Fitnesspark Pfitzenmeier Testbericht

Fitnesspark-pfitzenmeier
ab 13,76
Paid Ads from eBay.de & Amazon.de
Auf yopi.de gelistet seit 10/2003
5 Sterne
(1)
4 Sterne
(1)
3 Sterne
(0)
2 Sterne
(0)
1 Stern
(1)
0 Sterne
(0)
Summe aller Bewertungen
  • Kompetenz (Trainer):  gut
  • Kundenfreundlichkeit:  sehr freundlich
  • Zustand der Räume:  sehr gut
  • Zustand der Geräte:  gut
  • Wartezeit (Kurse, Geräte):  durchschnittlich

Erfahrungsbericht von henrik07

Gerichtsurteil gegen Pfitzenmeier

1
  • Kompetenz (Trainer):  durchschnittlich
  • Kundenfreundlichkeit:  freundlich
  • Zustand der Räume:  gut
  • Zustand der Geräte:  durchschnittlich
  • Wartezeit (Kurse, Geräte):  kurz
  • Häufigkeit des Besuches:  1-mal pro Woche
  • Hauptziel:  Ausdauer

Pro:

-

Kontra:

Knebelverträge

Empfehlung:

Nein

Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Mitgliedsvertrag bei Pfitzenmeier zu unterschreiben, sollte sich unbedingt den Vertrag zuerst nach Hause mitnehmen und in Ruhe die AGB durchlesen. Falls man doch mal umziehen sollte, kennt Pfitzenmeier meist keinerlei Entgegenkommen. Pfitzenmeier kooperiert mit einer Anwaltskanzlei in Heidelberg, die versucht, bei Kündigungen für Pfitzenmeier noch das Maximum aus Unternehmenssicht herauszuholen.
Auch in meinem Fall versuchte Pfitzenmeier mit gerichtlichen Mahnbescheiden und schließlich Klage beim Amtsgericht trotz rechtskräftiger Kündigung weiterhin Monatsbeiträge einzufordern.

Wenn man nicht sicher ist, ob man im Recht ist, helfen Verbraucherschutzzentralen weiter.

Fazit: Finger weg! Besser ein kleineres Fitnessstudio suchen, dort kann man meist individuellere Vereinbarungen aushandeln und auf mehr Kundenfreundlichkeit hoffen!

***************
Gerichtsurteil gegen Fitnessstudio Pfitzenmeier: AGB Kündigungsklausel Ziffer 6. unwirksam!

Das Amtsgericht München hat eine von Pfitzenmeier eingereichte Klage auf Weiterzahlung von Monatsbeiträgen trotz nachgewiesenen beruflich bedingten Umzugs über 50km(!) rechtskräftig abgewiesen. Pfitzenmeier hat alle Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Pfitzenmeier AGB Ziffer 6 läßt eine Kündigung innerhalb von 30 Tagen zum Monatsende bei Umzug über 50km nur zu, wenn eine An. und Abmeldebescheinigung vorgelegt wird, die man aber nicht bekommt, z.B. wenn man zwar nachweislich weggezogen ist, aber z.B. den seitherigen Wohnsitz mangels Nachmieter / Mietvertrag noch eine Zeit lang beibehalten hatte.

In der vorliegenden Urteilsbegründung heißt es: "Bei der gebotenen verwenderfeindlichen Auslegung der AGB [von Pfitzenmeier] ($305c Abs 2 BGB) ist bereits zweifelhaft, ob die Pflicht zur Vorlage der [geforderten An- und Abmelde-] Bescheinigungen überhaupt die Wirksamkeit der Kündigung erfasst, nachdem dies zumindest nicht ausdrücklich bestimmt wurde. Die [AGB-] Regelung ist jedoch ohnehin gemäß $309 Ziffer 12 BGB unwirksam, da sie letzlich eine von dieser Vorschrift erfasste, unzulässige Beweismittelbeschränkung darstellt(Pal.-Grüneberg, 66.A.,$309 Rdnr. 100mwN). [...]".
Zudem sieht das Gericht in der AGB Klausel eine "unzulässige Beschneidung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung". Hierzu meint das Gericht: "Vorliegend ist fraglich ob die Klausel in Ziffer 6 der AGB wirksam sind, da sie ein außerordentliches Kündigungsrecht ausschließt und durch ein ordentliches Kündigungsrechte ersetzt."
Urteil dem Amtsgerichts München vom 16.11.2007 (AZ 142 C 11746 /07).

17 Bewertungen, 9 Kommentare

  • Miraculix1967

    19.12.2007, 22:22 Uhr von Miraculix1967
    Bewertung: sehr hilfreich

    Interessanter Bericht! SH und LG Miraculix1967:-)

  • gerrhosaurus1978

    19.12.2007, 21:33 Uhr von gerrhosaurus1978
    Bewertung: sehr hilfreich

    LG, Daniela

  • GSiebert

    19.12.2007, 20:55 Uhr von GSiebert
    Bewertung: sehr hilfreich

    LG Georg

  • Markusgeiger86

    19.12.2007, 20:47 Uhr von Markusgeiger86
    Bewertung: sehr hilfreich

    mfg, Markus

  • Vicky

    19.12.2007, 20:14 Uhr von Vicky
    Bewertung: sehr hilfreich

    Sh - Vic

  • Clarinetta2

    19.12.2007, 19:27 Uhr von Clarinetta2
    Bewertung: sehr hilfreich

    da hätte ich eh nicht unterschrieben, supi bericht

  • DOMMEL

    19.12.2007, 19:22 Uhr von DOMMEL
    Bewertung: sehr hilfreich

    jojo ein SHHH

  • Oliver-

    19.12.2007, 19:20 Uhr von Oliver-
    Bewertung: sehr hilfreich

    Wirklich sehr schön geschrieben...LG Oliver-

  • Mondlicht1957

    19.12.2007, 19:08 Uhr von Mondlicht1957
    Bewertung: sehr hilfreich

    Advent, Du wundervolle zeit, hälst so viel Fröhlichkeit bereit ... und ich hab ein SH für Dich.