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Tests und Erfahrungsberichte
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My home is my castle !
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Ja
Immer noch ist für viele von uns der Erwerb einer Immobilie der größte Wunsch. Für viele bleibt es ein Traum, doch für andere geht dieser Traum in Erfüllung. Dabei sind die Wünsche sehr unterschiedlich. Mancher wünscht sich eine Eigentumswohnung, ein andere ein Reihenhaus oder für Dritte muss es ein freistehendes Haus sein. Nach wie vor ist die Geldanlage in eine Immobile immer noch die sicherste Möglichkeit sein Kapital zu erhalten oder sogar zu vergrößern. Grundstücke werden immer knapper und die Preise steigen kontinuierlich.
Um den Kauf einer Immobile ins Auge fassen zu können, müssen als erstes die finanziellen Belange geregelt sein. Ein gewisses Grundkapital sollte schon angespart sein. Mein Mann und ich haben damals, als junge Leute, mit einem Bausparvertrag begonnen und eisern und diszipliniert unser Geld zur Bank getragen. Als die Summe hoch genug war und wir die zukünftige monatliche Belastung auch zahlen konnten, sahen wir und nach einem passenden Objekt um.
Wir sind damals sehr blauäugig und natürlich unerfahren an die Sache herangegangen. So besichtigten wir unseres späteres Heim zwar sehr oft, doch immer nur an Wochenenden und erst als wir darin wohnten merkten wir, dass wir in der Einflugschneise der Übungsflüge lagen. Die Starfighter flogen mit Getöse über unseren Garten und erst Jahre später erreichte eine Bürgerinitiative die Änderung der erlaubten Flughöhe.
Bei der Begutachtung des Hauses konnten wir zum Glück auf einen befreundeten Bauingenieur zurückgreifen, der sich als erstes den Keller zeigen ließ. Schon der Kellergeruch vermittelte ihm einen positiven Eindruck. Der Keller ist sehr wichtig. Wenn dieser bereits feucht und modrig müffelt, sollte man sehr vorsichtig sein und sich den Kauf gut überlegen. Auch sollte man immer daran denken, dass ältere Häuser oft größere Renovierungen erfordern und nicht selten zieht eine Erneuerung die nächste nach sich.
Das von uns erworbene Haus war damals 7 Jahre alt und noch gut in Schuss. Doch ab einem gewissen Alter beginnen die ersten Reparaturen und dann kann es schnell an die Finanzen gehen. So steckten wir auch im Laufe der Zeit ein kleines Vermögen in dieses Haus. Vor etwa 3 Jahren verkauften wir es und entschlossen uns, ein Mal im Leben zu bauen.
Diesem Entschluss gingen viele Diskussionen voraus. Die erste Frage war natürlich wohin ziehen wir und wie groß und wie teuer darf das Haus werden. Der Ort war bald gefunden und ich rate jedem, der einen Ortswechsel plant, sich die neue Umgebung genauestens anzusehen. Wir machten etwa 2Jahre lang regelmäßig Urlaub auf dem Campingplatz der gewünschten Stadt und konnten uns so einen optimalen Eindruck von allem verschaffen, was für das tägliche Leben dort wichtig ist. Wir kannten uns schon bestens dort aus, als wir endlich dort hinzogen. Wir wussten, worauf wir uns einließen.
Wir kauften ein Grundstück der Stadt und gaben den Bau eines schlüsselfertigen Hauses bei einem Bauunternehmer in Auftrag. Ganz besonders wichtig ist, die eigenen vorhandenen Finanzen im Auge zu behalten. Sehr schnell lässt man sich bei der Auswahl von Fliesen, Klinkern, sanitären Einrichtungen u.v.m. blenden und achtet nicht mehr auf die Gesamtsumme. Es ist wichtig sich nicht finanziell auszureizen, denn mit Fertigstellung des Hauses sind die Ausgaben noch lange nicht beendet. So kostet die Gartengestaltung noch einiges an Geld, das Fliesen der Terrasse, oder das Bauen eines Carports können zu Engpässen bei der Finanzierung führen.
Wenn die finanziellen Mittel beschränkt sind, was bei den meisten von uns der Fall sein wird, heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht in eine Art Kaufrausch zu begeben. Das Beste ist, man stellt vorher eine Liste zusammen mit allem, was nach dem Bau und der Abrechnung mit dem Bauunternehmer noch auf einen zukommt. Dabei darf man auch die Einbauküche Gardinen oder Teppiche nicht vergessen. Kleinigkeiten wie Lampen, Steckdosen und Spiegel müssen auch bezahlt werden. Was nützt mir das schönste Haus, wenn es meine finanziellen Möglichkeiten sprengt und ich es zwangsweise, zu einem wesentlich geringeren Wert, wieder verkaufen muss.
Also immer schön auf dem Teppich bleiben und die Finanzen nicht überstrapazieren. Aus diesem Grund haben wir z.B. auf Besonderheiten wie Gauben und Erker verzichtet. Wir wollten den Baupreis möglichst niedrig halten.
Eine Immobilie ist eine Wertanlage, die aber nur steigt, wenn ich sorgsam und pfleglich damit umgehe. Das heißt, Reparaturen, die anfallen können, sollten auch durchgeführt werden. Ein gut gepflegtes Haus steigt im Wert und bringt bei einem eventuellen Wiederverkauf mit Sicherheit einen Gewinn. Wir entschieden uns für den Bau eines freistehenden Einfamilienhauses, das optimal auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ein freistehendes Haus lässt den Abstand zum nächsten Nachbarn größer werden und vermittelt mir etwas mehr Freiraum, al z.B.s ein Reihenhaus. Natürlich ist es etwas teuerer als das Reihenhaus, doch das rentiert sich auf jeden Fall beim Wiederverkauf. Abgesehen davon bekommt man Reihenhäuser auch nicht geschenkt, sondern muss gutes Geld dafür bezahlen.
Eine Eigentumswohnung ziehen auch viele Leute in Betracht. Doch auch hier sind die Preise sehr gestiegen und Eigentumswohnungen in Stadtnähe sind kaum noch bezahlbar. Der Nachteil ist, dass man doch immer mit anderen Eigentümern in einem Haus zusammen wohnt und sich doch nicht so frei bewegen kann wie man vielleicht möchte. Auch werden anfallende Reparaturen immer auf alle Eigentümer umgelegt, auch wenn die Reparatur an der Nachbarwohnung anfiel. Alle Eigentümer mit gleichem Stimmrecht unter einen Hut zu bringen, ist nicht so einfach. Deshalb wird oft ein neutraler Verwalter eingestellt, der auch als Vermittler auftritt. So war das jedenfalls in unserem Fall.
Der Entschluss ein freistehendes Haus zu bauen wurde von uns nicht eine Sekunde bereut. Die Finanzierung der Immobile ermöglichten wir uns, in dem wir auf jeden „Schnick -Schnack“ verzichteten und unsren Geldbeutel nie aus den Augen ließen. Die monatliche Belastung darf nur so hoch sein, dass sie auch von einem alleinverdienenden Partner gezahlt werden kann. Es können Umstände im Leben eintreten, die einen finanziellen Engpass zur Folge haben und es wäre doch sehr bedauerlich wenn dann sofort das Haus verkauft werden müsste, weil die finanzielle Planung nicht ausreichend war. Wir wurden damals sehr gut von dem Vertreter der Bausparkasse unterstützt und beraten.
Sich eine Immobilie zuzulegen ist auf jeden Fall auch heute noch ein Ziel, für das es sich lohnt, zu sparen. Auf jeden Fall würde ich Interessierten, raten sich bei Banken oder Bausparkassen beraten zu lassen und vielleicht auch mit Bekannten und Freunden zu sprechen, die bereits eine Immobilie besitzen. So erhält man nach und nach einen besseren Durchblick und kann einige Fehler beim Kauf oder Bauen vermeiden. Allen, die es versuchen wollen, wünsche ich viel Glück dabei!
Liebe Grüße
Catty weiterlesen schließen -
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Glaubenskrieg Immobilienfinanzierung
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Ja
Glaubenskrieg Immobilienfinanzierung
Die Experten sind sich einig: Die Rendite von langfristigem Aktiensparen ist nicht zu schlagen. Auch in der Altersvorsorge ist die Entscheidung gefallen: der Gesetzgeber spricht sich klar für Investmentfonds mit hohem Aktienanteil aus. Trotzdem werden bei der Finanzierung von Immobilien "Glaubenskriege" darüber ausgefochten, ob neben dem üblichen Annuitätendarlehen auch das Modell der Tilgungsaussetzung in Verbindung mit der häufig eingesetzten Lebensversicherung oder eben auch mit Investmentfonds, insbesondere Aktienfonds, einzusetzen ist.
Die Art der Rückzahlung bestimmt den wesentlichen Unterschied der alternativen Finanzierungsmodelle. Im Falle des Annuitätendarlehens handelt es sich um eine direkte Tilgung. Jede Zahlung des Kreditnehmers an den Kreditgeber setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Der Zinszahlung und dem Tilgungsanteil. Von der ersten Rate an wird das Darlehen zurückgeführt und damit die Restschuld geringer. Bei einer der Höhe nach gleichbleibenden Rate verringert sich von Zahlung zu Zahlung der Zinsanteil durch die sofort beginnende Tilgung, wobei der Tilgungsanteil um eben diese geringere Zinsschuld ansteigt. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt auf der Hand, sowohl für Kreditgeber als auch Kreditnehmer: Sind die beiden Bestandteile Zinssatz und die Zahlungsrate fest vereinbart, ergibt sich eine eindeutige Laufzeit.
Alternativ zur direkten Tilgung kann die Tilgung auch indirekt erfolgen. (Modell der Tilgungsaussetzung) Hierbei bestehen die Raten des Kreditnehmers an den Kreditgeber ausschließlich aus dem Zinsanteil. Das Darlehen wird vorerst nicht zurückgeführt, die Restschuld bleibt lange gleich. Parallel wird mittels einer zu bestimmenden Anlageform ein Guthaben aufgebaut, welches dazu dient, das Darlehen am Ende auf einmal abzulösen.
Die Vorteilhaftigkeit und der Charakter des Modells der indirekten Tilgung wird vornehmlich durch die Wahl der Anlageform und möglicherweise steuerlichen Aspekte bestimmt. Der Steueraspekt kommt zum tragen, wenn die Immobilie nicht selbstgenutzt wird, sondern als Mietobjekt dient. Nur in diesem Fall können die Zinsen für das Darlehen steuerlich geltend gemacht werden. Hieraus ergibt sich für das Tilgungsaussetzungsverfahren der Vorteil einer insgesamt höheren Zinsbelastung die steuerlich anrechenbar ist. In Abhängikeit von Steuersatz, Zinsniveau und Ertrag der gewählten Anlageform läßt sich die Finanzierungszeit gegenüber dem Annuitätendarlehen deutlich um mehrere Jahre verringern.
Die vorzugsweise eingesetzte Anlageform ist hierbei die Lebensversicherung. Sie bietet ähnlich dem Annuitätendarlehen den Vorteil der Sicherheit einer relativ klar voraus bestimmbaren Laufzeit. Aufgrund der geringen Unterschiede zwischen Kosten (Zinsbelastung) und Ertrag (Rendite der Lebensversicherung) ist diese Variante häufig nur in Verbindung mit Steuervorteilen sinnvoll. Anders hingegen gestaltet sich auch diese Betrachtung, wenn die gewählte Anlageform wesentlich höhere Renditen erzielt. In Frage kommt hier die Investmentfondsanlage. Mit guten Aktienfonds ließen sich in der Vergangenheit über Jahrzehnte hinweg Renditen erzielen, die mehr als das Doppelte von Lebensversicherungen betragen haben. Beim Einsatz dieses Anlageinstruments läßt sich die Laufzeit einer Immobilienfinanzierung im optimalen Fall bis auf die Hälfte der üblichen Zeit reduzieren.
Zu beachten sind allerdings die zu berücksichtigenden Besonderheiten dieser Verfahrensweise. Wesentlich trägt die Wahl des Investmentfonds zu der herausragenden Entwicklung bei. Desweiteren sind die Schwankungen der Aktienmärkte schon beim Vertragsabschluß des Darlehens zu berücksichtigen: Das Vertragsende des Darlehens sollte nicht starr vereinbart werden, um möglichst flexibel über mehrere Jahre hinweg flexibel auf die Börsenschwankungen reagieren zu können, um so eine möglichst hohe Gesamtrendite zu erzielen.
Die meisten Banken und Finanzierungsberater raten tendenziell ab, Begründung: zu spekulativ. Sind es die Geschäftsinteressen der Banken oder die Unkenntnis der Materie, die zu solchen Urteilen führen? Die über 50 jährige Erfahrung mit der Börsenentwicklung in der Nachkriegsgeschichte und die Erfahrung unserer Nachbarländer, sollte dazu führen, daß die Tilgungsaussetzung in Verbindung mit einem Investmentfondssparplan nun auch in Deutschland verstärkt in der Altersvorsorge eingesetzt wird, wie auch vom Gesetzgeber gewünscht. Denn Wohneigentum kann ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge sein.
Eines ist auf jeden Fall klar, ein Umdenken ist bei allen Beteiligten notwendig. weiterlesen schließen -
Die vermietete Immobilie
Pro:
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Ja
Vielen von uns wird es so ergehen, dass sie sich am Jahresanfang, wenn es nötig wird, die Einkommensteuerklärung abzugeben, überlegt wird, was könnte ich dem Finanzamt gegenüber geltend machen, um meine Steuerlast zu senken.
Vor 3 Jahren machten wir uns auf den Weg nach einer Immobilie, nicht zu dem Zweck dort selbst einzuziehen, sondern um Eigentum zu erwerben, was zum einen zur Kapitalanlage gedacht ist, zum anderen später als Wohnung für die Kinder zur Verfügung steht und im Augenblick erheblich dazu beiträgt, die Steuerlast zu senken.
Man sollte also folgende Überlegungen mit einbeziehen:
Will ich die Immobilie später behalten oder will ich sie wieder verkaufen. Dazu muss man wissen, dass man erst nach 10 Jahren den sogenannten Spekulationsgewinn steuerfrei kassieren darf. Will man die Immobilie also nur kurzfristig zu Spekulationszwecken erwerben, ergibt sich hier eher ein Steuernachteil.
Wir hatten uns jedoch überlegt, nachdem wir 2 Kinder im Jugendalter haben, dass wir eine vermietete Immobilie auch zu dem Zweck erwerben wollen, damit später einmal eine einigermaßen erschwingliche Wohnung für eines der Kinder zur Verfügung steht.
Wir wohnen im Raum München und dort bekommt man keine günstige Wohnung.
Ob also unser Objekt eine Wertsteigerung erfährt oder nicht, ist für uns nur zweitrangig, da wir sowieso nicht beabsichtigen, die Wohnung zu verkaufen.
Ein zweiter wesentlicher Punkt ist, kaufe ich eine neue oder eine gebrauchte Wohnung. Nachdem hier in München auch bei Kauf die Preise extrem hoch sind, kam in unserem Fall nur eine gebrauchte Immobilie in Betracht. Dazu muss man wissen, dass eine neu hergestellte Wohnung steuerlich wesentlich besser abgeschrieben werden kann, wie eine alte Wohnung.
Bei Neubauten ist die degressive Abschreibung möglich, d.h. 5 % vom 1.-8. Jahr, 2,5 % 9.-14. Jahr und 1,25 % 15.-50. Jahr. Bei Altbauten kann nur linear abgeschrieben werden, d.h. 2 % für die gesamte Laufzeit von 50 Jahren.
Also heißt es hier den Rechenstift ansetzen. Es stellt sich die Frage, lohnt es sich wirklich für eine 74 qm Wohnung ca. 100.000 Euro mehr auszugeben, nur um die degressive Abschreibung in Anspruch nehmen zu können. Ich meine nein.
Der dritte Punkt betrifft die Größe und Lage der Wohnung. Bei uns im Ort wurde eine ehemalige Bundeswehrsiedlung von Grund auf saniert und aufgestockt. Sie Sanierung betrifft alles, was mit dem Allgemeingut, d.h. Fassade, Keller, Terassen, Balkone, Garagen, Fenster etc. etc. zu tun hat. Lediglich die Wohnungen innen wurde nicht saniert.
Nachdem wir, wie bereits erwähnt, nicht darauf aus sind, die Wohnung schnellstens wieder zu verkaufen, haben wir zu einer Wohnung gegriffen, die 4 kleine Zimmer hat (man könnte 3 Zimmer daraus machen), 74 qm groß ist und einen kleinen Gartenanteil hat. Der Gartenanteil hat uns zwar extra ca. 16.000 Euro gekostet, aber damit ist gewährleistet, dass die Wohnung 100 %ig immer vermietet werden kann. Denn solche Wohnungen sind bei uns rar. Als Zugabe wird man in unserer Gemeinde leider gezwungen einen Garagenplatz mitzukaufen, der in einer neuerbauten Tiefgarage liegt und mit 10.000 Euro nicht gerade preiswert ist.
Im Moment des Kaufes war die Wohnung gut vermietet und durch eine Mietgarantie für 5 Jahre wurde die Mieteinnahme durch den Bauträger auch gewährleistet.
Die Wohnung selbst sollte 150.000 Euro kosten, wir konnten den Bauträger jedoch dann auf 143.000 Euro herunterhandeln.
Bei diesen Kosten bleibt es natürlich nicht. Wie die meisten wissen, kommen noch Kosten des Notars, Grunderwerbsteuer, manchmal auch noch Maklergebühren hinzu. Da kommen schnell noch ca. 5 % der Kaufsumme zusammen (allerdings ohne Maklergebühren).
Als wir uns für eine Wohnung entschieden hatten, musste man sich mit den Zinskonditionen der verschiedenen Banken auseinandersetzen. Sowas ist in unserem Haushalt meine Aufgabe, aber eine Aufgabe die ich gerne übernehme, weil ich mich mit Bankgeschäften im allgemeinen recht gut auskenne.
Schnell waren über das Internet einige Konditionen verglichen, aber letztendlich bekam ich bei der Deutschen Bank, die zu diesem Zeitpunkt Sonderkonditionen anbot, den besten Zinssatz. Hier muss man immer darauf achten, dass man sich den effektiven Jahreszins geben lässt, weil dieser sämtliche Nebenkosten beinhaltet.
Unter anderem setzte ich mich also mit dem Filialleiter der Deutschen Bank zusammen, um die Konditionen noch genauer festzulegen. Am sehr günstigen Zinssatz von damals 4,6 % für 10 Jahre fest ließ sich nichts mehr machen, aber immerhin konnte ich aushandeln, dass keine Bereitstellungszinsen (die bezahlt man, wenn der Kredit nicht innerhalb einer bestimmten Frist benötigt wird) anfallen würden. Außerdem wollte ich auf gar keinen Fall irgendwelche Gebühren bezahlen. Auch diese wurden mir erlassen. Zum dritten konnte ich vereinbaren, dass auch jährliche Sonderzahlungen möglich sein würden.
Wenn man ein vermietetes Objekt kauft, dann macht man dies unter anderem auch unter steuerlichen Aspekten. Deshalb sollte man eine möglichst hohe Kreditsumme aufnehmen, weil die Kreditzinsen, dann steuerlich berücksichtigt werde können. Je höher der Kredit, um so höher die Kreditzinsen.
Am besten rechnet man sich die ganze Angelegenheit, evtl. mit Hilfe des Bankbeamten durch, damit man entscheiden kann, ob eine Eigenleistung Sinn macht oder nicht.
Wir nahmen also einen Kredit in Höhe von 175.000 Euro auf.
Und nun zu der entscheidenden Frage, lohnt es sich oder nicht?
Ich meine ja, weil die Kreditzinsen in meinem Fall durch den Mieter völlig abgedeckt sind. Bei einem Annuitätendarlehen tilgt man 1 % der Kreditsumme, in meinem Fall sind das 175 Euro im Monat. Diese sind durch die steuerliche Entlastung abgedeckt. Das heißt also, dass ich in den ersten 10 Jahren Tilgung und Zinsen in voller Höhe erstattet bekomme.
Mittlerweile, seit dem Kauf, sind in München die Grundstücks- und Wohnungspreise erheblich gestiegen. Also kann ich davon ausgehen, dass die Wohnung in der Zwischenzeit mindestens 25.000 Euro mehr Wert ist. Allerdings muss man diesen Betrag um die Kosten, die bei Kauf entstanden sind, schmälern (Notar etc.).
Allerdings muss man nach 10 Jahren sehen, wie es weiter gehen soll. Sind die Kreditzinsen wieder derartig günstig, wird man den Kredit sicher nochmals erneuern. Evtl. kommt jedoch auch eine Teilzahlung mit Resttilgung in Frage. Nach 10 Jahren hat man also einen kleinen Unsicherheitsfaktor, den man vorher nicht berechnen kann.
Meine Meinung
Wenn das zu versteuernde Einkommen größer 40.000 Euro ist und man sich selbst Eigentum schaffen will, sollte man aus steuerlichen Gründen nicht darauf verzichten, sich ein vermietetes Objekt anzuschaffen. Jedoch sollte man auf keinen Fall irgendein Objekt nehmen, hier denke ich vor allem an die Zeit, als alle Welt meinte, sie müsse unbedingt im Osten eine Immobilie erwerben, sondern sorgfältig auf die Infrastruktur des Ortes achten, an dem man Kaufen möchte.
Wenn man dann, wie in meinem Fall, nicht unbedingt wieder verkaufen will oder muss, kann man eigentlich nichts falsch machen. weiterlesen schließen -
Neue Hoffnung für Bauherrn !
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„Immobilienkauf zu Hause“
Widerruf von überteuerten Kredit-Verträgen - Neues Urteil des EuGH !
Es wird zur Zeit geprüft ob Sammel-Klagen für betrogene Immobilien-Käufer Aussichten auf Erfolg haben .
Betrogene Käufer von überteuerten , kreditfinanzierten Eigentums-Wohnungen in Ost und West hoffen wieder : Bauherren können alte Kredit-Verträge kündigen . Voraussetzung ist , dass sie von ihrer Bank nicht über das Widerrufs-Recht schriftlich informiert worden sind , urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer spektakulären Entscheidung . Zehntausende hoffen nun auf finanziellen Ausgleich durch ihre Banken . Bei dem so genannten Erwerber-Modell kauft das Opfer eine Wohnung oder ein Haus per Darlehen . die finanziellen Lasten , so versprechen die Täter , seien auf Grund von Steuer-Ersparnissen und Miet-Einnahmen minimal . Nach Vertrags-Abschluss stellt sich die Immobilie Kapital-Anlage jedoch als völlig überteuert heraus , zugesagte Miet-Einnahmen platzen und die versprochenen Steuer-Vorteile bleiben aus . Was stattdessen bleibt , ist eine fast wertlose Immobilie und ein hoher Schuldenberg . Trotzdem fordert die beteiligte Bank - der Dritte in diesem Dreiecks-Verhältnis - von den Betrogenen , dass sie Darlehen und Zinsen pünktlich zurückzahlen .
Vielfach wurden Vollfinanzierungen überteuerter Eigentums-Wohnungen im häuslichen Bereich als Paket mit der Wohnung verkauft - mit wissen und Unterstützung durch Kredit-Institute .
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat nun im Mitte Dezember in einer lange erwarteten Entscheidung geurteilt , dass es für viele der geprellten Immobilien-Käufer ein Widerrufs-Recht gibt und damit die Hoffnung auf eine Entschädigung durch Banken und Sparkassen (Rechtssache C-481/99) . Danach können auch viele Real-Kredit-Verträge - wie der Kauf eines Staubsaugers oder eines Zeitschriften-Abonnements - als so genannte Haustür-Geschäfte angesehen werden , urteilten die Luxemburger Richter . Für diese gilt daher ebenfalls die „Gemeinschafts-Richtlinie“ betreffend den Verbraucher-Schutz im Falle von außerhalb von Geschäfts-Räumen geschlossenen Verträgen , unter Juristen kurz „Haustür-Geschäfts-Richtlinie“ genannt , und diese Richtlinie sieht ein großzügiges Widerrufsrecht für den Verbraucher vor . Dabei könnte dieser „Präzedenzfall“ eine Lawine widerrufener Kredit-Verträge lostreten . Die Banken drohen Milliarden-Zahlungen , denn der EuGH-Fall ist kein Einzelfall : Etwa 300 000 Bundesbürger mit kleinem und mittlerem Einkommen sind Immobilien-Opfer , schätzt der Bundesverband der Verbraucher-Zentralen in Berlin . Ihnen allen wurden überteuerte Eigentums-Wohnungen von windigen Geschäftsleuten angedreht und von Kreditinstituten und Sparkassen gnadenlos finanziert . und das Geschäft boomt nach wie vor . Zur Zeit gelten angeblich denkmalgeschützte Schrott-Immobilien in Leipzig , Dresden und Zwickau wieder als Bestseller für Ahnungslose .
Die Finanz-Giganten wiegeln jedoch ab . Das EuGH-Urteil werden für die Praxis der Banken kaum eine Bedeutung bekommen , in den Wohnungen der Kunden finde allenfalls der erste Kontakt statt , argumentieren sie . Es heißt : Real-Kredite sind üblicherweise keine Haustür-Geschäfte , sondern sie werden in den Räumen der Bank abgeschlossen . Die Opfer beurteilen dies natürlich anders , so sollen viele Immobilien-Täter bei ihren privaten Haus-Besuchen bereits Blanko-Kredit-Verträge mitgebracht haben . Auch die Verbraucher-Zentralen denken über eine Sammel-Klage nach . Neue Hoffnung für so manch einen Geschädigten .
Bin auch ein Geschädigter , mir ist ein Immobilien-Fonds aufs Auge gedrückt worden . Bin auch wie oben schon beschrieben , mit Versprechungen auf Grund großer Miet-Einnahmen und Steuer-Ersparnissen gelockt worden , außerdem bin ich dann auch noch EU-Rentner geworden , so das mit den vielen Steuern nichts mehr ist , auch die versprochenen Miet-Einnahmen sind bald ganz weggebrochen . Auf jeden Fall haben sich die Immobilen-Fonds Geschädigten zusammen getan und eine Sammel-Klage eingereicht . Bin mal gespannt ob dabei etwas heraus kommt , hoffe es natürlich sehr , aber das kann sich ja weil es gegen die Großen geht hinziehen . Denn die werden ja wahrscheinlich mit allen Tricks dagegen angehen . Das schlimme dabei ist , das die monatlichen Zahlungen unter Vorbehalt ja weiter laufen , bin mal gespannt wie lange und was dabei heraus kommt . Wünsche allen Geschädigten das sie zu ihrem Recht kommen und das es nicht zulange dauert , viel Glück dafür ! weiterlesen schließen
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