Volksfürsorge Berufsunfähigkeitsversicherung Testbericht
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- Preis & Leistung:
- Allgemeine Kundenfreundlichkeit:
- Zahlung nach Schaden:
- Erreichbarkeit:
Erfahrungsbericht von hspw
Der Name Volksfürsorge ist ein Hohn für den Versicherten
Pro:
so eigentlich nix aus meiner Sicht
Kontra:
wer den Schaden hat, der soll die Volksfürsorge mal kennenlernen!!!
Empfehlung:
Nein
Oder es wird geschrieben, das die Versicherung nach einer Frist von 5 Jahren nicht mehr die Angaben im Gesundheitsbogen prüft - falsch, die wollen nämlich dass sie jederzeit über alle möglichen Daten verfügen können. Und wenn Sie die nicht rausrücken, dann zahlen die auch nicht.
Es wird auch geschrieben, sollten Sie bei den Gesundheitsfragen falsche Angaben gemacht haben, kann die Versicherung nach 5 Jahren nicht mehr zurücktreten - vielleicht, aber die wollen sie mit Arglistigkeit erwischen und zurücktreten.
Was heißt 50% Berufsunfähig? Nicht, dass Sie Ihre Arbeit nur noch unter 50% (1 % weniger als halbtags) verrichten können, auch nicht, dass Sie nicht mehr 50% des Umfanges Ihrer Arbeit verrichten können....
... es heißt: sie sind nur BU, wenn sie weniger als die Hälfte Ihrer Aufgaben und diese zusätzlich weniger als halbtags erledigen können. Sie können ja auch zu Hause vom Bett aus arbeiten...
Die Erkrankungen, welche zur BU führen auch ärztlich nachweisbar sein - soll heißen, wenn der Arzt nicht zweifelsfrei feststellen kann, ob Sie krank sind, dann ist nix mit der BU: alle, die z.B. unter "psychischer Belastung", "Burn-Out", vegetative Dystonie usw. leiden haben Pech!
Bei der Nachprüfung z.B. wg. Pflegebedürftigkeit, will die Volksfürsoge alle möglichen beteiligten Pflegepersonen ausquetschen. Da hat z.B. der pflegende Ehepartner kein Verweigerungsrecht. Schauen Sie sich mal an, was die Volksfürsorge unter Pflegepunkte versteht.
Ebenfall aufpassen: Auskünfte von der Krankenkasse - da wird doch dem unwissenden Kunden glatt ein Formblatt zugeschickt, dass man bitte unterschreiben soll und an seine Krankenkasse weiterleiten muss - hallo???? die gesetzliche Krankenkasse ist ein Sozialversicherungsträger! Von all diesen gesetzlichen Kassen darf die Versicherung keine Auskunft verlangen, außer der Kunde ist so dumm und schickt das Formblatt selbst!
22 Bewertungen, 8 Kommentare
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17.05.2008, 13:07 Uhr von syl_md
Bewertung: sehr hilfreichSH, ich würde mich über eine Gegenlesung sehr freuen, LG und ein schönes WE von Syl
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02.05.2008, 14:33 Uhr von MasterSirTobi
Bewertung: sehr hilfreichHat mir geholfen der Bericht. SH und LG
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01.05.2008, 19:30 Uhr von emanuels
Bewertung: sehr hilfreichlg Emanuel
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01.05.2008, 13:39 Uhr von Miraculix1967
Bewertung: sehr hilfreichEinen schönen Maifeiertag wünsche ich! SH und LG aus dem gallischen Dorf Miraculix1967
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01.05.2008, 12:49 Uhr von Bunny84
Bewertung: sehr hilfreichKlasse Bericht. Einen schönen sonnigen Feiertag und liebe Grüße Anja
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01.05.2008, 11:54 Uhr von Zzaldo
Bewertung: sehr hilfreichein klasse Bericht von dir.LG Stephan
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01.05.2008, 11:10 Uhr von Baby1
Bewertung: sehr hilfreich.•:*¨ ¨*:•. Liebe Grüße Anita .•:*¨ ¨*:•.
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01.05.2008, 00:11 Uhr von [email protected]
Bewertung: sehr hilfreichsh
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