Bewerbungstipps Testbericht

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Erfahrungsbericht von Darkangel07

Durch Bewerbung Steuern sparen, ja das geht!

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Hallo ihr Lieben!
Wunder Dich nicht, das es kein Bericht zu richtig bewerben ist, aber ich finde das er hier rein passt.
Ich möchte nicht hier schreiben wie ihr euch am besten bewirbt, weil diese Information kannst du beim Arbeitsamt, Schule und Krankenkasse erfahren. Nein ich möchte euch über eine Sache berichten die sehr nützlich sein kann um Geld zu sparen ( zwar erst im nachhinein aber man spart).

Hast du gewusst, dass man die Arbeitsstellensuche steuerlich angeben kann und man dafür Geld bekommt?
Nein dann will ich mal die Sache erklären.


Wenn du dich im Inland bewirbst:

Im Zusammenhang mit der Suche nach einem Arbeitsplatz sind alle Aufwendungen als sogenannte vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, egal ob sie bei der Suche Erfolg oder Misserfolg hatten. Im Zusammenhang mit der Bewerbung kannst du alle möglichen Aufwendungen absetzten, unten führe ich mal alle Bereiche an.


  • Bei einer schriftlichen Bewerbung: Briefpapier,
    Briefumschläge, Farbkopien, Klarsichthüllen,
    Passfotos, Porto, Schnellhefter, amtliche
    Beglaubigungen und fremde Schreibarbeiten

  • Stellenanzeigen, und –inserate ( die du selbst in
    Fachzeitschriften oder Zeitungen aufgibst)

  • Wochenendausgaben von überregionalen
    Tageszeitungen (die für einen großen Stellenmarkt
    bekannt sind, z.b. „Süddeutsche Zeitung“)

  • Kurse und Bücher ( die zur Bewerbung und zur
    Vorstellung Tipps vermitteln; Kurse: z.b. VHS; die
    Fahrtkosten werden auch erstattet zu den Kursen)

  • Telefonate und Korrespondenz ( nur im Zusammenhang
    mit der Bewerbung)

  • Internetgebühren ( nur für die Stellensuche der
    verschiedenen Jobbörsen; weiter unten nenne ich
    ein paar)

  • Vorstellungsgespräche ( die Fahrtkosten können wie
    Dienstreisen abgerechnet werden; Erklärung weiter
    unten)


Die Bewerbungskosten-Zuschüsse des Arbeitsamtes bzw. die steuerfreien Erstattungen der besuchten Unternehmen musst du abziehen.

Deine ganzen Bewerbungskosten musst du entweder nachweisen oder glaubhaft machen. Sammle am besten die ganzen Belege, Quittungen und Bestätigungen. ( Für die Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch und zur Beweishinterlage füge deiner Steuererklärung die Kopien deiner Bewerbungen, die Bewerbungsbestätigung des Unternehmens, die Vorstellungseinladung und evtl. die Quittungen für Übernachtungen bei.)


Wenn du dich im Ausland bewirbst:

Hier gilt:
Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes die für ihre Auslandstätigkeit Gehalt bekommen weiterhin das Geld in Deutschland versteuern, auch wenn sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Die Bewerbungskosten können deshalb auch Werbungskosten abgesetzt werden.

Bei Angestellten der Privatwirtschaft kommt es darauf an, ob mit dem ausländischen Staat eine Doppelbesteuerungsabkommen (kurz DBA) besteht oder nicht. Wenn keine DBA besteht sind die ausländischen Einnahmen genau so wie bei Angestellten und Beamten des öffentl. Dienstes zu versteuern, aber nur wenn der Wohnsitz in Deutschland bleibt. Die ausländischen Einnahmen sind mit DBA in Deutschland steuerfrei und die Bewerbungskosten nicht als Werbungskosten abziehbar.

Dienstreisen:

Fahrten oder Reisen zu Vorstellungsgesprächen (sog. Dienstreisen):

Wie schon oben erwähnt kannst du diese auch absetzen, hier kommen ein paar Infos dazu:

Höhe der Dienstreisepauschale:

PKW: € 0,30
Motorrad / Motorroller ( über 50 ccm): € 0,13
Moped / Mofa (unter 50ccm): € 0,08
Fahrrad: € 0,04

Solltest du mit öffentlichen Verkehrsmitteln, beispielsweise mit Bahn, Straßenbahn, Bus, Flugzeug, Schiff oder Taxi reisen, können die Auslagen in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden.

Höhe der Verpflegungspauschbeträge:

Aufenthaltsdauer: 24 Std am Kalendertag
in Deutschland: € 23,52 im Ausland: länderspezifischen
Verpflegungspauschbetrages
Aufenthaltsdauer: 24 Std am Kalendertag
in Deutschland: € 23,52 im Ausland: länderspezifischen
Verpflegungspauschbetrages

Aufenthaltsdauer: 14 bis 24 Std
in Deutschland: € 10,23 im Ausland: 2/3 länderspezifischen
Verpflegungspauschbetrages

Aufenthaltsdauer: 8 bis 14 Std
in Deutschland: € 05,11 im Ausland: 1/3länderspezifischen
Verpflegungspauschbetrages

Aufenthaltsdauer: unter 8 Std
in Deutschland: kein Pauschbetrag
im Ausland: kein Pauschbetrag


Bei einer Übernachtung:

Solltest du für ein Vorstellungsgespräch eine längere Strecke zurücklegen oder sogar ins Ausland fahren müssen kannst du hierfür die Übernachtungskosten auch als Reisekosten steuerlich absetzten. Du brauchst dafür aber einen Nachweis.
Sollte dich eine Person begleiten so ist das nicht steuerlich absetztbar. Hierfür werden die fiktiven Kosten für ein Einzelzimmer im Hotel abgesetzt.
Absetztbar sind nur die reinen Übernachtungskosten, also nur das Zimmer nicht aber das Frühstück, das ist schon mit dem Verpflegungspauschbetrag abgegolten.


Der letzte Punkt was du noch steuerlich Geltend machen kannst bei einer Dienstreise sind die sog. Reisenebenkosten.
Hierzu gehören z.b. Parkgebühren, Autobahn-, Maut- oder Fährgebühren, Unfallschaden auf einer Dienstreise und Diebstahlverlust von persönlichem Reisegepäck während der Dienstreise.
Falls du keine Belege haben solltest, empfehle ich, nach jeder Dienstreise einen Eigenbeleg mit Tag, Art, Ort und Betrag der Aufwendungen anzufertigen. Nach meinen Erfahrungen erkennen viele Finanzämter für Reisenebenkosten auch einen geschätzten Betrag in plausibler Höhe problemlos an.


Fazit & Meinung

Ich mache jetzt schon seit ein paar Jahren die Steuererklärung für mich und meinen Mann gemacht. Da mein Mann am 31.04.2002 als Abgänger die Bundeswehr nach 4 Jahren verlässt sucht man schon eine Möglichkeit Geld zu sparen und sich trotzdem nach einem super lukrativen Job umzuschauen. Ich kennen das noch von mir als ich mit der Lehre fertig war und es an Bewerbungen schreiben ging. Es hat sehr viel gekostet bist ich endlich eine Stelle fand. Meine damaligen Kosten betrugen mit kompletten Bewerbungsschreiben, Fahrten zu den Bewerbungsgesprächen und teilweise mit Übernachtungen ca. 280 DM (hatte ungefähr 100 Bewerbungen weggeschickt). Aus reinem Zufall habe ich von der steuerlichen Absetzung der Bewerbungskosten erfahren und mich dann gleich intensiv informiert. Es ist schon viel wert, wenn man für das suchen eines Arbeitsplatzes einen Teil des Geldes zurückbekommt. Ich habe heute für meinen Mann eine Liste gemacht, damit wir genau aufschreiben können was er alles zum suchen eines Jobs ausgegeben hat. Das würde ich jedem empfehlen, weil du auch die Kosten bei einem Misserfolg (d.h. absage) geltend machen kannst. Mal schauen wie das bei meinen Mann wird, ich werde euch auf dem laufenden halten und das Endresultat von der Steuererstattungsgeschichte erzählen.
Jeder sollte sich mal an der Nase fassen und sagen das er nicht auf das Geld angewiesen ist, dann hat er gelogen oder zumindest untertrieben, weil keiner zu viel Geld haben kann und wenn man schon da sparen kann sollte man es tun.

Bye Yvonne

P.S. Wie versprochen nenne ich euch noch ein paar Jobbörsen in denen wir suchen.


  • Arbeitsamt.de
  • Mamas.de
  • StepStone.de
  • Jobjet.de
  • Jobmonitor.com
  • Jobpilot.de
  • Jobonline.de
  • Jobs.de
  • Monster.de
  • Stellenanzeigen.de
  • Versum.de
  • Jobscout24.de
  • Jobware.de
  • Stellenmarkt.de
  • Worldwidejobs.de

12 Bewertungen, 4 Kommentare

  • Jochen8

    28.03.2003, 16:36 Uhr von Jochen8
    Bewertung: sehr hilfreich

    sehr guter Beitrag ! ich würde mich freuen wenn du dir auchmal meine Beiträge anschaust ! grus jochen

  • Archmage

    13.05.2002, 18:46 Uhr von Archmage
    Bewertung: sehr hilfreich

    Inzwischen gibt es meines wissens nach bereits pauschbeträge die von der steuer abgesetz werden können, wenn ich mich richtig erinnere ca 10€/bewerbung

  • Peter16jh

    30.03.2002, 12:58 Uhr von Peter16jh
    Bewertung: sehr hilfreich

    Hab ich mir mal gedruckt!!!!!!!!!!!

  • amrum

    29.03.2002, 03:13 Uhr von amrum
    Bewertung: sehr hilfreich

    Sehr informativ (für den, der es braucht)