Abtreibung Testbericht

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Erfahrungsbericht von Mischka27

Abtreibung - Keine leichte Entscheidung

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Heute habe ich hier einen bericht über Abtreibung gelesen, der mir nicht besonders gut gefallen hat. Deshalb möchte ich hier einmal meinen Standpunkt dazu darstellen und Erfahrungen damit weitergeben.

Allgemein ist es in Deutschland verboten eine Schwangerschaft nach dem dritten Monat abzubrechen, wenn nicht andere wichtige Gründe vorliegen.

Dies ist bei uns in der Gesetzen der Strafgesetzbuches ( StGB ) in den § 218 und 218a geregelt.

§ 218 StGB Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

§ 218a StGB Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn
1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
(3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.

Das ist erst einmal das Gesetz um das immer noch gestritten wird. Die Gegner der Abtreibung sprechen von Mord, das geht soweit das in den USA teilweise Ärzte die Abtreibungen durchführen von Fanatikern ermprdet werden.

Das halte ich für falsch.

Ich bin dafür das die Regelung wie sie heute ist beibehalten wird. Hier ist es jeder Frau freigestellt sich für oder auch gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden.
Was nützt es ein Kind das Leben zu schenken, wenn es nicht gewollt ist und dann dies auch zu spüren bekommt.
Viele Eltern können es sich nicht leisten in der heutigen Zeit noch ein Kind groß zuziehen.
Oder wenn die Frau vom Partner verlassen wird und sich das alleine nicht zutraut.

Genauso die Frauen die nach einer Vergewaltigung schwanger geworden sind, das ist doch nicht zumutbar das eine Frau solch ein Kind austrägt, wenn es nach den Willen der Abtreibungsgegner geht. Es ist schon so schwer diese Tat zu vergessen oder wenigstens zu verdrängen, so würde die Mutter immer wenn sie das Kind sieht diese mit der Tat verbinden.

Das es eine Beratung vor der Abtreibung gibt finde ich auch sehr wichtig, weil es dabei auch Risiken für die Mutter gibt. Wer später Kinder haben möchte sollte sich diesen Schritt noch einmal überlegen, weil einigen Frauen danach keine Kinder mehr bekommen können.

Persönliche Erfahrungen
********************

Eine Abtreibung eines gesunden Kindes kam für uns beide überhaupt nicht in Frage, bei einer rechtzeitig festgestellten Behinderung waren unsere Meinungen verschieden.

Ich habe den Standpunkt vertreten, das ich kein geistig behindertes Kind unbedingt in die Welt setzen wollte, deshalb haben wir auch eine Fruchtwasseruntersuchung durchführen lassen, um dies auszuschließen.
Nicht das ich mich vor der Verantwortung drücken wollte, aber ich kenne die Tante meiner Freundin die an Trisomie 21 oder Das Down-Syndrom leidet und mehr oder weniger in einem Heim für geistig Behinderte Menschen hinvegetiert.
So etwas wollte ich meinem Kind nicht antun. Solange die Eltern leben ist ja alles in Ordnung aber wer kümmert sich danach um das Wohl. Meistens werden Sie doch in ein Heim abgeschoben.

Ein Kind das ohne vorher erkennbare Zeichen mit einer geistigen Behinderung geboren worden wäre, damit könnte und müsste ich Leben, aber wenn ich das vorher wüsste und es bewusst dieses schreckliche Leben ausgesetzt hätte, hätte ich mir immer Vorwürfe gemacht.

Meine Freundin meinte das Sie damit leben könnte da Sie ja auch schon in der Behindertenbetreuung gearbeitet hatte. Ich sagte ihr das etwas anderes ist, wenn man abends nach Feierabend wieder nach Hause geht. Hier gibt es kein Feierabend nicht mehr.

Zum Glück war unser Kind gesund und die Antwort auf die Entscheidung mussten wir uns nicht stellen. Ich weiß auch nicht wie es ausgegangen wäre, aber ich hätte auch zu meiner Freundin gehalten, wenn Sie sich dann für das Kind entschieden hätte.

Zweites Beispiel:

Eine Freundin war schwanger hatte schon ein Kind und der Mann der beiden Kinder ist gerade abgehauen.
Sie kam geradeso mit dem einem Kind zu recht. Also ließ sie sich beraten und der Arzt sagte es sei kein Problem sie sei im 3 Monat . Als der Abbruch erfolgt stellte der Arzt dann fest das das Kind schon weit über den 4. Monat war. Die Freundin wäre fast verblutet.
Noch heute 5 Jahre später weint sie sehr oft und bereut diese Schritt. Hätte sie gewusst das sie schon im 4. Monat ist, hätte sie den Abbruch nicht gemacht. Die Arme und Beine sollten schon vorhanden gewesen sein.
Diese Bild stellt sie sich heute immer wieder vor. Das ist grausam.
Heute hat sie einen neuen Partner und insgesamt 3 Kinder.

Drittes Beispiel

Eine Frau lag bei meiner Freundin mit im Krankenhaus als sie schwanger war. Bei dem Kind hatten die Nieren versagt, so das es im 6 Monat abgetrieben werden musste, weil es nicht überlebt hätte und auch den Körper der Mutter vergiftet hätte. Ich fand das so traurig. Ich finde es aber unverantwortlich das diese Frau mit Frauen auf ein Zimmer lag die gerade entbunden haben, oder kurz davor standen. So war es für ihr noch schwerer damit fertig zu werden, wenn sie sah wie andere Mütter ihre neugeborenen Kinder in der Arm lagen.
So etwas dürfte es nicht geben.

Das waren meine Erfahrungen zum Thema Abtreibung.
Ich bin eigentlich dafür, wenn alles sorgfältig überlegt wurde, weil dieser Schritt nicht rückgängig gemacht werden kann und für immer auf der Seele lastet, was wäre wenn das Kind doch auf die Welt gekommen wäre.
Aber es sollte nicht vom Gesetz verboten werden, weil wie ich schon sagte jede Frau selber entschieden sollte, ob sie das Kind austragen möchte oder nicht.
Ein weiterer Nachteil wäre es wenn Abtreibungen verboten wären, das durch illegale Abtreibungen Kurpfuscher es doch machen und so auch noch das Leben der Mutter durch falsche Behandlung auf dem Spiel steht. Das zeigen Länder wo es verboten ist.

Euer Mischka27

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