und man erkrankt später an etwas, dass mit einer früheren Erkrankung in Zusammenhang steht, ist die Versicherung nicht verpflichtet zu zahlen.
Die Beiträge werden im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr prozentual am Einkommen oder der Bemessungsgrenze berechnet, sondern richten sich nach dem Eintrittsalter, wobei Männer weniger zahlen als Frauen, was auf statistischen Erhebungen beruht, wonach Frauen im Schnitt höhere Arztkosten verursachen als Männer gleichen Alters.
Demnach ist es auch nicht zu empfehlen, bei einer privaten Krankenversicherung zu kündigen und zur Konkurrenz zu wechseln, auch wenn die bessere Leistungen hat. Denn mit zunehmendem Alter steigt auch woanders der Einstiegstarif. Die Versicherung selbst kann jedoch dem Versicherungsnehmer nicht kündigen, wenn der z.B. zu hohe Kosten verursacht. Es sei denn, er hat beim Eintritt falsche Angaben hinsichtlich seines Gesundheitszustandes gemacht.
Mit jährlichen Beitragsanpassungen ist jedoch stets zu rechnen. So zahlte ich anfangs lediglich etwas über 200DM pro Monat (inklusive Arbeitgeberanteil), wobei damals jedoch noch keine Pflegeversicherung dabei war. Mittlerweile zahle ich inklusive Pflegeversicherung fast das 4fache wie damals.
Dabei sind folgende Versicherungsleistungen abgedeckt:
- Ambulante Heilbehandlung (d.h. alle Arztbesuche außer Zahnarzt) mit einer auch ständig angepassten Selbstbeteiligung von derzeit 270 Euro pro Jahr.
- Zahnbehandlung mit einer Selbstbeteiligung von 20%
- Stationäre Heilbehandlung (Krankenhausaufenthalt 2-Bett-Zimmer)
- Krankentagegeld von ca. 70 Euro pro Tag ab 92. Krankheitstag (Loohnfortzahlung im Krankeitsfall)
- Pflegeversicherung
Der Abschluss einer Selbstbeteiligung ist nicht zwingend. Lässt man sie weg, ist der Beitrag höher. Immerhin ist bei höherem Beitrag der Arbeitgeber mitbeteiligt, während die Selbstbeteiligung der Versicherungsnehmer voll aufbringen muss.
Zum anderen ist es so, dass private Krankenversicherer häufig eine Beitragsrückerstattung zahlen, wenn während eines Kalenderjahres keine Leistungen abgerechnet wurden. Verfährt man so über mehrere Jahre, steigt die Beitragsrückerstattung sogar. Anfangs zahlte mir die (damalige) NOVA 2 volle Monatsbeiträge zurück, wenn ich die Versicherung nicht beanspruchte. Mittlerweile hat sich auch das reduziert. Man bekommt aber zu Beginn des Kalenderjahres rechtzeitig mitgeteilt, wie hoch die Beitragsrückerstattung im folgenden Jahr ist, wenn man keine Leistungen abrechnet. Derzeit liegt die Rückerstattung bei gut 400 Euro pro Jahr.
Anfangs habe ich jahrelang keine Leistungen abgerechnet, weil ich selten krank war (bin) und neben dem jährlichen Zahnarztbesuch mit Ärzten nie allzu viel zu tun hatte. Da war die Selbstbeteiligung auch sehr sinnvoll, weil ja die mögliche Beitragsrückerstattung ohnehin zum Selberzahlen verleitet. Wer hingegen stärker zu Krankheiten neigt, sollte auf die Selbstbeteiligung verzichten.
Da es ratsam ist, sich mit zunehmendem Alter regelmäßig untersuchen zu lassen, um z.B. aufkommende Krebserkrankungen rechtzeitig zu erkennen, lasse ich seit einigen Jahren alle 1-2 Jahre vollständige Vorsorgeuntersuchungen durchführen, die auch dazu führen, dass ich meine Leistungen jetzt fast immer abrechne.
Außerdem benötige ich seit dem 42. Lebensjahr aufgrund ständig nachlassender Sehstärke eine Brille. Dabei zahlt mir die SIGNAL IDUNA alle 2 Jahre eine neue Brille, es sei denn, dass es aufgrund stark nachlassender Sehstärke schon vorher notwendig ist. Ersetzt werden dabei die Gläser voll und das Gestell bis zu einem Höchstsatz von ehemals 250 DM. Eine gesetzliche Krankenversicherung würde da meist wesentlich weniger erstatten.
Bei Medikamenten gibt es keine eigene Zuzahlung außer dem Anteil, der im Rahmen der Selbstbeteiligung bei ambulanter Behandlung aufzubringen ist.
Bei der zahnärztlichen Behandlung gab es zu Anfang nicht die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung von 20% auszuschließen. Nach einigen Jahren bot man mir (LosGatos) den Ausschluss gegen geringen Mehrbeitrag an, was ich nicht annahm. Ein folgenschwerer Fehler, wie sich später herausstellte. Denn vor etwa 6 Jahren entschloss ich mich, mir sämtliche Amalgam-Füllungen entfernen zu lassen und durch Goldfüllungen zu ersetzen. Ich erkundigte mich vorher bei der Versicherung telefonisch, ob es bei dieser auch finanziell aufwendigen Operation irgendwelche Höchstgrenzen gäbe. Die Antwort war ‚nein’, ich hätte lediglich meine 20% Selbstbeteiligung zu zahlen. Bei ca. 1000DM Kosten pro Zahn und 13 Zähnen, war das natürlich schon einmal nicht wenig. Darüberhinaus weigerte sich die Versicherung jedoch plötzlich, die vollen 80% der Restkosten zu übernehmen. Der Zahnarzt hätte zu hohe Laborkosten geltend gemacht. Die SIGNAL IDUNA würde sich an den schon relativ hohen Preisen Hamburger Zahnärzte orientieren. Was darüber hinausgehe, würde nicht ersetzt werden. Da ich mir vorher keine schriftliche Zusage hatte geben lassen, blieb ich somit auf etwa 40% statt 20% der Kosten sitzen. Auch ein Anruf meines Zahnarztes bei der Versicherung nützte da nichts.
Heilpraktikerbehandlungen werden ebenfalls erstattet. Allerdings habe ich davon noch nie Gebrauch gemacht.
Meine private Krankenversicherung gilt auch im Ausland. Ein zusätzlicher Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist somit nicht notwendig.
FAZIT
Da ich weder verheiratet bin noch Kinder habe, ist für mich eine private Krankenversicherung sinnvoll, solange mein Einkommen über der Grenze liegt, bis zu der der Gesetzgeber Versicherungspflicht vorsieht. Die Leistungen sind besser als die einer gesetzlichen Krankenversicherung. Ich (LosGatos) habe freie Arztwahl (manche Ärzte nehmen keine Kassenpatienten), genieße womöglich Vorteile bei den Ärzten. Die Kosten für Brillen und Heilpraktikerbehandlungen werden großteils übernommen. Außerdem beinhaltet meine Krankenversicherung auch Auslandsversicherungsschutz. Bis auf die Abwicklung meiner Zahnsanierung hatte ich mit der SIGNAL IDUNA keine größeren Probleme. Leider bleibe ich auch dort vor ständigen Beitragserhöhungen nicht verschont. Dennoch bleibt mir unter dem Strich noch ein Kostenvorteil gegenüber einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Probleme könnte es allerdings im Alter geben, wenn der Beitragssatz weiter ständig steigt und ich dann keinen Arbeitgeberanteil mehr bekomme. Herausgehen aus der privaten Krankenversicherung kann ich jedoch vorher nicht so ohne weiteres. Warten wir’s ab.
Copyright LosGatos
Erstveröffentlichung 27.10.2002
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Informationen
Die Erfahrungsberichte in den einzelnen Kategorien stellen keine Meinungsäußerung der Yopi GmbH dar, sondern geben ausschließlich die Ansicht des jeweiligen Verfassers wieder. Beachten Sie weiter, dass bei Medikamenten außerdem gilt: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
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