multistore2002.info Testbericht
Erfahrungsbericht von Niki75
Furchtbare Qualität; Firmenleitung scheinbar an tatsächlicher Kundenzufriedenheit nicht interessiert
Pro:
schnelle Abwicklung
Kontra:
furchtbare Qualität
Empfehlung:
Nein
Vor etwas mehr als einem Jahr habe ich auf multistore2002.info einen nicht gerade billigen Gartentisch gekauft. Der Tisch ist mit einem klappbaren Verlängerungsstück ausgestattet. Im Neuzustand funktionierte der Ausklappmechanismus wunderbar und wir haben uns schon auf nette Abende im Kreis der Familie und Freunde an unserem großen Gartentisch gefreut, über viele Jahre. Doch es ist anders gekommen. Die Scharniere an der Tischverlängerung sind schon nach einem Jahr voll durchgerostet und schließlich abgebrochen. Deshalb kann die Verlängerung nicht mehr genutzt werden. Ganz schön ärgerlich, wenn man den Kaufpreis von knapp 350,- EUR bedenkt.
Im festen Glauben, dass es sich um einen klaren Gewährleistungsfall handelt, habe ich mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt. Doch dann wurde ich über einen Paragraph in den AGB unterrichtet, laut dem ich keinen Anspruch auf eine Gewährleistung habe, Punkt. Und das Wort „Kulanz“ scheint diese Firma nicht zu kennen.
Erwähnenswert finde ich noch etwas anderes. Die Bewertungen von diesem Laden sind erstaunlich gut, fast zu gut. Angesichts ihrer vergleichsweise doch sehr niedrigen Preise und aufgrund meiner Erfahrung mit dem Gartentisch, vermute ich folgendes. Leute bekommen ihre im Neuzustand gut aussehende Ware und denken sich: „Mensch, da habe ich ein tolles Schnäppchen gemacht!“. Man ist gut gelaunt und gibt natürlich eine positive Bewertung ab (bei mir war es auch nicht anders). Doch das Problem ist, dass man seine Bewertung einmal abgibt und diese dann nicht mehr ändern kann, selbst wenn die gekaufte Ware schon nach einem Jahr Schrott ist. Ups!
Ich will hier Keinen überzeugen. Vielleicht haben Sie Glück mit ihren Waren. Was mich angeht, war das das erste und das letzte Mal, dass ich bei multistore2002.info etwas gekauft habe.
Auszug aus den AGB von Multistore 2002:
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.
Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermaßen.
Im festen Glauben, dass es sich um einen klaren Gewährleistungsfall handelt, habe ich mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt. Doch dann wurde ich über einen Paragraph in den AGB unterrichtet, laut dem ich keinen Anspruch auf eine Gewährleistung habe, Punkt. Und das Wort „Kulanz“ scheint diese Firma nicht zu kennen.
Erwähnenswert finde ich noch etwas anderes. Die Bewertungen von diesem Laden sind erstaunlich gut, fast zu gut. Angesichts ihrer vergleichsweise doch sehr niedrigen Preise und aufgrund meiner Erfahrung mit dem Gartentisch, vermute ich folgendes. Leute bekommen ihre im Neuzustand gut aussehende Ware und denken sich: „Mensch, da habe ich ein tolles Schnäppchen gemacht!“. Man ist gut gelaunt und gibt natürlich eine positive Bewertung ab (bei mir war es auch nicht anders). Doch das Problem ist, dass man seine Bewertung einmal abgibt und diese dann nicht mehr ändern kann, selbst wenn die gekaufte Ware schon nach einem Jahr Schrott ist. Ups!
Ich will hier Keinen überzeugen. Vielleicht haben Sie Glück mit ihren Waren. Was mich angeht, war das das erste und das letzte Mal, dass ich bei multistore2002.info etwas gekauft habe.
Auszug aus den AGB von Multistore 2002:
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.
Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermaßen.
23 Bewertungen, 4 Kommentare
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11.11.2012, 10:02 Uhr von Lale
Bewertung: sehr hilfreichAllerbesten Gruß *~*
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10.11.2012, 18:24 Uhr von morla
Bewertung: sehr hilfreichschönes wochenende lg. petra
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10.11.2012, 16:54 Uhr von XXLALF
Bewertung: sehr hilfreich....und ein wunderschönes wochenende
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10.11.2012, 14:26 Uhr von katjafranke
Bewertung: sehr hilfreichLiebe Wochenendgrüße von der Katja
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