Bewerbungstipps Testbericht

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Erfahrungsbericht von brainstorm

Vermittlungsgutschein...was ist das ?

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Bis jetzt noch nichts von einem Vermittlungsgutschein gehört. Wundert mich fast nicht, denn das Arbeitsamt hält sich (wie immer) mit solchen Informationen sehr bedeckt.

Wozu brauche ich einen Vermittlungsgutschein?

Vermittlungsfirmen sind bestrebt(schwarze Schafe ausgenommen), Dich als Arbeitsloser an einen Arbeitgeber erfolgreich zu vermitteln. Ist das mittels eines Arbeitsvertrages bestätigt worden, zahlt in der Regel der Arbeitgeber für die Vermittlung eine Gebühr an den Vermittler - quasi den Lohn des Vermittlers.

Um dem Arbeitsgeber die Entscheidung finanziell zu erleichtern, erklärt sich das Arbeitsamt bereit, die Kosten für die Vermittlung zu übernehmen, so dass dem Arbeitgeber durch die Vermittlung (fast) keine Kosten entstehen.

Diese Kostenübernehme durch das Arbeitsamt kann von ca. 30% bis 100% der Vermittlungsgebühr reichen und ist abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit - denn je länger jemand arbeitslos war, desto schwieriger ist die Person erfolgreich zu vermitteln und desto mehr muss wiederum der Vermittler tätig werden.

Bekomme ICH einen Vermittlungsgutschein?

So einfach das klingt - jede Arbeitslose(Person), die mind. 3 Monate als arbeitslos zählt, bekommt diesen Gutschein.

Achtung: Teilnehmer einer Weiterbildungs-, Fortbildungs- und Trainingsmassnahme gelten als NICHT ARBEITSLOS und müssen nach ihrer Maßnahme erst mal 3 Monate warten, bis sie Anspruch auf einen solchen Gutschein bekommen. So unglaublich da klingen mag, so sehr entspricht das aber auch der Realität :-(

sichere Reihenfolge

  • Vermittlungsfirma des Vertrauens ausfindig machen
  • dort nachfragen, ob sie über den Gutschein abrechnen
  • Den Vermittlungsvertrag nicht sofort unterschreiben
  • Zu Hause gut durchlesen (finanz. Fallstricke)
  • beim Arbeitsamt den Gutschein persönlich abholen
  • Vertrag beim Vermittler abgeben (nicht den Gutschein)
  • Bei erfolgreicher Vermittlung mind. 14 Tage nach
    Arbeitsvertragsunterzeichnung warten (wegen Vertrags-
    rücktrittsrecht)
  • Gutschein an Vermittler aushändigen.

Somit kann verhindert werden, dass der Arbeitsgeber nur ein Scheininteresse angibt und mit dem Vermittler gemeinsame Sache mit dem Gutschein machen kann.

Nebenbei:

Oft kommt es vor, dass man beim Arbeitsamt hin- und hervermittelt wird. Legt euch vor jedem Telefonat etwas zum Schreiben daneben und notiert euch peinlich genau jede Person, die ihr am Hörer hattet und führt Protokoll. Das kann euch unter Umständen bei einer Falschauskunft den Hals retten (glaubt mir, ich weiss, wovon ich spreche).

Ich hoffe euch ein wenig geholfen zu haben ;-)

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