Sixt Autovermietung

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ab 16,41
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Auf yopi.de gelistet seit 08/2003
Summe aller Bewertungen
  • Support & Service:  durchschnittlich
  • Kundenfreundlichkeit:  durchschnittlich
  • Anzahl Filialen:  hoch
  • Dauer der Bearbeitung:  schnell
  • Auswahl Wagentypen:  durchschnittlich
  • Zustand der Fahrzeuge:  gut

Sixt Autovermietung im Preisvergleich: 21 Preise

.




















Produktbeschreibung

Sixt Autovermietung

gelistet seit 08/2003

Allgemeine Informationen

Service Vermietung

Pro & Kontra

Vorteile

  • Fahrzeuge, Mietbedingungen und Preis-Leistungsverhältnis
  • einfach der Marktführer, gut, preiswert, freundlich, hier funktioniert wirklich alles,
  • Der zweite Mietwagen fuhr dann ohne Probleme
  • Auswahl in Ordnung, Preise zunächst ok
  • persönlicher Kontakt mit Mitarbeitern war sehr freundlich

Nachteile / Kritik

  • Schadensmanagement
  • auch hier werden die Bedingungen schlechter,
  • Versprechungen mehrfach nicht eingehalten (Kostenübernahmeerklärung bei Vermietung, Tagessatz, Mietwagen bringen) Sehr teuer (Endrechnung) Mehrkosten (Hotline) Zeitaufwand hoch (Telefonate mit der Hotline, Briefe schreiben, Reparaturversuch)
  • Schlechter Kundenservice, aberwitzige AGBs, irreführende Webseite, kein Verantwortungsbewusstsein, unseriöse Bezahlvorgänge
  • Miserabler Zustand des Wagens - keine Kundenparkplätze

Tests und Erfahrungsberichte

  • Gerhard P sagt zu Sixt Autovermietung

    1
    • Support & Service:  sehr schlecht
    • Kundenfreundlichkeit:  sehr unfreundlich
    • Anzahl Filialen:  hoch
    • Dauer der Bearbeitung:  durchschnittlich
    • Auswahl Wagentypen:  groß
    • Zustand der Fahrzeuge:  sehr gut
    • Fahrzeugklasse:  untere Mittelklasse
    • Buchungsort (Mietwagen):  direkt bei diesem Unternehmen
    Mein Wagen unerwartet in der Werkstatt, dann ein Anruf: statt Freitag mittag erst am Montag nachmittag fertig. Am Wochenende und Montag habe ich wichtige berufliche und private Termine - also muss dringend ein Mietwagen her.

    Nach längerer verzweifelter Recherche im Internet (sämtliche Miet- und Verleihwagen im Umkreis von 40km waren schon vergeben wg. Feiertag/Wochenende) finde ich erfreut bei Sixt auf der Homepage sehr günstige Tarife: vom "Glücksauto" (man weiß den Wagentyp vorher nicht, den man bekommt) für rund 77 € (immer Fr. nachmittag bis Montag nachmittag), über Ford Fokus für 79€, VW Touran rund 99 €, incl. 750km, gibt es lt. Internetangebot (Freitag ca. 16.45h!) sofort etwa 10-12 versch. Autoklassen in Schweinfurt zu mieten, Zweitfahrer kostet 8€ zusätzlich, der Touran also gesamt 123 € für 3 Tage - ein gutes Angebot, finde ich...

    ...schaue auf die Uhr, 17.10h, die Vermietung schließt um 18h, ich habe noch rund 50min für 45km Anfahrt, renne zu meinen Nachbarn, die freundlicherweise schon angeboten haben, mich hinzufahren, und wir düsen los. Von unterwegs telefoniere ich noch mit der Deutschlandzentrale von Sixt, die freundlicherweise in Schweinfurt Bescheid geben, dass wir etwas 5-10min später kommen.

    Dann in der Vermietung das bittere Erwachen: die Dame hinterm Tresen will von mir für den Touran statt 99€ satte 211 € für die 3 Tage!!! Und Zweitfahrer eintragen wäre nur bei persönlicher Anwesenheit desselben möglich - seinen Führerschein vorzulegen reiche nicht! Und - es gibt nur noch dieses eine Auto in der Vermietstation! Von wegen 10-12 Fahrzeugklassen verfügbar, wie mir die Internetbuchung anbot... Auf meine Nachfrage meint die Dame immer nur "Was im Internet steht weiß ich doch nicht, das kenne ich nicht, interessiert mich auch nicht, ist auch nicht relevant, da kann man nichts machen..."

    Nirgends auf der Webseite von Sixt.de wird darauf hingewiesen, dass die Preise nur für Internetbuchung gelten und am Schalter mehr als doppelt so hoch liegen - lediglich in den FAQs gibt es irgendwo eine Frage mit Antwort: "Welche Vorteile bietet mir die Reservierung per Internet? Günstige Internetpreise, die deutlich unter unseren Offline-Konditionen liegen." Sonst nichts - weder in den Suchergebnissen, noch in den AGBs oder den Vermietkonditionen. Das ist für mich Verbrauchertäuschung und Beschiss!

    Auch war die Forderung der Angestellten nach dem persönlichen Erscheinen des Zweitfahrers ausdrücklich gegen die geltenden AGBs von Sixt - dort steht nämlich: " Bei Fahrzeugabholung ist die Vorlage des original Führerscheines etwaiger zusätzlicher Fahrer zwingend notwendig." Scheinbar hatte die Dame in der Vermietungsstation ihre eigenen Regeln aufgestellt.

    Ich musste in den sauren Apfel beißen...

    Dann, bei der Rückgabe, noch was Komisches: ich wollte ein Rückgabeprotokoll, dass keine Schäden dran sind und alles ok. Erst wollte die (jetzt andere) Dame nicht, ich solle ihn einfach abstellen, morgen wird er dann kontrolliert - auf einem öffentlichen Parkplatz neben der Bahnhofshalle!!! Da kommt nachts einer, kratzt oder stößt an beim ein- oder ausparken, und ich bin dann verantwortlich?? Ich hab nicht nachgegeben, bis die Dame doch ein Abnahmeprotokoll machte, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sie für nichts garantiere, das sei nicht verbindlich, wenn die morgen noch was finden, wäre ich verantwortlich...!?? Hallo - das kann doch wohl nicht sein?

    Ich fühle mich veräppelt, als Kunde betrogen, und werde defintiv jedem von Sixt abraten. Ich versteh das nicht, hab auch schon öfter Autos anderswo gemietet, und nie derartiges erlebt. Fühle mich, als wenn meine Notlage extrem ausgenutzt wurde (hatte einfach keine zeit mehr zur Internetbuchung, dann hätte ich es nicht mehr geschafft, rechtzeitig vor Ort zu sein vor Schließung des Büros).

    Versöhnt wäre ich, wenn ich die Differenz zwischen Internet- und Tresenpreis erstattet bekomme: 112 €!

    Sonst: nie wieder Sixt!
  • Sixt Betrug über Versicherung

    0
    • Support & Service:  durchschnittlich
    • Kundenfreundlichkeit:  durchschnittlich
    • Anzahl Filialen:  sehr hoch
    • Dauer der Bearbeitung:  durchschnittlich
    • Auswahl Wagentypen:  groß
    • Zustand der Fahrzeuge:  gut
    • Fahrzeugklasse:  Kleinwagen
    • Buchungsort (Mietwagen):  Online-Reisedienst

    Pro:

    angeblich billige Preise
    grosse Auswahl an Fahrzeugen

    Kontra:

    Betrug
    Falsche Angaben
    keine richtige Versicherung

    Empfehlung:

    Nein

    Werbungslüge der Sixt AG als billigste Autovermieterin angeblich ohne versteckte Kosten.
    Warum Sixt den Basistarif für Mietauto ohne Selbstbeteiligung im Internet angibt, wird schnell klar, da bei Europcar gilt immer eine Schadenbeteiligung von 350 Euro, beim Sixt ca. 1000 bis 1500., wenn man sich den Aufschlag als „unseren Produkt“ ( Versicherung) vor Augen führt, der bei vollem Ausschluss der Eigenbeteiligung anfällt. Dann wird nämlich ein Mehrpreis von 35 bis 40 Prozent fällig.
    Unter dem Strich fängt der Autovermieter Sixt also mit "billigem" Speck erst mal seine Mäuse. Die teure Umbuchung von Versicherungsschutz am Station Schalter nehmen wohl viele Kunden später hin, da kaum andere Möglichkeiten, nach der online Reservierung vorliegen.
    Es bleibt ein Restrisiko, dass das man für alle Schäden haftet, ist man sauer und fühlt man sich hintergangen und zwangsweise denkt man über DDR-Drohung, ohne freie alternative. Wenn das Produkt nicht gekauft wird, die ganze Haftung trägt der Mieter. Es scheint nach AGB, dass die Fahrzeuge nicht versichert sind: Unser Produkt zur Erstattung der Selbstbeteiligung schützt Sie vor Selbstbeteiligungszahlungen. Im Falle eines Unfalls oder Schadens am Fahrzeug werden Ihnen die Reparaturkosten voll erstattet. In dem AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingungen), das Zusammengeklebtes in Ansetzen vorgelegt als eigenen Versicherungsschutz der Vermieterin ist eine betrügerische Mogelpackung durch Sixt Juristen erstellte, um rechtsfreien Raum beim Verfahren vorm Gericht zu schaffen.
    Fakt;
    Ich habe mich telefonisch bei Sixt Schwerin KG-Niederlassung erkundigt, ob noch ein Smart frei sei. Mir wurde gesagt, es ginge nicht, alle sind vermietet. Per Internet ging es doch noch.
    Miettarif Smart für 7 Tage:138,99 €. Danach telefonische Nachfrage ergab, es sei zwar kein Smart da, aber ich bekäme dann ein anderes Fahrzeug zum Smart-Preis.
    In meiner Internet-Anfrage hatte ich extra die Option Vollkaskoversicherung gewählt, mit dem Ergebnis sie sei bei Selbstbeteiligung von 750 € inklusive zum Smart.
    Vor Ort kam ich mir aber betrogen vor! Dort erhielt ich dann die Mitteilung, es sei nur Haftpflicht inklusive, Vollkasko gegen Aufpreis von 12,80 €/Tag! Die jetzt 228,50 € für 7 Tage errechnet wurden, das Ist praktizierte schlitz Ohr Verkaufs-Methode beim Sixt GmbH/KG ; auf dieser Weise wird die Differenz zum teureren Fahrzeug ausgeglichen und Mieter gefunden. Alles unter der Drohung des Geld- Einbusse wegen gemachten online Reservierung.
    Verkaufsbetrug unter Nötigung oder Zwang zum Abschluss einer „ quasi Versicherung „ des Vermieterin -„Produktes zur Erstattung“ der Selbstbeteiligungszahlungen
    Erst den Kunden anlocken und wenn er dann da ist, wird er den Brocken schon schlucken unter dem Angst zu haften für alle Schaden nach dem Vororts Gespräch am Schalter. Obwohl in der AGB ist zu lesen ist: „Wenn Sie die Versicherung online auswählen, bekommen Sie eine vergünstigte Rate für die Versicherung. Bei einer Buchung an der Station steigt der Preis“.



    Haftpflicht-Versicherung- Prämien des Halters werden durch den Mieter mitfinanziert
    Dieses Vorgehen mit Kunden ist gesetzwidrig und noch unverschämt; Vorort Druck auszuüben und dabei lächeln: Sie können vom Vertrag zurücktreten, aber mit einem Gebühr.
    Aufgepasst:
    In der Werbung des irreführenden Geschäftes werden angeblich „Klare mietwagenpreise“ und keine „Verdeckte-Kosten“ angepriesen. Im Gegenteil, die Wirklichkeit, hat ein Hacken; die bedachte irreführende Geschäftspolitik, sie ist clever betrügerisch in AGB konzipiert. Und so eingelegt, dass für alle zukünftige zufällige und unvorhergesehene Ereignisse der Kunde(Auto Mieter) aufkommen muss. Anwaltsbüros und Gutachter der Sixt GmbH/KG leben davon, KEINE Chance für Mieter vor Gericht, den der Mieter nach dem Vertragsabschluss die in AGB akzeptiert diesen Sachverhalt der Interessen Vertretung der Vermieterin. Dies, durch vorher vorformulierte offene in der Aussage und nur Ansatzweise rechtslose Bestimmungen in der AGB erreicht ist, die jede Haftung der Sixt abbiegt. Der pseudo Versicherer sogar mit eigenen Versicherungsprodukt und Autovermieter, wobei beide Geschäfte aufeinander zugeschnitten sind, um im einzelnen maximalen Profit zu erlangen. Dies ist die Masche; Sixt Vorteil und Mieter Nachteil und alles nur mit Hilfe von rechtswidrigen Sixt-AGB erreicht.
    Werbung Politik der angeblich billigsten Autovermieter in Europa ist enttarnt
    In Wirklichkeit es ist eine Täuschung oder unerlaubte Werbung. jedes Gericht sollte der mit List unterschriebenen Vertrag für Automiete als ungültig erklären, bevor die Haftung dem Mieter zuschreibt und Entschädigung zu Gunsten der Vermieterin verfügt. Besonders in den Versicherungsteil in AGB dargelegt, es werden alle üblichen Versicherungsgesetze umgekrempelt, übliche allgemein bekannte Versicherung Grundsätze in der AGB nur angedeutet, vorgespiegelt. die Schlitzohrigkeit der Sixt AG musste stechen, weil der Mieter irregeführt ist und nicht, weiss wie gefährlich unterwegs das Sixt-Miet-Auto ist, praktisch ohne Haftpflichtversicherung des Halters.
    Sixt als Versicherer stellt selber eigene willkürliche Regel, die nicht der üblichen allgemeinen Regel in dem Versicherungsgeschäft angewendet und rechtswidrig sind. So werden die Mieter stilschweigend getäuscht. Diese wird erst bewusst erkannt, wenn ein Unfall passiert oder liegt Schadenersatzforderung der Autovermieterin vor. Vor Gericht Sixt beharrt, die AGB sind unterschrieben worden. Das Gericht selber prüft die Bestimmungen der AGB nicht.ES ist egal, ob diese Gesetzwidrig sind oder nicht. Der Dumme ist der Mieter.
    15. Haftung und Versicherung
    15.1. Haftung des Mieters gegenüber der Vermieterin
    Lehnt der Mieter die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung ab, so ist er für alle Schäden am
    Mietfahrzeug sowie für den Verlust des Mietfahrzeugs verantwortlich. Er haftet, unabhängig vom
    Verschulden, bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwertes. Der Mieter wird für die Übernahme der
    Haftung mit einem tiefen Mietzins entschädigt.
    Unabhängig von der Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung haftet der Mieter für alle Schäden
    als Folge von vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.
    15.3. Umfang der Haftung:
    Die Schadenersatzpflicht des Mieters umfasst neben dem tatsächlichen Schaden (z.B. Fahrzeugwert bzw. Reparaturkosten, Transport, Haftpflicht-Selbstbehalt und Bonusverlust) die Kosten eines Gutachtens und eine Bearbeitungspauschale von CHF 125.-.
    Die Vermieterin ist berechtigt, im Schadenfall Schadenursache, Umfang und Bezifferung des
    Schadens durch einen Fachgutachter auf Kosten des Mieters feststellen zu lassen.
    Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Feststellungen und die Schadensbezifferung eines solchen Gutachtens mit für ihn bindender Wirkung der Schadensregulierung zu Grunde gelegt werden.
    Ist das Fahrzeug als Folge eines Schadensfalls für die Vermieterin nicht nutzbar, so kann sie für
    die Dauer der Reparatur den Nutzungsausfall zu den mit dem Mieter vereinbarten pauschalen Tagesansätzen in Rechnung stellen.
    Erfolgt die Schadenersatzzahlung nicht fristgerecht, wird ab der zweiten Mahnung jeweils eine
    Mahngebühr von CHF 18.00 erhoben. Alle weiteren Kosten, welche im Zusammenhang mit der
    Eintreibung der Schadenersatzforderung entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.
    15.4. Haftpflichtversicherung für Drittschäden
    Sollte der Mieter keinen Polizeirapport vorlegen muss er für den Schaden an dritte selbst aufkommen.
    Der Mieter ist der Dumme, muss für alle Schäden zahlen, Sixt macht Profit aus des Mieters Verlust. Lehnt der Mieter die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung ab, so ist er für alle Schäden am Mietfahrzeug sowie für den Verlust des Mietfahrzeugs verantwortlich.
    Die versicherte Ereignisse werden weder in der Sixt-„ Haftplicht“ noch und in der Kasko-Versicherung nicht genannt, und sind auch weiterhin unbekannt, welche Schäden sind Ausgeschlossen oder bei der angeblichen Sixt-Versicherung versichert. Sich eine Klarheit zu verschaffen ist nicht möglich, da Sixt gibt es, Namen der Versicherung für Mietautos nicht an. Warum nicht ? Irreführung, um ein Vorteil aus dem Schäden oder Unfall zu erlangen, Weil:
    Mit einer Teilkasko versichern Sie normalerweise Ihr Fahrzeug gegen Diebstahl, Feuer, Elementar (Überschwemmung, Hagel, Sturm, Lawinen, Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch, herabfallendes Eis, Schneedruck, Schneerutsch, Hochwasser, ), Kollision mit Tieren, Glasbruch und Vandalismus. Optional können Sie auch Marder, Reiseeffekten, Parkschaden etc. in der Teilkasko mitversichern.
    Bei Sixt versicherte Ereignisse sind unbekannt, der Mieter nehme an, dass ein Auto wie üblich versichert ist. In beiden Geschäften der Sixt AG, als Autovermieter und als angeblicher Versicherer strebt maximal Gewinn an, baut auf Gutgläubigkeit der Kunden (Dummheit), um diese dann skrupellos auszunutzen. Beschämend für Herrn Sixt!!
    Sixt will doppelt verdienen, als Autovermieter und als Versicherer alles aber auf Kosten der Mieter, der sich mit tiefen Miete; Tarifen täuschen lässt. Kurz nachdem er den Mietvertrag unterschrieben hat ist der Kunde auch angeblicher Versicherungsnehmer der Sixt AG geworden, aber trage sogar das Haftpflicht der Autohalter, wenn er nicht eine zusätzliche Versicherungsprämie dem Autohalter nicht bezahlt.

    Fakt:
    Als Mieter bei Sixt, habe ich ein Glasschaden (Windschutzscheibe) durch aufgewirbeltes Metallstück von vorbeifahrenden Motorraftkolone.
    Es wurde mir eine Rechnung für den Schadenausgleich vorgelegt. Ich habe mich auf übliche obligatorische Versicherung- Vorschriften berufen, die automatisch Glasschaden am Fahrzeug tilgen.
    Die Forderungen der Vermieter Sixt sind zurückgestellt und die vorherige Forderung, dass ichfallengelassen. Es zeigte sich der Versuch für die unzulässige Bereicherung.
    Die Haftpflicht- Versicherung muss genau bezüglich Haftung und Schäden definiert werden, klar dargelegt werden, welche Ereignisse versichert seien, welche nicht.
    Hier ist die lückenhafte und unklare Formulierung der Sixt-Versicherung in AGB ist offensichtlich, um sich gegen Automieter und Dritten der Verantwortung zu entledigen und ohne Risiko profitable zu Geschäften.
    Falls keine Angaben von versicherten und Ausgeschlossenen Ereignissen durch den Vermieter gemacht werden, hat der Kunde das Recht anzunehmen die üblichen. Versicherten Ereignissen bei professionellen Auto- Versicherer auf dem freien Markt. Und die Sind bei Teil; Kasko:
    Bei Sixt sogar Vollkasko unter „befreiten Selbstbehalt“ deckt kein Glasbruch oder Vandalismus, bzw. Parkschaden. Der Mieter wird darüber nicht informiert. Erst wenn der Schaden auftritt, wir er zu Kasse gebeten. Eine eingeführte Masche der Sixt KG
    Fakt:
    Als ich das Auto versichern wollte der Schaltermann sagte mir; Vollkasko-Sixt funktioniert nur bei Kollision, also Sie müssen einen Gegenfahrzeug haben und polizeilich nachweisen damit der Gegnerischeren für die Schaden bezahlt.
    So gesehen die Sixt Befreiung von Selbstbehalt Sixt-Versicherung- Produkt ist eine Täuschung, da in normalen Verständnis Vollkasko deckt alle Schaden unabhängig von Ursachen der Schadens- Entstehung. Sollte der Mieter keinen Polizeirapport vorlegen muss er für den Schaden an dritte selbst aufkommen.

    Dies ist eine unzulässige Geschäftsidee, da diese auch gesetzwidrig ist. Ein Mieter fährt ungesichertes Auto, wobei Haftversicherung dem Halter pflichtig ist. So lange Die versicherte Ereignisse einzeln, wie üblich, nicht ausgewiesen sind und ein Selbstbehalt verlangt wird ,ist diese Behauptung begründet. Kunde trägt das ganze Geschäfts-risiko alleine. Die Firma Sixt entledigt sich alle Geschäfts-Risiken. Es ist ungewöhnlich aber komfortabel Geschäfte OHNE jeglichen Risiken zu tätigen. Firma Sixt AG kann es, da Der Kunde sichert das doppelte Geschäft als Vermieter und Versicherer.

    Nach Haftpflicht-Versicherungsgesetz obliegt pflichtig die Versicherung dem Halter.
    Ein Haftpflicht Versicherer der Sixt ist unbekannt. Falls ein Ereignis passiert, zahlt der Kunde für alle Schaden. Es ist eine Umgehung des Gesetzes ( VVG)durch den Einsatz des eigen „Versicherungsproduktes“ in AGB, Unabhängig von der Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung haftet der Mieter für alle Schäden als Folge von vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.
    Keine Umschreibung der der Ereignisse die Versichert seien , es besteht Verdacht, dass die Übertragung von Haftpflichtrisiko auf der Mieter durch AGB willkürliche Bestimmungen vorgenommen wird. Gesetzwidrigkeit sei durch ein Gericht zu prüfen.in der Sache, ob die durch unzulässig übertragene auf Mieter Auto-Halter- Haftung-Versicherung Bestand hat, da der Automieter kann die zusätzlich verlangte Versicherungs-Prämie ablehnen, so die Haftung des Halters nicht gedeckt ist, so liegt Verletzung des Versicherungsgesetzes vor, da Selbstbehalt der Mieter bei Haftpflicht ungewöhnlich ist.

    Der Tatbestand der Täuschung, des Betruges ist in § 263 StGB normiert.
    Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters. Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. durch Vorspiegeln, konkludentes Verhalten oder Unterlassen der Aufklärung.
    Durch die Täuschungshandlung muss beim anderen ein Irrtum hervorgerufen oder Unterhalten werden. Hierbei handelt es sich um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Als Vermögensverfügung wird jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen angesehen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt. Einer Vermögensminderung steht eine Vermögensverfügung gleich.
    Durch die Vermögensverfügung muss ein Vermögensschaden entstehen. Ein solcher Vermögensschaden liegt vor, wenn der wirtschaftliche Wert des betroffenen Vermögens durch die Verfügung des Getäuschten nach objektiven Kriterien geschmälert wird, nach Eintritt eines Schadens.
    die Fahrzeuge beim Sixt werden nicht wie etwa bei BMW –Vermieter oder anderen; Vermieter-Firmen, gegen Schaden bei einem externen Versicherer vollkaskoversichert sind. Sixt Versicherung ist unbekannt und nicht klar. Für den Kunden prinzipiell egal ist, jedenfalls solange Sixt auf der Website mit dem Wort Vollkaskoversicherung wirbt bzw. eine solche als Option bei der Buchung anbietet, muss diese auch wie eine übliche Kaskoversicherung ausgestaltet sein. Urteil vom 2. 12. 2009 - XII ZR 117/08 (OLG Hamburg) und nicht nur Befreiung von Selbstbehalt als „Versicherungs-Produkt“ von Sixt Autovermieterin.
    Absichten der rechtswidrigen Bereicherung
    Absicht: Es muss dem Täter auf die Erlangung des Vorteils ankommen.
    Sixt Vorteil ist, Eigenversicherung für Befreiung von Selbstbehalt. Falls der Kunde darauf verzichtet, Haftet er für den ganzen Schaden. Lehnt der Mieter die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung ab, so ist er für alle Schäden am Mietfahrzeug ….. verantwortlich.
    Betrug, durch Irreführung der Klauseln in AGB . Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sixt verstoße gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und sei daher unwirksam.
    Die irreführende Täuschung ist bei dem Mietvertrag permanent vorhanden. Ob zu einem Betrug komme ist die Sache im Einzelfall, beim Eintritt eines Schadens und Forderung der Autovermieterin zu prüfen und zu erklären. Dagegen versuchter Betrug ist auch strafbar, der permanent vorliegt.
  • Stephan Mohr sagt zu Sixt Autovermietung

    0
    • Support & Service:  sehr schlecht
    • Kundenfreundlichkeit:  unfreundlich
    • Anzahl Filialen:  hoch
    • Dauer der Bearbeitung:  schnell
    • Auswahl Wagentypen:  groß
    • Zustand der Fahrzeuge:  schlecht
    • Fahrzeugklasse:  obere Mittelklasse
    • Buchungsort (Mietwagen):  direkt bei diesem Unternehmen
    Ich brauchte nachdem mir jemand hinten drauf gefahren ist ein Ersatzfahrzeug. Da ich öfter dienstlich ein Sixt Fahrzeug miete rief ich also bei Sixt an und fragte nach einem Fahrzeug, das die Versicherung als Ersatz für meinen A6 akzeptiert. Kein Problem ich konnte mir noch am gleichen Tag ein Fahrzeug bei Sixt abholen. Anders als sonst lief die Bezahlung aber nicht über meine Kreditkarte, sondern ich musste lediglich eine Sicherungsabtretungserklärung unterschreiben. Auf Nachfrage wurde mir noch einmal bestätigt das die gegnerische Versicherung das bezahlen würde. Mit meiner Karte könnte ich nicht bezahlen, da es ein anderer Tarif wäre. Das Fahrzeug war rundherum verkratzt und zwei Beulen waren nicht aufgelistet. Naja die Schäden wurden nachgetragen, aber wer weiß was passiert wäre hätte ich die Beulen nicht entdeckt. Den Hinweis auf dem Zettel den ich wie immer nach Unterschrift ausgehändigt bekam habe ich natürlich erst zuhause gelesen. Sixt wies darauf hin, das der angebotene Tarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet wird. Daraufhin wurde ich misstrauisch und habe mich bei der Versicherung erkundigt. Die Antwort war ernüchternd. Bezahlt wird generell nur der Normaltarif. Der Schadensübernahmetarif wird grundsätzlich nicht bezahlt. Nachvollziehbar. Hätte ich mit meiner Karte bezahlt so wären Kosten für eine Woche in Höhe von knapp 700€ entstanden. Der Schadensübernahmetarif sieht für die gleiche Leistung allerdings 1900€ vor. Auf Nachfrage bei Sixt sagte man mir, dass es durchaus bekannt sei, das die Versicherungen diesen Tarif im Allgemeinen nicht bezahlen. Das heißt, ich werde dank gutem Service auf der Differenz sitzen bleiben. Und Sixt weiß das schon im Voraus. Fast Faktor drei für die gleiche Leistung.Dazu fällt mir eigentlich nur das Wort unseriös ein. Soviel zu meinem letzten Wagen von Sixt. Vor einem solchen Geschäftsgebaren kann man nur warnen.
  • sailor sagt zu Sixt Autovermietung

    0
    • Support & Service:  schlecht
    • Kundenfreundlichkeit:  durchschnittlich
    • Anzahl Filialen:  durchschnittlich
    • Dauer der Bearbeitung:  langsam
    • Auswahl Wagentypen:  durchschnittlich
    • Zustand der Fahrzeuge:  schlecht
    • Fahrzeugklasse:  Kleinlaster
    • Buchungsort (Mietwagen):  direkt bei diesem Unternehmen
    erhebliche Schäden bei Übergabe, welche nicht auf Protokoll vermerkt waren (Kommentar der Angestellten: Sie haben doch ohnehin mit Vollkasko ohne SB gebucht, da kann Ihnen das doch egal sein...) EINE FRECHHEIT !!!
    Fahrzeug 1 km vor Abgabe randvoll getankt, extra noch mit Lampe in den LKW Tank geschaut, auf der Rechnung stehen 38 Euro + MwSt für 12 Liter die angeblich gefehlt haben sollen... NÄCHSTE FRECHHEIT!!!
    Scheint aber Masche zu sein...
  • Nicht empfehlenswert

    0
    • Support & Service:  schlecht
    • Kundenfreundlichkeit:  freundlich
    • Anzahl Filialen:  durchschnittlich
    • Dauer der Bearbeitung:  schnell
    • Auswahl Wagentypen:  sehr klein
    • Zustand der Fahrzeuge:  sehr schlecht
    • Fahrzeugklasse:  Transporter
    • Buchungsort (Mietwagen):  direkt bei diesem Unternehmen

    Pro:

    persönlicher Kontakt mit Mitarbeitern war sehr freundlich

    Kontra:

    Miserabler Zustand des Wagens - keine Kundenparkplätze

    Empfehlung:

    Nein

    Einen Mietwagen mit über 21 Vorschäden und Steinschlag in der Windschutzscheibe zu vermieten ist eine Zumutung für den Kunden. Keine Parkmöglichkeiten im Umkreis anzubieten, hat auch wenig mit Kundenservice zu tun. Nicht empfehlenswert!
  • Sixt AG - Für Masochisten

    0
    • Support & Service:  schlecht
    • Kundenfreundlichkeit:  unfreundlich
    • Anzahl Filialen:  durchschnittlich
    • Dauer der Bearbeitung:  schnell
    • Auswahl Wagentypen:  durchschnittlich
    • Zustand der Fahrzeuge:  durchschnittlich
    • Fahrzeugklasse:  Kleinwagen
    • Buchungsort (Mietwagen):  direkt bei diesem Unternehmen

    Pro:

    Auswahl in Ordnung, Preise zunächst ok

    Kontra:

    Schlechter Kundenservice, aberwitzige AGBs, irreführende Webseite, kein Verantwortungsbewusstsein, unseriöse Bezahlvorgänge

    Empfehlung:

    Nein

    Ich habe bezahlt - Sixt hat nichts geliefert. Und auch nicht informiert. Auto wurde einfach nicht ausgehängt, und trotzdem kassiert. Kompromisse gibt es nicht. Das ist Sixt. Mitarbeiter verhalten sich wie Maschinen.
  • Ein Unfallersatzwagen von Sixt kann für eine persönlich sehr teuer werden!

    0
    • Support & Service:  schlecht
    • Kundenfreundlichkeit:  durchschnittlich
    • Anzahl Filialen:  durchschnittlich
    • Dauer der Bearbeitung:  langsam
    • Auswahl Wagentypen:  klein
    • Zustand der Fahrzeuge:  durchschnittlich
    • Fahrzeugklasse:  Kombi
    • Buchungsort (Mietwagen):  direkt bei diesem Unternehmen

    Pro:

    Der zweite Mietwagen fuhr dann ohne Probleme

    Kontra:

    Versprechungen mehrfach nicht eingehalten (Kostenübernahmeerklärung bei Vermietung, Tagessatz, Mietwagen bringen) Sehr teuer (Endrechnung) Mehrkosten (Hotline) Zeitaufwand hoch (Telefonate mit der Hotline, Briefe schreiben, Reparaturversuch)

    Empfehlung:

    Nein

    Probleme bei Anmietung, mit dem Wagen, mit der Rechnung gleich doppelt (Tanken + Tagessatz). Das braucht man nicht wirklich. Ich wundere mich, dass hier sonst nur positive Bewertungen zu lesen sind. Kann das sein, bin ich der absolute Pechvogel und Einzelfall? Für mich gilt: Achtung bei Unfallersatzwagen von Sixt: Teuer
  • Schlechte Erfahrung

    1
    • Support & Service:  schlecht
    • Kundenfreundlichkeit:  freundlich
    • Anzahl Filialen:  durchschnittlich
    • Dauer der Bearbeitung:  sehr schnell
    • Auswahl Wagentypen:  groß
    • Zustand der Fahrzeuge:  sehr gut
    • Fahrzeugklasse:  Kleinwagen
    • Buchungsort (Mietwagen):  Online-Reisedienst
    Das Automieten bei Sixt ist anfangs erfreulich - bis hinterher eine Rechnung für angebliche Schäden kommt. Mein Fall: zwei Wochen nach der Rückgabe gab es eine Liste von Schäden, darunter sogar Brandmarken im Auto obwohl ich Nichtraucher bin. Entweder macht Sixt ehrliche Fehler oder betrügt!
  • Auto mieten bei Sixt - Tipps und Erfahrungen

    4
    • Support & Service:  gut
    • Kundenfreundlichkeit:  freundlich
    • Anzahl Filialen:  hoch
    • Dauer der Bearbeitung:  sehr schnell
    • Auswahl Wagentypen:  sehr klein
    • Zustand der Fahrzeuge:  gut
    • Fahrzeugklasse:  untere Mittelklasse
    • Buchungsort (Mietwagen):  direkt bei diesem Unternehmen

    Pro:

    Fahrzeuge, Mietbedingungen und Preis-Leistungsverhältnis

    Kontra:

    Schadensmanagement

    Empfehlung:

    Nein

    Ich bin nun seit etwa 3 ½ Jahren regelmäßig Kunde der Autovermietung Sixt, in diesem Zeitraum habe ich mir insgesamt etwa 25 mal ein Auto bei Sixt gemietet, an verschiedenen Stationen. Ich miete immer wieder auch bei anderen Autovermietungen, dadurch habe ich natürlich gute Vergleichsmöglichkeiten.
  • Sixt

    0
    • Support & Service:  durchschnittlich
    • Kundenfreundlichkeit:  durchschnittlich
    • Anzahl Filialen:  sehr gering
    • Dauer der Bearbeitung:  schnell
    • Auswahl Wagentypen:  groß
    • Zustand der Fahrzeuge:  sehr gut
    • Fahrzeugklasse:  Kleinwagen
    • Buchungsort (Mietwagen):  direkt bei diesem Unternehmen

    Pro:

    -

    Kontra:

    -

    Empfehlung:

    Nein

    Ich hab Anfang diesen Jahres zum ersten mal einen Wagen (A-Klasse) bei Sixt gemietet. Da ich keine Erfahrung hatte, kam ich einfach mit meinem Führerschein und mit meiner Bankkarte.
    Das erste was mir auffiel war, das ich mir keinen Wagen sondern nur die Fahrzeugklasse aussuchen konnte.
    Da ich zu diesem...

Sixt Autovermietung im Vergleich

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