AC-Sat-Corner Testbericht
Erfahrungsbericht von egal99
Unmöglicher Support!
Pro:
Pro: wer Ärger liebt, ist hier gut aufgehoben
Kontra:
Kontra: versendet def. Wahre, falsche Seriennummer, schlechter Service (eigentlich gar keiner), nicht Kritikfähig, hält Rückerstattung zurück
Empfehlung:
Nein
Unmöglicher Support!
Nicht nur, dass eine telefonische Erreichbarkeit nur bis 18:00 Uhr gegeben ist, dann wird mir auch noch ein defektes Gerät (Ferguson Ariva 202E (B-Ware) (angeblich Kundenrückläufer)) geliefert und als einziger Kommentar zu dem Sachverhalt und das ich gerne umgehend ein funktionierendes Gerät erhalten möchte, nur der Link auf die RMA-Abwicklung mit Rückversand auf meine Kosten zugemail!
Beim ausstellen des RMA- Formulars durfte ich dann auch noch feststellen, dass auf dem Karton, und somit auf der Rechnung, eine ganz andere Seriennummer als auf dem Gerät vorzufinden ist.
Da bin ich doch mal gespannt, was da noch an weiterer Spass auf mich zukommt.
Das einzige was ich mir vorhalte ist, dass ich mir die weiteren 1 % für PayPal gespart habe (u.a. wegen der guten Bewertungen).
Die 1,5 % für die Sofortüberweisung hätte ich mir auch sparen können, da erst nach 1,5 Tagen versendet wurde (Bestellung um ca. 8:00, Versand nächsten Tag)"
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Unmöglicher Support! => Nachtrag: Händler Tritt auch noch nach:
"Nicht nur, dass der Händler so gar nicht einsichtig ist, dass sein Vorgehen nicht das Beste ist, so drückt er seinen Ärger über negative Kritik, derer er nicht Fähig ist anzunehmen, auch noch damit aus, dass er zum Ausdruck bringt, dass er die maximale Frist von 30 Tagen zur Rückerstattung ausnutzen wird...
Es sind die Situationen, die den waren Charakter zeigen...
Sicherlich ein klasse Händler, wenn er nur Kisten durchschieben braucht, aber wehe es kommt einmal etwas ins stollpern...
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PS: Unmöglicher Support! => Nachtrag: Händler Tritt auch noch nach:
"Im Übrigen irrt der Händler, da er, aus welchem Beweggrund auch immer, von dem Geschäft zurückgetreten ist und somit es sich um eine nicht erbrachte Leistung handelt, zumal das System zu diesem Zeitpunkt des Rücktritts, auch in seinem Wissen, schon auf dem Rückweg zu ihm war...
Und somit greift §286 Abs. 3 BGB hier nicht, sondern ggf. §286 Abs. 4 BGB. Mit Erhalt der Wahre ist er im Verzug mit allen entsprechenden Konsequenzen..."
Nicht nur, dass eine telefonische Erreichbarkeit nur bis 18:00 Uhr gegeben ist, dann wird mir auch noch ein defektes Gerät (Ferguson Ariva 202E (B-Ware) (angeblich Kundenrückläufer)) geliefert und als einziger Kommentar zu dem Sachverhalt und das ich gerne umgehend ein funktionierendes Gerät erhalten möchte, nur der Link auf die RMA-Abwicklung mit Rückversand auf meine Kosten zugemail!
Beim ausstellen des RMA- Formulars durfte ich dann auch noch feststellen, dass auf dem Karton, und somit auf der Rechnung, eine ganz andere Seriennummer als auf dem Gerät vorzufinden ist.
Da bin ich doch mal gespannt, was da noch an weiterer Spass auf mich zukommt.
Das einzige was ich mir vorhalte ist, dass ich mir die weiteren 1 % für PayPal gespart habe (u.a. wegen der guten Bewertungen).
Die 1,5 % für die Sofortüberweisung hätte ich mir auch sparen können, da erst nach 1,5 Tagen versendet wurde (Bestellung um ca. 8:00, Versand nächsten Tag)"
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Unmöglicher Support! => Nachtrag: Händler Tritt auch noch nach:
"Nicht nur, dass der Händler so gar nicht einsichtig ist, dass sein Vorgehen nicht das Beste ist, so drückt er seinen Ärger über negative Kritik, derer er nicht Fähig ist anzunehmen, auch noch damit aus, dass er zum Ausdruck bringt, dass er die maximale Frist von 30 Tagen zur Rückerstattung ausnutzen wird...
Es sind die Situationen, die den waren Charakter zeigen...
Sicherlich ein klasse Händler, wenn er nur Kisten durchschieben braucht, aber wehe es kommt einmal etwas ins stollpern...
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PS: Unmöglicher Support! => Nachtrag: Händler Tritt auch noch nach:
"Im Übrigen irrt der Händler, da er, aus welchem Beweggrund auch immer, von dem Geschäft zurückgetreten ist und somit es sich um eine nicht erbrachte Leistung handelt, zumal das System zu diesem Zeitpunkt des Rücktritts, auch in seinem Wissen, schon auf dem Rückweg zu ihm war...
Und somit greift §286 Abs. 3 BGB hier nicht, sondern ggf. §286 Abs. 4 BGB. Mit Erhalt der Wahre ist er im Verzug mit allen entsprechenden Konsequenzen..."
10 Bewertungen, 2 Kommentare
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06.10.2012, 12:16 Uhr von nikila1985
Bewertung: sehr hilfreichliebe Grüße von der nikila
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06.10.2012, 11:22 Uhr von Baby1
Bewertung: sehr hilfreich.•:*¨ ¨*:•. Liebe Grüße Anita .•:*¨ ¨*:•.
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