Aktive Sterbehilfe Testbericht

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Erfahrungsbericht von pueritia

Neue Gesetz her!!

Pro:

siehe oben

Kontra:

siehe oben

Empfehlung:

Nein

Das Leben ist schön? Ja! Wenn sie existentiellen Bedürfnisse und darüber hinaus vielleicht noch einige Grundlagen bestehen, die etwas persönliches Glück erfahren lassen. Jeder ist diesem menschlichen Streben erlegen,, Beschriebenes zu erreichen. So wird gearbeitet, nachgedacht, ausprobiert, geändert um sich , die Lebenssituation und kompakt gesehen die Menschheit voranzutreiben , sie zu verbessern. In dieser äußerst weiterentwickelten Gesellschaft hat man dadurch einen enormen Fortschritt auf technischer Basis beobachten können . So besteht die Möglichkeit Menschen, welche ohne die vorhandene medizinische Hilfe längst entschlafen wären am Leben zu halten. Das betrifft vor allem die Menschen, welchen es nicht mehr möglich ist, sei es durch Altersschwäche, Unfall oder angeborener Behinderung, das Sein in die eigenen Hände zu nehmen, nach eigenen Vorstellungen zu handeln und bei denen keinerlei Chance auf Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes besteht. Das entspringt doch die Frage ob man den jeweiligen Patienten hiermit einen Gefallen tut oder ob man ihm eher nur auf wenig kluge Art und Weise das Warten auf den Tod verlängert. Wie sollte – von einem rationalen und humanen Standpunkt aus betrachtet – in einer Gesellschaft wie der unseren die Sterbehilfe geregelt werden?
Die zentrale Frage an die Medizin lauter: Ist der Arzt nach wie vor ein entschiedener Anwalt des Lebens und seiner Erhaltung- oder soll, darf bzw. muss er sich auch als Helfer beim oder gar zum Sterben verstehen?
Bei einer Legimierung eines solchen Gesetzes, wie es in dem Niederlanden nach langen Kontroversen bereits existiert, wird die seelische Belastbarkeit der Mediziner hart gefordert. . Es setzt absolute Objektivität und innerlichen Abstand zum Beruf voraus um Gewissensfragen zu entgehen, nachdem ein Menschenleben durch die aktive oder passive Sterbehilfe erlischt, quasi der Todesprozess auf unnatürliche Art beeinflusst wird. Folglich muss genaustens selektiert werden, wer unter dem Ärztepersonal befähigt ist eine solche Verantwortung zu tragen. Genau dort können jedoch schwerwiegende Fehler unterlaufen. Kranke zwar hilflose, trotzdem aber lebensbejahende Menschen könnten Opfer finanzschwacher Kliniken werden, dessen unfreiwilliger Euthanasietod als Sparmaßnahme dient und gegebenenfalls nicht einmal juristisch verfolgt werden könnte. Es bieten sich ebenfalls neue Chancen für Verbrecher- aber wer studiert etliche Jahre Medizin nur um Menschenleben auszurotten und ohne in seiner kranken Absicht entdeckt zu werden? Ein ausgesprochen wichtiges Kapitel dieses ethischen und gesetzlichen Problems stellen die Angehörigen des Kranken. Sie leiden im Normalfall stark unter den Umständen. Selbst wenn der Betroffene nichts mehr aus seiner Umwelt wahrnimmt, die nichtsverbessernde Zukunft real-vernünftig eingeschätzt wird, fällt es schwer sich für das Opfer das befreiende Ende zu wünschen. Schuldig daran unbestritten die Gefühle, die von Natur aus gegeben, gegen die einfach kein Mittel außer die Zeit gewachsen ist. Tod ist der Schmerz der Verbliebenen- eine alte Kalenderweisheit. Doch Emotionen der Familie, Freunde .... außer Acht gelassen , lohnt es sich eine reines Existieren eines z.B. seit Wochen in Komaliegenden zu finanzieren? Ist das noch Leben? Was ist mit den Individuen, welche absolut keinen Lebensmut mehr verspüren, das seine Tötung herbeisehnt, in einem schweren irreversiblen Leidenszustand. Wenn ein solcher Zustand vorliegt, besteht offenbar eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit, dass der Sterbe Wunsch des Betroffenen keineswegs nur einer vorübergehenden Laune oder Depression, sonder durchaus den wahren Interesse diese Menschen Ausdruck gibt. In der momentanen Lage Deutschlands bleibt ihm der Tod verwehrt, er wird zu bleiben gezwungen. Es folgt Unzufrieden- und Niedergeschlagenheit, welches an den Ärzten und Besuchern, die ganze Umwelt ausgelassen wird- ein Negativkreislauf entspringt. Hier wäre der Tod eine Befreiung für das gesamte Umfeld und natürlich für den Kranken selbst.. Aber m Gegenteil- ein Individuum, das in einer so derartigen Situation aus leicht nachvollziehbaren Gründen selbst seinen Tod wünscht. Kann eine rechtliche Regelung, die es unter Strafe verbietet, ihm zu helfen, nur als grobe Missachtung seiner Interesse gelten.
Ich halte aus diesen Gründen die Sterbehilfe immer dann für legitim und rechtlich nicht verbotswürdig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der Betroffenen ist einem schweren, unheilbaren Leiden ausgesetzt. Durch diese Bedingung soll sichergestellt werden, dass der Wunsch nach Sterbehilfe nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist, dass der Patient sein gesamtes weiteres Leben nicht mehr als lohnend oder sinnvoll erfahren kann.
Der Betroffene selbst wünscht auf Grund reiflicher, in einem urteilsfähigen und aufgeklärten Zustand durchgeführter Überlegung aktive Sterbehilfe. Diese Bedingung soll sicherstellen, dass nur eine freiwillige, informierte und über einen längeren Zeitraum bestandskräftige Entscheidung des Betroffenen zu einer Euthanasie führt. Außerdem wird die Sterbehilfe von einem Arzt oder mit der Ermächtigung eines Arztes durchgeführt- Diese Bedingung ist meines Erachtens Voraussetzung zu beurteilen und außerdem für die erbetene Sterbehilfe die dem Wunsch des Patienten genau entsprechende Form zu finden.
Ich denke, wenn man schon nicht gefragt wird ob man geboren werden möchte, sollt man nicht auch noch gezwungen sein zu bleiben.Was ist eure Meinung ?????

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