Pro:
alles
Kontra:
zu teuer und langsam aber sicher fehl am Platz
Empfehlung:
Nein
Die GEZ, von vielen gefürchtet, von den meisten gehasst.
Warum eigentlich? Dass in Deutschland eine Rundfunkgebühr die öffentl. rechtl. Sender gezahlt werden muss, ist ja nun schon seit ewigen Zeiten bekannt. Viele sind immer noch im Glauben, es gäbe reichlich illegale Methoden, die GEZ zu sparen.
Eigentlich gibt es nur eine, nämlich die zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräte NICHT anzumelden.
-- Was sind denn eigentlich Rundfunkgeräte?
Rundfunkgeräte sind Radios, jeglicher Art, Fernsehgeräte, Autoradios, Videorecorder, TV-Karte für den PC, evtl. Lautsprecher (Gewerblicher Bereich). Also grundsätzlich alles, was einem ermöglicht, öffentl. rechtl. Sender zu empfangen.
-- Was heißt zum Empfang bereit gehalten?
Grundsätzlich, wenn sich das Gerät in der Wohnung, im Keller, auf dem Dachboden oder sonst wo in Räumen befindet, die zur Wohnung gehören, oder wenn es im Auto eingebaut ist. Dies ist auch unabhängig davon, ob die Geräte genutzt werden, man diese Sender hört/sieht, oder das Gerät kaputt ist.
Denn: Alleine die Möglichkeit, dass er man könnte, muss hier bezahlt werden. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen von der Regel:
-- Was ist zu zahlen?
Die Gebühren für ein Fernsehgerät/Video belaufen sich im Monat auf 16,15 EUR. In dieser Gebühr ist eine Grundgebühr in Höhe von 5,32 EUR enthalten, die verrechnet wird, wenn man zusätzlich auch ein Radio zum Empfang bereithält. NUR ein Radio zu besitzen, kostet demnach 5,32 EUR pro Monat.
Zu zahlen sind die Beiträge allerdings für einen Zeitraum von 3 Monate, mit einer gesetzlichen Zahlungsweise. Dies besagt in der Mitte eine Dreimonatszeitraumes.
Also wenn man sich im Januar anmeldet, zahlt man zum 15.02. für Januar, Februar und März.
Die ist normalerweise die einzige Wiese zu zahlen, kulanterweise gibt es jedoch die Möglichkeit, die Gebühren im Voraus zu zahlen und zwar Vierteljährlich, Halbjährlich oder Jährlich. Es gibt allerdings keine Möglichkeit auf Rabatt, wie zB bei einer Versicherung.
Warum nicht? Weil die Gebühren im so genannten Rundfunkgebührenstaatsvertrag verankert sind und immer für die Laufzeit dessen festgelegt werden.
-- Wer muss zahlen?
Grundsätzlicher jeder, der Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Also alle Personen, die über 18 Jahre sind, und/oder über ein eigenes Einkommen verfügen, dass ÜBER dem einfach Sozialhilferegelsatz liegt (dazu später mehr)
In einer Ehe oder einer eheähnlichen Gemeinschaft allerdings, reicht es aus, dass einer für die gemeinschaftlich genutzten Geräte im Haushalt zahlt. Anzumelden ist jeweils nur ein Radio und ein Fernsehgerät, alle weiteren Geräte sind in diesem Falle gebührenfreie Zweitgeräte.
Ausnahme: in der eheähnlichen Gemeinschaft bleibt für den Partner das Autoradio, gebührenpflichtig. D.h. man sollte die die Gebühren auf den anmelden, der das Autoradio hat. Haben beide ein Auto, entsteht eine weitere Gebührenpflicht.
Allerdings ist das Autoradio für den Partner nur dann gebührenpflichtig, wenn das Auto auf seinen Namen zugelassen ist. Wenn jemand also mit Papas oder Mamas Auto fährt, muss er nicht zahlen!
-- Was ist der einfache Sozialhilferegelsatz?
Dieser Satz ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und kann bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Sozialamt erfragt werden.
Wenn das Einkommen unter diesem liegt, spricht das Sozialamt eine Befreiung aus und man braucht für eine gewisse Zeit keine Gebühren zu zahlen. Befreit werden können zB Studenten, Schüler, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen, Arbeitslose, Sozi-Empfänger etc, aber auch ab einem gewissen Grad der Behinderung kann eine Befreiung ausgesprochen werden.
Aber Vorsicht: Viele denken nun, wenn sie zu jemanden ziehen, dem eine Befreiung von den Rundfunkgebühren vorliegen, damit wäre alles geregelt. In gewissen Sendegebieten wird eine Mitteilung an das Sozialamt oder auch an den Sender gemacht, dass sich die Voraussetzungen nun evtl. geändert haben können. Denn Befreiungen sind PERSONEN bezogen und gelten nicht automatisch für den Partner mit.
-- Wie kann ich mich anmelden?
Mit einem Formular, diese liegen bei den Banken und Sparkassen aus. Für den privaten oder gewerblichen Nutzer.
Formlos in einem Schreiben, welches man an die GEZ, 50656 Köln sendet,
per Mail: [email protected]
oder über die Homepage: www.gez.de. Die Seite ist zwar nicht die schönste, aber man arbeitet dran und dort findet man auch noch mal einen Auszug aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Oder man ruft ganz einfach die Hotline an: 0180 500 66 67, es kann aber länger dauern, da immer ein sehr hohes Telefonaufkommen herrscht. Zur Not kann man aber auch einen Termin vereinbaren, an welchem die GEZ einen dann zurückruft.
-- Was ist, wenn ich mich nicht anmelde?
Dann macht man sich strafbar. Die Nutzung von Rundfunkgeräten, welche länger als 6 Monate nicht der GEZ gemeldet werden ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Ordnungsgeld bis zu 1.500,-- EUR belegt werden.
Es sind auch immer Leute von den LANDESRUNDFUNANSTALTEN unterwegs, NICHT von der GEZ, wie immer gedacht wird, die eine Überprüfung der Haushalte vornehmen. Wenn jemand gefunden wurde, der nicht angemeldet ist, kann der Ermittler eine RÜCKWIRKENDE Anmeldung vornehmen und benötigt noch nicht einmal eine Unterschrift dazu, denn der Staatsvertrag sieht eine Anmeldepflicht ja vor.
Manch einer wird nun mit der Verjährungsfrist um sich werfen, dass nach 4 Jahren keine Gebühren mehr gefordert werden können. Dies ist FALSCH, auch wenn die meisten, die dann noch einen Anwalt konsultieren eine andere Auskunft bekommen und erst, wenn der Anwalt den Staatsvertrag gelesen hat, klein bei gibt.
Die Verjährungsfrist würde nur dann greifen, wenn mal eine Rechnung im Jahre 1997 gestellt hätte und dann nie wieder und dies würde dann im Jahre 2002 auffallen, dann hätte die GEZ Pech. Aber das passiert nicht, da die GEZ ein automatische Rechnungsverfahren und Mahnverfahren hat.
-- Noch ein Nachtrag zum Autoradio.
Die so genannte Quick-Out-Halterung schützt nicht vor der Gebührenpflicht!
Hat jemand einen Firmenwagen, mit Radio, zahlt im allgemeinen die Firma, es sei denn, in diesem befindet sich kein Fahrzeug und man darf sich aber eins einbauen.
-- Was ist, wenn ich 2 Wohnungen habe oder eine Ferienwohnung?
Hier gilt, dass für Zweit- oder Ferienwohnungen ebenfalls Gebührenpflicht besteht, wenn sich die Geräte ständig dort aufhalten.
Nutze ich diese Wohnung zB nur am Wochenende und nehme mein Gerät dann am Sonntag abend wieder mit entfällt die Gebührenpflicht.
Für Ferienwohnungen, die zB jedes Jahr in den Monaten Juni ? August genutzt werden besteht allerdings die Möglichkeit diese wiederkehrend befristet anzumelden, allerdings muss der Zeitraum jedes Jahr gleich sein.
-- Ich schaue über meinen Computer fern, und jetzt?
Computer sind (NOCH) nicht gebührenpflichtig. Allgemein wird dies immer wieder gerne behauptet. Die Gebührenpflicht besteht nur dann, wenn eine Radio- oder TV-Karte eingebaut und damit ein Empfang öffentl. rechtl. Sender möglich ist. Sollte im Haushalt allerdings schon ein TV angemeldet sein, ist dies ein gebührenfreies Zweitgerät.
-- Und mein Radio am Arbeitsplatz
Gebührenpflichtig, da es nicht zum Haushalt gehört. Sollte das Gerät dem Arbeitgeber gehören ist dieser natürlich auch für die Gebühr zuständig.
-- Was kann ich tun, wenn ich der Meinung bin, zu Unrecht angemeldet zu sein?
Sollte jemand von einem Ermittler angemeldet worden sein, und der angemeldete ist mit den Daten (Anmeldedatum, Geräteanzahl) nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit schriftlich WIDERSPRUCH einzulegen, diesen sendet er an die GEZ, welche diesen dann an die für ihn zuständige LRA (Landesrundfunkanstalt) weiterleitet.
Wie kann ich mich abmelden?
Das ist im allgemeinen etwas schwierig, da es die GEZ einem nicht einfach macht.
Grundsätzlich, wenn man keinerlei Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereithält. Dies geht allerdigns nur schriftlich, formlos oder Formular.
Ein Umzug alleine ist kein Abmeldegrund, da man normalerweise die Geräte mitnimmt.
Zieht man allerdings in einen Haushalt wo schon gezahlt wird, zB zum Freund/Freundin, dann sollte man die Telnehmernummer dessen angeben und auch direkt vermerken, ob man noch ein Autoradio hat.
Auch Kinde die in den elterlichen Haushalt zurückziehen, sollten die Teilnehmernummer ihrer Eltern nennen und ob sie noch eigene Geräte haben.
Wenn die GEZ alles weiß und die Abmeldung vorgenommen wurde, erhält man eine ABMELDEBESTÄTIGUNG. Sollte diese nach ca. 4-6 Wochen nachdem man die Kündigung geschrieben hat noch nicht eingetroffen sein, lohnt allerdings ein Anruf.
ABER: Abmeldungern immer unverzüglich schreiben, wenn die Veränderung eintritt, denn eine RÜCKWIRKENDE Abmeldung gibt es nicht. Ausnahme Eheschliessung und Sterbefall.
Meine Meinung zur GEZ
Notwendiges Übel, man kann sich nicht ewig davor drücken. Schon lange finanzieren sich die Öffentlichen Anstalten nicht mehr nur durch die Gebühren, sondern immer mehr durch Werbung. Das Argument der Grundversorgung und Information der Bevölkerung zieht schon lange nicht mehr und sollte mal überdacht werden
Viel Spaß beim Sehen und Hören der öffentichen Anstalten weiterlesen schließen
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