Erfahrungsbericht von Mattes1203
Etwas über den "Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland"
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Gestiftet wurde der „Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland“, wie er offiziell heißt, am 07. September 1951 durch den damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss. Der 07. 09. 1951 war gleichzeitig der zweite Jahrestag der Bundesrepublik Deutschland.
Im Stiftungserlass schrieb Heuss unter anderem: „Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich - sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt“.
Oberste Entscheidungsbefugnis über das Ordenswesen hat der Bundespräsident. Unterstützt wird er dabei von der Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt.
Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der Fassung vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844).
Verliehen wird das Bundesverdienstkreuz in acht Stufen:
1.) Die Verdienstmedaille
2.)Das Verdienstkreuz am Bande (international „Ritterkreuz“)
3.)Das Verdienstkreuz 1. Klasse (international „Offizierkreuz“)
4.)Das Große Verdienstkreuz (international „Komturkreuz“)
5.)Das Große Verdienstkreuz mit Stern (international „Großoffizierkreuz“)
6.)Das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband (international Großkreuz 2.Klasse“)
7.)Das Großkreuz
8.)Die Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter).
Die Sonderstufe des Großkreuzes ist den Staatsoberhäuptern vorbehalten, entsprechend der internationalen Praxis. Kraft seines Amtes trägt der Bundespräsident diese Ordensstufe als Ordensstifter und Ordensherr.
Seit 1979 werden die Ordensinsignien dem neuen Bundespräsidenten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages offiziell übergeben. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt tragen die ehemaligen Bundespräsidenten die Sonderstufe weiter.
Ordensanregungen
Jemanden zur Verleihung vorzuschlagen, kann durch jeden formlos geschehen. Der Vorschlag sollte an die Staatskanzlei des Landes gerichtet werden, in der der Vorgeschlagene seinen Wohnsitz hat. Es vergeht jetzt eine längere Zeit bis zur abschließenden Beurteilung, da viele Stellen beteiligt sind, eine breite Informationsbasis zu gewinnen. Allerdings führt eine Anregung nicht unbedingt zur Ordensverleihung. Es kann zum Beispiel sein, daß die ordensrechtlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind oder eine Ehrung mit einer Landesauszeichnung besser ist. Allerdings besteht kein Anspruch auf die Verleihung, auch wer sich selbst zur Verleihung vorschlägt, kann nicht mit einer Verleihung rechnen.
Formelle Ordensvorschläge
Zu den „Vorschlagsberechtigten“ zählen die Regierungschefs der Länder für ihre Landeskinder, der Bundesaußenminister für ausländische Staatsbürger oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und die Leiter oberster Bundesbehörden für ihre Mitarbeiter. In einem Prüfverfahren werden die Verdienste und Ordenswürdigkeit des Vorgeschlagenen geprüft. Dem Bundespräsidenten werden dann die Ordensvorschläge durch das Bundespräsidialamt zur Entscheidung vorgelegt. Die Verleihungserlasse werden vom Bundesinnenminister bzw. Bundesaußenminister, bei Verleihungen ab dem Großen Verdienstkreuz mit Stern auch vom Bundeskanzler gegengezeichnet (Artikel 58 GG).
Neben der Verleihungsurkunde erhält der Ausgezeichnete das Ordenszeichen und deren Miniatur.
Logischerweise wurden bei der Gestaltung des Ordens die Farben Schwarz, Rot und Gold verwendet. Das Kreuz in allen Formen ist schon seit Jahrhunderten Form der deutschen Ehrenzeichen.
Mit der Verleihung erwirbt der Ausgezeichnete gleichzeitig das Eigentum an den Ordensinsignien, das Recht geht nach dessen Tod auf die Erben über. Allerdings darf nur der Ausgezeichnete den Orden tragen.
Verleihungspraxis
Verliehen wird das Bundesverdienstkreuz an in- und ausländische Personen. Auszeichnungswürdig sind besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, politische, wirtschaftliche und geistige Leistungen, ferner Verdienste aus dem karitativen, sozialen und mitmenschlichen Bereich. Eine einzelne Leistung genügt nicht, in der Regel wurden sie über einen längeren Zeitraum unter Zurückstellung der eigenen Interessen und mit erheblichen Einsatz erbracht.
Die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande ist in der Regel die Erstauszeichnung. Für das Verdienstkreuz am Bande sollte der Auszuzeichnende 40 Jahre alt sein, für die Verleihung der Verdienstmedaille ist kein Mindestalter vorgesehen. Neue auszeichnungswürdige Leistungen können dann mit einer höheren Ordensstufe honoriert werden.
Von dieser Regelung kann eine Ausnahme gemacht werden, wenn die Leistungen besonders herausragend sind.
Posthum wird der Orden nicht verliehen, auch ist eine finanzielle Zuwendung nicht mit der Verleihung verbunden.
Besondere Richtlinien gelten für die Auszeichnung von Diplomaten, die nach längerer Zeit ihren Dienst beenden und den gegenseitigen Ordensaustausch bei Staatsbesuchen.
Seit 1951 wurde das Bundesverdienstkreuz circa 200.000 Mal verliehen. Mehr als die Hälfte der Orden werden wegen herausragender, langjähriger Dienste im Ehrenamt verliehen. Soziales Engagement macht dabei mehr als 25% aus, Sport rund 7%, Kultur circa 13% und die Kommunalpolitik gut 14%.
In den letzten 10 Jahren wurde folgende Anzahl von Orden verliehen:
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
5257 4249 4265 4169 3979 3763 3775 3527 3655 3316
In der Regel werden die Orden durch die Regierungschefs der Länder, von Bundes- oder Landesministern, Regierungspräsidenten, Landräten oder Bürgermeistern ausgehändigt. Der Bundespräsident händigt sie nur in besonderen Fällen aus.
Gustav Heinemann hat ab 1974 am Verfassungstag, dem 23. Mai, Personen persönlich ausgezeichnet. Ab 1991 werden, nach einer Entscheidung Richard von Weizsäcker, die Orden in zeitlicher Nähe zum 03. Oktober verliehen.
Seit 1996 ist es Tradition, daß der Bundespräsident am „Tag des Ehrenamtes“ (05. Dezember) Bürger persönlich empfängt und auszeichnet.
Das erste Bundesverdienstkreuz am Bande verlieh Theodor Heuss am 19. 09. 1951. Empfänger war der Bergmann Franz Brandl, der unter Tage Kameraden gerettet hat.
Während der Weimarer Republik durften keine Orden verliehen werden. Man wollte Abschied nehmen von der Ordenspraxis des kaiserlichen Deutschlands. Eine Ausnahme bildete der erste Weltkrieg, wo Orden und Ehrenzeichen für Verdienste in den Jahren von 1914 bis 1918 verliehen werden konnten. In der Zeit von 1933 bis 1945 gab es circa 100 Verordnungen über Orden. Während des 2. Weltkrieges wurden etwa 55 Millionen (!) Orden verliehen.
Heute dürfen noch Orden getragen werden, die vom Kaiser, von der Reichsregierung und dem Reichspräsidenten gestiftet worden sind, sowie das Schlesische Bewährungsabzeichen („Schlesischer Adler“) und das Baltenkreuz. Orden mit nationalsozialistischen Emblemen dürfen nur in ihrer ursprünglichen Form getragen werden. Die in der Zeit vom 01. 08. 1934 bis zum 31. 08. 1939 für die Verdienste um die Olympischen Spiele 1936, um den Luftschutz, das Feuerwehrwesen und das Grubenwehrwesen dürfen nur ohne nationalsozialistische Embleme getragen werden.
Auszeichnungen für Verdienste im zweiten Weltkrieg dürfen ebenfalls nur ohne nationalsozialistische Embleme getragen werden, ebenso das Verwundetenabzeichen.
Getragen werden Orden und Ehrenzeichen auf der linken Brustseite.
Sie werden in folgender Reihenfolge von rechts nach links angebracht:
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland,
Rettungsmedaille am Bande,
Eisernes Kreuz 1914,
Eisernes Kreuz 1939,
Orden und Ehrenzeichen für Verdienste im ersten Weltkrieg in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
Ehrenkreuz des ersten Weltkrieges,
Kriegsverdienstkreuz 1939,
sonstige Auszeichnungen für Verdienste im zweiten Weltkrieg in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
weitere Deutsche Auszeichnungen in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
staatlich genehmigte Auszeichnungen in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
ausländische Auszeichnungen in der Reihenfolge ihres Klassenverhältnisses.
Im Stiftungserlass schrieb Heuss unter anderem: „Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich - sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt“.
Oberste Entscheidungsbefugnis über das Ordenswesen hat der Bundespräsident. Unterstützt wird er dabei von der Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt.
Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der Fassung vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844).
Verliehen wird das Bundesverdienstkreuz in acht Stufen:
1.) Die Verdienstmedaille
2.)Das Verdienstkreuz am Bande (international „Ritterkreuz“)
3.)Das Verdienstkreuz 1. Klasse (international „Offizierkreuz“)
4.)Das Große Verdienstkreuz (international „Komturkreuz“)
5.)Das Große Verdienstkreuz mit Stern (international „Großoffizierkreuz“)
6.)Das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband (international Großkreuz 2.Klasse“)
7.)Das Großkreuz
8.)Die Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter).
Die Sonderstufe des Großkreuzes ist den Staatsoberhäuptern vorbehalten, entsprechend der internationalen Praxis. Kraft seines Amtes trägt der Bundespräsident diese Ordensstufe als Ordensstifter und Ordensherr.
Seit 1979 werden die Ordensinsignien dem neuen Bundespräsidenten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages offiziell übergeben. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt tragen die ehemaligen Bundespräsidenten die Sonderstufe weiter.
Ordensanregungen
Jemanden zur Verleihung vorzuschlagen, kann durch jeden formlos geschehen. Der Vorschlag sollte an die Staatskanzlei des Landes gerichtet werden, in der der Vorgeschlagene seinen Wohnsitz hat. Es vergeht jetzt eine längere Zeit bis zur abschließenden Beurteilung, da viele Stellen beteiligt sind, eine breite Informationsbasis zu gewinnen. Allerdings führt eine Anregung nicht unbedingt zur Ordensverleihung. Es kann zum Beispiel sein, daß die ordensrechtlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind oder eine Ehrung mit einer Landesauszeichnung besser ist. Allerdings besteht kein Anspruch auf die Verleihung, auch wer sich selbst zur Verleihung vorschlägt, kann nicht mit einer Verleihung rechnen.
Formelle Ordensvorschläge
Zu den „Vorschlagsberechtigten“ zählen die Regierungschefs der Länder für ihre Landeskinder, der Bundesaußenminister für ausländische Staatsbürger oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und die Leiter oberster Bundesbehörden für ihre Mitarbeiter. In einem Prüfverfahren werden die Verdienste und Ordenswürdigkeit des Vorgeschlagenen geprüft. Dem Bundespräsidenten werden dann die Ordensvorschläge durch das Bundespräsidialamt zur Entscheidung vorgelegt. Die Verleihungserlasse werden vom Bundesinnenminister bzw. Bundesaußenminister, bei Verleihungen ab dem Großen Verdienstkreuz mit Stern auch vom Bundeskanzler gegengezeichnet (Artikel 58 GG).
Neben der Verleihungsurkunde erhält der Ausgezeichnete das Ordenszeichen und deren Miniatur.
Logischerweise wurden bei der Gestaltung des Ordens die Farben Schwarz, Rot und Gold verwendet. Das Kreuz in allen Formen ist schon seit Jahrhunderten Form der deutschen Ehrenzeichen.
Mit der Verleihung erwirbt der Ausgezeichnete gleichzeitig das Eigentum an den Ordensinsignien, das Recht geht nach dessen Tod auf die Erben über. Allerdings darf nur der Ausgezeichnete den Orden tragen.
Verleihungspraxis
Verliehen wird das Bundesverdienstkreuz an in- und ausländische Personen. Auszeichnungswürdig sind besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, politische, wirtschaftliche und geistige Leistungen, ferner Verdienste aus dem karitativen, sozialen und mitmenschlichen Bereich. Eine einzelne Leistung genügt nicht, in der Regel wurden sie über einen längeren Zeitraum unter Zurückstellung der eigenen Interessen und mit erheblichen Einsatz erbracht.
Die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande ist in der Regel die Erstauszeichnung. Für das Verdienstkreuz am Bande sollte der Auszuzeichnende 40 Jahre alt sein, für die Verleihung der Verdienstmedaille ist kein Mindestalter vorgesehen. Neue auszeichnungswürdige Leistungen können dann mit einer höheren Ordensstufe honoriert werden.
Von dieser Regelung kann eine Ausnahme gemacht werden, wenn die Leistungen besonders herausragend sind.
Posthum wird der Orden nicht verliehen, auch ist eine finanzielle Zuwendung nicht mit der Verleihung verbunden.
Besondere Richtlinien gelten für die Auszeichnung von Diplomaten, die nach längerer Zeit ihren Dienst beenden und den gegenseitigen Ordensaustausch bei Staatsbesuchen.
Seit 1951 wurde das Bundesverdienstkreuz circa 200.000 Mal verliehen. Mehr als die Hälfte der Orden werden wegen herausragender, langjähriger Dienste im Ehrenamt verliehen. Soziales Engagement macht dabei mehr als 25% aus, Sport rund 7%, Kultur circa 13% und die Kommunalpolitik gut 14%.
In den letzten 10 Jahren wurde folgende Anzahl von Orden verliehen:
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
5257 4249 4265 4169 3979 3763 3775 3527 3655 3316
In der Regel werden die Orden durch die Regierungschefs der Länder, von Bundes- oder Landesministern, Regierungspräsidenten, Landräten oder Bürgermeistern ausgehändigt. Der Bundespräsident händigt sie nur in besonderen Fällen aus.
Gustav Heinemann hat ab 1974 am Verfassungstag, dem 23. Mai, Personen persönlich ausgezeichnet. Ab 1991 werden, nach einer Entscheidung Richard von Weizsäcker, die Orden in zeitlicher Nähe zum 03. Oktober verliehen.
Seit 1996 ist es Tradition, daß der Bundespräsident am „Tag des Ehrenamtes“ (05. Dezember) Bürger persönlich empfängt und auszeichnet.
Das erste Bundesverdienstkreuz am Bande verlieh Theodor Heuss am 19. 09. 1951. Empfänger war der Bergmann Franz Brandl, der unter Tage Kameraden gerettet hat.
Während der Weimarer Republik durften keine Orden verliehen werden. Man wollte Abschied nehmen von der Ordenspraxis des kaiserlichen Deutschlands. Eine Ausnahme bildete der erste Weltkrieg, wo Orden und Ehrenzeichen für Verdienste in den Jahren von 1914 bis 1918 verliehen werden konnten. In der Zeit von 1933 bis 1945 gab es circa 100 Verordnungen über Orden. Während des 2. Weltkrieges wurden etwa 55 Millionen (!) Orden verliehen.
Heute dürfen noch Orden getragen werden, die vom Kaiser, von der Reichsregierung und dem Reichspräsidenten gestiftet worden sind, sowie das Schlesische Bewährungsabzeichen („Schlesischer Adler“) und das Baltenkreuz. Orden mit nationalsozialistischen Emblemen dürfen nur in ihrer ursprünglichen Form getragen werden. Die in der Zeit vom 01. 08. 1934 bis zum 31. 08. 1939 für die Verdienste um die Olympischen Spiele 1936, um den Luftschutz, das Feuerwehrwesen und das Grubenwehrwesen dürfen nur ohne nationalsozialistische Embleme getragen werden.
Auszeichnungen für Verdienste im zweiten Weltkrieg dürfen ebenfalls nur ohne nationalsozialistische Embleme getragen werden, ebenso das Verwundetenabzeichen.
Getragen werden Orden und Ehrenzeichen auf der linken Brustseite.
Sie werden in folgender Reihenfolge von rechts nach links angebracht:
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland,
Rettungsmedaille am Bande,
Eisernes Kreuz 1914,
Eisernes Kreuz 1939,
Orden und Ehrenzeichen für Verdienste im ersten Weltkrieg in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
Ehrenkreuz des ersten Weltkrieges,
Kriegsverdienstkreuz 1939,
sonstige Auszeichnungen für Verdienste im zweiten Weltkrieg in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
weitere Deutsche Auszeichnungen in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
staatlich genehmigte Auszeichnungen in der Reihenfolge ihrer Verleihung,
ausländische Auszeichnungen in der Reihenfolge ihres Klassenverhältnisses.
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