getgo.de Testbericht
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Full-Service-Ticketprovider für Eintrittskarten für ein umfangreiches Angebot an Veranstaltungen und Events.
Erfahrungsbericht von comix1975
++++Rücktrittskostenversicherung++++
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
hallo Leute!!!
Ihr habt die Möglichkeit bei getgo.de eine Ticketrücktrittsversicherung abzuschließen - sollten Sie im Falle von Krankheit, Unfall oder Jobwechsel Ihr Ticket nicht nutzen können, bekommen Sie den Kartenpreis rückerstattet.
Um eine Ticketversicherung für das Tickets abzuschließen, klickt man im Warenkorb auf "Ticketversicherung" und wählen einfach die Tickets aus, für die man eine Versicherung abschließen möchten. Anschließend zum Warenkorb zurückkehren.
Die Preise für die Ticketrücktrittsversicherung beträgt 6 DM für eine Karte mit einem Wert bis einschließlich 100 DM, 9 DM bis zu einem Wert von 150 DM und 12 DM bis zu einem Kartenwert von 350 DM. Liegt der Preis über 350 DM, ist keine Versicherung möglich.
Bedingungen der Rückerstattung:
a) Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten, betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber;
b) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat;
c) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
d) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Universität/Fachhochschule oder an einem College, die Teil eines Vollzeitstudiums sind und wiederholt werden müssen, um eine zeitliche Verlängerung des Studiums zu vermeiden oder den Studienabschluß zu erreichen. Voraussetzung ist, daß die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und die Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit fällt;
e) unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines mitreisenden Hundes einer versicherten Person.
Die HanseMerkur ist im Umfang von § 3, Ziffer 4 auch dann leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten versicherten Ereignisse bei einer der versicherten Personen oder einer Risikoperson eingetreten ist:
a) unerwartet schwere Erkrankung;
b) Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit;
c) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder strafbaren Handlungen Dritter (z.B. Einbruchdiebstahl), sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist.
Risikopersonen sind:
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Haben mehr als sechs Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
Eurer Comix1975
Ihr habt die Möglichkeit bei getgo.de eine Ticketrücktrittsversicherung abzuschließen - sollten Sie im Falle von Krankheit, Unfall oder Jobwechsel Ihr Ticket nicht nutzen können, bekommen Sie den Kartenpreis rückerstattet.
Um eine Ticketversicherung für das Tickets abzuschließen, klickt man im Warenkorb auf "Ticketversicherung" und wählen einfach die Tickets aus, für die man eine Versicherung abschließen möchten. Anschließend zum Warenkorb zurückkehren.
Die Preise für die Ticketrücktrittsversicherung beträgt 6 DM für eine Karte mit einem Wert bis einschließlich 100 DM, 9 DM bis zu einem Wert von 150 DM und 12 DM bis zu einem Kartenwert von 350 DM. Liegt der Preis über 350 DM, ist keine Versicherung möglich.
Bedingungen der Rückerstattung:
a) Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten, betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber;
b) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat;
c) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
d) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Universität/Fachhochschule oder an einem College, die Teil eines Vollzeitstudiums sind und wiederholt werden müssen, um eine zeitliche Verlängerung des Studiums zu vermeiden oder den Studienabschluß zu erreichen. Voraussetzung ist, daß die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und die Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit fällt;
e) unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines mitreisenden Hundes einer versicherten Person.
Die HanseMerkur ist im Umfang von § 3, Ziffer 4 auch dann leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten versicherten Ereignisse bei einer der versicherten Personen oder einer Risikoperson eingetreten ist:
a) unerwartet schwere Erkrankung;
b) Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit;
c) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder strafbaren Handlungen Dritter (z.B. Einbruchdiebstahl), sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist.
Risikopersonen sind:
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Haben mehr als sechs Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
Eurer Comix1975
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