Mehr zum Thema Hausratversicherung Allgemein Testbericht

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Erfahrungsbericht von diabolo26

Was ist bei einer Hausratversicherung zu beachten?

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Hallo Leute,
hier können sich alle, die noch keine Hausratversicherung haben mal ein Bild davon machen. Ihr werdet sehen, manchmal ist sie ganz nützlich.

Sinn und Zweck

Die Hausratversicherung dient zur Vorsorge für einen möglichen Schaden am Hausrat des Versicherungsnehmers. Es soll ihm durch den Schaden kein finanzieller Verlust entstehen, er darf aber auch keinen Gewinn daraus schöpfen.

Versicherte Sachen

Versichert ist der gesamte Hausrat, das heißt alle Hausratgegenstände sind als Sachgesamtheit mitversichert, es bedarf keiner einzelnen Aufzählung. Zum Hausrat zählen alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Versichert sind also Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Unter-haltungselektronik, Bücher, Sportgeräte usw. Auch Bargeld, Schmuck und Wertpapiere gelten als mitversichert. Aufgrund besonderer Erwähnung in den Versicherungs-bedingungen gelten auch als versichert:

Rundfunk und Fersehantennen sowie Markisen, soweit sie nur privaten Zwecken dienen und nicht gemeinschaftlich genutzt werden.
Vom Versicherungsnehmer als Mieter in das Gebäude eingefügte Sachen, wie z.B. eine Einbauküche.
Rasenmäher, Go-Karts, motorgetriebene Krankenfahrstühle und Spielfahrzeuge.
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden.
Fremdes Eigentum, z.B. die Jacke eines Besuchers. Hier gilt jedoch Außen- vor Fremdversicherung.

Versicherte Kosten

Die Hausratversicherung beinhaltet auch die Versicherung notwendiger Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls entstehen können:

Bewegungs- und Schutzkosten
Transport- und Lagerkosten
Aufräumungskosten
Schadenminderungskosten
Schloßänderungskosten
Hotelkosten
Reparaturkosten für gemietete Wohnungen
Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen

Versicherte Gefahren

Brand, Blitzschlag, Explosion

Ein versicherter Brand liegt nur vor, wenn er folgende Definition erfüllt :

Brand ist ein Feuer, daß ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Ein Blitzschlag ist der unmittelbar Übergang eines Blitzes auf Sachen. Versichert sind hierbei der zündende Blitzschlag, der zu einem Brand führt und der kalte Blitzschlag, der zu Sengschäden, Trümmerschäden oder auch Schäden durch Druckwellen führen kann.
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Man unterscheidet zwischen der Explosion durch Verbrennung und der Behälterexplosion.

Leitungswasser

Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Anlagen der Warmwasser- bzw. Dampf-heizung oder mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen ausgetreten ist. Unter die Gefahr Leitungswasser fallen auch Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten, wie z.B. Öle oder Kühlmittel.

Nicht versicherte Schäden bei Leitungswasser sind Plansch- und Reinigungswasser, Hochwasser, Grundwasser, Schwamm und Erdrutsch bzw. –senkung.

Einbruchdiebstahl, Raub

Der Hausrat ist nur gegen diese Gefahr versichert, wenn er durch ein Gebäude, durch den Raum eines Gebäudes oder durch ein Behältnis in einem Gebäude geschützt ist. Dies nennt man auch Gebäudegebundenheit.

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn ein Dieb in ein Gebäude einbricht, einsteigt, eindringt oder einschleicht.

Von Raub spricht man, wenn dem Versicherungsnehmer Gewalt angedroht oder angetan wird, um seinen Widerstand gegen den Diebstahl auszuschalten.

Wenn der Täter durch einen Einbruchdiebstahl in die Wohnung eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört, ist dies Vandalismus und unter Einbruchdiebstahl mitversichert.

Sturm, Hagel

Die Voraussetzung für einen Sturmschaden ist die Windstärke acht oder stärker. Versichert sind nur Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen entstanden sind oder dadurch, daß Gegenstände auf versicherte Sachen geschleudert wurden. Alle diese Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Gefahr Hagel.

Versicherungsort

Der Hausrat ist in der Wohnung versichert, die im Versicherungsschein angegeben ist. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück sowie in der Nähe gelegene Garagen, nicht aber Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Die Waschmaschine und der Wäschetrockner sind auch in Räumen versichert, die gemeinsam mit anderen Hausbewohnern genutzt werden.

Versicherte Sachen, die vorübergehend nicht in der Wohnung sind, z.B. Sachen, die zur Reinigung oder Reparatur gegeben werden, sich am Arbeitsplatz befinden oder auf Reisen mitgeführt werden, sind weltweit bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme versichert, höchstens aber bis zu 20.000,- DM. Bei Einbruchdiebstahl-, Sturm-, und Hagelschäden aber nur dann, wenn sich die Sachen zum Zeitpunkt des Schadens innerhalb eines Gebäudes befinden.

Leistung im Schadenfall

Liegt keine Unterversicherung vor, oder ist der Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung vereinbart, fallen folgende Entschädigungen an :

Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenständen der Wiederbeschaf-fungspreis (Neuwert).
Bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten, zuzüglich einer eventuellen Wertminderung, höchstens jedoch den Wiederbeschaffungspreis.
Bei Sachen, die bereits vor dem Schaden nicht mehr zu verwenden waren, den Betrag, der als Verkaufspreis noch erzielbar gewesen wäre.
Für Wertsachen sowie gegebenenfalls für Fahrräder wird eine Entschädigung nur bis zur Höhe der vereinbarten Entschädigungsgrenze geleistet.

Ich hoffe ich konnte Euch von der Nützlichkeit einer Hausratversicherung überzeugen. Die günstigsten Anbieter mit sehr guten Bedingungen sind zur Zeit die Gothaer, Concordia und die Helvetia Versicherung.

Bis bald
Diabolo.

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