Deutsches Recht Testberichte

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Tests und Erfahrungsberichte
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Streitpunkt deutsches Recht
0Pro:
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Kontra:
-
Empfehlung:
Nein
Inhalt:
1. Vorwort
2. Vorgeschichte
3. Seine Straftaten
4. Aktuelles
5. Fazit
1. Vorwort
Na das hat unser Rechtssystem ja wieder super hinbekommen und beweißt uns einmal mehr, wie schlecht es aufgebaut ist. Tagtäglich bekomme ich neue Beispiele, wie unlogisch unser deutsches Recht aufgebaut ist. Nur andere müssen diese Fehler meist teuer bezahlen. Ob es nun Geld- oder andere Angelegenheiten sind, fast nichts ist in sich schlüssig.
Schreibt mir jemand Morddrohungen, den ich dann bei der Polizei melde, wird er nur abgemahnt. Schließlich kann man in Deutschland bei solchen Fällen nur jemanden verhaften/verklagen, wenn dieser vorher abgemahnt wurde. Sprich: Getan wird erst etwas, wenn ich schon tot bin, da diese Person mich wirklich ermordet hat, bzw. bis ich dem Mordanschlag entkommen bin.
Jedoch möchte ich kurz ein aktuelles Beispiel als Thema nehmen, um die ganze Verworrenheit noch einmal aufzuzeigen.
2. Vorgeschichte
In den Jahren 1994-1998 fiel verstärkt ein türkischer Junge namens Muhlis, bekannt geworden jedoch unter dem Namen Mehmet, durch ständige Verbrechen auf, bei denen massive Gewaltbereitschaft zu beobachten waren. Mehmet konnte aufgrund seines Alters nichts angelastet werden. Schließlich ist man in Deutschland erst mit 14 Jahren strafmündig. In der Bevölkerung wurden zu dieser Zeit Rufe nach einer Gesetzesänderung diesbezüglich laut - nichts geschah.
Die Medien berichteten über die Gewaltverbrechen des jungen Türken, die ihm jedes mal nur einen Aufenthalt auf Polizeirevieren kosteten.
Nach insgesamt 61 Straftaten bis zu seinem 13. Lebensjahr wurde er mit 14 Jahren aus Deutschland ausgewiesen. Nach der 62. Straftat trat dann der Ausweisungsbescheid in Kraft.
3. Seine Straftaten (die von der Polizei registriert werden konnten)
Straftaten, die Mehmet mit 10 Jahren beging:
1. 24.11.1994:
Mehmets Eltern wurden erstmals mit folgenden Taten ihres Sohnes konfrontiert: Mehmet führte während der Schulzeit ein Messer mit sich, er erpresste Geld von Mitschülern, er rammte einem Mitschüler in brutalster Art und Weise sein Knie gegen die Nase und bestahl seine Mitschüler.
2. 06.12.1994:
Beim Fußballtraining brach Mehmet einem Mitspieler das Nasenbein, in dem er ihn kräftig ins Gesicht schlug.
3. 13.12.1994:
Bei einer Schulaufzeichnung stieß er einer Mitschülerin sein Knie in die Rippen.
4. 14.12.1994:
An diesem Tag verprügelte er drei Jungen. Dem ersten schlug er auf den Rücken, den zweiten rammte er sein Knie in den Rücken und dem letzten rammte er selbiges in den Magen.
Straftaten, die Mehmet mit 11 Jahren beging:
5. 19.06.1995:
Er stieß einem Mitschüler sein Knie zwischen die Beine.
6. 10.07.1995:
Diebstahl in einem Laden.
7. 11.07.1995:
Nach dem er einen Tag zuvor anscheinend Gefallen am Diebstahl fand, stahl Mehmet einen Tag später ein Fahrrad.
8. 23.09.1995:
Schwerer Diebstahl aus einem Büro
9. 28.09.1995:
Erneuter Ladendiebstahl
10. 11.10.1995:
Mehmet schlug einem Zeitungsaustragenden Jungen mit der Faust ins Gesicht. Zwei unbeteiligte Kinder konnten noch verhindern, dass er einen weiteren Jungen angriff. Einen Tag später wurde der selbe Junge erneut von Mehmet geschlagen.
11. 17.10.1995:
Erneuter Fahrraddiebstahl
12. 29.11.1995:
Mehmet fiel einem Detektiv auf, als er in einem Kaufhaus mit einer CD ein Geschäft verließ. Zitat Mehmet: „Ich habe meine Mutter gefragt, ob ich diese CD bekomme, sie sagte nein.“
13. 04.12.1995:
Zusammen mit einem anderen Ausländer bedrohte Mehmet einen anderen Jungen und befahl ihm, ihm sein Geld zu geben. Zitat: „Ich fotz' dich, wenn du mir das Geld nicht gibst.“ Nachdem er das Geld erhalten hatte, schlug er den geschädigten Jungen ins Gesicht und drohte ihm weitere Schläge an, falls er zur Polizei gehen sollte.
14. 07.12.1995:
Vorsätzliche (leichte) Körperverletzung
15. 13.12.1995:
Gefährliche Körperverletzung.
16. 20.12.1995:
Ein Geschädigter vom 13.12.1995 wurde von Mehmet krankenhausreif geschlagen, nachdem er ihn angezeigt hatte.
17. 25.12.1995:
Sachbeschädigung
18. Ende 1995 / Anfang 1996:
Bei einer Vernehmung am 10.06.1996 gab er zu, in einem Kaufhaus auf Bestellung Hosen, Schuhe, 30 CDs mit Rapmusik, Stoffhosen und Jeans gestohlen zu haben. Nach eigenen Angaben habe er für diese Gegenstände, die er alleine stahl, 1000 DM erhalten. Weiterhin berichtete er, er habe insgesamt circa 90 CDs beim selben Geschäft gestohlen zu haben.
19. Ende 1995:
Eine weitere Vernehmung am 10.09.1996 ergab, dass er und ein weiterer Jugendliche einem kleinen Jungen mit einer Spendenbüchse mit dem Argument, sie wüssten, wo man mehr sammeln könnte, weglockten. Als sie niemand beobachtete soll Mehmets Begleiter den Jungen geschlagen haben, woraufhin Mehmet die Spendenbüchse, dessen Inhalt sich auf ca. 20 DM belaufen sollte, an sich nahm.
20. Januar 1996:
Mehmet betrat mit einer Gruppe ausländischer Jungendlicher, dessen Anzahl sich auf 11 belief, eine U-Bahnstation und verprügelte 3 Jugendliche. Die unbeteiligten Jugendliche und Kinder wurden von den anderen Jugendlichen, sowie von Mehmet selbst verprügelt. Ein Junge konnte sich für 5,- DM freikaufen. Zwei Mädchen fotografierten das ganze, jedoch erpresste er den Film und bedrohte eins der Mädchen, die in einen Linienbus fliehen konnten.
21. 23.02.1996:
Einbruch
22. 20.05.1996:
Ladendiebstahl
23. 28.05.1996:
Mehmet verfolgte mit einem Gefolge von 5 weiteren Jugendlichen zwei Jugendliche, die in eine U-Bahnstation flüchteten. Mehmet schlug einen der Jugendlichen, nachdem er von ihm und den anderen schon „bearbeitet“ worden war, in den U-Bahnwagen. Dort bat er einen Mann um Hilfe, der ihn ignorierte. Mehmet und die anderen Jugendlichen folgten ihm und verprügelten ihn weiter. Als er schließlich aus dem U-Bahnwagen flüchtete, verprügelten ihn die anderen weiter.
24. 14.06.1996:
Ladendiebstahl
25. 17.06.1996:
Diebstahl aus einem Auto
Straftaten, die Mehmet mit 12 Jahren beging:
26. 24.06.1996:
Räuberische Erpressung
27. 11.07.1996:
Mehmet und Gefolge wurde bei einer Polizeistelle aufgrund eines unbefugten Gebrauch eines Fahrrads und Nötigung vorgeladen, nahmen den Termin jedoch nicht war.
28. Juni/Juli/August 1996:
Eine Anhörung am 10.09.1996 ergab, dass Mehmet in den Monaten Juni – August ungefähr 40 Fahrräder gestohlen habe.
29. 25.07.1996:
Diebstahl & Betrug.
30. 05.08.1996:
Besonders schwerer Diebstahl, Wohnungseinbruch und Diebstahl.
31. 09.09.1996:
Sachbeschädigung hervorgerufen durch Brandlegung.
32. 09.09.1996:
Fahrraddiebstahl.
33. Januar – September 1996:
Am 10.09.1996 gab Mehmet bei einer Anhörung zu, er habe seit Januar zusammen mit seinen Freunden um die 80 Fahrräder entwendet.
34. Oktober 1996:
Motorraddiebstahl
35. 07.11.1996:
Von einem Polizisten auf der Straße kontrolliert gab Mehmets Begleiter an, dass die T-Shirts, die sie bei sich führten, hätten sie in einem Kaufhaus gestohlen. Mehmet selbst antwortete nur mit der Bemerkung, er wäre erst 12 und könnte noch nicht zur Rechenschaft gezwungen werden.
36. 11.11.1996:
Er öffnete mit zwei Mittätern einen Bus, aus dem sie das Geld des Geldwechslers entfernten. Als der Busfahrer das Trio verfolgte, wurde er durch Tritte und Hiebe durch Mehmet schwer verletzt.
37. 27.11.1996:
Ladendiebstahl
38. 30.11.1996:
Das Gefolge um Mehmet schlug zwei Skateboarder nieder.
39. Dezember 1996:
Ein Begleiter Mehmets gab bei der Polizei folgende schriftliche Auskunft: Alle Kleidungsstücke Mehmets seien gestohlen und er gehe im großen Stil stehlen. Er klaue sogar Schmuckstücke, die er anschließend an Hehler verkaufe.
40. 14.01.1997:
Mehmet und ein Mittäter traten die Tür eines Bekannten ein, bei dem sie unter anderem eine EC-Karte entwendeten und damit 720 DM abhoben.
41. 19.01.1997:
Besonders schwerer Diebstahl.
42. 15.02.1997:
Besonders schwerer Diebstahl.
43. 18.02.1997:
Mehmet und sein Gefolge, bestehend aus zwei Jugendlichen, stahlen in einem Waffengeschäft Schreckschusspistolen. Außerdem bedrohte er das einen Mitarbeiter mit den Worten „Ich stech dich ab“.
44. 19.02.1997:
Besonders schwerer Diebstahl.
45. 19.02.1997
Er entwendete mit Hilfe von Freunden Schmuckgegenstände im Wert von ca. 1500 DM.
46. Februar 1997:
Zwei Vorladungen wegen Ladendiebstahls wurden ignoriert.
47. 03.03.1997:
Mehmet & Kumpels räumten eine Ladenkasse aus und entwendeten 420 DM.
48. 10.04.1997:
In einem Jugendzentrum überrumpelten Mehmet und ein anderer jugendlicher Türke einen 33-jährigen, der gerade aus dem Tresorraum trat. Er fiel auf den Boden und Mehmet nahm ihn daraufhin in den Schwitzkasten, so dass es im Genick des Sozialpädagogen knackte. Gestohlen wurde jedoch nichts.
49. 16.04.1997:
Zwei Jugendliche wurde von einer ausländischen Gruppe um Mehmet ausgeraubt und von Mehmet selbst geschlagen.
50. 18.04.1997:
Mehmet sprang einen der vor zwei Tagen überfallenden Jugendlichen auf seinem Pausenhof an und ließ ihn, zusammen mit den anderen aus sein Gruppe, den anderen suchen, den sie nicht fanden. Der Junge wurde anschließend verspottet und geschlagen.
51. 22.04.1997:
Hausfriedensbruch
52. 29.04.2997:
Nach Italien schwarzgefahren
53. 14.05.1997:
Mehmet fiel einer Polizeistreife auf, da er ein Mofa ohne Versicherungskennzeichen fuhr und keinen Helm trug. Trotz der Zeichen der Polizisten hielt er nicht an, sondern flüchtete und überfuhr eine rote Ampel.
Straftaten, die Mehmet mit 12 Jahren beging:
54. 03.07.1997:
Diebstahl
55. 20.07.1997:
Mehmet fiel durch folgende schulische Vergehen auf: Er bedrohte die Klassenlehrerin, drehte Mitschülern die Arme um, Schlug Mitschülern mit einem Schlagring ins Genick / ins Gesicht / auf den Kopf, etc.
56. 07.11.1997:
Besonders schwerer Diebstahl des Inhalts eines Autos.
57. 11.02.1998:
Er verprügelte einen 16-jährigen.
58. 13.02.1998:
Mehmet schlug einen Schüler auf einer Faschingsfeier auf der Toilette krankenhausreif. Bei einer Vernehmung bei der Polizei gab er an, er hätte so etwas schon oft gemacht, es hätte ihm Spaß gemacht und er werde dies auch weiterhin so tun. Auf die Frage, ob er wisse, dass er seine Opfer dabei schwer verletze, so dass sie ärztlich behandelt werden müssten, antwortete er: „Ja, wenn ich sie schon schlage, dann gescheit.“
59. 14.02.1998:
Mehmet schlug einen Passanten auf einem Bahnsteig und forderte sein Geld. Das Opfer musste mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden.
60. 16.03.1998:
Kaufhausdiebstahl.
61. 26.03.1998:
Wohnungsdiebstahl
62. 05.07.1998:
Seine letzte Tat bestand darin, in München einen Schüler zu überfallen.
Ich denke, diese mehr als lange Strafakte macht das ganze Geschehen viel deutlicher, als die Zahl 62 allein.
4. Aktuelles & Analyse
Nach fast genau vier Jahren darf Mehmet nun wieder nach Deutschland zurückkehren. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 16.07.2002 entschieden. Damit bestätigte das Gericht das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof. Als Begründung sind mir zwei Versionen bekannt, wobei die erste auf die zweite aufbaut.
Version 1: Die Ausweisung war rechtswidrig.
Version 2: Als Sohn eines türkischen Arbeitnehmers habe er nach dem europäisch-türkischen Assoziationsvertrag ein Aufenthaltsrecht zu erhalten.
Nun stelle ich mir folgende Fragen:
Warum darf ein mehr als 60 mal straftätig gewordener Türke nach einer Ausweisung wieder nach Deutschland?
Nun, nachdem er wieder zurückkommt, erhält er Sozialhilfe. Wird er nun auch noch für seine Straftaten belohnt?
Warum wird erst vier Jahre später entschieden, dass die Ausweisung rechtswidrig war?
Warum kann man unter 14 Jahren noch nicht zur Rechenschaft gezogen werden? Ok, es ist im Sinne des Jugendschutzes, aber wären nicht ein Haufen von Jugendlichen ohne diese Art von Jugendschutz eher geschützt worden? Ich sehe es ja ein, dass man Nachsicht mit einem 10-jährigen Kind haben muss, dass sich bei Karstadt Bonbons in die Hosentasche steckt und damit rausgehen möchte. Jedoch müsste man in Deutschland einfach mal Grenzen setzen und nicht nur pauschale Gesetze erlassen. Man müsste einfach zwischen Klein- und Großkriminalität unterscheiden lernen, um das Volk besser schützen zu können.
Warum heißt es bei Urteilen, die ein Gericht erlässt, immer „Im Namen des Volkes...“? Ich denke „Im Namen des Gesetzes...“ oder „Im Namen des Gesetzgebers...“ oder „Im Namen des Gerichtes...“ würden es viel eher auf den Punkt bringen. Denn was das Volk will, dass interessiert die Politik, die Rechtsprechung, etc. anscheinend recht wenig. Warum muss zum Beispiel ein Kindergarten jedes Jahr renovieren, nur damit das Geld für eine Renovierung, sollte es mal gebraucht werden, auch zur Verfügung steht? So verliert der Staat jährlich Geld, dass er sparen könnte und das nur, weil das deutsche Recht nicht überarbeitet wird. Ganz nach dem Motto „Wenn der Kindergarten dieses Jahr nicht renoviert wird, dann wird er dies wohl nie“.
Warum müssen alte DM Briefmarken, die man in aktuelle Euro-Briefmarken tauschen möchte, extra auf einem Antrag aufgeklebt werden? Abgeben, zurückbekommen, fertig.
5. Fazit
Täglich wird man mit Dingen konfrontiert, bei denen wir nur den Kopf schütteln können.
Das deutsche Recht hat einfach viel zu viele unschlüssige Gesetze, Bestimmungen, etc. parat. Es sollten sich einfach mal ein paar kluge Köpfe der Politik, und verschiedene Leute verschiedener Schichten aus der Bevölkerung zusammensetzen und das deutsche Recht mal kräftig reformieren. Das zumindest würde ich mir wünschen.
So, das war’s. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir als Leser treu bleibt, bzw. ich euch als neuen Leser gewinnen konnte. Wenn nicht - auch kein Problem :o)
Le_ruse!
----- Zusammengeführt, Beitrag vom 2002-08-12 19:26:07 mit dem Titel Streitpunkt deutsches Recht
Inhalt:
1. Vorwort
2. Vorgeschichte
3. Seine Straftaten
4. Aktuelles
5. Fazit
1. Vorwort
Na das hat unser Rechtssystem ja wieder super hinbekommen und beweißt uns einmal mehr, wie schlecht es aufgebaut ist. Tagtäglich bekomme ich neue Beispiele, wie unlogisch unser deutsches Recht aufgebaut ist. Nur andere müssen diese Fehler meist teuer bezahlen. Ob es nun Geld- oder andere Angelegenheiten sind, fast nichts ist in sich schlüssig.
Schreibt mir jemand Morddrohungen, den ich dann bei der Polizei melde, wird er nur abgemahnt. Schließlich kann man in Deutschland bei solchen Fällen nur jemanden verhaften/verklagen, wenn dieser vorher abgemahnt wurde. Sprich: Getan wird erst etwas, wenn ich schon tot bin, da diese Person mich wirklich ermordet hat, bzw. bis ich dem Mordanschlag entkommen bin.
Jedoch möchte ich kurz ein aktuelles Beispiel als Thema nehmen, um die ganze Verworrenheit noch einmal aufzuzeigen.
2. Vorgeschichte
In den Jahren 1994-1998 fiel verstärkt ein türkischer Junge namens Muhlis, bekannt geworden jedoch unter dem Namen Mehmet, durch ständige Verbrechen auf, bei denen massive Gewaltbereitschaft zu beobachten waren. Mehmet konnte aufgrund seines Alters nichts angelastet werden. Schließlich ist man in Deutschland erst mit 14 Jahren strafmündig. In der Bevölkerung wurden zu dieser Zeit Rufe nach einer Gesetzesänderung diesbezüglich laut - nichts geschah.
Die Medien berichteten über die Gewaltverbrechen des jungen Türken, die ihm jedes mal nur einen Aufenthalt auf Polizeirevieren kosteten.
Nach insgesamt 61 Straftaten bis zu seinem 13. Lebensjahr wurde er mit 14 Jahren aus Deutschland ausgewiesen. Nach der 62. Straftat trat dann der Ausweisungsbescheid in Kraft.
3. Seine Straftaten (die von der Polizei registriert werden konnten)
Straftaten, die Mehmet mit 10 Jahren beging:
1. 24.11.1994:
Mehmets Eltern wurden erstmals mit folgenden Taten ihres Sohnes konfrontiert: Mehmet führte während der Schulzeit ein Messer mit sich, er erpresste Geld von Mitschülern, er rammte einem Mitschüler in brutalster Art und Weise sein Knie gegen die Nase und bestahl seine Mitschüler.
2. 06.12.1994:
Beim Fußballtraining brach Mehmet einem Mitspieler das Nasenbein, in dem er ihn kräftig ins Gesicht schlug.
3. 13.12.1994:
Bei einer Schulaufzeichnung stieß er einer Mitschülerin sein Knie in die Rippen.
4. 14.12.1994:
An diesem Tag verprügelte er drei Jungen. Dem ersten schlug er auf den Rücken, den zweiten rammte er sein Knie in den Rücken und dem letzten rammte er selbiges in den Magen.
Straftaten, die Mehmet mit 11 Jahren beging:
5. 19.06.1995:
Er stieß einem Mitschüler sein Knie zwischen die Beine.
6. 10.07.1995:
Diebstahl in einem Laden.
7. 11.07.1995:
Nach dem er einen Tag zuvor anscheinend Gefallen am Diebstahl fand, stahl Mehmet einen Tag später ein Fahrrad.
8. 23.09.1995:
Schwerer Diebstahl aus einem Büro
9. 28.09.1995:
Erneuter Ladendiebstahl
10. 11.10.1995:
Mehmet schlug einem Zeitungsaustragenden Jungen mit der Faust ins Gesicht. Zwei unbeteiligte Kinder konnten noch verhindern, dass er einen weiteren Jungen angriff. Einen Tag später wurde der selbe Junge erneut von Mehmet geschlagen.
11. 17.10.1995:
Erneuter Fahrraddiebstahl
12. 29.11.1995:
Mehmet fiel einem Detektiv auf, als er in einem Kaufhaus mit einer CD ein Geschäft verließ. Zitat Mehmet: „Ich habe meine Mutter gefragt, ob ich diese CD bekomme, sie sagte nein.“
13. 04.12.1995:
Zusammen mit einem anderen Ausländer bedrohte Mehmet einen anderen Jungen und befahl ihm, ihm sein Geld zu geben. Zitat: „Ich fotz' dich, wenn du mir das Geld nicht gibst.“ Nachdem er das Geld erhalten hatte, schlug er den geschädigten Jungen ins Gesicht und drohte ihm weitere Schläge an, falls er zur Polizei gehen sollte.
14. 07.12.1995:
Vorsätzliche (leichte) Körperverletzung
15. 13.12.1995:
Gefährliche Körperverletzung.
16. 20.12.1995:
Ein Geschädigter vom 13.12.1995 wurde von Mehmet krankenhausreif geschlagen, nachdem er ihn angezeigt hatte.
17. 25.12.1995:
Sachbeschädigung
18. Ende 1995 / Anfang 1996:
Bei einer Vernehmung am 10.06.1996 gab er zu, in einem Kaufhaus auf Bestellung Hosen, Schuhe, 30 CDs mit Rapmusik, Stoffhosen und Jeans gestohlen zu haben. Nach eigenen Angaben habe er für diese Gegenstände, die er alleine stahl, 1000 DM erhalten. Weiterhin berichtete er, er habe insgesamt circa 90 CDs beim selben Geschäft gestohlen zu haben.
19. Ende 1995:
Eine weitere Vernehmung am 10.09.1996 ergab, dass er und ein weiterer Jugendliche einem kleinen Jungen mit einer Spendenbüchse mit dem Argument, sie wüssten, wo man mehr sammeln könnte, weglockten. Als sie niemand beobachtete soll Mehmets Begleiter den Jungen geschlagen haben, woraufhin Mehmet die Spendenbüchse, dessen Inhalt sich auf ca. 20 DM belaufen sollte, an sich nahm.
20. Januar 1996:
Mehmet betrat mit einer Gruppe ausländischer Jungendlicher, dessen Anzahl sich auf 11 belief, eine U-Bahnstation und verprügelte 3 Jugendliche. Die unbeteiligten Jugendliche und Kinder wurden von den anderen Jugendlichen, sowie von Mehmet selbst verprügelt. Ein Junge konnte sich für 5,- DM freikaufen. Zwei Mädchen fotografierten das ganze, jedoch erpresste er den Film und bedrohte eins der Mädchen, die in einen Linienbus fliehen konnten.
21. 23.02.1996:
Einbruch
22. 20.05.1996:
Ladendiebstahl
23. 28.05.1996:
Mehmet verfolgte mit einem Gefolge von 5 weiteren Jugendlichen zwei Jugendliche, die in eine U-Bahnstation flüchteten. Mehmet schlug einen der Jugendlichen, nachdem er von ihm und den anderen schon „bearbeitet“ worden war, in den U-Bahnwagen. Dort bat er einen Mann um Hilfe, der ihn ignorierte. Mehmet und die anderen Jugendlichen folgten ihm und verprügelten ihn weiter. Als er schließlich aus dem U-Bahnwagen flüchtete, verprügelten ihn die anderen weiter.
24. 14.06.1996:
Ladendiebstahl
25. 17.06.1996:
Diebstahl aus einem Auto
Straftaten, die Mehmet mit 12 Jahren beging:
26. 24.06.1996:
Räuberische Erpressung
27. 11.07.1996:
Mehmet und Gefolge wurde bei einer Polizeistelle aufgrund eines unbefugten Gebrauch eines Fahrrads und Nötigung vorgeladen, nahmen den Termin jedoch nicht war.
28. Juni/Juli/August 1996:
Eine Anhörung am 10.09.1996 ergab, dass Mehmet in den Monaten Juni – August ungefähr 40 Fahrräder gestohlen habe.
29. 25.07.1996:
Diebstahl & Betrug.
30. 05.08.1996:
Besonders schwerer Diebstahl, Wohnungseinbruch und Diebstahl.
31. 09.09.1996:
Sachbeschädigung hervorgerufen durch Brandlegung.
32. 09.09.1996:
Fahrraddiebstahl.
33. Januar – September 1996:
Am 10.09.1996 gab Mehmet bei einer Anhörung zu, er habe seit Januar zusammen mit seinen Freunden um die 80 Fahrräder entwendet.
34. Oktober 1996:
Motorraddiebstahl
35. 07.11.1996:
Von einem Polizisten auf der Straße kontrolliert gab Mehmets Begleiter an, dass die T-Shirts, die sie bei sich führten, hätten sie in einem Kaufhaus gestohlen. Mehmet selbst antwortete nur mit der Bemerkung, er wäre erst 12 und könnte noch nicht zur Rechenschaft gezwungen werden.
36. 11.11.1996:
Er öffnete mit zwei Mittätern einen Bus, aus dem sie das Geld des Geldwechslers entfernten. Als der Busfahrer das Trio verfolgte, wurde er durch Tritte und Hiebe durch Mehmet schwer verletzt.
37. 27.11.1996:
Ladendiebstahl
38. 30.11.1996:
Das Gefolge um Mehmet schlug zwei Skateboarder nieder.
39. Dezember 1996:
Ein Begleiter Mehmets gab bei der Polizei folgende schriftliche Auskunft: Alle Kleidungsstücke Mehmets seien gestohlen und er gehe im großen Stil stehlen. Er klaue sogar Schmuckstücke, die er anschließend an Hehler verkaufe.
40. 14.01.1997:
Mehmet und ein Mittäter traten die Tür eines Bekannten ein, bei dem sie unter anderem eine EC-Karte entwendeten und damit 720 DM abhoben.
41. 19.01.1997:
Besonders schwerer Diebstahl.
42. 15.02.1997:
Besonders schwerer Diebstahl.
43. 18.02.1997:
Mehmet und sein Gefolge, bestehend aus zwei Jugendlichen, stahlen in einem Waffengeschäft Schreckschusspistolen. Außerdem bedrohte er das einen Mitarbeiter mit den Worten „Ich stech dich ab“.
44. 19.02.1997:
Besonders schwerer Diebstahl.
45. 19.02.1997
Er entwendete mit Hilfe von Freunden Schmuckgegenstände im Wert von ca. 1500 DM.
46. Februar 1997:
Zwei Vorladungen wegen Ladendiebstahls wurden ignoriert.
47. 03.03.1997:
Mehmet & Kumpels räumten eine Ladenkasse aus und entwendeten 420 DM.
48. 10.04.1997:
In einem Jugendzentrum überrumpelten Mehmet und ein anderer jugendlicher Türke einen 33-jährigen, der gerade aus dem Tresorraum trat. Er fiel auf den Boden und Mehmet nahm ihn daraufhin in den Schwitzkasten, so dass es im Genick des Sozialpädagogen knackte. Gestohlen wurde jedoch nichts.
49. 16.04.1997:
Zwei Jugendliche wurde von einer ausländischen Gruppe um Mehmet ausgeraubt und von Mehmet selbst geschlagen.
50. 18.04.1997:
Mehmet sprang einen der vor zwei Tagen überfallenden Jugendlichen auf seinem Pausenhof an und ließ ihn, zusammen mit den anderen aus sein Gruppe, den anderen suchen, den sie nicht fanden. Der Junge wurde anschließend verspottet und geschlagen.
51. 22.04.1997:
Hausfriedensbruch
52. 29.04.2997:
Nach Italien schwarzgefahren
53. 14.05.1997:
Mehmet fiel einer Polizeistreife auf, da er ein Mofa ohne Versicherungskennzeichen fuhr und keinen Helm trug. Trotz der Zeichen der Polizisten hielt er nicht an, sondern flüchtete und überfuhr eine rote Ampel.
Straftaten, die Mehmet mit 12 Jahren beging:
54. 03.07.1997:
Diebstahl
55. 20.07.1997:
Mehmet fiel durch folgende schulische Vergehen auf: Er bedrohte die Klassenlehrerin, drehte Mitschülern die Arme um, Schlug Mitschülern mit einem Schlagring ins Genick / ins Gesicht / auf den Kopf, etc.
56. 07.11.1997:
Besonders schwerer Diebstahl des Inhalts eines Autos.
57. 11.02.1998:
Er verprügelte einen 16-jährigen.
58. 13.02.1998:
Mehmet schlug einen Schüler auf einer Faschingsfeier auf der Toilette krankenhausreif. Bei einer Vernehmung bei der Polizei gab er an, er hätte so etwas schon oft gemacht, es hätte ihm Spaß gemacht und er werde dies auch weiterhin so tun. Auf die Frage, ob er wisse, dass er seine Opfer dabei schwer verletze, so dass sie ärztlich behandelt werden müssten, antwortete er: „Ja, wenn ich sie schon schlage, dann gescheit.“
59. 14.02.1998:
Mehmet schlug einen Passanten auf einem Bahnsteig und forderte sein Geld. Das Opfer musste mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden.
60. 16.03.1998:
Kaufhausdiebstahl.
61. 26.03.1998:
Wohnungsdiebstahl
62. 05.07.1998:
Seine letzte Tat bestand darin, in München einen Schüler zu überfallen.
Ich denke, diese mehr als lange Strafakte macht das ganze Geschehen viel deutlicher, als die Zahl 62 allein.
4. Aktuelles & Analyse
Nach fast genau vier Jahren darf Mehmet nun wieder nach Deutschland zurückkehren. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 16.07.2002 entschieden. Damit bestätigte das Gericht das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof. Als Begründung sind mir zwei Versionen bekannt, wobei die erste auf die zweite aufbaut.
Version 1: Die Ausweisung war rechtswidrig.
Version 2: Als Sohn eines türkischen Arbeitnehmers habe er nach dem europäisch-türkischen Assoziationsvertrag ein Aufenthaltsrecht zu erhalten.
Nun stelle ich mir folgende Fragen:
Warum darf ein mehr als 60 mal straftätig gewordener Türke nach einer Ausweisung wieder nach Deutschland?
Nun, nachdem er wieder zurückkommt, erhält er Sozialhilfe. Wird er nun auch noch für seine Straftaten belohnt?
Warum wird erst vier Jahre später entschieden, dass die Ausweisung rechtswidrig war?
Warum kann man unter 14 Jahren noch nicht zur Rechenschaft gezogen werden? Ok, es ist im Sinne des Jugendschutzes, aber wären nicht ein Haufen von Jugendlichen ohne diese Art von Jugendschutz eher geschützt worden? Ich sehe es ja ein, dass man Nachsicht mit einem 10-jährigen Kind haben muss, dass sich bei Karstadt Bonbons in die Hosentasche steckt und damit rausgehen möchte. Jedoch müsste man in Deutschland einfach mal Grenzen setzen und nicht nur pauschale Gesetze erlassen. Man müsste einfach zwischen Klein- und Großkriminalität unterscheiden lernen, um das Volk besser schützen zu können.
Warum heißt es bei Urteilen, die ein Gericht erlässt, immer „Im Namen des Volkes...“? Ich denke „Im Namen des Gesetzes...“ oder „Im Namen des Gesetzgebers...“ oder „Im Namen des Gerichtes...“ würden es viel eher auf den Punkt bringen. Denn was das Volk will, dass interessiert die Politik, die Rechtsprechung, etc. anscheinend recht wenig. Warum muss zum Beispiel ein Kindergarten jedes Jahr renovieren, nur damit das Geld für eine Renovierung, sollte es mal gebraucht werden, auch zur Verfügung steht? So verliert der Staat jährlich Geld, dass er sparen könnte und das nur, weil das deutsche Recht nicht überarbeitet wird. Ganz nach dem Motto „Wenn der Kindergarten dieses Jahr nicht renoviert wird, dann wird er dies wohl nie“.
Warum müssen alte DM Briefmarken, die man in aktuelle Euro-Briefmarken tauschen möchte, extra auf einem Antrag aufgeklebt werden? Abgeben, zurückbekommen, fertig.
5. Fazit
Täglich wird man mit Dingen konfrontiert, bei denen wir nur den Kopf schütteln können.
Das deutsche Recht hat einfach viel zu viele unschlüssige Gesetze, Bestimmungen, etc. parat. Es sollten sich einfach mal ein paar kluge Köpfe der Politik, und verschiedene Leute verschiedener Schichten aus der Bevölkerung zusammensetzen und das deutsche Recht mal kräftig reformieren. Das zumindest würde ich mir wünschen.
So, das war’s. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir als Leser treu bleibt, bzw. ich euch als neuen Leser gewinnen konnte. Wenn nicht - auch kein Problem :o)
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Zivilrecht...ein Beispiel für unsere Rechtsprechung
31.07.2002, 08:58 Uhr von
Guenni1969
Hallo, eigentlich höre ich auf den Namen Dirk. Ich bin nun 33 Jahre alt und komme aus dem gar nic...Pro:
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Kontra:
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Empfehlung:
Nein
Zivilrecht in Deutschland:
Der Titel dieser Geschichte könnte lauten „dumm gelaufen,“ „selber Schuld“ oder „eine Tragödie.“ Sucht euch einen aus. Auf jeden Fall Handelt es sich bei meinen Schilderungen um wahre Begebenheiten die zwei Menschen in den Ruin getrieben haben.
Vorgeschichte:
Es begann am Anfang des Jahres 2000 als ich meine jetzige Lebensgefährtin (B) kennenlernte. Sie war zu dieser Zeit arbeitslos und hatte laut Arbeitsamt auch keine guten Aussichten auf eine baldige Vermittlung.
Im Sommer des Jahres 2000 trat dann ein Bekannter, im weiteren Text W. genannt, an sie heran, und berichtete von einer gutgehenden und zur Übernahme freiwerdenden Gaststätte. Auf Grund der Tatsache das B über einige Erfahrungen aus dem Bereich der Gastronomie verfügte schien dies eine Gute Gelegenheit und die Sache wurde in Angriff genommen.
Bedingt durch die Arbeitslosigkeit der B und noch bestehender Schufa-Eintragungen war es der B zu dieser Zeit nicht möglich, selbst die erforderliche Gaststättenkonzession zu beantragen und ich erklärte mich bereit, diese vorübergehend auf meinen Namen laufen zu lassen.
An den, für die Gaststättenübernahme notwendigen finanziellen Aufwendungen beteiligte sich auch der o. g. W., der selbst später eine Teilhaberrolle einnehmen sollte.
Der Vorpächter:
Bei dem Vorpächter, dem L. handelt es sich einen ca. 50 jährigen Herrn, der einen Nachpächter suchte, da die Gaststätte aus Familiären Gründen nicht mehr haltbar war.
Die Verhandlungen:
Die Gaststätte sollte samt des darin befindlichen Inventars übernommen werden. Zum Inventar gehörten u. a. Gläser, Geschirr, Besteck, Töpfe, Pfannen, eine Musikanlage
Barhocker, Stehtische und diverse Dekorationsobjekete.
Weiterhin wies der L. eine im Bierkeller befindliche Kühlbox für 4 hl Bier sowie die Zapfanlage als sein Eigentum aus.
Für die Übernahme des Inventars forderte der L. eine Summe von 7000,--DM in Bar, sowie die Übernahme einer bestehenden Restschuld in Höhe von ca. 20.000,--DM, die er noch bei der Fa. König-Pilsener zu begleichen hatte. Die Zahlung dieser Restschuld sollte über den Bierbezug in Form einer Rückvergütung geleistet werden.
Diese Forderungen wurden unsererseits, sofern Mittel in dieser Höhe in die Gaststätte geflossen sind, prinzipiell akzeptiert.
Es folgten Gespräche mit einem Verantwortlichen der Fa. König-Pilsener, welcher sich nach Liquiditätsprüfung mit einer Übernahme der Schulden durch uns auch einverstanden erklärte.
Zu dieser Zeit etwa wurde durch mich und den W. auch schon ein Betrag in Höhe von 4000,--DM , ohne vertragliche Regelung, lediglich gegen Ausstellung einer Quittung, gezahlt.
Voraussetzung für die vertragliche Regelung war nun die Unterzeichnung des Pachtvertrages für die Gaststätte.
Für die Unterzeichnung des Pachtvertrages wurde der Eigentümer, Herr K., von mir und dem W. aufgesucht. Man wurde sich schnell einig über die Art und Weise der Gaststättenführung und die Verträge wurden unterzeichnet.
Bei diesem Treffen mit Herrn K., leider erst nach der Vertragsunterzeichnung, kam man auch noch auf die Übernahmebedingungen des L. zu sprechen.
Herr K. teilte uns mit, dass weder die o. g. Kühlbox im Bierkeller noch die Zapfanlage im Besitz des L. standen, und dieser gar nicht berechtigt ist, diese an uns zu verkaufen. Hierfür erbrachte Herr K. auch den Nachweis durch Vorlage einiger schriftlicher Belege. Desweiteren teilte er mit, dass trotz des genannten Inventars, niemals finanzielle Mittel in Höhe von 27,000,-- DM von dem L. in die Gaststätte geflossen seien. Stattdessen verwandte der L. das Geld vermutlich für den Erwerb zweier Pkw.
Durch diese Informationen in ein völlig neues Licht gerückt, schienen die bisherigen Verhandlungen mit dem L. für mich hinfällig und da es auch zu keinerlei Vertragsunterzeichnung gekommen ist, nicht bindend.
Die Gaststättenübernahme:
Vom L. war nun lange Zeit nichts zu hören. Wir waren dennoch die neuen Pächter der Gaststätte und betrieben diese auch, da schließlich laufende Kosten entstanden.
Ca. einen Monat später meldete sich der L. telefonisch bei mir und forderte die Zahlung der o. g. Beträge sowie der Übernahme seiner Schulden. Jetzt kam hinzu, dass der L. neben der o. g. Restschuld bei Fa. König-Pilsener auch noch die Übernahme einer Restschuld bei einer Fa. Rommerskirchen, einem Automatenaufsteller, in Höhe von ca. 10,000,--DM forderte.
Ich erklärte mich mit diesen Forderungen nicht einverstanden und teilte ihm mit, dass ich seinen, für mich betrügerischen Forderungen nicht nachkommen würde.
Jetzt war wieder lange Zeit nichts vom L. zu hören.
Zwischenspiel:
Meine Lebensgefährtin hatte zwischenzeitlich eine eigene Gasstättenkonzession beantragt und auch erhalten. Der W. war straffällig geworden und nicht mehr im Geschäft. Der Pachtvertrag wurde auf mich und meine Lebensgefährtin geändert.
Die Geschichte nimmt ihren Lauf:
Ca. 3 Monate später, der Gaststättenbetrieb lief. Während der Öffnungszeiten erschien der L. in der Gaststätte und konfrontierte die B. mit einem vom ihm gestalteten Vertragsentwurf. Dieser beinhaltete die Übernahme der gesamten Verpflichtungen, also noch ca. 3000,--DM in Bar, ca. 20.000,--DM für Fa. König-Pilsener und ca. 10.000,--DM für Fa. Rommerskirchen.
Ausgestellt war der Vertrag bereits auf den Namen meiner Lebensgefährtin. Energisch wirkte der L. nun auf sie in und drängte sie, den Vertrag zu Unterzeichnen, was sie nicht tat.
Daraufhin verschwand der L. und wiederum war für lange Zeit, diesmal ca. 6 Monate, nichts von ihm zu hören.
Die Angelegenheit geht vor Gericht:
Nach diesen 6 Monaten, wandte sich der L., vertreten durch einen Rechtsanwalt, an uns. Wiederum wurden die gesamten, o. g. Forderungen geltend gemacht. Für den Fall der Nichtbegleichung der Forderungen durch uns wurde eine zivilrechtliche Klage angedroht.
Wir teilten dem Anwalt mit, mit den gestellten Forderungen noch immer nicht einverstanden zu sein und sahen davon ab, die Beträge zu bezahlen.
Eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit kam uns entgegen, da wir ja weder irgendeine schriftliche Verpflichtung eingegangen sind noch sonst irgendetwas zu verbergen hatte. Die betrügerischen Aspekte der Angelegenheit gingen doch eindeutig vom L. aus.
Wie angedroht, wurde seitens des L. die Klage eingereicht und der Fall sollte nun vor dem Amtsgericht Essen geklärt werden. Das Einzige was ich vom AG Essen mitgeteilt bekam, war, dass die Klage des L. abgewiesen wurde. Genauere Angaben hierzu kann ich leider nicht machen, da meine Unterlagen sich noch bei meiner Rechtsanwältin, auf die ich später noch zu sprechen komme, liegen und ich keinen Zugang dazu habe.
Kurze Zeit später wurde mir vom Landgericht Essen mitgeteilt, dass der L. dort die Klage eingereicht habe.
Die Rechtsanwältin / die Gerichtsverhandlung:
Für die nun anstehende Gerichtsverhandlung beschloss ich mir ebenfalls einen Rechtsbeistand zu nehmen. Ich betraute also eine Rechtsanwältin mit der Wahrnehmung meiner Interessen. Der Anwältin wurde der Sachverhalt so wie in diesem Bericht geschildert. Überrascht von dem anfänglichen Engagement der Anwältin waren wir davon überzeugt nun endlich unser Recht zu bekommen.
Bei der ersten Verhandlung vor dem LG Essen wurden nun die beteiligten Parteien gehört. Hier vor Gericht sprach der L. nun ständig von einem unterzeichneten Vertrag der die Angelegenheit der Gaststättenübernahme regeln sollte. Ziemlich überrascht, hatte ich doch niemals einen Vertrag unterschrieben, ließen wir uns diesen Vorlegen. Es existierte also tatsächlich eine schriftliche Vereinbarung.
Der oben mehrfach erwähnte W. hatte einen Vertrag zu den Bedingungen des L. unterzeichnet. Ein wenig oberhalb der Unterschriften war eine Zeile eingefügt, die besagte, dass der Vertrag angeblich in meinem Einverständnis und in meinem Namen durch den W. unterzeichnet wurde.
Dieser Vertrag ist zu irgendeinem Zeitpunkt, wann kann ich nicht sagen, ohne mein Wissen, und ohne das je eine Vollmacht für den W. bestanden hat, durch diesen Unterzeichnet worden.
Von nun an wandelte sich das Engagement meiner Anwältin in Ratlosigkeit und Überforderung. Für die nächste Gerichtverhandlung lud sie lediglich den W. als Zeuge vor. Obwohl mehrfach durch mich darauf hingewiesen, verzichtete sie auf die Vorladung meiner Lebensgefährtin und des Herrn K., die sicherlich sachdienliche Angaben hätten machen können.
Der vorgeladene W., welcher mittlerweile wegen seiner oben erwähnten Straffälligkeit inhaftiert war, sagte zu Gunsten des L. aus. Das dieser bei seiner Aussage völlig unglaubhaft wirkte und sich selbst in Widersprüche verwickelte schien nicht einmal das Gericht zu interessieren. Ich möchte noch beiläufig erwähnen, dass der W. schon seit vielen Jahren ein guter Bekannter des L. war.
Nun kam es für mich erst richtig überraschend. Meine Hoffnung die Lügen des W. an Ort und Stelle richtig stellen zu können wurden zunichte gemacht. Meine Anwältin fragte den W., ohne jegliche Absprache mit mir, einige belanglose Sachen und das war es dann. Ich hatte nicht mehr das Recht mich vor Gericht zu dieser Angelegenheit zu äußern. Eine Belehrung seitens meiner Anwältin über den Verlauf einer Zivilgerichtverhandlung habe ich nie erhalten.
Jetzt stand nur noch die Urteilsverkündung aus. Kurze Zeit später wurde das Urteil schriftlich verkündet. Ich wurde verurteilt die ca. 3000,--DM zzgl. Zinsen an den L. zu zahlen. Weiterhin wurde bestimmt, dass ich den L. von den Fordrungen der Fa. König-Pilsener und Rommerskirchen freizustellen, also auch diese Beträge zu zahlen habe. Selbstverständlich gingen die Gerichtskosten sowie die Anwaltkosten des L. zu meinen Lasten.
Die Berufung die es nie gab:
Schon nach der zweiten Gerichtverhandlung wurde mit meiner Anwältin vereinbart, die Entscheidung in einer Berufungsverhandlung anzufechten. Telefonisch besprach ich kurze Zeit später erneut die Berufungsverhandlung mit meiner Anwältin und vergewisserte mich, dass es nicht zu einem Verstreichen der Berufungsfrist kommt. Ich wurde von ihr mit den Worten: “Ich kümmere mich um alles, dafür bin ich ja da,“ beruhigt.
Von nun an hörte ich eine Zeit lang nichts von meiner Anwältin, bis ich kur vor Ablauf der Berufungsfrist eine Rechnung von ihr bekam. Da sich ihre Kanzlei direkt in der Nähe meiner Wohnanschrift befand, begab ich mich persönlich dorthin.
Die Kanzlei war geschlossen. Zunächst ausgehend von einem Krankheitsfall oder Urlaub begab ich mehrfach dorthin. Stets bot sich mir das gleiche Bild einer geschlossenen Anwaltskanzlei. Auch meine Versuche sie telefonisch zu erreichen verliefen negativ. Nicht einmal ein Anrufbeantworter war geschaltet. Meine Anwältin war einfach verschwunden und kehrte auch nicht zurück.
Mittlerweile war die Berufungsfrist verstrichen. Das einzige was ich noch von meiner Anwältin hörte, war eine erneute, schriftliche Geldforderung, die mir durch einen anderen Anwalt zugestellt wurde. Bei einem Gespräch mit diesem Anwalt erfuhr ich obendrein noch, dass meine Rechtsanwältin nicht einmal eine Zulassung für die Berufungsverhandlung vor dem OLG Hamm gehabt hätte.
Die Folgen:
Ja, was soll ich dazu schreiben? Sowohl meine Lebensgefährtin als auch ich sind finanziell am Ende. Gerichtsvollzieher spazieren bei uns ein und aus und kennen sich mit unserer Habe weit besser aus als wir selbst. Da Sachwerte bei uns nicht mehr vorhanden sind, ich kann meiner Gerichtvollzieherin dankbar sein, dass sie mir meinen PC gelassen hat, geht der gesamte pfändbare Teil unserer Einkünfte an die Gläubiger. Diese setzen sich nunmehr aus dem L., seinem Anwalt und der Gerichtkasse Essen zusammen.
Gerne würde ich auch jetzt noch Schritte einleiten, um aus dieser Situation heraus und zu meinem Recht zu kommen. Leider ist es ohne finanzielle Mittel in unserer Gesellschaft nicht möglich eine qualifizierte Unterstützung durch einen Anwalt zu bekommen.
Die Gaststätte haben wir nicht mehr. Die Führung der Geschäfte war unter den geschilderten Umständen nicht mehr zu gewährleisten.
Abschließend möchte ich noch einmal versichern, dass ich die Geschehnisse absolut wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen verfasst habe.
Ich hoffe der ein oder andere kann für sich eine Lehre aus diesen Erfahrungen ziehen.
Sollte jemand eine Lösung für unsere Probleme parat haben wäre ich auch dafür dankbar.
Gruß
Guenni1969 weiterlesen schließen -
Wohnungseigentum (Teil 01): Gesetzliche Grundlagen
26.05.2002, 23:48 Uhr von
FloVi
Hi meine Artikel platziere ich unter dem gleichen Namen auch bei ciao! und unter dem Namen Flo...Pro:
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Kontra:
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Empfehlung:
Nein
Wohnungseigentum: Gesetzliche Grundlagen
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Wichtiger Hinweis (Disclaimer):
Informationen aus dem Internet sind immer mit Vorsicht zu genießen. Da ich selbst kein Anwalt bin, ist dieses Schreiben auch nicht als Rechtsrat zu betrachten. Die Tipps können durchaus als Vorbereitung auf ein Gespräch mit einem Anwalt oder dem Haus- und Grundbesitzerverband verwendet werden, jedoch NIE als Grundlage für ein weiteres Vorgehen!
Alle verwendeten Begriffe sind immer im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentum zu sehen, es sei denn, es wird im Beitrag ausdrücklich etwas anderes ausgesagt.
Das Wohnungseigentumsgesetz
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Die eigenen vier Wände sind der Traum vieler Menschen, laut dem Werbespot einer Bausparkasse liegt das sogar - im Gegensatz zum Zahlen von Miete - in der Natur des Menschen. Der Gesetzgeber trug dieser fundamentalen Erkenntnis Rechnung und schuf bereits 1951 das *Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht*, kurz Wohnungseigentumsgesetz, noch kürzer WEG. Doch wozu brauchte man das, das Bürgerliche Gesetzbuch ist doch recht umfassend? Na ja, das hatte wohl zwei Gründe. Zum einen geht es hier um spezielle Regelungen für ein bestimmtes Rechtsverhältnis und zum zweiten ist die Schaffung von Wohnungseigentum nach dem BGB unmöglich. Ja, richtig gelesen. Da gibt es nämlich den Paragraphen 93, und der sagt klipp und klar, dass auf wesentlichen Bestandteilen einer Sache keine besonderen Rechte liegen dürfen. Solche Bestandteile sind die Elemente, die nicht ohne Zerstörung der Sache oder ihres Wesens entfernt werden können. Gehört zum Beispiel zwei Leuten gemeinschaftlich ein Auto, kann nicht der eine behaupten, dass ihm der Motor allein gehöre.
Wenn man dies bedenkt und gleichzeitig nachvollziehen kann, dass eine einzelne Wohnung definitiv als wesentlicher Bestandteil eines Hauses durchgeht, dann kann man auch einsehen, dass §93 BGB hier voll greift.
Man brauchte also was Neues und konnte gleich auch noch ein paar weitere Dinge klarmachen, die das recht komplexe Verhältnis der Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft regelt. Durch die Spezialisierung ist das WEG recht überschaubar und kommt mit weit weniger als einhundert Paragraphen aus. Jeder Wohnungseigentümer sollte ein Exemplar im Hause haben, denn die nächste Eigentümerversammlung ist schon in der Planung und will vorbereitet sein.
Für das Wohnungseigentum sind die ersten dreißig Paragraphen interessant, denn hier wird alles von der Begründung bis zur Verwaltung geregelt und am Schluss gibt's noch was zum Wohnungserbbaurecht.
Begründung von Wohnungseigentum
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- §3 WEG: Vertragliche Einräumung
Wenn beispielsweise die Erbtante ihren Nichten und Neffen ein Haus mit mehreren Wohungen vererbt, können diese einen Vertrag ausetzen, der die Wohnungen auf die Mitglieder der Erbengemeinschaft verteilt.
- §8 WEG: Teilung durch den Eigentümer
Dies ist die häufigste Vorgehensweise der Begründung von Wohnungseigentum. Der Eigentümer marschiert zum Grundbuchamt und lässt dort die Wohnungen und den Rest der Räume des Hauses zu Sondereigentum erklären. Damit gehören sie natürlich noch immer ihm, doch jetzt besteht die Möglichkeit, die Wohnungen recht unkompliziert zu verkaufen.
In beiden Fällen müssen die Räumlichkeiten jedoch *abgeschlossen* sein. In diesem Fall bedeutet das, die Wohnungen müssen mehr oder weniger autarke Einheiten bilden, mit eigenem Wasseranschluss, Eingang, Stromzähler und so, halt das, was man sich unter einer Wohnung so vorstellt.
Das Grundbuchamt verlangt vom teilenden Eigentümer auch eine so genannte Abgeschlossenheitserklärung. Das sind Grundrisspläne, auf denen jede Wohnung und die dazugehörigen Nebenräume (z.B. Keller) markiert und nummeriert sind. Zusammen mit der Teilungserklärung, in der jede einzelne Wohnung mit ihrer Nummer und einer genauen Beschreibung aufgelistet ist, bildet sie die Grundlage, auf der die Wohnungen später verkauft werden.
Doch in der Teilungserklärung steht noch ein interessantes Detail, nämlich wie viele Miteigentumsanteile die einzelne Wohnung repräsentiert. Im Normalfall werden die Gesamtanteile auf 1.000, 10.000 oder 100.000 (je nach Größe des Hauses) festgelegt und nach einem Schlüssel (meist Quadratmeter) auf die Wohnungen verteilt. Allerdings ist ein teilender Eigentümer keineswegs verpflichtet, die Verteilung *gerecht* vorzunehmen. Er kann durchaus seine eigene Wohnung mit z.B. 51% aller Anteile belegen, um bei Versammlungen die Stimmenmehrheit zu besitzen (die richtet sich nämlich nach diesen Anteilen). Allerdings stellt sich dann die Frage, wer in dieser Anlage eine Wohnung kaufen würde.
Eigentumsarten
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Die erste Differenzierung ergibt sich aus den Eigentümern an sich:
- Sondereigentum (SE)
So bezeichnet man das Eigentum an einer Wohnung oder anderen Räumen, also quasi das, was man kaufen kann.
- Gemeinschaftseigentum (GE)
Das Grundstück selbst und alle Bestandteile, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch, der Sicherheit und dem Bestand des Gebäudes dienen, sind zwingend gemeinschaftliches Eigentum. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, stellt das WEG auch gleich klar, dass alle Teile des Hauses, auf denen weder ein ausdrückliche Sondereigentum liegt, noch irgendwelche Rechte Dritter ebenfalls zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Das Sondereigentum kann ebenfalls unterschieden werden und zwar nach der Art der Nutzung:
- Wohnungseigentum
Sondereigentum an Räumen die Wohnzwecken dienen.
- Teileigentum
Sondereigentum an Räumen die (ratet mal) NICHT Wohnzwecken dienen, also beispielsweise Keller oder Gewerberäume.
Insbesondere die Frage was denn zum Gemeinschaftseigentum gehört ist immer wieder gern genommenes Diskussionsthema zwischen Eigentümern und Verwaltern. Insbesondere die Fenster liefern häufig Material für muntere Dispute. Da sie der Sicherheit UND dem Bestand dienen (Einbrecher und Witterungeinflüsse werden mehr oder weniger effektiv von den Räumen fern gehalten), gehören sie zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Clevere Eigentümergemeinschaften haben aber die Verantwortung für Glas und Rahmen an den Eigentümer der entsprechenden Wohnung übertragen. Das geht in der so genannten Gemeinschaftsordnung, die das Verhältnis der spezifischen Gemeinschaft konkretisiert und immer Teil des Kaufvertrages ist.
Abschließen möchte ich diesen ersten Teil zum WEG mit dem Sondernutzungsrecht. Dies ist ein Mittel, um an zwingendem GE ein exklusives Nutzungsrecht einzuräumen. Das wird beispielweise bei Gartenparzellen gern gemacht, denn da sie zum Grundstück gehören können sie kein Sondereigentum werden. Mit dem Sondernutzungsrecht an einem Stück Garten oder Terrasse kann man jedoch den Wert einer Wohnung steigern und der neue Eigentümer muss nicht befürchten, dass er im Sommer alle Miteigentümer neben seinem Grill dulden muss.
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Mai 2002, Florenz Villegas
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Unterschiedliche Garantien der Automobil-Hersteller !
Pro:
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Kontra:
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Empfehlung:
Nein
„Unterschiedliche Garantien“
Für Käufer eines Neuwagens hat sich am Jahresanfang Entscheidendes getan !
Seit dem 1. Januar schreibt die in nationales Recht umgesetzte „Verbrauchs-Güter-Kauf-Richtlinie 1999/44/EG“ der Europäischen Union zwingend vor , dass Auto-Hersteller jetzt zwei statt bislang nur ein Jahr für Mängel und Fehler geragestehen müssen . Dieser Verordnung folgend , haben alle Anbieter ihre „Garantie-Bedingungen“ überarbeitet . Doch auch nach der Neuordnung gibt es deutliche Unterschiede . Einige Unternehmen sind sogar bewusst über das Ziel hinausgeschossen und haben ihre „Garantie-Laufzeiten“ quasi als vertrauensbildende Maßnahme zusätzlich verlängert .
Während sich alle deutschen Hersteller und ihre ausländischen Töchter den Angaben der jeweiligen Unternehmen zufolge meist genau an die vorgegebenen 24 Monate aus Berlin und Brüssel halten , hat zum Beispiel Jaguar in Kronberg / Taunus als einzigster Anbieter in der Premium-Klasse gleich drei Jahre Gewährleistung ausgeschrieben . Die Garantie erstreckt sich auf alle mechanischen und elektrischen Teile , die innerhalb der drei Jahre repariert oder ausgetauscht werden . Dies dokumentiert laut Jaguar die „Qualitäts-Optimierung“ der vergangenen Jahre .
Abgesehen von dieser Ausnahme , ist die verlängerte Garantie vor allem ein Argument für Anbieter aus Fernost . Sie versuchen damit zum Teil schon seit Jahren , mögliche Zweifel an der Qualität auszuräumen , und unterstreichen ihre Spitzen-Plätze in der Zuverlässigkeits-Statistik . So gibt es bei Toyota zum Beispiel schon seit 1991 eine Drei-Jahres-Garantie , und auch Honda in Offenbach steht jetzt für 36 Monate für Fehler ein . Ebenfalls für diesen Zeitraum garantieren Hyundai , Subaru , Kia und Daihatsu , die damit natürlich auch den Wert junger Gebraucht-Wagen stützen wollen .
Doch auch ohne überdurchschnittliche Garantiezeit müssen Autofahrer sich nach Ablauf der ersten 24 Monate nicht vor großen „Reperatur-Rechnungen“ fürchten . Denn fast jeder Hersteller und Importeur bietet den Kunden mittlerweile so genannte „Anschluss-Garantien“ an , mit denen die Gewährleistungs-Frist je nach Modell für Gebühren zwischen 50 und 500 Euro um ein oder mehrere Jahre verlängert werden kann . Außerdem macht langsam das Beispiel von Opel und Mercedes Schule . Ihre Garantie gilt über das gesamte „Fahrzeug-Leben“ - vorausgesetzt , der Besitzer hält sich penibel an den Inspektionsplan . Diesen dauerhaften Schutz bieten nach den jeweiligen Unternehmens-Angaben auch die VW-Marken Audi und Skoda sowie seit dem Jahreswechsel auch Volvo an .
Da haben sich die Verantwortlichen ja mal was sehr gutes für die Verbraucher ausgedacht . Normalerweise kommt ja meistens irgend eine Benachteiligung dabei heraus , aber die 24 Monats-Garantie ist diesmal ein rühmliche Ausnahme . Wie oben beschrieben gehen einige Hersteller sogar noch etwas weiter mit ihrer Garantie , was für die Verbraucher nur von Vorteil ist . Auch die Garantie auf die Lebenszeit des Autos ist nicht zu verachten , das ist zusätzlich ein sehr großer Anreiz ein solches Fahrzeug zu kaufen . Hoffe das noch mehr solche verbraucherfreundlichen Gesetze verabschiedet und auch umgesetzt werden ! weiterlesen schließenKommentare & Bewertungen
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anonym, 30.03.2002, 17:01 Uhr
Bewertung: sehr hilfreich
guter Bericht - vielleicht liest man sich ja mal öfters;-))
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Das gerichtliche Mahnverfahren - Tipps und Fakten
26.03.2002, 23:17 Uhr von
Calistra
Hallo Yopianer! Ich bin unter Calistra auch bei Ciao aktiv, bei Dooyoo unter DieCalistra. Ich sch...Pro:
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Kontra:
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Empfehlung:
Nein
Es gibt Personenkreise, mit denen haben die meisten von uns eher unfreiwillig zu tun. Dazu zählt auch der Gerichtsvollzieher. Sein Erscheinen jedoch lässt sich – im Gegensatz vom Besuch anderer ungeliebter Mitmenschen – durchaus vermeiden.
Die Begegnung mit einem Gerichtsvollzieher steht fast am Ende des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das zweifelhafte Vergnügen, an diesem Verfahren teilhaben zu können, bekommt man, wenn man überschuldet ist.
Schulden zu haben an sich ist zwar nicht unbedingt erstrebenswert, aber noch nicht gefährlich. ÜBERschuldet zu sein hingegen bedeutet, eine solche Menge an Verbindlichkeiten aufgehäuft zu haben, dass deren Tilgung nicht mehr möglich ist. Hier beginnt dann das Problem:
Wenn eine Person „A“ einer Person „B“ einen bestimmten Betrag schuldet, hat „B“ die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren gegen „A“ einzuleiten. In diesem Verfahren wird „A“ als Schuldner und „B“ als Gläubiger bezeichnet. Die meisten Gläubiger wenden sich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche an einen Rechtsanwalt, da sie mit der rechtlichen Materie nicht besonders vertraut sind.
Der beauftragte Rechtsanwalt wird, bevor er die Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe durchsetzt, erst noch einen mehr oder weniger gütlichen Einigungsversuch starten. Er setzt dann das
„Anwaltliche Aufforderungsschreiben“
auf.
Dies tut er jedoch nicht aus Menschenfreundlichkeit, sondern weil das anwaltliche Aufforderungsschreiben die rechtliche Folge hat, dass der Schuldner „in Verzug gesetzt“ wird. Das heißt, dass die Forderung angemahnt wurde und der Schuldner nun verpflichtet ist, dem Gläubiger alle anfallenden Gebühren (auch die Anwaltskosten!) sowie 5% Zinsen ab dem Verzugsdatum zu erstatten. Arbeitet der Gläubiger nachweislich mit einem Bankkredit, den er aufgrund der fehlenden Zahlung des Schuldners in Anspruch nehmen musste, müssen auch die hierdurch anfallenden Zinsen vom Schuldner erstattet werden. Das vom Rechtsanwalt gefertigte Schreiben zieht also einen ganzen Rattenschwanz an Rechtsfolgen nach sich. Der Verzug kann allerdings ohne anwaltliche Hilfe herbeigeführt werden und zwar durch Über-sendung eines entsprechenden Schreibens an den Schuldner. Dieses Schreiben enthält im wesentlichen folgende Angaben:
·Beschreibung und Entstehung der Forderung
·Erwähnung der bereits übersandten Rechnung sowie deren Datum und der zu zahlende Rechnungsbetrag
·Nochmalige Zahlungsaufforderung mit einer Fristsetzung von üblicherweise 14 Tagen.
Als Schuldner hat man nach Erhalt eines solchen Schreibens (ob es nun ein Rechtsanwalt oder der Gläubiger selbst aufgesetzt hat), die Wahl zwischen drei Alternativen:
1. Ausgleich der Forderung samt angefallener Zinsen und Kosten,
2. Versuch, sich mit dem Gläubiger zu einigen (z.B. Vereinbarung einer Ratenzahlung)
3. man unternimmt gar nichts.
Die letzte Alternative ist wirklich nur dann empfehlenswert, wenn die Forderung nachweislich nicht gerechtfertigt ist. Ansonsten handelt man sich mit der „Vogel-Strauß-Taktik“ nur noch mehr Ärger ein!
Kommt es zu einer gütlichen Einigung oder wird die Forderung getilgt, ist die Sache erledigt und alle Beteiligten sind zufrieden. Kann der Gläubiger oder dessen Rechtsanwalt nach Ablauf der gesetzten Frist jedoch weder einen Zahlungseingang noch sonst eine zufriedenstellende Reaktion des Schuldners feststellen, wird im Regelfall das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Dieses gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides
Dieser Antrag ist bei allen Amtsgerichten und in gut sortierten Schreibwarenläden zu erhalten. Auch er kann sowohl vom Gläubiger persönlich als auch von einem Rechtsbeistand im Namen des Gläubigers gestellt werden. Jedem Antragsformular liegt ein Hinweisblatt bei, welches beim korrekten Ausfüllen helfen soll. Hierbei ist besondere Sorgfalt wichtig: Nach Abreichung des Antrags wird lediglich geprüft, ob dieser formal korrekt ausgefüllt wurde, der Anspruch selbst bleibt von einer rechtlichen Prüfung unberührt. Mit Antragsabreichung beim zuständigen Amtsgericht (die Mahngerichte wurden zentralisiert, zuständig sind nun das AG Hagen sowie bei Auslandsforderun-gen das AG Berlin) sind Gerichtskosten zu zahlen. Diese richten sich nach der Höhe der Forderung , werden jedoch nach einer üblichen Tabelle (5/10) berechnet.
Wird der Mahnbescheid nach seiner Prüfung durch den Rechtspfleger als korrekt ausgefüllt eingestuft, wird er dem Schuldner (per Einschreiben) zugestellt. Darüber erhält der Gläubiger eine Zustellungsnachricht. Wurde das Formular nicht richtig ausgefüllt, erhält der Gläubiger eine Monierung, in der er gebeten wird, seinen Antrag zu berichtigen.
Der Schuldner bekommt nun also den Mahnbescheid. Hier ist es nun wichtig, zu reagieren. Es ist abzuwägen, ob die Forderung des Gläubigers berechtigt ist. Ist dies der Fall, sollte man mit aller Kraft versuchen, die Schuld zu tilgen. Für den Schuldner wird das gerichtliche Mahnverfahren mit zunehmender Dauer immer unangenehmer und teurer, daher sollte man das Verfahren schnellstmöglich stoppen.
Hält der Schuldner die Forderung des Gläubigers jedoch für ungerechtfertigt, kann er gegen den Mahnbescheid innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dessen Zustellung Widerspruch einlegen. Das benötigte Formular samt Ausfüllhinweisen und Rechtsbelehrung sind dem Mahnbescheid in der Anlage beigefügt. Im Falle eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid erhält der Gläubiger hierüber Nachricht und das Verfahren wird vom Mahngericht an das Prozessgericht verwiesen. Der Gläubiger hat dann die Pflicht nochmals 25/10 Gerichtskosten einzuzahlen, sonst wird das Verfahren nicht fortgeführt. Daraufhin beraumt das Prozessgericht dann einen Termin zur mündlichen Verhandlung an und entscheidet über den Anspruch.
Hier gilt: Der Verlierer trägt alle anfallenden Kosten. Nach der Entscheidung durch das Prozessgericht ist die Angelegenheit dann erledigt.
Legt der Schuldner innerhalb der 14-Tage-Frist gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein und zahlt auch seine Schulden nicht, so kann der Gläubiger ab dem 15. Tag den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Auch dieses Formular ist leicht erhältlich und muss korrekt ausgefüllt werden. Der Antrag wird dann jedoch an das Amtsgericht gerichtet, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Wird der Vollstreckungsbescheid erlassen, erfolgt wiederum die Zustellung an den Schuldner, diesmal jedoch wird das Schriftstück von einem Gerichtsvollzieher übergeben. Der Gläubiger erhält auch hierüber Nachricht.
Für den Schuldner tickt jetzt die Uhr: Entweder, er tilgt nun seine Schulden, oder er legt in der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides Einspruch gegen diesen ein. oder der Gerichtsvollzieher kommt noch einmal vorbei – und das nicht nur, um ein Schriftstück zu übergeben.
Sind die 14 Tage ohne Reaktion des Schuldners verstrichen, hat nämlich der Gläubiger gute Karten, seine Forderung auf biegen und brechen durchzusetzen:
Er stellt einen Zwangsvollstreckungsantrag, meist noch in Kombination mit einem Antrag auf Anberaumung eines Termins zur „Eidesstattlichen Versicherung“.
Das nun folgende Prozedere ist dann wenig erfreulich: Der Gerichtsvollzieher sucht den Schuldner auf, um dessen Vermögen festzustellen und zu überprüfen, ob es Vermögensgegenstände gibt, die geeignet sind, den Gläubiger zu befriedigen. Hierbei kann es sich um Bargeld, Wertgegenstände, Kraftfahrzeuge, Hifi-Anlagen, Computer, wertvolle Tiere, aber auch um Lebensmittelvorräte handeln, die den Bedarf von 4 Wo-chen übersteigen. Jedoch muss der Gerichtsvollzieher – und damit der Gläubiger – dem Schuldner die Möglichkeit lassen, in einem bescheidenen Rahmen ein “geregeltes“ Leben zu führen. Hierzu gehören Kleidung, Wohnungseinrichtung, Elektrogeräte und Fernseher. Wird eines dieser Stücke gepfändet, ist der Gläubiger verpflichtet, dem Schuldner im Wege einer Austauschpfändung einen angemessenen Ersatz zu leisten (wenn z.B. eine Schuldnerin nur einen einzigen Mantel besitzt und es sich hierbei um einen Pelzmantel handelt, wird der Pelz gepfändet und die Schuldnerin erhält einen Wollmantel.)
Verläuft die Pfändung fruchtlos, wird der Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen. Hier empfiehlt es sich, zu erscheinen, auch wenn dies kein schönes Unterfangen ist. Erscheint ein Schuldner nämlich zu einem solchen Termin nicht, kann er verhaftet und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorgeführt werden.
Hier wird nun ein umfassendes Vermögensverzeichnis erstellt. Konten, Sparbücher, Forderungen gegenüber Dritten, etwaige Wertgegenstände, Schenkungen und selbst die Daten eines etwaigen Arbeitsverhältnis werden protokolliert, um später für weitere Pfändungen verwertet werden zu können. Darauf folgt dann meist die Lohnpfändung, so dass dem Schuldner nur das Existenzminimum bleibt. Deshalb ein kleiner Aufruf an alle Schuldner:
1. Schulden sind nichts, wofür man sich schämen müsste! Wendet euch an eine Schuldnerberatung! Dort findet Ihr tatkräftige Hilfe, die Mitarbeiter werden mit euch einen Haushaltsplan erstellen, damit Ihr sehen könnt, wie ihr einige Kosten reduzieren könntet.
2. Versucht, euch mit eurem Gläubiger zu einigen! Zahlt Raten, selbst wenn diese sehr niedrig ausfallen!
3. Sollte der Gerichtsvollzieher vor eurer Tür stehen: Verhaltet euch kooperativ! Der Gläubiger wird seinen Anspruch durchsetzen und es kann nur von Vorteil für euch sein, wenn er dazu nicht zu allzu harten Mitteln greifen muss! Außerdem solltet Ihr bedenken, dass auch ein Gerichtsvollzieher nur seine Arbeit macht.
Das deutsche Mahnrecht ist leider für den Laien zu undurchsichtig gestaltet. Deshalb ist jedem, der sich überschuldet hat, dringend zu empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Hier sind falscher Stolz oder falsche Scham fehl am Platz. Setzt man sich mit dem Problem nicht auseinander, droht der Zusammenbruch einer ganzen Existenz. weiterlesen schließenKommentare & Bewertungen
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Kranich, 25.03.2006, 02:40 Uhr
Bewertung: sehr hilfreich
sh - *lg und danke für gute rückbewertungen* :-))
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maus1972, 31.07.2002, 10:08 Uhr
Bewertung: sehr hilfreich
.... und wenn der schuldne eine eidesstaatliche abgibt das er nicht mehr zahlen kann bekommt der Kläger garnix mehr - so wurde das Geschäft meines Freundes zerstört und er wird noch jahrelang zahlen - an den Artikeln des Schuldners und an de
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JoshuanDD, 11.05.2002, 02:01 Uhr
Bewertung: sehr hilfreich
Vielleicht sollte der Hinweis noch hinein, daß für den Schuldner trotz Vollstreckungsbescheid weitere Möglichkeiten bestehen... Ansonsten aber sehr gut!
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awassa, 27.03.2002, 02:04 Uhr
Bewertung: sehr hilfreich
ein interessanter und sehr nützlicher Beitrag! :-) LG Karo
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Über Zensur/Indizierung in Deutschland
28.02.2002, 20:53 Uhr von
harhuettne
Hi! Ich bin schon seit Januar 2001 bei Yopi, in letzter Zeit war ich inaktiv, aber jetzt bin ich ...Pro:
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Kontra:
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Empfehlung:
Nein
Ich finde Zensur in fast allen Fällen absolut überflüssig, da dadurch der volljährige Bürger um etwas gebracht wird, was von manchen als schlecht und verabscheuungswürdig angesehen wird, aber für viele Leute eigentlich nur einen vergnüglichen Zweitvertreib darstellt.
Damit meine ich besonders gewalttätige Video- und Computerspiele, aber auch Filme, Comics und dergleichen. In Deutschland wird die Zensur etwas anders gehandhabt als in anderen Ländern. Es existiert zunächst einmal ein normales Ratingsystem, das Altersempfehlungen bzw. -vorgaben ausspricht. Dabei handelt es sich um die FSK (freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) und die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle).
Die FSK spricht verbindliche Anordnungen aus, an die man sich auch zu halten hat. Beispielsweise darf ein 16jähriger nicht einmal in Begleitung seiner Eltern einen Film ab 18 sehen, was ich als einen behördlichen Eingriff in das Erziehungsrecht ansehe. Wenn die Eltern entscheiden, daß ihr Kind einen Film ab 18 sehen darf, dann hat der Staat keinesfalls das Recht, sich hier einzumischen. In anderen Ländern, wie zum Beispiel den USA, werden Filme auch eingestuft, ein Kind darf zum Beispiel in Begleitung seiner Eltern einen Film ab 17 sehen, allein jedoch nicht. Warum ist das bei uns nicht genauso? Zumal ja der Sinn mancher Ratings wirklich angezweifelt werden darf - ist doch beispielweise das durchaus brutale "Geisterschloß" (1999) ab 12 Jahren freigegeben. Hier wird unter anderem ein Mensch blutig enthauptet. Dann gibt es Filme wie "Nur noch 60 Sekunden", wo am Ende lediglich ein Mensch von einem Gerüst o.ä. stürzt und so umkommt. Dieser Film wurde ab 16 eingestuft. Verstehen kann ich das beim besten Willen nicht, besonders, da es sich nicht um Einzelfälle handelt und so etwas schon ziemlich oft vorkam. Die Eltern können viel besser und vor allem individuell für ihr Kind beurteilen, ob ein solcher Film geeignet ist oder nicht. Anhand der offenkundigen Inkompetenz der FSK wäre eine unverbindliche Altersempfehlung wie bei der USK empfehlenswert.
Die USK testet Spiele und vergibt dann ein Rating, welches jedoch unverbindlich ist. Es ist also theoretisch nicht verboten, einem z.B. 16jährigen ein Spiel ab 18 zu verkaufen, was ich auch gut fände, da dann die Entscheidung den Eltern überlassen wird. Und man findet sowieso selten Verkäufer, die darüber informiert sind - die meisten halten das USK-Rating für verbindlich. So kann es schon mal passieren, daß ein Verkäufer einen 16jährigen nach seinem Ausweis fragt, wenn dieser ein 18er Spiel kaufen will. Oft bleibt einem dann nur noch ein Wechsel des Geschäftes, da die meisten Verkäufer stur bleiben und schlecht informiert sind.
Das außergewöhnliche in Deutschland ist jedoch die Indizierung. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) tritt auf Antrag von Jugendämtern, die oft von besorgten Eltern oder wichtigtuerischen Pseudo-Jugendschützern eingeschaltet werden, zusammen und begutachtet das jeweilige Medium. Das können Filme, PC- und Videospiele, Bücher, Comics, CDs und Internetseiten sein.
Die Tatsache, daß dieses Gremium zum Großteil aus Leuten jenseits der 50, die aus kirchlichen Ämtern, der Literatur oder sonsteiner ähnlichen Gruppierung kommen, besteht, läßt nicht gerade auf großes Verständnis und schon gar nicht auf Toleranz schließen. So werden dann also munter gewalttätige, pornographische und nationalsozialistische "Schriften" indiziert oder gar beschlagnahmt. Bei dem Nazi-Kram ist das wohl sicherlich absolut gutzuheißen, aber ich könnte mich schon ärgern, wenn ein blutiges PC-Spiel oder ein Film indiziert oder gar beschlagnahmt werden. Ich finde es auch nicht richtig, wenn pornographische Objekte indiziert werden. Denn es gibt Leute, die an so etwas Gefallen finden, und nur weil es einigen nicht gefällt (mir gefällt es auch nicht, aber hier ist Toleranz gefragt!) muß man es nicht verbieten. Kinderpornographie ausgenommen.
Indizierung ist zwar keine direkte Zensur, es bedeutet "lediglich" ein Werbeverbot für das Produkt, es darf nur unter der Ladentheke nach Altersnachweis verkauft werden und darf Minderjährigen weder einsehbar noch zugänglich sein.
Praktisch gesehen bedeutet das jedoch Zensur, da die Produkte vom Hersteller vom Markt genommen werden, weil mit indizierten Spielen/Filmen & Co. kein Geld mehr zu verdienen ist, da ja nicht mehr dafür geworben wird und der Kauf erheblichst erschwert wird.
Ich finde es traurig, daß gerade ein Land wie Deutschland zu solch harten Maßnahmen greift, wo doch wirklich erwiesen ist, daß gewalttätige Spiele/Filme keinen Jugendlichen wirklich gewalttätig machen. Die Ursachen liegen in der Psyche der jeweiligen Täter, nicht bei irgendwelchen Spielen, wo halt viel Blut spritzt und Menschen grausamst abgeschlachtet werden. Aber wenn die Gesellschaft kranke Individuen produziert, muß eben ein Sündenbock her - in den 60er Jahren war es Rock and Roll, in den 80er Jahren waren es vorwiegend Filme und jetzt ist plötzlich ein PC-Spiel für das Durchdrehen von Kindern verantwortlich. Daran ist in erheblichem Maße die Presse schuld - versucht sie doch mit reißerischen Verurteilungen dieser Spiele/Filme, von den wirklichen Ursachen abzulenken, womit sie den Nerv der Gesellschaft exakt trifft - keiner will schuld sein, nein, es ist nicht unsere gnadenlose Ellenbogengesellschaft, wo eben in Kauf genommen wird, daß manche auf der Strecke bleiben, nein, es ist nicht das zerrüttete Elternhaus, wo der Vater die Mutter schlägt und die Kinder unter allem möglichem zu leiden haben, nein, es sind Ballerspiele oder Horrofilme verantwortlich.
Die ach so hochtrabenden Magazine á la Focus TV und Co. haben doch damals, 1999, beim Amoklauf eines Jungen in Bad Reichenhall, über die Widerlichkeit und den Ekel von Spielen á la Quake, Blood & Co. berichtet. Diese journalistisch wenig anspruchsvollen und von inkompetenten, quotengeilen Redakteuren gemachten Beiträge beschränkten sich darauf, diese Spiele und jeden, der sie spielt, ausnahmslos zu verteufeln. Da wurde verächtlich über LAN-Parties berichtet, da wurden Szenen aus Blood 2: The Chosen gezeigt, wo eine Zivilistin um ihr Leben fleht und danach in Stücke geschossen wird. Klar, daß sowas bei den Leuten ankommt - in ihrer grenzenlosen, aus Dummheit und Unverständnis resultierenden Wut waren sich alle im Lande einig. Nur die einigermaßen intelligenten und kritischen Zuschauer und Leser konnten die Dümmlichkeit dieser Berichte erkennen - denn sie waren nichts anderes als Hetze gegen diese Spiele und Filme. Man kann wirklich nur noch den Kopf schütteln über so etwas.
So, ich denke, nun habe ich meine Meinung ausführlich dargelegt und ich hoffe auf ein paar interessante Kommentare zu dieser Meinung - denn mich würde interessieren, wie ihr das seht und ob ihr auch selbst solche Spiele/Filme & Co. mögt. Ich bin gespannt, ob es auch Leute gibt, denen diese Sachen nicht gefallen und die trotzdem tolerant genug sind, sie und die Leute, die sie benutzen, nicht zu verteufeln.
© 2/2002 (YOPI) & 6/2001 (CIAO) by harhuettne weiterlesen schließenKommentare & Bewertungen
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Simonster, 14.08.2002, 00:08 Uhr
Bewertung: sehr hilfreich
Super Bericht! Ausführlich und informativ. Grüße, Simonster
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cafemausi, 28.02.2002, 20:58 Uhr
Bewertung: sehr hilfreich
Ich verteufle diese Leute nicht, jeder soll so leben, wie er will. Und das diesen Leuten gefällt, muß mir ja noch lange nicht gefallen - gottseidank-
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