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Tests und Erfahrungsberichte
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Private Unfallversicherung
5Pro:
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Kontra:
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Empfehlung:
Ja
Private Unfallversicherung
Unfälle passieren immer und zu jeder Zeit. Am Arbeitsplatz, auf dem Weg ins Büro wie auch auf dem Nachhauseweg ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung automatisch bei Unfällen versichert. Allerdings passieren rund siebzig Prozent aller Unfälle zu Hause und in der Freizeit und liegen somit außerhalb des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein privater Unfallschutz ist deshalb vor allem für Hausfrauen, Kinder, Schüler und Studenten, Rentner oder Arbeitslose wichtig. Sie üben nämlich keine anerkannte Berufstätigkeit aus und haben somit auch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente bzw. können kaum aus einer privaten BUV (Berufsunfähigkeitsversicherung) Rentenansprüche geltend machen. Gerade Kinder sollten deshalb unbedingt mit einer UV abgesichert werden. Aber auch bei einem gewagten Hobby oder einem riskanten Beruf wird die private Unfallversicherung zum absoluten Muß. Für alle anderen ist eine BUV weit wichtiger, denn die deckt neben dem Risiko "Unfall" auch das Risiko "Krankheit" ab.
Wann tritt die Unfallversicherung ein?
Die Unfallversicherung tritt ein bei Unfällen, die eine bleibende Behinderung (= Invalidität) zur Folge haben. Generell gilt der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung weltweit. Anhand der sogenannten "Gliedertaxe" bewertet die Versicherung den Grad der Invalidität und zahlt dann eine entsprechende einmalige Summe, bei neuen Tarifformen auch eine lebenslange Rente aus. Wer nur für den Katastrophenfall, also für hohe Invaliditätsgrade, gut und möglichst billig vorsorgen will, für den ist ein Vertrag, der die Leistung progressiv staffelt, die richtige Wahl. Die Geldzahlung steigt meist ab einem Invaliditätsgrad von 26 Prozent überproportional zur versicherten Summe an. In der Spitze gibt es dann - je nach Anbieter - 225, 300 oder 350 Prozent der Grundleistung.
Wichtig: Vergleichen Sie unbedingt Preise und Angebote verschiedener Versicherer - die Preisunterschiede sind riesig - bis zu 400 %. Und Finger weg von überflüssigen Zusatzangeboten wie Krankenhaustagegeld, Genesungs- und Schmerzensgeld. Sie rechnen sich in der Regel nicht.
Sind Kinder oder andere Familienmitglieder mitversichert?
Die private Unfallversicherung wird immer für eine bestimmte Person abgeschlossen und kann daher nicht übertragen werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Partner-, Kinder- oder Gruppen- Unfallversicherung abzuschließen. Die Leistungen der verschiedenen Unfallversicherungs-Formen gestalten sich dann entsprechend unterschiedlich.
Kündigungsmöglichkeit
Mit drei Monaten Frist zum Ende eines jeden Versicherungsjahrs, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. weiterlesen schließen -
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Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Pro:
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Kontra:
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Empfehlung:
Ja
Heute möchte Ich Ihnen die Notwendigkeit einer Privaten Unfallversicherung näher bringen.
Leider kann ich aus Erfahrung sprechen:
Als vor ca. 1 1/2 Jahren ein sehr guter Freund von mir sein rechtes Bein aufgrund eines Motorradunfalls verlor und sich eine schwere Rückenverletzung zuzog, war dies ein großer Schock für mich, ein Schock der mir persönlich die Notwendigkeit einer Privaten Unfallversicherung vor Augen führte.
Mein Freund lag einige Wochen im Krankenhaus. In dieser Zeit meldete seine Familie den Unfall. Heute kann mein Freund leider keine großen sportlichen Aktivitäten mehr aufnehmen, allerdings hat er eine Umschulung gemacht weil er seitdem seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann. Hierdurch ergeben sich zwangsläufig einbußen, was das finanzielle angeht.
Zum Glück im Unglück hatte guter Freund zwei Jahre vorher eine Unfallversicherung abgeschlossen. Die Leistungen hieraus ersetzen nun sein Einkommensdefizit.
Soviel so gut am Rande...
Zunächst einmal eine Übersicht der Punkte:
1. Was ist ein Unfall?
2. Wer hat wann und wo gesetzlichen Versicherungsschutz?
3. Wann bekommt man Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung?
4. Was bietet eine Private Unfallversicherung?
5. Die Leistungsarten und Leistungszeitpunkt
6. Besonderheiten
7. Fazit
8. Informationen / Angebote anfordern
1. Was ist ein Unfall?
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Jeder von uns hat seine eigenständigen Ansichten, was ein Unfall ist. Doch in der Privaten Unfallversicherung gibt es hierzu eine klare Definition, diese lautet:
"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet".
2. Wer hat wann und wo gesetzlichen Versicherungsschutz?
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Kleinkinder:
Es besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz! Diese Personengruppe ist ganz besonders gefährdet.
Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten:
Sie sind in Kindertagesstätten, in der Schule, am Ausbildungsplatz, in der Universität
und auf dem direkten Hin- und Rückweg versichert.
Während der gesamten Freizeit besteht jedoch kein gesetzlicher Versicherungsschutz!
Berufstätige Singles:
Sie sind am Arbeitsplatz und auf dem direkten Hin- und Rückweg gesetzlich versichert.
Während der gesamten Freizeit besteht jedoch kein gesetzlicher Versicherungsschutz!
Familienväter:
und alleinerziehende Mütter und Väter sind am Arbeitsplatz und auf dem direkten Hin- und Rückweg gesetzlich versichert.
Während der gesamten Freizeit besteht jedoch kein gesetzlicher Versicherungsschutz!
Hausfrauen: Es besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz!
Senioren: Es besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz!
3. Wann bekommt man Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung?
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Zunächst muss man sagen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur ca. 30 % aller Unfälle abdeckt. Nämlich die, die sich am Arbeits- oder Ausbildungsplatz, in Kindertagesstätten oder in Schulen und auf dem direkten Hin- und Rückweg dieser Stätten ereignen.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt dem Verunfallten eine Verletztenrente. Jedoch erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 %. Selbst in Fällen, in denen ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, sind diese zur Sicherung des Lebensstandarts nicht immer ausreichend.
Bei der Bemessung der Erwerbsunfähigkeit werden unter anderem die Berufe, die man mit der Verletzung noch weiterhin ausüben könnte abgezogen. So kann z. B. jemand der nur noch ein Bein hat weiterhin Bürotätigkeiten erledigen.
Weiterhin erfolgt eine langwierige Prozedur, bei der die Minderung der Erwerbsfähigkeit bemessen werden muss. Erhält man einmal eine Rente, kann es passieren, dass nach 1 - 2 Jahren eine erneute Überprüfung stattfindet. Falls sich hierbei herausstellt, dass man z. B. nur noch zu 19 % erwerbsgemindert ist, so kann es passieren, dass man seinen Verletztenrentenanspruch verliert.
4. Was bietet eine Private Unfallversicherung?
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Vorallem schließt Sie die Lücken in Ihrem Versicherungsschutz! Sowohl eine ergänzende Absicherung für den gesetzlichen Versicherungsschutz als auch gerade für den privaten Bereich.
Im privaten Bereich passieren ca. 60 % aller Unfälle mit steigender Tendenz. Wie Sie unter Punkt 2 erkennen können, besteht gerade hier ein Bedarf an Absicherung.
Sie können Ihre Absicherung individuell bestimmen und erhalten bei einigen Versicherungen bei Leistungsfreien Jahren sogar eine Überschussbeteiligung gutgeschrieben, die entsprechend verzinst wird.
5. Die Leistungsarten und Leistungszeitpunkt
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Invalitätssumme:
Die Unfallversicherung bemisst sich hauptsächlich an der Invaliditätssumme diese dient zur Existensabsicherung.
Die Invalidität in Ihrer Definition:
"Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt "
Besonderheit hierbei ist, dass die Private Unfallversicherung bereits Invaliditätsleistungen ab einem Invaliditätsgrad von 1 % vorsieht.
Die Unfallversicherungen haben sich hierbei um eine einheitliche Ermittlung des Invaliditätsgrades bemüht. Ergebnis hieraus ist eine einheitliche, sogenannte Gliedertaxe.
Diese gibt an, welchen Invaliditätsgrad z. B. der Funktionsverlust oder Verlust einer Hand im Handgelenk ergibt. Dieser würde hier z. B. 55 % betragen. Bei einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro würde die Leistung somit 55.000 Euro betragen.
Doch die meisten Unfallversicherer haben Progressionen in Ihren Invaliditätsleistungen. Progression bedeutet nichts anderes als Mehrleistungen. Diese sind auch sicherlich sinnvoll, denn je höher der Invaliditätsgrad, desto höher sind auch die entstehenden Kosten. Man denke sich nur die Umbaukosten bei plötzlicher Querschnittslähmung durch einen Unfall.
Je nach Progression kann man bei einer Invaliditätssumme von 80.000 Euro eine Versicherungsleistung von bis zu 320.000 Euro bekommen.
Leistung:
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Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach Unfalltag eingetreten und innerhalb von 15 Monaten durch einen Arzt schriftlich festgestellt worden und beim Versicher geltend gemacht worden.
Todesfallsumme:
Wie der Name schon sagt sichert man hier seinen Unfalltod ab. Dies ist weniger für einen selbst, sondern für die Hinterbliebenen gedacht.
Leistung:
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Bei Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag.
Unfallrente:
Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % zahlt der Unfallversicherer dem Verunfallten eine monatliche Rente. Ab 90 % Invaliditätsgrad verdoppelt sich diese Rentenzahlung. Dies ist allerdings vom Versicherungsunternehmen abhängig.
Leistung:
---------
Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach Unfalltag eingetreten und innerhalb von 15 Monaten durch einen Arzt schriftlich festgestellt worden und beim Versicher geltend gemacht worden.
Die Rente wird rückwirkend ab dem Monat des Unfalls im Voraus gezahlt.
Krankenhaustagegeld:
Wird für jeden Tag gezahlt, den man wegen eines Unfalls im Krankenhaus verbringen muss.
Leistung:
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Sobald sich die versicherte Person unfallbedingt im Krankenhaus befindet kann eine Auszahlung erfolgen.
Genesungsgeld:
Fängt die Mehrausgaben nach einem stationären, unfallbedingten Krankenhausaufenthalt auf. Wird für die gleiche Dauer des Krankenhausaufenthaltes gezahlt.
Leistung:
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Eine Auszahlung erfolgt nach Beendigung des unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes.
Kosmetische Operationen:
Narben die durch einen Unfall entstanden sind, möchte man evtl. nicht sein ganzes Leben mit sich tragen. Viele Versicherer bieten für solche Fälle eine kostenlose Mitversicherung bis zu 5.000 Euro an.
Leistung:
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Bis innerhalb von 5 Jahren nach dem Unfall in versicherter Höhe. Sobald die Operation erfolgte.
Sofortleistungen bei Schwerverletzten:
Diese Leistungsart dient bei finaziellen Engpässen, die in den ersten Tagen nach einem schweren Unfall auftreten können. Diese wird schnell und unbürokratisch ausgezahlt.
Leistung:
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Der Anspruch entsteht ab Unfalltag und besteht bis 15 Monate nach diesem.
Bergungskosten:
Alle Kosten die im Rahmen von Suchaktionen oder Rettung von Unfallverletzten entstehen sind ebenfalls bei fast allen Versicherern bis zu einer Summe von 5.000 Euro ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Leistung:
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Ein Leistungsanspruch entsteht direkt nach einer Bergungsaktion.
6. Besonderheiten:
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Die genannten Leistungsarten sind sehr allgemein gehalten. Jedoch gibt es bei jedem Versicherer die eine oder andere Besonderheit.
So gibt es z. B. auch Versicherer, die u. a. folgende Leistungserweiterungen ohne Mehrbeitrag in Ihrem Unfallversicherungsschutz anbieten:
* Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe
* Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen
* ACHTUNG BESONDERS FÜR SÜDDEUTSCHLAND: *** Gesundheitsschädigungen durch ZECKENBISSE ***
* Tauchtypische Gesundheitsschäden
* Kostenbeteiligung an Reha-Maßnahmen
* etc..
7. Fazit:
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Besonders die Personen die noch nicht einmal gesetzlichen Unfallversicherungsschutz genießen sollten sich in einer Privaten Unfallversicherung absichern.
Gerade Kinder und Jugendliche sind verunfallen in der Freizeit. Dies sind Personenkreise, die für sich selber noch keinen eigenen Schutz absichern können. Hier sollte man als Elternteil vorsorgen. Denn "Vorsicht ist besser als Nachsicht".
Im Süddeutschen Raum würde ich jedem empfehlen keine Unfallversicherung abzuschließen, die keine Leistungen für Gesundheitsschädigungen durch Zeckenbisse vorsieht.
Alles im allen ist eine Unfallversicherung eine vernünftige Absicherung zur Erhaltung des Lebensstandards im Leistungsfall.
8. Informationen / Angebote anfordern
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Informationen und ein kostenloses Angebot zur Privaten Unfallversicherung können Sie sich über www.versicherungsantrag24.de anfordern.
Eine unfallfreie Zeit wünsche Ich Ihnen! weiterlesen schließen -
Warum eine Unfallversicherung?
Pro:
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Kontra:
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Empfehlung:
Ja
Ist es wirklich nötig, eine private Unfallversicherung für den Fall einer Invalidität abzuschließen? Ich sage ganz klar: Ja. Unfälle ereignen sich ständig und keiner ist davor gefeit. Es gibt Unmengen von Risiken, gegen die man sich sich absichern kann. 90 % davon sind völlig überflüssig. Aber einige Versicherungen sollte man als vernünftiger Mensch schon haben, und dazu zählt die private Unfallversicherung, denn eine Invalidit durch Krankheit oder Unfall kann schnell zur finanziellen Katastrophe führen.
Was ist überhaupt eine private UV?
Eine UV ist generell eine Versicherung, die mir im Falle einer Invalidität einen bestimmten Geldbetrag auszahlen soll, um mein Leben an eine eventuelle Behinderung anpassen zu können ( Treppenlift, Autoumbau, Umschulung ... ) Sie soll nicht den Lebensunterhalt auf Dauer decken Alle weiteren Verdienstausfälle werden z.B. durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt.
Der ein oder andere wird jetzt sagen, " Aber ich bin doch über meinen Arbeitgeber versichert ". Richtig. Aber nur bei der Arbeit oder dem Weg dorthin. Doch wo passieren denn die Unfälle nach Häufigkeit?
- 37% auf der Arbeit und dem Weg dorthin
- 16% im privaten Haushalt
- 15% im Straßenverkehr
- 18% beim Sport
- 14% im Urlaub oder sonstiges.
Also: 63% aller Unfälle passieren nicht auf der Arbeit.
In welcher Lebensphase ist es denn nun sinnvoll, eine UV abzuschließen?
Zunächst mal ganz wichtig: für Kinder, Jugendliche. Grundsätzlich ist es für jeden sinnvoll. Abstriche könnte man bei Ehepaaren nach der Kindererziehung oder alleinstehenden Rentnern machen. Aber hier auch nur, wenn eine Invalidität nicht die Existenz bedrohen würde.
Welche Versicherungssumme soll man wählen?
Hier gibt es zunächst zwei Versicherungssummen:
1. für den Fall der Invalidität
2. für den Fall des Unfalltodes
zu 1.:
Die Versicherungssumme ist gleichzusetzen mit dem Betrag, den die Versicherung in der Regel bei 50% Invalidität zahlt. Also eine Versicherungssumme von 50000 € bedeutet, bei 50% Invalidität bekommt man 50000 €. Hier liegt es natürlich an jedem selbst, wie hoc er die Versicherungssumme wählt, allerdings sollte sie schon 3 Nettojahresgehälter, zumindest aber 50000 € betragen. ( Ich spreche hier natürlich immer vom Otto-Normal-Verbraucher ).
Da bei schweren Invaliditätsgraden in der Regel ein sehr hoher Kapitalbedarf besteht, macht es Sinn den Bereich zwischen 50 und 90% überproportional abzusichern. Hierzu gibt es verschiedene sogenannte Progressionsstaffeln. Die häufigsten anzutreffenden Progressionen sind die 225er, die 300er, die 350er, 500er und die 1000er Progression. Dies bedeudet, dass bei einer Grundsumme von 50000 € und z.B. 225er Progression bei Vollinvalidität 225% der Versicherungssumme fällig wären, also 112500 €. Natürlich gibt es auch Versicherungen ohne Progressionsstaffel, die werden aber in der Regel zu teuer. Tja, welche Staffelung ist denn jetzt die Richtige? Hierzu müsste man sich den Kurvenverlauf der einzelnen Progressionen anschauen. Das würde hier allerdings zu weit führen, deshalb sage ich jetzt hier einfach mal: die 350er Progression. Könnt Ihr glauben oder nicht, aber diese Progressionsstaffel ist, was das Preis-Leistungsverhältnis anbelangt immer die beste Entscheidung, da sie zwischen 50 und 90% Invalidität mehr leistet, als z.B. eine vergleichbare Versicherung mit 500er oder 1000er Progression. Diese steigen in der Leistung nämlich erst bei 80-90% so richtig an und sind im Vergleich viel zu teuer.
Übrigens sollten Kinder immer mindestens mit 75000 € abgesichert sein.
Zu 2.:
Die Versicherungssumme für den Todesfall sollte niedrig gewählt werden und besser über eine Risiko-Lebensversicherung abgedeckt sein ( wenn überhaupt notwendig ). Dennoch kann dieser Schutz in der UV ganz sinnvoll sein, denn im Falle eines Unfalles oder einer Invalidität infolge Krankheit kann es bis zu einem Jahr dauern, bis die Gesellschaft zahlt. Und dann kann man den Todesfallschutz quasi beleihen.
Wie viel Geld bekommt man denn jetzt bei welchem Invaliditätsgrad?
Hierfür gibt es eine spezielle Gliedertaxe, welche ich hier nur ansatzweise mal einfügen möchte:
Verlust oder Funktionsunfähigkeit:
- eines Armes im Schultergelenk 70 %
- eines Daumens 20 %
- eines Auges 50 %
- des Geruchs 15 %
- eines Beines bis unterhalb des Knie 50 %
und so weiter...
Es gibt auch besondere Gliedertaxen für Ärzte, Heilberufe und Musiker.
Was kann und sollte ich mitversichern?
In der UV lässt sich allerhand mitversichern. Ich beschränke mich hier nur auf die gängigsten Sachen. Häufig angeboten werden:
- Unfallrente
- Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld
- Bergungskosten
- Kosmetische Operationen
- Tagegeld
- Sonstige Übergangsleistungen
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Bergungskosten, kosmetische Operationen und Übergangsleistungen sind heutzutage meist beitragsfrei mitversichert. In der Regel kann man aber sagen, dass alle oben aufgeführten Punkte überflüssiger Luxus sind und nicht mit versichert werden sollten, es sei denn sie Kosten nichts. Warum? Ganz einfach am Beispiel des Krankenhaustagegeldes erklärt. Dieses bekommt man für jeden Tag, den man im Krankenhaus verbringt. Schön und gut, aber nur nach einem Unfall. Liegt man krankheitsbedingt im KH, zahlt nämlich die UV kein KHT. Also deckt man diese Lücke besser durch eine private Krankenhaustagegeldversicherung bei einer Privaten Krankenvers. Die zahlt nämlich, egal warum man im Krankenhaus liegt und kostet oft sogar weniger als der jeweilige Zusatz in der UV.
Zum Abschluss möchte ich noch davor warnen, eine UV mit sogenannter Prämienrückgewähr abzuschließen. Hier wird immer versprochen, dass die eingezahlten Beiträge wieder erstattet werden. Was verschwiegen wird, ist das es einen Sparanteil gibt. Also nicht der gesamte Beitrag wird gespart, sondern nur ca. 70-80% davon. Das wird dann grottenschlecht verzinst und an den Versicherungsnehmer wieder ausgezahlt. Investiert das Geld lieber woanders.
Ich fasse noch mal zusammen:
Unfallversicherung ist absolutes muss, mindestens 50000 € Versicherungssumme bei 350er Progression, kein unnötiges Zeug mitversichern und wie bei allen Sach- Haftpflicht- und Unfallversicherungsverträgen: Laufzeit nur 1 Jahr abschließen!!!!! Alles andere dient nicht dem Verbraucher, sondern nur dem Vermittler!
Gruß weiterlesen schließen
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