Geschichte Allgemein Testbericht

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Erfahrungsbericht von Indigo

Die Geschichte der sozialen Dienstleistungen

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Aufgrund der freundlichen Bewertungen meiner Beiträge zu Hilfe, soziale Hilfe und sozialpsychologischer Implikationen und unter Berücksichtigung zahlreicher Einträge in meinem Gästebuch neige ich dazu, nunmehr der Sache auf den Grund zu gehen. Eine Analyse sollte m.E. historisch-situativ sein. Demzufolge habe ich mich zu entschuldigen und füge zur weiteren Aufklärung nun einen Beitrag zur Geschichte an.

Den interessierten Leser bitte ich die Reihenfolge meiner Veröffentlichungen zu entschuldigen.


Geschichte der sozialen Dienstleistungen

Vorbemerkungen:

In Krisen (es gab davon immer wieder welche) des Kapitalismus verstärken sich unter anderem auch soziale Probleme. Art, Umfang und Stärke solcher Probleme präsentieren sich deutlicher. Dies führt nicht etwa, wie man erwarten könnte, zu einer Steigerung der staatlichen Sozialleistungen, sondern zu Reduzierungen.

Akzeptiert man die Anspruchsberechtigung auf Sozialhilfe als Indikator für Armut, gibt es in der BRD 1985 fünf Millionen Arme. Wichtigster Grund für den Anstieg in den letzten Jahren ist ohne Zweifel die Massenarbeitslosigkeit.

1983 sind z.B. 20 % der Empfänger zum Lebensunterhalt Arbeitslose. Arbeitslosenversicherung ist folglich als Instrument nicht ausreichend. Ein weiteres Beispiel: 23 % der Empfänger zum Lebensunterhalt sind 1985 Rentner. Das Instrument der Rentenversicherung ist demzufolge nicht hinreichend.

Sozialhilfe wird immer mehr \"Regelsicherung\", weniger, wie sie immer versucht wird darzustellen, \"Ausfallbürgschaft\".

Die realen Kürzungen der Sozialhilfe stehen nicht im Verdacht, daß sie den Staatshaushalt konsolidieren könnten. Was, muß also gefragt werden, ist die Funktion solcher Verfahrensweisen? Da die Höhe der Unterstützungen immer unter den unteren Lohngruppen liegen soll, ist mit solchen realen Kürzungen als Folge auch eine Absenkung der Löhne für die Lohnabhängigen möglich. Diese Absenkungen haben attraktive Effekte für die Kassen der Arbeitgeber.

Diese kurzen Darstellungen provozieren Fragen. Nicht zuletzt auch die Frage: was hat das mit Sozialarbeit zu tun? Der Sozialarbeitssektor kann grob als einer verstanden werden, der alle sozialen Prozesse umfaßt, die durch BSHG und KJHG reglementiert werden. Auch dieser Bereich ist in den jeweiligen Krisen mit Kürzungen konfrontiert. Stellenstop, Sachmittelkürzungen etc. sind noch relativ klar zu fassende Umgangsweisen.

Was soll demnach geschehen?

Soll:
- der Staat sich zurücknehmen; private Ressourcen stärker genutzt werden,
mehr ehrenamtliche Arbeit geleistet werden; professionelle Arbeit abgebaut (USA),
- Beziehung zwischen Helfer und Klient intensiviert werden oder
- bürokratische und administrative Erbringung von Hilfe abgebaut werden ?.

Die Organisationsform der Sozialarbeit ist in ein Veränderungsprozeß eingetreten. Will man diese verstehen [Möglichkeiten / Notwendigkeiten einschätzen], muß man die wesentlichen Bestimmungen kennen und die Funktion im gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß bestimmen.

Dies ist nur zu leisten, wenn man die historische Entwicklung aufnimmt, sie in Beziehung setzt zu der Struktur der kapitalistischen Gesellschaftsformation und darin die Funktion zur gesellschaftlichen Reproduktion bestimmt.

Die folgenden Ausführungen sind als Hilfestellungen für ein solches Unterfangen gedacht.


Historische Entstehung des Sozialarbeitssektors in Deutschland

In der mittelalterlichen Gesellschaft wurden alle, die nicht durch Arbeit in der Lage waren sich zu erhalten, durch die Kirche und jeden Christen unterstützt. Neben dem \"Anlaß zur guten Tat\" hatten sie noch eine Regelungsfunktion für gesellschaftliche Überproduktion.

Mit dem Zerfall feudaler Formen der Subsistenzsicherung und zunehmender Reproduktionsdefiziten der Familien, werden Arme zunehmend ausgegrenzt. Städte und Gemeinden werden anwachsend zuständig für die Versorgung der Armen. Das Heimatprinzip ist auch heute noch Grundlage der Sozialhilfe.

Anfang des 16 Jahrhunderts setzt sich, als Voraussetzung für die Hilfeleistung, die Arbeitsunfähigkeit durch. Die Vergabe von Bettelzeichen macht die Unterscheidung zwischen \"Guten\" und \"Schlechten\" Bettlern möglich. Die Berechtigung auf Hilfe wird an die Einhaltung an gültige Normen und Werte gebunden.

Der Tauschverkehr und die Urbanisierung lassen neue und andere Lebensformen und Arbeitsverhalten entstehen. Die konkrete Arbeit wird von der abstrakten Arbeit abgelöst. Arbeit erzeugt Werte für den Austausch. Auch die Armen haben sich diesem Prinzip zu unterwerfen. Wird Hilfe gewährt - zur Kompensation von Armut - wird gleichzeitig ihre Verhalten kontrolliert. Kontrolle setzt die Individualisierung des sozialen Problems voraus. Hilfe soll mißglückte individuelle Reproduktion ersetzen; jedoch nicht auf Dauer.

Cirka Mitte des 18. Jahrhunderts sind die Bevölkerungsverluste des Dreißigjährigen Krieges ausgeglichen, eine mengenmäßige Steigerung der Unterschicht ist bemerkbar. Die Anzahl der Armen wird größer. Die geltenden Subsistenzformen reichen nicht aus. Die städtische Mittelschicht reagiert mit Ausgrenzung und produziert die Nichtseßhaftigkeit. Wandern wird zur Überlebensstrategie. Zucht-, Toll-, Waisen-, Findel-, Fremden-, Narren- und Arbeitshäuser entstehen als Reaktion. Zwangsarbeit löst Körper- und Todesstrafe ab.

Arbeitserziehung setzt sich mit Hilfe protestantischen und humanistischen Denken durch.
Stationäre Armenpflege nimmt seinen Anfang - die produktive Nutzung aller verfügbaren Arbeitskräfte für den Ausbau kommerzieller Wirtschaftsförderung - all das läßt eine disziplinierte Arbeitsbevölkerung entstehen.

Ende des 18. Jahrhunderts wird die Armenfürsorge reformiert. Die Arbeitspflicht wird auf alle (auch nicht internierte) Arme ausgedehnt. Die Kommunen organisierten Arbeit, welche von den Armen zu Hause ausführt wurden. Die Kontrolle wird von \"ehrenamtlichen\" Helfern durchgeführt. Mit dieser Umgangsweise hatte man, ein bis dahin durchaus als politisches Problem begriffenes, zu einem sozialen gemacht, welches in der bürgerlichen Öffentlichkeit bearbeitet werden sollte.

Hier knüpft die spätere Sozialarbeit an: Individueller Zwang zur Reproduktion durch Arbeit bietet Ansatz zur formalen Prinzipien Subsidiarität und Individualisierung.

Das 19. Jahrhundert bringt neben der Gewerbefreiheit, die Bauernbefreiung und die Landeskulturgesetzgebung. Der Staat sorgt mit diesen Rahmenbedingung dafür, daß sich kapitalistische Verkehrs- und Produktionsverhältnisse durchsetzen können (passive Proletarisierung).

Die Industrie kann nur kleine Teile der Bevölkerung aufnehmen, da die Bevölkerung stark anwächst, was dazu führt, das Elendsregionen entstehen. Viele dieser Menschen verhungern.
Die kommunalen Haushalte speziell für die Armenfürsorge sind überlastet. Kürzungen in diesem Bereich werden durchgeführt. Arbeitsuche wird zum alleinigen Ausweg aus dieser Situation.

Die Berechtigung auf Unterstützung wird nach dem Wohnsitzprinzip geregelt, was eine Mobilität der Armen verstärkt. Eine klarere Trennung zwischen Armen und Arbeitsbevölkerung stellt sich ein. Eine gewaltige industrielle Reservearmee ist entstanden.

In Elberfeld wird 1852 eine neue Armenordnung eingeführt. Die Stadt wird in Quartiere eingeteilt. Gewählte Bürger werden auf eine bestimmte Zeit verpflichtet eine Anzahl von Armen zu betreuen. Als Ergebnis wird eine Senkung der Anzahl von zu unterstützen Personen erreicht (1852 = 8% / 1878 = 2,95%).

Vor allem die kleinbürgerlichen Schichten reagieren auf diese Entwicklung. Als Prototyp kann J. H. Wichern (1808 - 1881) verstanden werden. Sie wenden sich aus philanthropischer Motivation besonders der verwahrlosten Jugend zu. Das \"Rauhe Haus\" (seit 1833) steht als Symbol für private Liebestätigkeit mit den Merkmalen:

- private Trägerschaft
- Isolation der Klientel
- Freiwilligkeit (Übertragung der elterlichen Rechte auf das Heim)
- Professionalisierung
- Pädagogische Konzepte durch Beziehungsarbeit

Mit dem Hintergrund der 1848er Revolution fordert Wichern eine generelle Erneuerung des Volkes. Die innere Mission wird von ihm als eine Volkserweckungsbewegung gegründet.

Als Organistationsform wird der Verein gewählt. Eine typische Bearbeitungsform sozialer Probleme für das Bürgertum. Sicher auch heute noch typisch und damals schon versucht; die Einbindung der herrschenden Schichten. Fabrikanten waren ausgeschlossen.

Einige versuchten durch \"betriebliche Sozialarbeit\", durch Geld und Sachleistungen (Prämien, Wohnungen, Betriebskrankenkassen etc.) streikunwillige Arbeiter an sich zu binden.

Armut war bisher als Resultat von Nichtarbeit erschienen. Mit der Konstitution der freien Lohnarbeit wird deutlich, daß Armut und Verelendung gerade durch die Arbeitsform entstehen kann: Von den feudalen Bindungen befreit, ist jeder Arbeiter auf seine Arbeitskraft ganz allein angewiesen.

Um die Risiken der Lohnarbeit etwas zu mindern, gründen die Arbeiter Unterstützungskassen; ein solidaritätsbildendes Element der Arbeiterbewegung - wichtiger als Parteien oder Gewerkschaften.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, formieren sich die Gewerkschaften und Parteien zusehends deutlicher, als antikapitalistische Bewegung. Der Staat reagiert einerseits mit Repressionen auf diese Bewegung und andererseits mit integrativen Angeboten. 1879 wird die Sozialdemokratie verboten, 1883 Krankenversicherung, 1884 Unfallversicherung, 1889 Invaliden- und Altersversicherung eingeführt.

Die Sozialversicherung bündeln verschiedene Interessen:

- finanzielle Entlastung der Gemeinden
- Sicherung und Herstellung von qualifizierter Arbeitskräfte für das Kapital
- Integration der Arbeiterbewegung in den Staat.

Die integrative Strategie wird komplementiert über die Schulpflicht und Schulausbau.
Beide Strategien spalten die Arbeiterbewegung scharf. Einrichtungen für \"Kriminelle\", psychiatrische Anstalten und Stigmatisierung sind die Folge. Auslese und Erhaltung der notwendigen Arbeitskraft, als eigenständiger Bereich innerhalb der kapitalistischen Gesellschaft, formiert sich: der soziale Sektor.
Die Herausbildung des Sozialarbeitssektors zu Beginn des 20. Jahrhunderts

Auch unter der sozialdemokratischen Regierung der Weimarer Zeit wird der sozialdemokratische Anspruch von einer Verstaatlichung der Sozialarbeit nicht durchgesetzt.

Im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (1922 erlassen) werden private Organisationen als Träger der öffentlichen Aufgaben der Sozialarbeit rechtlich anerkannt, ohne ihnen jedoch einen eindeutigen Vorrang zu geben. ähnlich ist auch das Verhältnis von ”öffentlicher und privater Sozialarbeit.

Um Ansprüche des Staates auf die faktisch durchgesetzte Vorrangstellung privater Träger abzusichern bzw. in den Genuß staatlicher Unterstützung zu kommen, werden weitere Wohlfahrtsverbände gegründet (1917 Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden e.V.; 1919 Hauptausschuß für Arbeiterwohlfahrt; 1921 Deutsches Rotes Kreuz; 1930 Paritätischer Wohlfahrtsverband). In den 20er Jahren bildeten diese Spitzenverbände - mit Innerer Mission und Caritas [ohne Arbeiterwohlfahrt] die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände.

Diesem Aufbau privater Sozialarbeit steht der Ausbau staatlicher Sozialarbeit gegenüber. Mit dem RJWG wird die Institution Jugendamt für jede Kommune vorgeschrieben.

Es sollte die verschiedenen Aktivitäten der Jugendhilfe unter dem Leitgedanken der Erziehung zusammenfassen. Die Leitung dieser Behörde war aufs engste mit der jeweiligen Gemeinde verflochten, da zu den Beamten gewählte Vertreter \"insbesondere aus den im Bezirk des Jugendamts wirkenden freien Vereinigungen für Jugendwohlfahrt und Jugendbewegung\" (RJWG) hinzutreten mußten.

Mit dem Aufkommen der bürgerlichen Jugendbewegung um die Jahrhundertwende und dem Erstarken der Arbeiterjugendbewegung hatten auch die Aktivitäten der Wohlfahrtsverbände wie des Staates eingesetzt, sich stärker der Jugend zuzuwenden und sie durch jugendpflegerische Maßnahmen mit den herrschenden Normen in diesem Staat und in dieser Gesellschaft vertraut zu machen.

Damit wurde eine Entwicklung eingeleitet, die heute noch das Feld der Jugendarbeit prägt: ein Nebeneinander von Verbandsarbeit und eher staatlich geprägten Angeboten zur offenen Freizeitgestaltung und Bildungsarbeit.

Mit der Verstaatlichung der Jugendbewegung wurden auch die zunächst autonom entwickelten Arbeitsformen von der Sozialarbeit übernommen. So wurde vor allem die Gruppe als wichtiges Erziehungsmedium und als Gruppenarbeit etabliert.

Mit dem Zusammenschluß der Freien Wohlfahrtsverbände und der Institutionalisierung des Jugendamts bildet sich das spezifische Verhältnis staatlicher und privater Sozialarbeit heraus.

Diese spezifische Verflechtung von Staat und Gesellschaft wird erst möglich, als die repräsentative Demokratie als die adäquate Staatsform der kapitalistischen Gesellschaftsformation in Deutschland in der republikanischen Verfassung ihre weitgehende Entfaltung findet.

Vor allem mit der Etablierung und dem Ausbau des Sozialversicherungssystems, waren einige Risiken des Lohnarbeiterdaseins materiell abgemildert: Wer seine Arbeitskraft verkauft, erhält Lohn für die alltägliche Subsistenz und Unterstützung der Sozialversicherung bei Unfall, Krankheit und Alter; wer das nicht tut, erhält beides nicht, er muß entweder verelenden oder wird arbeitswillig.

Erst mit der Konstitution des Staates als \"Sozialstaat\" in der Weimarer Republik wird anerkannt, daß Arbeitslosigkeit auch unverschuldet sein kann.

So kommt es 1927 zum Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitsversicherung.

Die Fähigkeit und Bereitschaft zur individuellen Reproduktion (wieder) herzustellen, das ist jetzt die grundlegende Aufgabe der Sozialarbeit. Sie soll also keine (oder nur in Fällen größter Not) materielle Hilfen gewähren, um keine Alternativen zur Lohnarbeit zu bieten.

Sie definiert den Arbeiter ohne Arbeit als arbeitsunwillig und will ihn nicht \"durch Geld\", sondern nur \"durch gute Worte\" dahin bringen, sich zu verkaufen. Diese Art der moralischen Persönlichkeitsbeeinflussung, die Beziehungsarbeit, wird jetzt zum Konstitutivum der Sozialarbeit.

\"Das historisch Neue an dem Entstehen der Sozialarbeit war eben der Versuch, auf die soziale Destruktivität der kapitalistischen Gesellschaft die Kontroll- und Befriedigungstechnik von Erziehung und Sozialisation anzuwenden\" (Münchmeier 1981).

Das Prinzip der Individualisierung konnte jetzt auf neuer Stufe umgesetzt werden: Die Persönlichkeit des Einzelnen, seine Individualität, steht im Zentrum der Intervention: sie wird ausgeforscht und umgeformt.

Eine solche Tätigkeit über längere Zeit (am Tage, in der Woche, im Arbeitsleben) durchzuhalten, verlangt eine spezifische persönliche, soziale und berufliche Kompetenz.

Die Geschichte der Professionalisierung der Sozialarbeit beginnt als gesellschaftlich relevante mit dem Entstehen der bürgerlichen Frauenbewegung um die Jahrhundertwende (1893 Gründung der \"Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit\", 1908 \"Soziale Frauenschule\" durch Alice Salomon ins Leben gerufen etc.)

Es entstand eine zweijährige Ausbildung in Gesundheitsfürsorge, Jugendwohlfahrtspflege und Wirtschafts- und Berufsfürsorge.

Die Kompetenz in Beziehungsarbeit, die durch diese Ausbildung erweitert wurde, stand unter dem Leitbild der \"geistigen Mütterlichkeit\" (Henriette Schrader-Breymann). Diese spezifische weibliche Qualität sollte erhalten und gefestigt werden.

So bestand man auf einem eigenen Ausbildungsgang, der sich von der \"rationalistischen\" Wissenschaftlichkeit der Universitäten abgrenzt. Erst 1928 wurden auch Männer offiziell zur Ausbildung als Wohlfahrtspfleger zugelassen.

Mit der Bürokratisierung des Sozialarbeitssektors werden neue Arbeitsplätze in diesem Bereich geschaffen. Jetzt werden hier nicht nur Frauen der Bourgeoisie tätig, die Zeit und Geld dazu hatten, auch Frauen, die nur ihre Arbeitskraft besaßen, konnten gegen Lohn mitarbeiten.

Entsprechend organisierten sich diese Frauen 1902 zu einem \"Verband der Berufsarbeiter der Inneren Mission\" und 1918 zur \"Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände der Wohlfahrtspflegerinnen\" aus dem \"Verband der Katholischer Deutscher Sozialbeamtinnen\" und dem \"Deutschen Verband der Sozialbeamtinnen\" dem sich 1920 der erstgenannte Verband umbenannt in \"Verband Evangelischer Wohlfahrtspflegerinnen\" anschloß.

Die Tätigkeit der \"Sozialbeamtinnen\" war also von Anfang an nicht nur als Beziehungsarbeit zu bestimmen, sondern - als Lohnarbeit in bürokratischen Apparaten - immer auch als Verwaltungshandeln.

Zusammenfassend können wir festhalten: Mit dieser Ausdifferenzierung des Sozialarbeitssektors am Beginn des 20. Jahrhunderts ist die Grundstruktur dieses Sektors entfaltet. Sie ist bis heute keinem grundlegenden Wandel unterworfen gewesen. Ein Ausnahme bildete die Zeit des Dritten Reiches.

Ein Fazit des bis hier Dargestellten ist, daß die Probleme auf die sich Sozialarbeit bezog und bezieht, für die Träger dieser Probleme aus dem Umstand entstehen, daß sie zur individuellen Reproduktion durch Lohnarbeit gezwungen sind.

Der Arbeitsprozeß selbst birgt in sich Probleme, da die Produktion fremdgesteuert ist und die Produzenten somit von ihren eigenen Produktivkräften entfremdet werden. Das kann somatische, psychische und Beziehungsstörungen nach sich ziehen.

Der Austausch von Lohnarbeit und Kapital führt in zyklischen Abständen zu Krisen die für Teile der Lohnabhängigen Deklassierung bedeutet.

Die Bemessung der Entlohnung kann zu gering sein, insbesondere für die, die in einer Abhängigkeit des Lohnempfängers stehen. Bevölkerungsgruppen die noch nicht, nicht oder nicht mehr lohnarbeitsfähig sind, erscheinen von Beginn an als soziales Problem.

Jede notwendig Arbeit für die kein Lohn gezahlt wird (Erziehung, Hausarbeit etc.) bleibt eine von Unterstützung abhängige Arbeit.

Der ideologische Anspruch, daß jeder Revenuequellenbesitzer für sich selbst zu sorgen habe, läßt sich für den Lohnarbeiter nicht in jedem Fall durchsetzen. Die primäre Auffangstation für die sozialen Probleme ist daher normalerweise die bürgerliche Familie.

Da diese Form der Problembearbeitung vom Staat als die adäquate angesehen wird, versucht er, diese Reproduktions- und Reparationsfunktion der Familie zu unterstützen, zu ergänzen oder zu ersetzen. Diese Maßnahmen sind zwar auf die Lohnarbeiterfamilien der Mittel- und Arbeiterklasse gemünzt, werden aber zum Teil allen Familien gewährt (z.B. Kindergeld) oder allen Familien aufgezwungen (z.B. Schulpflicht, um dem Anspruch der Gleichbehandlung aller Staatsbürger zu entsprechen.

Diese kurzen Bemerkungen sollen reichen die Notwendigkeit der Bearbeitung sozialer Probleme und die daraus sich ergebende Funktion (Kontroll- und Kompensationsfunktion) mit den dazugehörigen Adressaten anzudeuten.

Im folgenden soll die Besonderheit des Sozialarbeitssektors in der BRD aufgezeigt werden.

Auf der kommunalen Ebene tritt die Sozialarbeit im Sozialamt, Jugendamt und im geringen Umfang im Gesundheitsamt staatlich auf. Greifen Versorgungs- und Versicherungssystem nicht, tritt die Sozialhilfe kompensatorisch in Kraft. Die Kriterien der Sozialhilfe sind allgemein:

- Individualhilfe kann nicht genormt werden und
wird vergeben auf Grund persönlicher Notlagen
- der Rechtsanspruch besteht nur im Grunde nach; kein Recht auf bestimmte Art, auf bestimmten Umfang, bestimmte Höhe
- Art, Umfang und Höhe der Hilfeleistung bestimmen sich aufgrund einer Bedürftigkeitsprüfung
- Sozialhilfe setzt keine vorherigen Eigenleistungen (Beiträge etc.) voraus; sie wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln bezahlt.

Die Hilfen gliedern sich nach dem BSHG in \"Hilfen zum Lebensunterhalt\" und \"Hilfen in besonderen Lebenslagen\". Diejenigen die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend herstellen Können, erhalten monetäre Unterstützung nach bestimmten Regelsätzen (Fürsorgerenten). Voraussetzung müssen sein:

1. \"Jeder Hilfesuchende muß zunächst seine eigene Arbeitskraft einsetzen zur Beschaffung des notwendigen Lebensunterhaltes für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen. Hilfe zur Verwertung der eigenen Arbeitskraft ist vor allem jenen Hilfesuchenden zu gewähren, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine angemessene Arbeit nicht finden Können. Die Hilfe kann bestehen in der Beschaffung gemeinnütziger Arbeitsmöglichkeiten, im Angebot geeigneter Tätigkeiten zur Arbeitsgewöhnung und zur Prüfung der Arbeitsbereitschaft. Bei schuldhafter Ablehnung des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft kann die Hilfe zum Lebensunterhalt auf das Unerläßliche beschränkt werden\" (Flamm 1980: 171f.).

2. Es darf kein Besitz (Einkommen, Vermögen) des Betroffenen und seiner Familie vorhanden sein.

Die \"Hilfen in besonderen Lebenslagen\" beziehen sich auf soziale Probleme die besondere Belastungen für die Betroffenen darstellen. Sie sind versicherungstechnisch schwierig zu erfassen. Diese Hilfen werden aber nur gewährt, wenn bestimmte Einkommmensgrenzen, die für die verschiedenen Hilfearten im einzelnen festgelegt sind unterschritten werden.

Der Grundsatz der Individualisierung ist in § 3, Abs. (1) BSHG fixiert:

\"Art, Form und Maß der Sozialhilfe richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, vor allem nach der Person des Hilfeempfängers der Art seines Bedarfs und den örtlichen Verhältnissen.\"

Dabei soll nach § 7 BSHG die Sozialhilfe \"die Kräfte der Familie zur Selbsthilfe anregen und den Zusammenhalt der Familie festigen.\" Der Grundsatz der Nachrangigkeit bedeutet hier:

- Nachrang gegenüber der Eigenhilfe,
- Nachrang gegenüber Verpflichtungen Dritter (Unterhaltspflichtige, Sozialversicherungen usw.),
- Nachrang bei bestimmten Aufgaben gegenüber privaten Trägern.

Beratung in sozialen Angelegenheiten [§ 8, Abs. (2)] und persönliche Betreuung [§ 10, Abs. (4)] sind den freien Verbänden bei deren Interesse überlassen. Ferner sollen Einrichtungen der Sozialhilfe (Anstalten, Heime, Rehabilitationszentren, fahrbarer Mittagstisch etc.) nur dann errichtet werden, wenn freie Träger das nicht selbst durchführen [§ 93, Abs. (1)].

Kommunales Sozialamt als Ordnungsbehörde, dies dürfte deutlich sein verwaltet vor allem die Geldausgaben an die Klienten, sowie die Finanzierung von Sach- und Dienstleistungen. Die freien Träger führen die personenbezogenen Dienstleistungen durch - errichten und verwalten die dazu notwendigen Einrichtungen.

Werden die Mittel knapp setzt sich das Sozialamt für Kürzungen der Leistungen ein, engt Ermessensspielräume ein, baut eine Hemmschwelle auf und informiert nicht über Ansprüche.

Neben der Sozialhilfe werden die Prozesse im Sozialarbeitssektor wesentlich bestimmt von der Jugendhilfe. Der Bund regelt die Jugendhilfe gesetzlich vor allem im KJHG. Entscheidend aber für die Durchführung der Jugendhilfe ist das kommunale Jugendamt. Es gliedert sich in den Jugendwohlfahrtsausschuß, der die Jugendhilfemaßnahmen plant und berät, und in die Verwaltung des Jugendamtes.

Diese Behörde, dem üblichen Sprachgebrauch folgend als Jugendamt bezeichnet, hat folgende Aufgaben:

Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
Allgemeine Förderung der jungen Menschen
Die Gewährung von Hilfen zur Erziehung an einzelne junge Menschen
Vormundschaftshilfe und Jugendgerichtshilfe
Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Unterbringung außerhalb des Elternhauses
Mitwirkung bei der Durchführung von Aufgaben anderer Aufgabenträger für junge Menschen (vgl. Flamm 1980: S. 149).

Hinter diesen scheinbar diffusen Aufgaben steht das Ziel, die Qualifikation der Arbeitskraft im umfassenden Sinn neben Familie und Schule zu sichern.

So viel zu diesem Thema für heute; Aktualisierung und Fortsetzung folgt.

Vgl. dazu ebd. Indigo bei Yopi.de

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