Mediengestalter/in - Bild und Ton Testbericht

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Erfahrungsbericht von derechtegecko

--- Mediengestalter A/V ---

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Als Mediengestalter für Bild und Ton ist man in vielen Bereichen der Filmproduktion aktiv. Ich möchte ersteinmal die vielen verschiedenen Tätigkeiten des Berufs aufzählen.

• Gestaltung und Planung von Produktionen
• Sichten und Prüfen von Aufzeichnungen
• Beschaffung von Bild- und Tonmaterial aus Archiven
• Format- und Normwandlungen
• Tonaufnahmen, Bearbeiten, Mischen und Schneiden von Sprache und
Musik

Mediengestalter nehmen selbständig oder gemeinsam mit Kameraleuten Bild und Ton auf und arbeiten bild-journalistisch, bearbeiten Bild & Ton und übernehmen die elektronische Produktionen und Bearbeitung von Bild-und Tonmedien.

Die Einsatzmöglichkeiten als Mediengestalter A/V gehen vom Filmstudio, Fehrnsehstudio und bis zum Tonstudio. Eigentlich hat das Wort Gestalter in diesem Beruf nix zu tun da bei dieser Tätigkeit nichts gestaltet wird, nur bearbeitet. Der Beruf müsste eigentlich Medientechniker heißen aber der Anhang \\\"-techniker\\\" setzt ein Studium voraus. Also haben sich die behörden auf die (meiner Meinung nach inkorrekte) Bezeichnung Mediengestalter geeinigt.

Die Voraussetzungen für eine Ausbildung des Berufs entsprechen meiner Meinung nach dem Durchschnitt. Also nicht zu Hoch und auch nicht zu Tief. Vorausgesetzt wird ein Qualifizierter Abschluß einer allgemeinbildenden Schule; bevorzugt wird jedoch ein guter Realschulabschluss oder Abitur. Der Bewerber sollte über eine gute Allgemeinbildung, gestalterisches Talent, technisches Verständis und manuelle Geschicklichkeit verfügen. Eine schnelle Auffassungsgabe, hohe körperliche und geistige Belastbarkeit und musisches Interesse werden vorrausgesetzt. Uneingeschränkte Farbtüchigkeit wird ebenso vorausgesetzt. Die Dauer der Ausbildung ist 2-3 Jahre. (Mit Ausnahmen auch 3½ Jahre.)
Die Inhalte der Ausbildung sind sehr vielseitig:

• Planen von Arbeitsabläufen für Hörfunk- und Fernsehproduktionen
• Vorbereiten, Einrichten und prüfen von Geräten und Anlagen
• Zusammenschalten und Bedienen von Übertragungs- und
Kommandoeinrichtungen
• Zusammenarbeit im Team, Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen unter
Beachtung gestalterischer, produktionstechnischer und
wirtschaftlicher Bedingungen
• Bearbeiten von Bild- und Tonaufnahmen und Beachtung inhaltlicher
Vorgaben
• Wiedergeben/Senden von Produktionen, Kontrollieren der
Arbeitsergebnisse

Die Abschlussprüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer belegt.
Bei gelingen der Prüfung kann man sich als staatlich anerkannter Mediengestalter für Bild und Ton bezeichnen.

Nach der Ausbildung kann man sich entweder als Diplomkameramann/-frau,
Diplomschnittmeister/-in oder Diplomtoningenieur/-in Weiterbilden.

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