Erfahrungsbericht von grunow
Wie kriege ich Geld zurück?
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Es gehen immer wieder Tipps rum, wie man Steuern sparen kann. Einige dieser Tipps kann man vergessen, andere sind wiederum sehr einfach zu nutzen.
Wie kann jeder den Staat an seinem Vermögensaufbau beteiligen?
1. Vermögenswirksame Leistungen
Wer ein Einkommen von weniger als 17.900 € als lediger oder das doppelte als verheiratete hat, der bekommt auf seine vom Arbeitgeber zu überweisenden Sparraten eine Sonderzahlung von 10 % bei Bausparverträgen oder von 20 % bei Investmentkonten. Der Arbeitgeber muss das Geld überweisen, auch wenn er selber nichts dazuzahlt. Maximal werden 512 € bei ledigen und 1024 € bei verheirateten pro Jahr beim BSV gefördert. Beim Investmentkonto ist die Grenze pro Person 408 € pro Jahr.
2. Wohnungsbauprämie
Die Betragsgrenze pro Jahr ist identisch mit den VL-Leistungen beim Bausparvertrag, wo diese Förderung ausschlieslich gewährt wird. Die Einkommensgrenze liegt aber höher: 25.600 € bei ledigen, 51.200 € bei verheirateten.
3. Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung
Hier kann man bis 2008 noch einen kräftigen Zuschuss zu seiner Altersvorsorge bekommen. Diese Lebens-/ Rentenversicherungen müssen mind. bis zum 60. Lebensjahr laufen. Sie sind nicht auflösbar oder beleihbar. Der Arbeitgeber schliesst hier eine Versicherung ab. Darauf haben im Rahmen der Riester Rente die Arbeitnehmer nun einen Rechtsanspruch. Hier werden die Einzahlungen pauschal mit 20 % plus Soli + Kirchensteuer besteuert. Ferner kann man bis 2008 noch extra Geld sparen, wenn die Einzahlungen aus einer Sonderzahlung erfolgen. Dort entfallen dann noch die Sozialversicherungsabgaben auf diesen Gehaltsteil. Maximale jährliche Einzahlung: 1.752 €.
Wohneigentumsförderung:
Hier könnt ihr für den Kauf eurer eigenen Immobilie Geld bekommen. Damit will der Staat (noch?) den Erwerb von Eigentum fördern. Hier kenne ich leider noch nicht die neuen Euro-Beträge:
für einen Neubau bekommt ihr 5 % der Baupreises (max. 5.000 DM) über einen Zeitraum von 8 Jahren
für eine gebrauchte Immobilie sind es 2,5 % des Kaufpreises (max. 2.500 DM) pro Jahr.
Für jedes Kind, was Kindergeldberechtigt ist, bekommt ihr ebenfalls 1.500 DM pro Jahr.
Ferner werden Energiesparmassnahmen gefördert.
Voraussetzung:
Euer Einkommen der letzten 2 Jahre war nicht höher als 160.000 DM bei ledigen oder 320.000 DM bei verheirateten.
Steuerliche Tipps bei Ausgaben:
Fortbildungen, die ihr privat bezahlt:
Hier könnt ihr alle Kosten voll absetzen und damit eure Werbungskosten erhöhen. Auch die Fahrten sind absetzbar. Hier gelten aber immer noch die 52 Pf pro Kilometer mit dem Auto. Aber beide Richtungen sind absetzbar. Bewahrt euch alle Belege und Quittungen auf, die eure Ausgaben belegen. Auch die Schulhefte oder die Bücher sind absetzbar.
Spenden:
Wenn ihr eine Spende tätigt, danm reicht den Beleg mit ein. Hier wird der gespendete Betrag direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Arbeitszimmer:
Nicht mehr absetzbar, ausser ihr müsst einen grossen Teil eurer Arbeitszeit darin arbeiten oder ihr macht Heimarbeit, dann könnt ihr es noch absetzen.
Berufskleidung:
Wenn ihr wie ich einen Anzug tragen müsst, dann versucht einfach mal 100 € anzusetzen für die Kleidung. Manchmal wird dieses anerkannt.
Dieses sind nur ein paar kleine Tipps und sind garantiert nicht vollständig. Ich werde diese Meinung bei Gelegenheit mal wieder ergänzen!
Wie kann jeder den Staat an seinem Vermögensaufbau beteiligen?
1. Vermögenswirksame Leistungen
Wer ein Einkommen von weniger als 17.900 € als lediger oder das doppelte als verheiratete hat, der bekommt auf seine vom Arbeitgeber zu überweisenden Sparraten eine Sonderzahlung von 10 % bei Bausparverträgen oder von 20 % bei Investmentkonten. Der Arbeitgeber muss das Geld überweisen, auch wenn er selber nichts dazuzahlt. Maximal werden 512 € bei ledigen und 1024 € bei verheirateten pro Jahr beim BSV gefördert. Beim Investmentkonto ist die Grenze pro Person 408 € pro Jahr.
2. Wohnungsbauprämie
Die Betragsgrenze pro Jahr ist identisch mit den VL-Leistungen beim Bausparvertrag, wo diese Förderung ausschlieslich gewährt wird. Die Einkommensgrenze liegt aber höher: 25.600 € bei ledigen, 51.200 € bei verheirateten.
3. Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung
Hier kann man bis 2008 noch einen kräftigen Zuschuss zu seiner Altersvorsorge bekommen. Diese Lebens-/ Rentenversicherungen müssen mind. bis zum 60. Lebensjahr laufen. Sie sind nicht auflösbar oder beleihbar. Der Arbeitgeber schliesst hier eine Versicherung ab. Darauf haben im Rahmen der Riester Rente die Arbeitnehmer nun einen Rechtsanspruch. Hier werden die Einzahlungen pauschal mit 20 % plus Soli + Kirchensteuer besteuert. Ferner kann man bis 2008 noch extra Geld sparen, wenn die Einzahlungen aus einer Sonderzahlung erfolgen. Dort entfallen dann noch die Sozialversicherungsabgaben auf diesen Gehaltsteil. Maximale jährliche Einzahlung: 1.752 €.
Wohneigentumsförderung:
Hier könnt ihr für den Kauf eurer eigenen Immobilie Geld bekommen. Damit will der Staat (noch?) den Erwerb von Eigentum fördern. Hier kenne ich leider noch nicht die neuen Euro-Beträge:
für einen Neubau bekommt ihr 5 % der Baupreises (max. 5.000 DM) über einen Zeitraum von 8 Jahren
für eine gebrauchte Immobilie sind es 2,5 % des Kaufpreises (max. 2.500 DM) pro Jahr.
Für jedes Kind, was Kindergeldberechtigt ist, bekommt ihr ebenfalls 1.500 DM pro Jahr.
Ferner werden Energiesparmassnahmen gefördert.
Voraussetzung:
Euer Einkommen der letzten 2 Jahre war nicht höher als 160.000 DM bei ledigen oder 320.000 DM bei verheirateten.
Steuerliche Tipps bei Ausgaben:
Fortbildungen, die ihr privat bezahlt:
Hier könnt ihr alle Kosten voll absetzen und damit eure Werbungskosten erhöhen. Auch die Fahrten sind absetzbar. Hier gelten aber immer noch die 52 Pf pro Kilometer mit dem Auto. Aber beide Richtungen sind absetzbar. Bewahrt euch alle Belege und Quittungen auf, die eure Ausgaben belegen. Auch die Schulhefte oder die Bücher sind absetzbar.
Spenden:
Wenn ihr eine Spende tätigt, danm reicht den Beleg mit ein. Hier wird der gespendete Betrag direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Arbeitszimmer:
Nicht mehr absetzbar, ausser ihr müsst einen grossen Teil eurer Arbeitszeit darin arbeiten oder ihr macht Heimarbeit, dann könnt ihr es noch absetzen.
Berufskleidung:
Wenn ihr wie ich einen Anzug tragen müsst, dann versucht einfach mal 100 € anzusetzen für die Kleidung. Manchmal wird dieses anerkannt.
Dieses sind nur ein paar kleine Tipps und sind garantiert nicht vollständig. Ich werde diese Meinung bei Gelegenheit mal wieder ergänzen!
25 Bewertungen, 2 Kommentare
-
04.03.2002, 08:46 Uhr von *Weserhexe*
Bewertung: sehr hilfreichWírklich sehr gut geschrieben.
-
04.03.2002, 08:26 Uhr von yopi-user
Bewertung: sehr hilfreichGeld zurück ist immer gut *g*
Bewerten / Kommentar schreiben