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Erfahrungsbericht von andrea-hh

Praxiserprobte Tipps für mehr Steuerrückzahlung

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Alle Jahre wieder... flattert die alte Lohnsteuerkarte ins Haus. Und es wird einmal wieder sehr deutlich, wie viel – oder wie wenig – vom Bruttogehalt in der eigenen Tasche landet. Besonders, wenn man sich wie ich in der „beliebten“ Steuerklasse 1 befindet.

Egal, ob man seine Steuererklärung selbst ausfüllt oder sich an einen Steuerberater wendet: es ist hilfreich, alle Belege, die man evtl. bei der Steuererklärung gebrauchen kann, zusammen abzulegen. Die nervige Sucherei nach Belegen, wie z.B. Quittungen für Fachbücher usw. ist nämlich für viele ein Grund, die lästige Steuererklärung möglichst lange vor sich her zu schieben. Aber: je länger Du wartest, desto länger arbeitet der Staat mit Deinem Geld. Also am Besten gleich ran, sobald Du deine Lohnsteuerkarte zurück bekommen hast.

Ich habe mir als Arbeitserleichterung eine Klarsichthülle in meinen Ablageordner geheftet, da stecke ich jede Portoquittung, die Rechnung für die KFZ-Versicherung usw. usw hinein. Das geht schnell und erspart eine Menge Sucherei. Hinterher muss man die Belege dann nur noch sortieren und man vergisst nichts Wichtiges.

Gute Steuertipps findet man im „Großen Konz“ – einem ziemlich dicken Wälzer, der jedes Jahr neu herauskommt. Zum Glück ist der Konz erstaunlich unterhaltsam geschrieben. Sehr erstaunt hat mich das „Du“, mit dem Herr Konz seine Leser anspricht. Die Tonalität ist eher locker, sehr viel lockerer als man dies bei Steuerthemen erwartet, aber man merkt auch sehr gut, dass da Know how dahinter steckt. Und wenn ihr euch den Konz oder irgend ein anderes Buch aus der Reihe „Steuern sparen“ kauft, dann vergesst die Quittung nicht. Denn auch ein Buch ist ein Ratgeber, den man als Steuerberatungskosten absetzen kann.

Wenn ich mich mit Bekannten unterhalte, stelle ich doch oft fest, dass gerade im Bereich „Werbungskosten“ die Möglichkeit, Geld heraus zu schlagen, nicht so gut wie möglich genutzt wird. Werbungskosten werden in „Anlage N“ eingetragen. Die wichtigsten Punkte, bei denen oft mehr rauszuholen ist, sind:
• Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte („Kilometergeld“)
• Arbeitsmittel
• Weitere Werbungskosten
• Verpflegungsmehraufwendungen

Jeder der den Werbungskosten-Freibetrag überschreitet (die Höhe des Freibetrags steht in dem kleinen Heftchen, dass man mit der Lohnsteuerkarte bekommt, oder in der Anleitung, die man zusammen mit den Lohnsteuerausgleichs-Formularen bekommt), kann hier so manches Geld zurück holen.

Mittlerweile ist es ja auch für Pendler leicht(er), diese magische Grenze zu überschreiten, da in der Steuererklärung für 2001 erstmals „Kilometergeld“ von jedermann zurückgefordert werden kann, auch wenn man mit Bus, Bahn, Rad oder gar zu Fuß unterwegs ist. Es gibt für die ersten 10 km 70 Pfennig, ab dem 11. km 80 Pfennig pro km und Arbeitstag. Bus- und Bahnfahrer dürfen aber nicht die km der gesamten Bustour absetzen, sondern nur den Weg, den auch ein Autofahrer bekommen würde. Dies sollte i.d.R. der kürzeste bzw. schnellste Weg sein. Gerechnet wird hier nur mit der „einfachen“ Entfernung. Einfach bedeutet, dass man nicht den Hin- und den Rückweg, sondern nur eine Strecke zählen darf.

Eine weitere gute „Einnahmequelle“ in Sachen Lohnsteuer-Jahresausgleich sind die Arbeitsmittel. Immer wieder liest man, dass man in immer mehr Berufen ohne PC-Erfahrung und Kenntnisse schlechte Karten hat. Der PC zu Hause kann einerseits dazu dienen, sich mit dem PC als Arbeitsmittel – sozusagen im „Selbststudium“ – vertrauter zu machen. Andererseits könnte man sich ja auch Arbeit mit nach Hause nehmen. Wer also nicht als Gabelstaplerfahrer oder Lagerfachpacker arbeitet, sollte einen gekauften PC oder auch einzelne Komponenten ruhig mal unter „Arbeitsmittel“ eintragen. Vor kurzem erst habe ich gelesen, dass es mittlerweile üblich ist, mindestens 50% solcher Kosten anerkannt zu bekommen, auch wenn der PC auch privat genutzt wird. Bei teureren Anschaffungen (Komplett-PCs) bekommt ihr vermutlich einen Fragebogen zugeschickt, bei dem ihr genauer Auskunft geben sollt, was der PC so „intus“ hat. Hier solltet ihr natürlich nicht angeben, dass da auch ein Joystick oder eine TV-Karte dabei ist. Das riecht nach Spielekiste und führt nicht unbedingt dazu, dass der PC dann als Arbeitsmittel anerkannt wird. Ich trage als Berufsbezeichnung schon seit Ewigkeiten „Kaufmännische Angestellte“ ein und habe sowohl Komplett PC als auch einzelne Komponenten wie eine Festplatte oder eine Grafikkarte absetzen können.

Ähnliches gilt auch für PC-Literatur. Interessiert ihr Euch für Java? Internet? Grafik Design? PC Technik im Allgemeinen? Dann hebt die Belege für entsprechende Bücher gut auf. Die werden i.d.R. auch klaglos anerkannt. Zeitschriften auch (wenn’s nicht gerade die „Gamestar“ oder „PC-Spiele“ ist...)
Tipp: Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie lästig es für Euch, andere Kunden und die Verkäufer ist, wenn Ihr in einem Kiosk eine Quittung verlangt. Langes herumgekrame nach Quittungsblock und Kuli sind hier nicht ungewöhnlich. Deswegen müsst ihr aber nicht auf das Absetzen von Zeitschriften verzichten. Das Finanzamt erkennt auch Kopien des Zeitschriftendeckblatts an. Kaufe ich jede Ausgabe, dann kopiere ich die erste und die letzte Ausgabe des Jahres und gebe an, dass ich auf Wunsch auch Kopien der restlichen Ausgaben mache. Fordert keiner, anerkannt wird’s trotzdem. Noch einfacher ist es bei Abos, da reicht man einfach die Rechnung ein.

Sprachen – besonders Englisch – werden im Job auch immer wichtiger. Also nicht vergessen, das gekaufte Englisch Wörterbuch oder die Englisch Lernsoftware bei den Arbeitsmitteln abzusetzen. Bei anderen Sprachen ist das schwieriger, italienisch und spanisch klingt mehr nach Bedarf für Urlaub und Freizeit. Zumindest wenn man nicht gerade Dolmetscher oder Fremdsprachenkorrespondent ist.

Tipp: auch bei Büchern gilt: Habt ihr keine Quittung mehr? Buchdeckel und –rücken kopieren, da steht meist auch der Preis eingedruckt drauf. Wird anerkannt. Schließlich kann man auch geschenkte Arbeitsmittel absetzen, das wissen auch viele nicht. Übrigens: auch viele Bücher aus der Kategorie „Lebenshilfe“ sind Arbeitsmitteltauglich. Zeitmanagement? Rhetorik? Mobbing? Einfach mal versuchen, oft klappts...

Weitere Werbungskosten:
Viel Geld wird meines Erachtens bei den Kontoführungsgebühren verschenkt. Wer die Anleitung zum LSt-Jahresausgleich liest, der weiß, dass man pauschal 30 DM als Werbungskosten angeben kann. Ist schön bequem – einfach 30 DM einzutragen. Macht euch aber mal den „Spaß“ und rechnet eure tatsächlichen Kontoführungsgebühren zusammen. Diese werden bei den Sparkassen monatlich erhoben, bei anderen Banken liegen die Zeiträume auch schon mal länger auseinander. Und sie liegen zumeist deutlich über 30 DM. Da lohnt es sich schon, bis zu 12 Kontoauszüge zu kopieren. („Faule“ können die Kopie ja gleich monatlich machen und sie in die Sammeltüte stecken). Alle anderen Kontobewegungen schwärze ich – der Staat weiß so auch schon genug über mich...

Unter „Weitere Bewerbungskosten“ fallen auch Kosten für Bewerbungen. Auch dann, wenn ihr Euren Job nicht wechselt – das hindert euch ja nicht, euch trotzdem mal zu bewerben.
Tipp: reicht generell immer Bewerbungskosten ein. Sammelt entweder alle möglichen Quittungen für Briefmarken und Schreibwaren (woher will das Finanzamt wissen, ob ihr mit der Marke eine Bewerbung oder einen Brief an Tante Käthe beklebt habt?) oder – wenn euch das zu mühsam ist, gebt einen „geschätzten“ Betrag an, ohne einen Beleg beizulegen. Bei mir liegt dieser geschätzte Betrag immer so zwischen 80 und 150 DM und wurde bisher jedes Mal anerkannt – OHNE Beleg...!

Jetzt noch den letzten Englischkurs eingetragen – und schon habt ihr ein nettes Sümmchen zusammen.

Aber halt: eins habt ihr vielleicht noch vergessen (oder?):
Hast Du einen Fulltime-Job?
Ja?
Das heißt, Du arbeitest vermutlich 8 Stunden oder länger. Setzt Du diese Zeit auch ab?
Es gibt – und das wird sehr oft vergessen! – Kosten für Verpflegungs-Mehraufwendungen. Die sind nämlich nicht nur für Vertreter, die ständig in der Weltgeschichte herumreisen, die sind auch für Euch.
Und das auch schon für Arbeitstage, an denen ihr für mehr als 8 Stunden außer Haus seid.
Für jeden dieser Tage, an denen ihr mehr als 8 Stunden von zu Hause weg seid (bei den meisten, die Vollzeit arbeiten, wird dies zumindest Montags bis Donnerstags der Fall sein – Freitags ist ja häufiger schon früher Feierabend) gibt es 10 DM!
Kleine Rechnung:
Das Jahr hat 52 Wochen. Zieht mal 8 Wochen davon ab (Feiertage, Urlaub, Krankheit)
Bleiben 44 Wochen x 4 Tage = 176 Tage.
Mal 10 DM... Genau! Das sind 1.760 DM...!!!

Und wer viel Überstunden macht, schafft es vielleicht sogar hin und wieder in die „mehr als 14 Stunden“-Kategorie. Die 24 Stunden-Kategorie dürfte schwierig werden, denn die meisten, die beruflich über Nacht unterwegs sind, bekommen Spesen vom Arbeitgeber. Und doppelt kassieren ist nicht erlaubt.

Soviel mal zum Lohnsteuer-Jahresausgleich, Schwerpunkt Werbungskosten. Ich hoffe, da waren vielleicht noch ein paar für Euch neue Tricks dabei, mit denen Ihr ganz legal ein paar Mark mehr zurück holen könnt. Na gut, ZIEMLICH legal... bis auf die 5 privaten Briefmarken, die in die Bewerbungskosten gerutscht sind... Uppsss.....

© A-HH 2002

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