Mehr zum Thema Private Krankenversicherung Allgemein Testbericht
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Erfahrungsbericht von beutelratte67
Privat oder gesetzlich?
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Ich bin seit 4 Jahren Vollmitglied der Deutschen Krankenversicherung DKV, nachdem ich 2 Jahre lang freiwillig in einer gesetzlichen KV war.
Ich möchte Euch hier die Unterschiede erklären und meine Gründe, warum ich gewechselt habe.
Kurze Erklärung
Wer einen festen Job hat, bekommt 50% des Krankenversicherungsbeitrages vom Arbeitgeber bezahlt, dabei ist es egal, ob man privat oder gesetzlich versichert ist. Jeder Arbeitnehmer muss krankenversichert sein, verdient er monatlich mehr Geld brutto als die jeweils aktuelle Beitragsbemessungsgrenze, dann hat er die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und einer privaten Vollversicherung.
Diese Beitragsbemessungsgrenze beträgt zur Zeit 3375 Euro monatlich oder 40500 Euro jährlich. Verdient man weniger als diesen Betrag, ist man gezwungen, gesetzlich versichert zu sein. (Von Ausnahmen wie Beamten oder Selbstständigen mal abgesehen.)
Bei den gesetzlich Versicherten ist der monatliche Beitrag auch weiterhin abhängig vom Gehalt und beträgt ca. 13-15% vom Bruttogehalt und wird monatlich automatisch an die Versicherung bezahlt. Obwohl die Beitragsunterschiede recht hoch sein können, sind es die Leistungen und deren Unterschiede nicht. Man merkt dies insbesondere an den Medikamentenzuzahlungen, an Kuren, an Vorsorgeuntersuchungen, an Zahnersatz und -behandlung. Auch auf die Gefahr hin, zusehr zu verallgemeinern, geben sich die meisten Versicherungsgesellschaften hier nichts.
Etwas anders sieht das aus, wenn das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Bei mir stand auf der Gehaltsabrechnung auf einmal \'freiwillige Krankenversicherung\'. Das hörte sich an, als ob ich irgend jemand etwas spenden würde und dann habe ich mich mal erkundigt. Ab jetzt hätte ich die Wahl, auch in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Das habe ich dann nach einiger Zeit auch getan. Bis dahin wurde übrigens nicht mehr 14,2% vom Gehalt an die Krankenversicherung überwiesen, sondern 14,2% von der Beitragsbemessungsgrenze.
Ich habe mich ausführlich bei Online-Diensten und bei einem halbwegs \'unabhängigen\' Beratungsdienst für Krankenversicherungen beraten lassen. Die bekommen zwar für jeden Versicherer, den sie werben Geld, da sie aber so ziemlich jede Versicherung in ihrem Portfolio haben, schien mir das nicht so wichtig.
Meine Kriterien, die mir wichtig waren
Meine Wahl fiel daher auf die DKV, die unter den Privaten mit Abstand die meisten Versicherten hat und mir damit am Stabilsten erschien.
Ich mußte mich in vier Dingen umstellen:
Von den Leistungen her kann ich mich bis jetzt wirklich nicht beklagen. Bei Zahnbehandlung erhalte ich 80% statt 50-60% mit Bonusheft bei der GKV zurück, Zahnprophylaxe wurde kulanterweise bezahlt, obwohl es nicht im Leistungskatalog steht. Kuren habe ich allerdings noch nicht in Anspruch genommen, auch lag ich seitdem zum Glück noch nicht stationär im Krankenhaus; folglich kann ich hierzu nichts sagen.
Mein Sohn leidet unter einer zum Glück nur leichten Neurodermitis und benötigt Spezialcremes und auch ein Naturpräparat zur Immunstärkung. Hierbei handelt es sich um ein Medikament, dessen medizinische Wirkung nicht zweifelsfrei bewiesen wurde. Daher wollte die DKV es zunächst nicht bezahlen. Unsere Ärztin hat daraufhin einen Brief an die DKV geschrieben, und prompt haben sie die Kosten übernommen. Das finde ich ok. Nicht so ok fand ich dann die nächste Abrechnung, in der das Medikament wieder nicht bezahlt wurde. Ein Anruf bei der Versicherung hat dann aber genügt, ich hatte auch gleich die richtige Ansprechpartnerin am Apparat. Die Spezialnahrung, die mein Sohn anfangs bekommen musste, wollten sie aber leider nicht bezahlen...
Die Versicherungsberatung hat mir - wohl um eine möglichst hohe Provision zu erhalten - geraten, erst einmal möglichst hoch versichert zu sein; ich könne auch später noch den Versicherungsumfang zusammenstutzen. Also habe ich 100% Erstattung für ambulaten und stationäre Behandlungen, 100% Erstattung für Zahn- und Kieferorthopädiebehandlungen, 80% für Zahnersatz, 100% für Kuren, ich erhalte ein Krankenhaustagegeld, Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfhäigkeit (wenn ich nicht gekündigt bin!), ich brauche für kein Medikament etwas hinzuzuzahlen. Ich darf in einem Ein- bis Zweibettzimmer schlafen im Krankenhaus und erhalte Chefarztbehandlung (ob die besser und engagierter als die relativ jungen und aufstrebenden Ärzte sind, sei mal dahingestellt). Bei allem habe ich keinen Eigenanteil oder Selbstbehalt.
Zusammenfassend beurteile ich die DKV nach meinen Erfahrungen eher positiv, allerdings kann ich auch nicht von ähnlichen Streitfragen wie einige andere Ciao-Mitglieder berichten. Für einen geringeren Beitrag als bei der Gesetzlichen erhalte ich ein deutliches Mehr. Zudem kann ich den Beitrag nach meinen persönlichen Bedürfnissen anpassen. Zum Beispiel braucht ein Neugeborenes wohl keinen Zahnersatz, was schon mal ein paar Euros spart.
Eine 2 von mir dafür.
Lieben Gruß, Beutelratte
Ich möchte Euch hier die Unterschiede erklären und meine Gründe, warum ich gewechselt habe.
Kurze Erklärung
Wer einen festen Job hat, bekommt 50% des Krankenversicherungsbeitrages vom Arbeitgeber bezahlt, dabei ist es egal, ob man privat oder gesetzlich versichert ist. Jeder Arbeitnehmer muss krankenversichert sein, verdient er monatlich mehr Geld brutto als die jeweils aktuelle Beitragsbemessungsgrenze, dann hat er die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und einer privaten Vollversicherung.
Diese Beitragsbemessungsgrenze beträgt zur Zeit 3375 Euro monatlich oder 40500 Euro jährlich. Verdient man weniger als diesen Betrag, ist man gezwungen, gesetzlich versichert zu sein. (Von Ausnahmen wie Beamten oder Selbstständigen mal abgesehen.)
Bei den gesetzlich Versicherten ist der monatliche Beitrag auch weiterhin abhängig vom Gehalt und beträgt ca. 13-15% vom Bruttogehalt und wird monatlich automatisch an die Versicherung bezahlt. Obwohl die Beitragsunterschiede recht hoch sein können, sind es die Leistungen und deren Unterschiede nicht. Man merkt dies insbesondere an den Medikamentenzuzahlungen, an Kuren, an Vorsorgeuntersuchungen, an Zahnersatz und -behandlung. Auch auf die Gefahr hin, zusehr zu verallgemeinern, geben sich die meisten Versicherungsgesellschaften hier nichts.
Etwas anders sieht das aus, wenn das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Bei mir stand auf der Gehaltsabrechnung auf einmal \'freiwillige Krankenversicherung\'. Das hörte sich an, als ob ich irgend jemand etwas spenden würde und dann habe ich mich mal erkundigt. Ab jetzt hätte ich die Wahl, auch in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Das habe ich dann nach einiger Zeit auch getan. Bis dahin wurde übrigens nicht mehr 14,2% vom Gehalt an die Krankenversicherung überwiesen, sondern 14,2% von der Beitragsbemessungsgrenze.
Ich habe mich ausführlich bei Online-Diensten und bei einem halbwegs \'unabhängigen\' Beratungsdienst für Krankenversicherungen beraten lassen. Die bekommen zwar für jeden Versicherer, den sie werben Geld, da sie aber so ziemlich jede Versicherung in ihrem Portfolio haben, schien mir das nicht so wichtig.
Meine Kriterien, die mir wichtig waren
- Die Beitragshöhe
- Den Erstattungssatz bei Zahnbehandlung und Zahnersatz
- Die Größe der Versicherung, damit die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz möglichst gering ist
- Keine jährliche Selbstbeteiligung
- Keine Wartezeit
Meine Wahl fiel daher auf die DKV, die unter den Privaten mit Abstand die meisten Versicherten hat und mir damit am Stabilsten erschien.
Ich mußte mich in vier Dingen umstellen:
- Von nun an muss ich selbst mich um die pünktliche Bezahlung des Versicherungsbeitrages kümmern. Das habe ich festgestellt, als meine Firma Insolvenz angemeldet hat, denn obwohl mein Gehalt erst viel später kam, wurden die KV-Beiträge pünktlich abgebucht.
- Ich bekomme von nun an Rechnungen vom Arzt, die ich selber überweisen muss. Ich bin jetzt der Vertragspartner des Arztes. Die Rechnung schicke ich dann an die DKV und bekomme irgendwann den Betrag zurückerstattet (oder auch nicht, dazu später mehr). Ich trete also meistens in Vorlage. Das gleiche gilt für Medikamente aus der Apotheke, für die ich ein Rezept vom Arzt habe.
- Ich werde tatsächlich bei einigen Ärzten bevorzugt behandelt. Ein Zahnchirurg, bei dem ich in Behandlung war, hat sogar extra Sprechzeiten und Wartezimmer für Privatpatienten!
- Es gibt keine Familienversicherung mehr, mein Sohn ist selbst Mitglied der DKV und zahlt einen eigenen Beitrag, obwohl er noch keine 2 Jahre alt ist.
Von den Leistungen her kann ich mich bis jetzt wirklich nicht beklagen. Bei Zahnbehandlung erhalte ich 80% statt 50-60% mit Bonusheft bei der GKV zurück, Zahnprophylaxe wurde kulanterweise bezahlt, obwohl es nicht im Leistungskatalog steht. Kuren habe ich allerdings noch nicht in Anspruch genommen, auch lag ich seitdem zum Glück noch nicht stationär im Krankenhaus; folglich kann ich hierzu nichts sagen.
Mein Sohn leidet unter einer zum Glück nur leichten Neurodermitis und benötigt Spezialcremes und auch ein Naturpräparat zur Immunstärkung. Hierbei handelt es sich um ein Medikament, dessen medizinische Wirkung nicht zweifelsfrei bewiesen wurde. Daher wollte die DKV es zunächst nicht bezahlen. Unsere Ärztin hat daraufhin einen Brief an die DKV geschrieben, und prompt haben sie die Kosten übernommen. Das finde ich ok. Nicht so ok fand ich dann die nächste Abrechnung, in der das Medikament wieder nicht bezahlt wurde. Ein Anruf bei der Versicherung hat dann aber genügt, ich hatte auch gleich die richtige Ansprechpartnerin am Apparat. Die Spezialnahrung, die mein Sohn anfangs bekommen musste, wollten sie aber leider nicht bezahlen...
Die Versicherungsberatung hat mir - wohl um eine möglichst hohe Provision zu erhalten - geraten, erst einmal möglichst hoch versichert zu sein; ich könne auch später noch den Versicherungsumfang zusammenstutzen. Also habe ich 100% Erstattung für ambulaten und stationäre Behandlungen, 100% Erstattung für Zahn- und Kieferorthopädiebehandlungen, 80% für Zahnersatz, 100% für Kuren, ich erhalte ein Krankenhaustagegeld, Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfhäigkeit (wenn ich nicht gekündigt bin!), ich brauche für kein Medikament etwas hinzuzuzahlen. Ich darf in einem Ein- bis Zweibettzimmer schlafen im Krankenhaus und erhalte Chefarztbehandlung (ob die besser und engagierter als die relativ jungen und aufstrebenden Ärzte sind, sei mal dahingestellt). Bei allem habe ich keinen Eigenanteil oder Selbstbehalt.
Zusammenfassend beurteile ich die DKV nach meinen Erfahrungen eher positiv, allerdings kann ich auch nicht von ähnlichen Streitfragen wie einige andere Ciao-Mitglieder berichten. Für einen geringeren Beitrag als bei der Gesetzlichen erhalte ich ein deutliches Mehr. Zudem kann ich den Beitrag nach meinen persönlichen Bedürfnissen anpassen. Zum Beispiel braucht ein Neugeborenes wohl keinen Zahnersatz, was schon mal ein paar Euros spart.
Eine 2 von mir dafür.
Lieben Gruß, Beutelratte
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