Pro:
eine Versicherung gegen wgn Spielquittungsverlustes nicht auszahlbare gewinne
Kontra:
-
Empfehlung:
Ja
Moin und sChalom,
meine Ordnung ist mitunter suboptimal ausgeprägt und so kann ich mir nicht sicher sein, im Gewinfalle den Lottoschein behufs Gewinnabholens immer zu finden. Da gibt es eine "Versicherung" gegen, nämlich die Lotto-Kundenkarte. Diese wird in der Lottostelle beantragt und dann zugeschickt. Sie wird bei Abgabe des Scheines mit vorgezeigt, mit eingelesen und so ist gespeichert, welchen Tipp ich abgegeben habe und der Gewinn kann mir im Falle der Nichtabholung auf mein Konto überwiesen werden. Ändert sich die Bankverbindung oder Anschrift, so kan dies formlos der Lottogesellschaft mitgeteilt werden.
Die Kosten betragen 5 Euro für zwei Jahre Laufzeit und in NRW 40 Cents gebühr pro Überweiung, in Niedersachsen ist die Überweisungsgebühr 10 Cent geringer und die Kartengebühr gleich. Eine Verlängerung einer bereits vorliegenden Karte kostet die Hälfte. In NRW wird die Karte einfach verlängert, was direkt in der Lottoannahmestelle durchgeführt wird und in Niedersachsen wird eine neue Karte zum ermäßigten Preis ausgestellt.
¿ Wieso weiß ich die Preise zweier Bundesländer ? Nun, die Lottogesellschaften haben sich einerseits darauf verständigt, keine schriftlichen oder internettigen Spielaufträge aus anderen Bundesländern anzunehmen; andererseits ist es natürlich möglich, persönlich auch außerhalb des Wohnsitz-Bundeslandes einen Lottoschein abzugeben. Und da die Karte beim persönlichen Abgeben des Lottoscheines benutzt wird, darf sie auch an BürgerInnen anderer Länder verschickt werden. (Auch mit Wohnsitz in den Niederlanden darf sie bestellt werden; derzeit aber unter der Vorraussetzug eines deutschen Kontos). Ich wohne in Münstern, recht nahe an der Grenze zu Niedersachsen und gelegentlich arbeite ich mal für einen Tag bei der Osnabrücker Hauptstelle des Unternehmens, für das ich maloche. So dass ich auch talvolta den Schein in Niedersachsen abgebe und da ist es sinnvoll, für dort ebenfalls die KundInnenkarte zu haben. Denn eine KundInnenkarte kann nur in jeweils einem Bundesland benutzt werden.
Schutz vor unbefugtem Abholen: In Niedersachsen werden Gewinne,welchjene mit der Kundenkarte erzielt wurden, nur gegen Vorlage der Kundenkarte und des Spielabschnittes in Annahmestellen ausgezahlt (die Überweisung bei Nichtabholung erfolgt natürlich vereinbarungsgemäß; die Erfordernis, beides vorzulegen, bezieht sich nur auf Auszahlung in der Lottostelle). In NRW reicht dafür die Spielquittung aus, d.h. eine verloren gegangene Spielquittung ist nicht durch die Karte vor Auszahlung an den/die FinderIn geschützt. Welche weiteren Bundesländer welche Regelung aufweisen, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Bindung der Auszahlung an die Vorlage von Quittungsabschnitt und Karte macht auf jeden Fall Sinn.
Große Gewinne: das weiß ich leider nur theoretisch, denn Gewinne über 5000 Euri hatte ich noch nie): Werden in Niedersachsen sofort auf das angegebene Konto überwiesen,wobei dort als große Gewinne beim Spielen mit Kundenkarte bereits 500 Euri gelten, also der Betrag, der ohne Karte in Annahmestellen per Scheck ausgezhalt würde, in NRW wird bei über 5000 zunächst nachgefragt, ob die Auszahlung auf das angegebene Konto oder eine abweichende Auszahlungsmodalität vorgenommen werden soll. Zwischen 500 und 5000 Euri kann der Gewinn in NRW die übliche Zeit in Annahmestellen abgeholt werden und geht erst danach im Falle der Nichtabholung aufs Konto.
Ich habe immer von Lotto geredet. Die KundInnenkarte gilt natürlich auch für Toto, Glücksspirale oder Bingo (Nieders) bzw Umweltlotterie (NRW).
Die Karte lohnt sich auf jeden Fall, weniger als einmal verlorene drei Richtige gleichen ihren Preis wieder aus. wünschenswert wäre natürlich eine bundesweit geltende Karte.
Es müßte eigentlich im Bundesland bei der Anwendemöglichkeit heißen. Da es das unten nicht gibt, habe ich lokal angeklickt, denn bundesweit ist die Gültigkeit der einzelnen Karte ja leider nicht. Sonderprämien gibt es für KundenkartennutzerInnen nicht, da sie keineR erwartt, ist das dann auch gut so. weiterlesen schließen
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