eBay Testbericht
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ebay ist die größte Auktionsplattform im deutschsprachigen Internet. Sowohl private als auch gewerbliche Anbieter können Neu- oder Gebrauchtwaren verkaufen. Hier kann man super Schnäppchen machen oder sich von überflüssigen Dingen trennen. Regelmäßig gibt es spezielle Angebote.
Erfahrungsbericht von Setha
Ebay beschneidet Nutzerrechte
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Nein
[ Vorgeschichte ]
Im Jahre 1995 gründete Pierre Omidyar in den USA dass Onlineauktionshaus Ebay, dies ging aus einer Unterhaltung zwischen Ihm und seiner Ehefrau hervor.
Dass Unternehmen hat seither die Herzen von Millionen von Usern erobert, endlich hatten sie einen Platz gefunden wo sie Dinge zu guten Preisen loswerden konnten die nicht mehr aktuell oder von Nutzen für sie waren.
Dass Prinzip ist denkbar einfach, es geht hier um das alte marktwirtschaftliche Prinzip von Angebot und Nachfrage. Eine Person setzt einen Artikel von Antiquität bis Zeppelin als Auktionsgegenstand mit einem XY Startgebot ins Netz über Ebay, und die potentiellen Käufer entscheiden ob sie diesen XY Preis um den Betrag XY+X erhöhen wollen, oder ob Sie dies nicht tun. So ergibt sich schnell ein Preisbild und dieses wird dann entweder von einem anderen pot. Käufer getoppt oder auch nicht.
Jede Auktion läuft über einen bestimmten Zeitraum ab und der Preis der als letzter Eingegangen ist, ist derjenige der dass Produkt erwirbt, und so wechselt dass Produkt den Besitzer.
Kurze Rede langer Sinn(oder so ähnlich) dass Prinzip von Ebay dürfte jedem klar sein, und d.h. verzichte ich auf weiterführende Erläuterungen.
Es ist nun schon einige Zeit her seit Ebay seine Pforten für die Internetcommunity öffnete. Seit dieser Öffnung sind Millionen von DM und EURO über die virtuelle Ladentheke gegangen.
Obwohl sich Ebay weltweit etabliert hat geht es in meiner \"Anmerkung\" um den EU-Bereich. Es geht darum mit welcher Profitgeilheit (es gibt keinen anderen Begriff hierfür) Ebay seinen Kunden dass Geld aus der Tasche holt, mit welcher Dreistheit und mit welcher Unverfrohrenheit es dies tut werde ich in den unten aufgeführten Punkten ausführlich Erläutern.
I. Neue ABG
II. Sicherheit
III. Sortiment
IV. Steuertricks
[ I. Die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen]
Ab dem 4. Juli hat seine AGB verändert. AGB, was ist dass, achja erinnert sich da vielleicht ein mancher, dass ist doch dass mit dem Häcken welches ich nach der Anmeldung mit einem \"JA ich habe die AGB sorgfältig gelesen und bin damit einverstanden\" bestätigen muss. GENAU! Dass sind die AGB, aber mal ehrlich wieviele von euch lesen sich die AGB durch, ich würde mal tippen nicht mehr als 5%, dass heist natürlich nicht dass ihr ALLE davon Nachteile haben müsstet, aber im Zweifelsfall kann Ebay, bei verlorener Ware, bei defekter Ware, etc. euch diese neuen AGB auf den Tisch legen und sagen,
\"hier da isses dass waren die Konditionen, hier ist Ihre Einverständniserklärung, wo ist dass Problem? \"
\"Aber ich äehm, ich dachte ...... \"
Denken... haste dir wohl so gedacht, nur Wissen schützt vor bösem erwachen, was Ebay angeht sie bewegen sich hier auf absolut sicherem Boden, denn was gibt es besseres als eine unterzeichnete Einveständniserlkärung des Kunden, die ist bares Geld Wert, und dass jedes Mal.
Nun zur Erläuterung der ABG von Ebay, hier sind ein paar! von den neuen Änderungen.
1. Löschung von Benutzerkonten.
Mit Inkrafttreten der neuen AGB, ist es Ebay nun gestatten Benutzerkonten zu löschen die eine wiederholte schlechte Bewertung erhalten haben. Diese Konten sind dann verloren und können auch nicht wieder aktiviert werden. Damit kann man sich so manche kritische Stimme vom Hals schaffen. Dass finde ich bedenklich angesichts der Sicherheitslücken(wie erwähnt) im Bezug auf Fake-Accounts, denn mal stelle sich folgendes Szenario vor, ein Kunde verkauft ein Produkt und hebt den Preis mit mehreren Fake-Accounts wird dann aber von einem \"normalen Kunden\" beschuldigt er habe unlauteren Wettbewerb bestritten, nun denkt der VERKÄUFER, ha den mache ich Mundtot, also fährt er mit seinen Fake-Accounts auf und gibt mehrfache schlechte Bewertungen ab.
ZACK->> der \"normale Kunde\" wird von Ebay gelöscht und ist somit Mundtot. Ein Rechtsanwalt? Bei einem Betrag von circa 400 DM(dass variiert natürlich aber die meisten Beträge sind nicht höher als dieser) lohnt sich ein Rechtsanwalt nicht, denn dieser wird viel teurer, es sei denn es handelt sich um mehrere tausend Mark, aber dass ist selten der Fall.
Ebay ist damit fein aus der Affäre und der Faker freut sich über den hohen Preis den er erziehlt hat, feine Sache.... oder?
2. In seinen AGB räumt Ebay seinen Kunden(in den alten AGB) ein 14 tägiges Kündigungsrecht ein, was ja im Prinzip auch sehr freundlich ist, wenn einem dass Produkt in diesem Falle \"Ebay\" nicht gefällt dann kündigt man einfach. DENKSTE
Laut neuen AGB nimmt Ebay den Kunden dass Recht, und was die Sache einfach nur unverschämt macht ist, dass Ebay sich dieses Recht einverleibt und sich vorbehält Nutzerkonten bis zu 14 Tage nach der Anmeldung OHNE jede Begründung zu löschen. Gründe hierzu, nein, in der Email die auch ich als Ex-Kunde erhalten habe stehen keine Gründe warum Ebay dieses Recht für sich beansprucht.
3. Beschränkung
Einige Nutzer haben es bestimmt schon gesehen die \"Sofort-Kaufen\" Option ist zum \"Glück\" jetzt eingeschränkt bzw. die durch ihr vorher illegale Handelsweise mit Zigaretten
\"etwa argentinische Marlboro-Zigarretten zum Stangen-Preis von 15 bis 20 Euro angeboten worden\"
,so berichtete dass \"F.A.Z. Business Radio\" [siehe auch Quellen], hiernach darf Ebay diese nicht mehr anbieten sondern nur noch Tabakwaren mit dem sogenannten deutschen Steuerzeichen.
Wenigstens ein guter Punkt der neuen AGB
[ II. Sicherheit ]
Wie aus einem Artikel der F.A.Z. hervorgeht haben \"Versteigerungshäuser\" wie Ebay und Ricardo sehr viele Probleme mit vermeintlichen Hackern, d.h. im Klartext, dass sich viele Fakeaccounts bilden und seriöse Kunden durch defekte Produkte, Bugs in der Software etc, sehr leicht frustriert fühlen.
Die andere Sache ist natürlich dass der rechtliche Standpunkt von Onlineauktionshäusern(OA) nicht 100% klar ist, auf die Online-Versteigerungen kann nur dass normale Zivilrecht angewendet werden, und dass besagt jedeglich dass die \"Spielregeln\", AGB, etc ersichtlich sein müssen. Bei normalen Auktionen kann ein Auktionär die Artikel während der Auktion prüfen und diese ggf. unterbrechen aber dies ist bei OA nicht möglich ist, ist der virtuelle Hammer gefallen ist dass Produkt gekauft, Schluss Ende, keien Unterbrechung und begutachtung.
\"Die Leute sollten auch wissen, dass die Häuser die Identitäten der Käufer und Verkäufer hinter ihren Login-Namen nicht vollends nachprüfen können. \" [1]
Dass mitunter, dass es rein technisch nicht möglich ist Fakeaccounts zu sichten und zu löschen, hierbei tritt die Problematik der oben erwähnten Themen, bzgl. der AGB ein.
Erhält ein Nutzer kein Produkt obwohl er gezahlt hat, so ist er selbst dran Schuld. So einfach ist dass, denn es gibt keine Rechtsklausel die einen hier unterstützt, es sei denn man verfolgt dies mit erheblichem Kostenaufwand (Rechtsanwalt.
- [ Treuhänderkonten ]
Dies ist die einzige Möglichkeit die Transaktion sicher abzuwickeln, es ist ein unabhängiges Konto welches mit Käufer und Verkäufer kommuniziert, gg. Aufpreis versteht sich.
Der Grund warum es hier keine wirkliche Lösung gibt ist einfach die unglaubliche Masse an Auktionen, sie können einfach nicht bewältigt werden.
[ II. Sortiment ]
\"Die Anstandsfrist hielt bis Jahresende. Solange verzichtete das amerikanische Internet-Auktionshaus Ebay auf den Verkauf von Erinnerungsstücken, die mit den Terroranschlägen auf das World Trade Center am 11. September zusammen hingen. Jetzt werden dort Tonmitschnitte, Fotografien und Arbeitsschuhe von Rettungskräften versteigert. \" [2]
Geschmacklos und Erschütternd
Dies bedarf wohl keines weitern Kommentares!
[ IV. Steuertricks ]
Im Prinzip habe ich ja nichts gg eventuelle \"Steuertricks\" denn dem deutschen Fiskus kann man ja nicht all sein Geld schenken, aber ich denke das Ebay dies einen Schritt zuweit getrieben hat. Ebay zahlt keine Steuern in DTL, genau ihr habt richtig verstanden dass hängt damit zusammen dass sie ein Schlupfloch in der EU-Steuerpolitik nutzen.
So wirds gemacht:
Da Ebay den Nutzern keine VAT, also keine Umsatzsteuer ausweist, nutzen sie eine Regel der Rechtslage welche besagt dass \"E-Commerce Anbieter aus nicht-EU-Ländern keine Umsatzsteuer an deutsche Finanzämter zahlen müssen wenn sie keine Umsatzsteuer ausweisen\".
Wie Ebay.!!de!!, dass ist doch ein deutscher Anbieter.... nein eben nicht, Ebay bietet seine Dienste zwar in Deutschland an, hat seinen Sitz aber in die Schweiz(Nummernkonten etc, ich wisst schon) verlagert, und zieht sich somit fein aus der Situation. Clever oder?
Unfair denke ich, denn alle anderen Aktionshäuser, Ricardo.de muss die 16% an den Fiskus zahlen, und somit ist hier ein klarer Wettbewerbsvorteil für Ebay vorhanden, welcher aber voraussichtlich erst in einem Jahr beendet werden soll, wenn diese Lücke geschlossen wird.
[ Fazit ]
Wie auch immer die Einnahmen von Ebay seien mögen, wieviele Nutzer diesen Service preisen eins bleibt klar, Ebay hat seit seinem Beginn im Jahre \'95 die Benutzerrechte eingeschränkt, Preise erhöht, und ihre Geldeintreiber mit vollem Elan eingesetzt, und warum? Dass ist ganz einfach, weil die User es hinnehmen und meistens noch nicht einmal wissen welche grundlegenden Rechte Ihnen im Prinzip verwehrt werden. Mein Ziel ist es mit diesem Bericht die User von Ebay zum Nachdenken anzuregen! Ich hoffe dass ich hier von Hilfe sein konnte, und bitte um zahlreiche Anregungen und Kommentare.
Mit bedenklichen Grüßen
Euer Seth
Quellen
www.ebay.de;
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/taxation/ecommerce/vat_en.htm;
www.chip.de
www.heise.de/ct
www.google.com
http://www.multicom-pcs.de/ebay.html
Zitate
[1] http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=uptoday/content.asp&doc={658002B5-2649-4135-A10F-9DADCF73A4D4}&rub={6ACD3D68-FE74-4CD3-818B-753353374879}
[2]
http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=uptoday/content.asp&doc={1D184029-8209-4991-AC8A-96B9FB8E44A0}&rub={3B218613-44DF-4BB7-945F-342BAF3A6A1E}
[USA 06]
Im Jahre 1995 gründete Pierre Omidyar in den USA dass Onlineauktionshaus Ebay, dies ging aus einer Unterhaltung zwischen Ihm und seiner Ehefrau hervor.
Dass Unternehmen hat seither die Herzen von Millionen von Usern erobert, endlich hatten sie einen Platz gefunden wo sie Dinge zu guten Preisen loswerden konnten die nicht mehr aktuell oder von Nutzen für sie waren.
Dass Prinzip ist denkbar einfach, es geht hier um das alte marktwirtschaftliche Prinzip von Angebot und Nachfrage. Eine Person setzt einen Artikel von Antiquität bis Zeppelin als Auktionsgegenstand mit einem XY Startgebot ins Netz über Ebay, und die potentiellen Käufer entscheiden ob sie diesen XY Preis um den Betrag XY+X erhöhen wollen, oder ob Sie dies nicht tun. So ergibt sich schnell ein Preisbild und dieses wird dann entweder von einem anderen pot. Käufer getoppt oder auch nicht.
Jede Auktion läuft über einen bestimmten Zeitraum ab und der Preis der als letzter Eingegangen ist, ist derjenige der dass Produkt erwirbt, und so wechselt dass Produkt den Besitzer.
Kurze Rede langer Sinn(oder so ähnlich) dass Prinzip von Ebay dürfte jedem klar sein, und d.h. verzichte ich auf weiterführende Erläuterungen.
Es ist nun schon einige Zeit her seit Ebay seine Pforten für die Internetcommunity öffnete. Seit dieser Öffnung sind Millionen von DM und EURO über die virtuelle Ladentheke gegangen.
Obwohl sich Ebay weltweit etabliert hat geht es in meiner \"Anmerkung\" um den EU-Bereich. Es geht darum mit welcher Profitgeilheit (es gibt keinen anderen Begriff hierfür) Ebay seinen Kunden dass Geld aus der Tasche holt, mit welcher Dreistheit und mit welcher Unverfrohrenheit es dies tut werde ich in den unten aufgeführten Punkten ausführlich Erläutern.
I. Neue ABG
II. Sicherheit
III. Sortiment
IV. Steuertricks
[ I. Die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen]
Ab dem 4. Juli hat seine AGB verändert. AGB, was ist dass, achja erinnert sich da vielleicht ein mancher, dass ist doch dass mit dem Häcken welches ich nach der Anmeldung mit einem \"JA ich habe die AGB sorgfältig gelesen und bin damit einverstanden\" bestätigen muss. GENAU! Dass sind die AGB, aber mal ehrlich wieviele von euch lesen sich die AGB durch, ich würde mal tippen nicht mehr als 5%, dass heist natürlich nicht dass ihr ALLE davon Nachteile haben müsstet, aber im Zweifelsfall kann Ebay, bei verlorener Ware, bei defekter Ware, etc. euch diese neuen AGB auf den Tisch legen und sagen,
\"hier da isses dass waren die Konditionen, hier ist Ihre Einverständniserklärung, wo ist dass Problem? \"
\"Aber ich äehm, ich dachte ...... \"
Denken... haste dir wohl so gedacht, nur Wissen schützt vor bösem erwachen, was Ebay angeht sie bewegen sich hier auf absolut sicherem Boden, denn was gibt es besseres als eine unterzeichnete Einveständniserlkärung des Kunden, die ist bares Geld Wert, und dass jedes Mal.
Nun zur Erläuterung der ABG von Ebay, hier sind ein paar! von den neuen Änderungen.
1. Löschung von Benutzerkonten.
Mit Inkrafttreten der neuen AGB, ist es Ebay nun gestatten Benutzerkonten zu löschen die eine wiederholte schlechte Bewertung erhalten haben. Diese Konten sind dann verloren und können auch nicht wieder aktiviert werden. Damit kann man sich so manche kritische Stimme vom Hals schaffen. Dass finde ich bedenklich angesichts der Sicherheitslücken(wie erwähnt) im Bezug auf Fake-Accounts, denn mal stelle sich folgendes Szenario vor, ein Kunde verkauft ein Produkt und hebt den Preis mit mehreren Fake-Accounts wird dann aber von einem \"normalen Kunden\" beschuldigt er habe unlauteren Wettbewerb bestritten, nun denkt der VERKÄUFER, ha den mache ich Mundtot, also fährt er mit seinen Fake-Accounts auf und gibt mehrfache schlechte Bewertungen ab.
ZACK->> der \"normale Kunde\" wird von Ebay gelöscht und ist somit Mundtot. Ein Rechtsanwalt? Bei einem Betrag von circa 400 DM(dass variiert natürlich aber die meisten Beträge sind nicht höher als dieser) lohnt sich ein Rechtsanwalt nicht, denn dieser wird viel teurer, es sei denn es handelt sich um mehrere tausend Mark, aber dass ist selten der Fall.
Ebay ist damit fein aus der Affäre und der Faker freut sich über den hohen Preis den er erziehlt hat, feine Sache.... oder?
2. In seinen AGB räumt Ebay seinen Kunden(in den alten AGB) ein 14 tägiges Kündigungsrecht ein, was ja im Prinzip auch sehr freundlich ist, wenn einem dass Produkt in diesem Falle \"Ebay\" nicht gefällt dann kündigt man einfach. DENKSTE
Laut neuen AGB nimmt Ebay den Kunden dass Recht, und was die Sache einfach nur unverschämt macht ist, dass Ebay sich dieses Recht einverleibt und sich vorbehält Nutzerkonten bis zu 14 Tage nach der Anmeldung OHNE jede Begründung zu löschen. Gründe hierzu, nein, in der Email die auch ich als Ex-Kunde erhalten habe stehen keine Gründe warum Ebay dieses Recht für sich beansprucht.
3. Beschränkung
Einige Nutzer haben es bestimmt schon gesehen die \"Sofort-Kaufen\" Option ist zum \"Glück\" jetzt eingeschränkt bzw. die durch ihr vorher illegale Handelsweise mit Zigaretten
\"etwa argentinische Marlboro-Zigarretten zum Stangen-Preis von 15 bis 20 Euro angeboten worden\"
,so berichtete dass \"F.A.Z. Business Radio\" [siehe auch Quellen], hiernach darf Ebay diese nicht mehr anbieten sondern nur noch Tabakwaren mit dem sogenannten deutschen Steuerzeichen.
Wenigstens ein guter Punkt der neuen AGB
[ II. Sicherheit ]
Wie aus einem Artikel der F.A.Z. hervorgeht haben \"Versteigerungshäuser\" wie Ebay und Ricardo sehr viele Probleme mit vermeintlichen Hackern, d.h. im Klartext, dass sich viele Fakeaccounts bilden und seriöse Kunden durch defekte Produkte, Bugs in der Software etc, sehr leicht frustriert fühlen.
Die andere Sache ist natürlich dass der rechtliche Standpunkt von Onlineauktionshäusern(OA) nicht 100% klar ist, auf die Online-Versteigerungen kann nur dass normale Zivilrecht angewendet werden, und dass besagt jedeglich dass die \"Spielregeln\", AGB, etc ersichtlich sein müssen. Bei normalen Auktionen kann ein Auktionär die Artikel während der Auktion prüfen und diese ggf. unterbrechen aber dies ist bei OA nicht möglich ist, ist der virtuelle Hammer gefallen ist dass Produkt gekauft, Schluss Ende, keien Unterbrechung und begutachtung.
\"Die Leute sollten auch wissen, dass die Häuser die Identitäten der Käufer und Verkäufer hinter ihren Login-Namen nicht vollends nachprüfen können. \" [1]
Dass mitunter, dass es rein technisch nicht möglich ist Fakeaccounts zu sichten und zu löschen, hierbei tritt die Problematik der oben erwähnten Themen, bzgl. der AGB ein.
Erhält ein Nutzer kein Produkt obwohl er gezahlt hat, so ist er selbst dran Schuld. So einfach ist dass, denn es gibt keine Rechtsklausel die einen hier unterstützt, es sei denn man verfolgt dies mit erheblichem Kostenaufwand (Rechtsanwalt.
- [ Treuhänderkonten ]
Dies ist die einzige Möglichkeit die Transaktion sicher abzuwickeln, es ist ein unabhängiges Konto welches mit Käufer und Verkäufer kommuniziert, gg. Aufpreis versteht sich.
Der Grund warum es hier keine wirkliche Lösung gibt ist einfach die unglaubliche Masse an Auktionen, sie können einfach nicht bewältigt werden.
[ II. Sortiment ]
\"Die Anstandsfrist hielt bis Jahresende. Solange verzichtete das amerikanische Internet-Auktionshaus Ebay auf den Verkauf von Erinnerungsstücken, die mit den Terroranschlägen auf das World Trade Center am 11. September zusammen hingen. Jetzt werden dort Tonmitschnitte, Fotografien und Arbeitsschuhe von Rettungskräften versteigert. \" [2]
Geschmacklos und Erschütternd
Dies bedarf wohl keines weitern Kommentares!
[ IV. Steuertricks ]
Im Prinzip habe ich ja nichts gg eventuelle \"Steuertricks\" denn dem deutschen Fiskus kann man ja nicht all sein Geld schenken, aber ich denke das Ebay dies einen Schritt zuweit getrieben hat. Ebay zahlt keine Steuern in DTL, genau ihr habt richtig verstanden dass hängt damit zusammen dass sie ein Schlupfloch in der EU-Steuerpolitik nutzen.
So wirds gemacht:
Da Ebay den Nutzern keine VAT, also keine Umsatzsteuer ausweist, nutzen sie eine Regel der Rechtslage welche besagt dass \"E-Commerce Anbieter aus nicht-EU-Ländern keine Umsatzsteuer an deutsche Finanzämter zahlen müssen wenn sie keine Umsatzsteuer ausweisen\".
Wie Ebay.!!de!!, dass ist doch ein deutscher Anbieter.... nein eben nicht, Ebay bietet seine Dienste zwar in Deutschland an, hat seinen Sitz aber in die Schweiz(Nummernkonten etc, ich wisst schon) verlagert, und zieht sich somit fein aus der Situation. Clever oder?
Unfair denke ich, denn alle anderen Aktionshäuser, Ricardo.de muss die 16% an den Fiskus zahlen, und somit ist hier ein klarer Wettbewerbsvorteil für Ebay vorhanden, welcher aber voraussichtlich erst in einem Jahr beendet werden soll, wenn diese Lücke geschlossen wird.
[ Fazit ]
Wie auch immer die Einnahmen von Ebay seien mögen, wieviele Nutzer diesen Service preisen eins bleibt klar, Ebay hat seit seinem Beginn im Jahre \'95 die Benutzerrechte eingeschränkt, Preise erhöht, und ihre Geldeintreiber mit vollem Elan eingesetzt, und warum? Dass ist ganz einfach, weil die User es hinnehmen und meistens noch nicht einmal wissen welche grundlegenden Rechte Ihnen im Prinzip verwehrt werden. Mein Ziel ist es mit diesem Bericht die User von Ebay zum Nachdenken anzuregen! Ich hoffe dass ich hier von Hilfe sein konnte, und bitte um zahlreiche Anregungen und Kommentare.
Mit bedenklichen Grüßen
Euer Seth
Quellen
www.ebay.de;
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/taxation/ecommerce/vat_en.htm;
www.chip.de
www.heise.de/ct
www.google.com
http://www.multicom-pcs.de/ebay.html
Zitate
[1] http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=uptoday/content.asp&doc={658002B5-2649-4135-A10F-9DADCF73A4D4}&rub={6ACD3D68-FE74-4CD3-818B-753353374879}
[2]
http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=uptoday/content.asp&doc={1D184029-8209-4991-AC8A-96B9FB8E44A0}&rub={3B218613-44DF-4BB7-945F-342BAF3A6A1E}
[USA 06]
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