Fitnesspark Pfitzenmeier Testbericht
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- Kompetenz (Trainer):
- Kundenfreundlichkeit:
- Zustand der Räume:
- Zustand der Geräte:
- Wartezeit (Kurse, Geräte):
Erfahrungsbericht von henrik07
Gerichtsurteil gegen Pfitzenmeier
Pro:
-
Kontra:
Knebelverträge
Empfehlung:
Nein
Auch in meinem Fall versuchte Pfitzenmeier mit gerichtlichen Mahnbescheiden und schließlich Klage beim Amtsgericht trotz rechtskräftiger Kündigung weiterhin Monatsbeiträge einzufordern.
Wenn man nicht sicher ist, ob man im Recht ist, helfen Verbraucherschutzzentralen weiter.
Fazit: Finger weg! Besser ein kleineres Fitnessstudio suchen, dort kann man meist individuellere Vereinbarungen aushandeln und auf mehr Kundenfreundlichkeit hoffen!
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Gerichtsurteil gegen Fitnessstudio Pfitzenmeier: AGB Kündigungsklausel Ziffer 6. unwirksam!
Das Amtsgericht München hat eine von Pfitzenmeier eingereichte Klage auf Weiterzahlung von Monatsbeiträgen trotz nachgewiesenen beruflich bedingten Umzugs über 50km(!) rechtskräftig abgewiesen. Pfitzenmeier hat alle Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Pfitzenmeier AGB Ziffer 6 läßt eine Kündigung innerhalb von 30 Tagen zum Monatsende bei Umzug über 50km nur zu, wenn eine An. und Abmeldebescheinigung vorgelegt wird, die man aber nicht bekommt, z.B. wenn man zwar nachweislich weggezogen ist, aber z.B. den seitherigen Wohnsitz mangels Nachmieter / Mietvertrag noch eine Zeit lang beibehalten hatte.
In der vorliegenden Urteilsbegründung heißt es: "Bei der gebotenen verwenderfeindlichen Auslegung der AGB [von Pfitzenmeier] ($305c Abs 2 BGB) ist bereits zweifelhaft, ob die Pflicht zur Vorlage der [geforderten An- und Abmelde-] Bescheinigungen überhaupt die Wirksamkeit der Kündigung erfasst, nachdem dies zumindest nicht ausdrücklich bestimmt wurde. Die [AGB-] Regelung ist jedoch ohnehin gemäß $309 Ziffer 12 BGB unwirksam, da sie letzlich eine von dieser Vorschrift erfasste, unzulässige Beweismittelbeschränkung darstellt(Pal.-Grüneberg, 66.A.,$309 Rdnr. 100mwN). [...]".
Zudem sieht das Gericht in der AGB Klausel eine "unzulässige Beschneidung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung". Hierzu meint das Gericht: "Vorliegend ist fraglich ob die Klausel in Ziffer 6 der AGB wirksam sind, da sie ein außerordentliches Kündigungsrecht ausschließt und durch ein ordentliches Kündigungsrechte ersetzt."
Urteil dem Amtsgerichts München vom 16.11.2007 (AZ 142 C 11746 /07).
17 Bewertungen, 9 Kommentare
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19.12.2007, 22:22 Uhr von Miraculix1967
Bewertung: sehr hilfreichInteressanter Bericht! SH und LG Miraculix1967:-)
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19.12.2007, 21:33 Uhr von gerrhosaurus1978
Bewertung: sehr hilfreichLG, Daniela
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19.12.2007, 20:55 Uhr von GSiebert
Bewertung: sehr hilfreichLG Georg
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19.12.2007, 20:47 Uhr von Markusgeiger86
Bewertung: sehr hilfreichmfg, Markus
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19.12.2007, 20:14 Uhr von Vicky
Bewertung: sehr hilfreichSh - Vic
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19.12.2007, 19:27 Uhr von Clarinetta2
Bewertung: sehr hilfreichda hätte ich eh nicht unterschrieben, supi bericht
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19.12.2007, 19:22 Uhr von DOMMEL
Bewertung: sehr hilfreichjojo ein SHHH
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19.12.2007, 19:20 Uhr von Oliver-
Bewertung: sehr hilfreichWirklich sehr schön geschrieben...LG Oliver-
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19.12.2007, 19:08 Uhr von Mondlicht1957
Bewertung: sehr hilfreichAdvent, Du wundervolle zeit, hälst so viel Fröhlichkeit bereit ... und ich hab ein SH für Dich.
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