Religions- und Sektenkritik Testbericht
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Erfahrungsbericht von zippi20
NAK
Pro:
Keine Kirchensteuer
Kontra:
Gibts nichts
Empfehlung:
Nein
NAK
Neuapostolische Kirche Hessen
Glaubensinhalte und Handlungen
Die Neuapostolische Kirche ist eine christliche Kirche, deren Glaubensgrundlage die Heilige Schrift ist.
Neuapostolische Christen glauben, dass Gott dreieinig ist und allen Menschen helfen will. Aus dem Glauben an Gott folgt die bewusste Ausrichtung nach dem Willen Gottes.
Neuapostolisch sein heißt: \"Ans Leben glauben - im Glauben leben!\"
Der Glaube - Neuapostolische Christen erwarten die Wiederkunft Christi
Die Neuapostolische Kirche ist eine christliche Kirche, deren Glaubensgrundlage die Heilige Schrift ist.
Die neuapostolischen Christen glauben an Gott, seinen Sohn, an den Heiligen Geist und an die Sendung von Aposteln. Sie stehen in der Erwartung der nahen Wiederkunft Christi. Die Vorbereitung auf dieses Ereignis geschieht vor allem in den Gottesdiensten durch das Wort Gottes und die Sakramente.
Nach ihrer Überzeugung wird der Gottessohn bei seiner Wiederkunft diejenigen zu seinem Vater im Himmel führen, die den Heiligen Geist empfangen und sich auf ein ewiges Leben in der Gemeinschaft mit dem dreieinigen Gott vorbereitet haben. Allen anderen wird Jesus Christus, nachdem er sein tausend Jahre währendes Reich aufgerichtet hat, nochmals Heil und Gnade anbieten.
Die Sakramente - Heilige Handlungen
Die Neuapostolische Kirche kennt drei Sakramente:
die Heilige Wassertaufe , das Heilige Abendmahl und die Heilige Versiegelung.
Sie bilden die unentbehrliche Grundlage zur Erlösung des Menschen und sind besondere Bündnisse mit Gott. Die Sakramente kann jeder Mensch empfangen, unabhängig von Alter, Herkunft oder Geschlecht. Als Voraussetzung zur Hinnahme des jeweiligen Sakramentes gilt jedoch, daß die Betreffenden vor dem Empfang der Sakramente deren Inhalt, Bedeutung und Wert erkannt haben. Für die Kinder übernehmen die Eltern die Verantwortung im Glaubensleben bis zu deren Konfirmation. Der Spendung der Sakramente geht jeweils die Sündenvergebung voraus.
Die Heilige Wassertaufe
Die Heilige Wassertaufe, in der die Erbsünde abgewaschen wird, führt in den Bund eines guten Gewissens mit Gott. In diesem Sakrament öffnet Gott durch das Verdienst Jesu Christi dem Menschen den Weg zur völligen Erlösung.
Um die Heilige Wassertaufe zu empfangen, muß an die Lehre Jesu und seiner Apostel geglaubt und Bußfertigkeit vorhanden sein. Wurde der Gläubige bereits in einer anderen christlichen Kirche getauft, kann diese Taufe bei der Aufnahme in die Neuapostolische Kirche bestätigt werden.
Unter Beachtung der Worte Jesu: \"Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht; denn solcher ist das Reich Gottes\" (Markus 10,14) wird die Heilige Wassertaufe auch Kindern und Säuglingen gespendet. Die Eltern oder deren Stellvertreter übernehmen bis zur Konfirmation die sich aus dem Taufgelöbnis ergebenden Pflichten und versprechen, die Seele des Kindes nach besten Kräften zu pflegen.
Die Heilige Wassertaufe gehört zur Wiedergeburt aus Wasser und Geist und ist Voraussetzung zur Hinnahme des Heiligen Geistes, der allein durch Apostel gespendet wird.
Die Heilige Versiegelung
Bei der Heiligen Versiegelung, die nur von Aposteln gespendet werden kann, empfängt der Christ den Heiligen Geist. Sie ist die Grundlage zur völligen Erneuerung des inneren Menschen. Nach neuapostolischem Verständnis wird ein Mensch durch die Heilige Versiegelung zu einem Kind Gottes und erwirbt damit das Anrecht auf das Erbe Christi.
Um dieses Sakrament zu erlangen, ist es erforderlich, getauft und entschlossen zu sein, nach der Lehre Jesu Christi und seiner Apostel zu leben. Bei der Versiegelung von Kindern ist der Entschluss der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten maßgeblich, die Kinder entsprechend zu erziehen.
Das Heilige Abendmahl
Das Heilige Abendmahl ist die Hinnahme von Leib und Blut Jesu Christi in Gestalt von Brot und Wein und wird dem Gläubigen in jedem Gottesdienst gereicht. Dem Heiligen Abendmahl gehen das gemeinsam gesprochene \"Unser Vater\" und die Sündenvergebung voraus. Beim Heiligen Abendmahl erlebt der Gläubige die enge Lebensgemeinschaft mit Jesus Christus mit allen darin liegenden Kräften.
Die beim Heiligen Abendmahl empfangene Hostie wurde bei der Herstellung mit wenigen Tropfen Wein beträufelt. Diese Form der Darreichung von \"Brot und Wein\" ermöglicht z. B. auch Alkoholkranken die unbedenkliche Hinnahme.
Wer die Gottesdienste wegen längerer Krankheit, Altersgebrechen oder einer Gehbehinderung nicht besuchen kann, wird in regelmäßigen Abständen durch einen priesterlichen Amtsträger mit dem Heiligen Abendmahl versorgt.
Die Segenshandlungen
Neben den Sakramenten gibt es Segenshandlungen zu besonderen persönlichen Anlässen. Im Segen wendet sich Gott dem aufrichtig bittenden Menschen zu und schenkt ihm sein Wohlgefallen, seine Hilfe, Gnade und Barmherzigkeit.
Es wird ein besonderer Segen gespendet zu(r)
· Konfirmation,
· Verlobung,
· Trauung,
· Hochzeitsjubiläen,
· vorgeburtlichen Entwicklung eines Kindes.
Bei der Verlobung, Trauung und bei Hochzeitsjubiläen muss zumindest einer der Partner der Neuapostolischen Kirche angehören. Auch beim Segen zur vorgeburtlichen Entwicklung reicht es, wenn ein Elternteil neuapostolisch ist.
Alle Segenshandlungen, wie auch Trauerfeiern, werden unentgeltlich durchgeführt.
Konfirmation
Anläßlich der Konfirmation übernehmen die Kinder selbst die Verantwortung für ihr Glaubensleben, die bislang von den Eltern getragen wurde. Sie versprechen in einem Konfirmationsgelübde, Gott die Treue zu halten. Dazu empfangen Sie einen persönlichen Segen und tragen fortan Gott gegenüber die uneingeschränkte Verantwortung für ihr Tun und Lassen.
Als mündige Christen haben die Jugendlichen künftig die Gelegenheit, durch ihr Mitwirken die Jugend- und Gemeindearbeit aktiv mitzugestalten
Verlobung
Die Verlobung ist das öffentlich bekundete Eheversprechen von Mann und Frau. Das Paar erbittet dabei den Segen zu einer Gott wohlgefälligen Vorbereitungszeit auf den Ehestand.
Der Verlobungssegen kann gespendet werden, wenn
· Braut und Bräutigam nach den gesetzlichen Bestimmungen heiratsfähig sind,
· ein Teil neuapostolisch ist,
· und beide noch nicht verheiratet waren.
Die Handlung wird in der Regel im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes durchgeführt.
Trauung
Der Segen zur Trauung kann nur unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erteilt werden. Er kann im Rahmen eines üblichen Gottesdienstes, auf Wunsch auch in einem dafür angesetzten Traugottesdienst gespendet werden.
Um den Trausegen zu erhalten ist es erforderlich, dass einer der Partner der Neuapostolischen Kirche angehört.
Hochzeitsjubiläen
Der Segen zu Hochzeitsjubiläen wird im dankbaren Rückblick auf den gemeinsam zurückgelegten Lebensweg gespendet. Er wird nach 25 Ehejahren (silberne Hochzeit), 50 Ehejahren (goldene Hochzeit), 60 Ehejahren (diamantene Hochzeit), 65 Ehejahren (eiserne Hochzeit) und 70 Ehejahren (Gnadenhochzeit) gespendet.
Die Segenshandlungen anlässlich der Verlobung, der Trauung oder eines Hochzeitsjubiläums werden üblicherweise im Rahmen der Gottesdienste im Kreise aller Gemeindemitglieder durchgeführt. Auf besonderen Wunsch oder auf Grund besonderer Verhältnisse kann die Segenshandlung zu diesen Ereignissen auch zu Hause vollzogen werden.
Vorgeburtssegen
Der Segen zu einer gesegneten, guten vorgeburtlichen Entwicklung des Kindes wird auf Wunsch der Eltern gespendet. Die Handlung wird meistens zu Hause durchgeführt. Einer andersgläubigen Mutter kann der Vorgeburtssegen erteilt werden, sofern der Ehemann neuapostolisch, die Mutter über den Segen aufgeklärt ist und diesen wünscht.
Trauerfeiern
Die Trauerfeiern sind Gedenkfeiern für die Verstorbenen. Sie dienen aber auch besonders dem Trost der Hinterbliebenen im Gedenken auf eine gemeinsame Zukunft und das Wiedersehen in der himmlischen Herrlichkeit.
Hat ein Mitglied einer anderen Konfession zu seinen Lebzeiten den Wunsch nach einer von der Neuapostolischen Kirche ausgerichteten Trauerfeier geäußert, kann diesem in Ausnahmefällen entsprochen werden. Voraussetzungen dafür sind, daß der Verstorbene der Neuapostolischen Kirche gegenüber wohlwollend eingestellt war und ein gewisser Bezug zu ihr bestand.
Die Durchführung der Trauerfeier richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und Bräuchen, sofern diese nicht im Widerspruch zur Lehre der Neuapostolischen Kirche stehen. Besteht in besonderen Fällen der Wunsch, dass nach erfolgter Trauerfeier ein Seelsorger auch an einer späteren Urnenbeisetzung teilnimmt, kann dieser bei der Übergabe der Urne an die Erde ein Gebet sprechen.
Neuapostolische Kirche Hessen
Glaubensinhalte und Handlungen
Die Neuapostolische Kirche ist eine christliche Kirche, deren Glaubensgrundlage die Heilige Schrift ist.
Neuapostolische Christen glauben, dass Gott dreieinig ist und allen Menschen helfen will. Aus dem Glauben an Gott folgt die bewusste Ausrichtung nach dem Willen Gottes.
Neuapostolisch sein heißt: \"Ans Leben glauben - im Glauben leben!\"
Der Glaube - Neuapostolische Christen erwarten die Wiederkunft Christi
Die Neuapostolische Kirche ist eine christliche Kirche, deren Glaubensgrundlage die Heilige Schrift ist.
Die neuapostolischen Christen glauben an Gott, seinen Sohn, an den Heiligen Geist und an die Sendung von Aposteln. Sie stehen in der Erwartung der nahen Wiederkunft Christi. Die Vorbereitung auf dieses Ereignis geschieht vor allem in den Gottesdiensten durch das Wort Gottes und die Sakramente.
Nach ihrer Überzeugung wird der Gottessohn bei seiner Wiederkunft diejenigen zu seinem Vater im Himmel führen, die den Heiligen Geist empfangen und sich auf ein ewiges Leben in der Gemeinschaft mit dem dreieinigen Gott vorbereitet haben. Allen anderen wird Jesus Christus, nachdem er sein tausend Jahre währendes Reich aufgerichtet hat, nochmals Heil und Gnade anbieten.
Die Sakramente - Heilige Handlungen
Die Neuapostolische Kirche kennt drei Sakramente:
die Heilige Wassertaufe , das Heilige Abendmahl und die Heilige Versiegelung.
Sie bilden die unentbehrliche Grundlage zur Erlösung des Menschen und sind besondere Bündnisse mit Gott. Die Sakramente kann jeder Mensch empfangen, unabhängig von Alter, Herkunft oder Geschlecht. Als Voraussetzung zur Hinnahme des jeweiligen Sakramentes gilt jedoch, daß die Betreffenden vor dem Empfang der Sakramente deren Inhalt, Bedeutung und Wert erkannt haben. Für die Kinder übernehmen die Eltern die Verantwortung im Glaubensleben bis zu deren Konfirmation. Der Spendung der Sakramente geht jeweils die Sündenvergebung voraus.
Die Heilige Wassertaufe
Die Heilige Wassertaufe, in der die Erbsünde abgewaschen wird, führt in den Bund eines guten Gewissens mit Gott. In diesem Sakrament öffnet Gott durch das Verdienst Jesu Christi dem Menschen den Weg zur völligen Erlösung.
Um die Heilige Wassertaufe zu empfangen, muß an die Lehre Jesu und seiner Apostel geglaubt und Bußfertigkeit vorhanden sein. Wurde der Gläubige bereits in einer anderen christlichen Kirche getauft, kann diese Taufe bei der Aufnahme in die Neuapostolische Kirche bestätigt werden.
Unter Beachtung der Worte Jesu: \"Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht; denn solcher ist das Reich Gottes\" (Markus 10,14) wird die Heilige Wassertaufe auch Kindern und Säuglingen gespendet. Die Eltern oder deren Stellvertreter übernehmen bis zur Konfirmation die sich aus dem Taufgelöbnis ergebenden Pflichten und versprechen, die Seele des Kindes nach besten Kräften zu pflegen.
Die Heilige Wassertaufe gehört zur Wiedergeburt aus Wasser und Geist und ist Voraussetzung zur Hinnahme des Heiligen Geistes, der allein durch Apostel gespendet wird.
Die Heilige Versiegelung
Bei der Heiligen Versiegelung, die nur von Aposteln gespendet werden kann, empfängt der Christ den Heiligen Geist. Sie ist die Grundlage zur völligen Erneuerung des inneren Menschen. Nach neuapostolischem Verständnis wird ein Mensch durch die Heilige Versiegelung zu einem Kind Gottes und erwirbt damit das Anrecht auf das Erbe Christi.
Um dieses Sakrament zu erlangen, ist es erforderlich, getauft und entschlossen zu sein, nach der Lehre Jesu Christi und seiner Apostel zu leben. Bei der Versiegelung von Kindern ist der Entschluss der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten maßgeblich, die Kinder entsprechend zu erziehen.
Das Heilige Abendmahl
Das Heilige Abendmahl ist die Hinnahme von Leib und Blut Jesu Christi in Gestalt von Brot und Wein und wird dem Gläubigen in jedem Gottesdienst gereicht. Dem Heiligen Abendmahl gehen das gemeinsam gesprochene \"Unser Vater\" und die Sündenvergebung voraus. Beim Heiligen Abendmahl erlebt der Gläubige die enge Lebensgemeinschaft mit Jesus Christus mit allen darin liegenden Kräften.
Die beim Heiligen Abendmahl empfangene Hostie wurde bei der Herstellung mit wenigen Tropfen Wein beträufelt. Diese Form der Darreichung von \"Brot und Wein\" ermöglicht z. B. auch Alkoholkranken die unbedenkliche Hinnahme.
Wer die Gottesdienste wegen längerer Krankheit, Altersgebrechen oder einer Gehbehinderung nicht besuchen kann, wird in regelmäßigen Abständen durch einen priesterlichen Amtsträger mit dem Heiligen Abendmahl versorgt.
Die Segenshandlungen
Neben den Sakramenten gibt es Segenshandlungen zu besonderen persönlichen Anlässen. Im Segen wendet sich Gott dem aufrichtig bittenden Menschen zu und schenkt ihm sein Wohlgefallen, seine Hilfe, Gnade und Barmherzigkeit.
Es wird ein besonderer Segen gespendet zu(r)
· Konfirmation,
· Verlobung,
· Trauung,
· Hochzeitsjubiläen,
· vorgeburtlichen Entwicklung eines Kindes.
Bei der Verlobung, Trauung und bei Hochzeitsjubiläen muss zumindest einer der Partner der Neuapostolischen Kirche angehören. Auch beim Segen zur vorgeburtlichen Entwicklung reicht es, wenn ein Elternteil neuapostolisch ist.
Alle Segenshandlungen, wie auch Trauerfeiern, werden unentgeltlich durchgeführt.
Konfirmation
Anläßlich der Konfirmation übernehmen die Kinder selbst die Verantwortung für ihr Glaubensleben, die bislang von den Eltern getragen wurde. Sie versprechen in einem Konfirmationsgelübde, Gott die Treue zu halten. Dazu empfangen Sie einen persönlichen Segen und tragen fortan Gott gegenüber die uneingeschränkte Verantwortung für ihr Tun und Lassen.
Als mündige Christen haben die Jugendlichen künftig die Gelegenheit, durch ihr Mitwirken die Jugend- und Gemeindearbeit aktiv mitzugestalten
Verlobung
Die Verlobung ist das öffentlich bekundete Eheversprechen von Mann und Frau. Das Paar erbittet dabei den Segen zu einer Gott wohlgefälligen Vorbereitungszeit auf den Ehestand.
Der Verlobungssegen kann gespendet werden, wenn
· Braut und Bräutigam nach den gesetzlichen Bestimmungen heiratsfähig sind,
· ein Teil neuapostolisch ist,
· und beide noch nicht verheiratet waren.
Die Handlung wird in der Regel im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes durchgeführt.
Trauung
Der Segen zur Trauung kann nur unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erteilt werden. Er kann im Rahmen eines üblichen Gottesdienstes, auf Wunsch auch in einem dafür angesetzten Traugottesdienst gespendet werden.
Um den Trausegen zu erhalten ist es erforderlich, dass einer der Partner der Neuapostolischen Kirche angehört.
Hochzeitsjubiläen
Der Segen zu Hochzeitsjubiläen wird im dankbaren Rückblick auf den gemeinsam zurückgelegten Lebensweg gespendet. Er wird nach 25 Ehejahren (silberne Hochzeit), 50 Ehejahren (goldene Hochzeit), 60 Ehejahren (diamantene Hochzeit), 65 Ehejahren (eiserne Hochzeit) und 70 Ehejahren (Gnadenhochzeit) gespendet.
Die Segenshandlungen anlässlich der Verlobung, der Trauung oder eines Hochzeitsjubiläums werden üblicherweise im Rahmen der Gottesdienste im Kreise aller Gemeindemitglieder durchgeführt. Auf besonderen Wunsch oder auf Grund besonderer Verhältnisse kann die Segenshandlung zu diesen Ereignissen auch zu Hause vollzogen werden.
Vorgeburtssegen
Der Segen zu einer gesegneten, guten vorgeburtlichen Entwicklung des Kindes wird auf Wunsch der Eltern gespendet. Die Handlung wird meistens zu Hause durchgeführt. Einer andersgläubigen Mutter kann der Vorgeburtssegen erteilt werden, sofern der Ehemann neuapostolisch, die Mutter über den Segen aufgeklärt ist und diesen wünscht.
Trauerfeiern
Die Trauerfeiern sind Gedenkfeiern für die Verstorbenen. Sie dienen aber auch besonders dem Trost der Hinterbliebenen im Gedenken auf eine gemeinsame Zukunft und das Wiedersehen in der himmlischen Herrlichkeit.
Hat ein Mitglied einer anderen Konfession zu seinen Lebzeiten den Wunsch nach einer von der Neuapostolischen Kirche ausgerichteten Trauerfeier geäußert, kann diesem in Ausnahmefällen entsprochen werden. Voraussetzungen dafür sind, daß der Verstorbene der Neuapostolischen Kirche gegenüber wohlwollend eingestellt war und ein gewisser Bezug zu ihr bestand.
Die Durchführung der Trauerfeier richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und Bräuchen, sofern diese nicht im Widerspruch zur Lehre der Neuapostolischen Kirche stehen. Besteht in besonderen Fällen der Wunsch, dass nach erfolgter Trauerfeier ein Seelsorger auch an einer späteren Urnenbeisetzung teilnimmt, kann dieser bei der Übergabe der Urne an die Erde ein Gebet sprechen.
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