Erfahrungsbericht von Paukenfrosch
9 Monate Nervenkrieg und Zettelwirtschaft
Pro:
fällt mir nichts ein
Kontra:
bloooß nicht darauf angewiesen sein!
Empfehlung:
Nein
Ein Erlebnis besonderer Art hatte ich im Jahr 2001 mit dem Arbeitsamt, welches sich doch sage und schreibe 9 Monate in die Länge zog. Es kostete mich Nerven, Zeit und Geld, obwohl ich mir nichts zu Schulden kommen ließ. Doch nun der Reihe nach:
* * * * * * * * * *
16. Januar
Vom Arbeitsamt (AA) erhielt ich ein Schreiben, in welchem mir mitgeteilt wurde, daß mein „Bescheid über die Bewilligung von Arbeitslosengeld für die Zeit vom 10.10.-23.10. aufgehoben wird, da ich der Aufforderung des AA, mich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen trotz Belehrung nicht nachgekommen bin.“
Ich las das Schreiben dreimal, um überhaupt den Inhalt zu begreifen. Ende September hatte ich mein Studium abgeschlossen und am 01.10. ein neues Arbeitsverhältnis begonnen – somit gab es erstens keine zeitliche Übereinstimmung. Außerdem bin ich „normal“, was soll ich da bei einem Psychologen?
Somit rief ich nach einer guten halben Stunde beim AA an, trug mein Anliegen vor und wollte wissen, was nun zu tun wäre. Die Mitarbeiterin des AA sagte mir, ich solle den Brief wegwerfen, da wäre wohl etwas versehentlich an mich geschrieben worden.
Ich notierte sorgfältig den Namen der Mitarbeiterin, sowie Datum und Uhrzeit des Gespräches und heftete das Schreiben in meine Unterlagen.
17. April
Im April erhielt ich wieder ein Schreiben vom AA. Diesmal teilte man mir mit, daß ich Arbeitslosengeld bis 30.11. erhalten hätte, welches mir nicht zusteht, da ich keine Eigenbemühungen zur Beendigung meiner Beschäftigungslosigkeit gezeigt hätte. Ich solle somit umgehend mehr als 500 DM zurückzahlen. Anbei lag auch gleich eine entsprechende Zahlungsaufforderung, die sich auf den Bescheid vom 16. Januar bezog.
Diesmal rief ich erst gar nicht an, sondern legte gleich schriftlich einen Widerspruch ein. Ich stellte noch einmal dar, von wann bis wann mein Studium ging (mit Kopie des Abschlusszeugnisses), daß ich ab 1.10. in einem festen Arbeitsverhältnis stehe (Kopie des Arbeitsvertrages legte ich ebenfalls bei) und somit die vom AA geschilderten Tatsachen nicht korrekt wären. Ebenso wies ich darauf hin, daß ich gar kein Geld vom AA erhalten habe und man doch nun endlich mal den Sachverhalt eingehend prüfen solle.
10.Juli
Eine Antwort auf mein Schreiben ließ auf sich warten, obwohl ich meinen Widerspruch sowohl an die Leistungsstelle, an die Meldestelle und an die Zahlungsstelle des AA sendete. (Man weiß ja nie, wo man richtig ist und wer sich nun verantwortlich fühlt, daher wollte ich auf Nummer sicher gehen).
Drei Monate später – im Juli - erhielt ich doch endlich Post vom AA. Aber was war denn das? Der Inhalt des Umschlages war eine Mahnung!!!
Diesmal war ich platt. Das konnte doch einfach nicht wahr sein!
Ich kramte alle Unterlagen zu diesem Thema vor, kopierte sie und verfasste (voller Wut) ein neues Schreiben. Ich listete ein weiteres mal alle tatsächlichen Fakten auf und verlangte nun vom AA, daß man mir doch eine Kopie des „angeblichen“ Bewilligungsbescheides und einen Kontoauszug, aus dem hervorgeht, daß auf mein Konto Geld eingezahlt wurde, zusenden solle. (Das war natürlich unmöglich, denn diese Unterlagen existierten ja gar nicht!) Abschließend drohte ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, sollte der Fall nicht innerhalb kürzester Zeit geklärt sein.
Dieses sendete ich per Fax wieder an alle drei AA-Stellen; per Fax, damit ich auch einen Nachweis hatte. Ein Einschreiben oder gar drei waren mir zu teuer.
17. August
Vier weitere Wochen verstrichen, ohne daß ich eine Antwort erhielt. So schickte ich dann die angekündigte Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienststellenleiter des AA.
05. September
Oh je, man glaubt es kaum: Ich erhielt tatsächlich ein Antwortschreiben!!!
Der erste Satz: „Ihre Beschwerde … war für mich Anlaß einer eingehenden Prüfung des … Sachverhaltes…“ (Na endlich!)
Ergebnis der Prüfung war, daß durch ein Versehen meine Kundennummer für einen anderen Leistungsfall in den PC eingegeben wurde und ich somit fälschlicherweise angeschrieben wurde. Außerdem könne man mir die von mir verlangten Unterlagen nicht zusenden, da sie nicht existend seien.
Sämtliche Bescheide seien somit aufgehoben.
Puh! Geschafft!
* * * * * * * * * *
FAZIT:
Die Mühlen der deutschen Bürokratie malen sehr, sehr langsam. Immerhin hat man mich 9 Monate auf Trab gehalten.
Diese Aktion kostete mich Nerven, Zeit und Geld.
Außerdem scheint beim AA der eine nicht zu wissen, was der andere tut. Bzw. stellt sich mir die Frage, ob außer in der Zahlungsstelle überhaupt jemand etwas tut? Das war ja die einzige Stelle, die sich regelmäßig bei mir meldete. Naja, die wollten ja auch Geld!
Muß man erst eine Dienstaufsichtsbeschwerde aufsetzen, um die Leute zum Arbeiten zu bewegen?
Mußte die Aufklärung dieser Schlamperei wirklich 9 Monate lang dauern? Oder ist das eine Masche, um beim Arbeitsamt nicht arbeitslos zu werden?
* * * * * * * * * *
Ein Tip an alle:
Hebt Euch IMMER alle Unterlagen auf, man weiß ja nie…
Nicht anrufen – alles schriftlich machen! Mündliche Aussagen lassen sich nicht bestätigen. Auch immer für einen Nachweis der eigenen Schreiben sorgen! Man steht sonst mit leeren Händen auf weiter Flur…
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16. Januar
Vom Arbeitsamt (AA) erhielt ich ein Schreiben, in welchem mir mitgeteilt wurde, daß mein „Bescheid über die Bewilligung von Arbeitslosengeld für die Zeit vom 10.10.-23.10. aufgehoben wird, da ich der Aufforderung des AA, mich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen trotz Belehrung nicht nachgekommen bin.“
Ich las das Schreiben dreimal, um überhaupt den Inhalt zu begreifen. Ende September hatte ich mein Studium abgeschlossen und am 01.10. ein neues Arbeitsverhältnis begonnen – somit gab es erstens keine zeitliche Übereinstimmung. Außerdem bin ich „normal“, was soll ich da bei einem Psychologen?
Somit rief ich nach einer guten halben Stunde beim AA an, trug mein Anliegen vor und wollte wissen, was nun zu tun wäre. Die Mitarbeiterin des AA sagte mir, ich solle den Brief wegwerfen, da wäre wohl etwas versehentlich an mich geschrieben worden.
Ich notierte sorgfältig den Namen der Mitarbeiterin, sowie Datum und Uhrzeit des Gespräches und heftete das Schreiben in meine Unterlagen.
17. April
Im April erhielt ich wieder ein Schreiben vom AA. Diesmal teilte man mir mit, daß ich Arbeitslosengeld bis 30.11. erhalten hätte, welches mir nicht zusteht, da ich keine Eigenbemühungen zur Beendigung meiner Beschäftigungslosigkeit gezeigt hätte. Ich solle somit umgehend mehr als 500 DM zurückzahlen. Anbei lag auch gleich eine entsprechende Zahlungsaufforderung, die sich auf den Bescheid vom 16. Januar bezog.
Diesmal rief ich erst gar nicht an, sondern legte gleich schriftlich einen Widerspruch ein. Ich stellte noch einmal dar, von wann bis wann mein Studium ging (mit Kopie des Abschlusszeugnisses), daß ich ab 1.10. in einem festen Arbeitsverhältnis stehe (Kopie des Arbeitsvertrages legte ich ebenfalls bei) und somit die vom AA geschilderten Tatsachen nicht korrekt wären. Ebenso wies ich darauf hin, daß ich gar kein Geld vom AA erhalten habe und man doch nun endlich mal den Sachverhalt eingehend prüfen solle.
10.Juli
Eine Antwort auf mein Schreiben ließ auf sich warten, obwohl ich meinen Widerspruch sowohl an die Leistungsstelle, an die Meldestelle und an die Zahlungsstelle des AA sendete. (Man weiß ja nie, wo man richtig ist und wer sich nun verantwortlich fühlt, daher wollte ich auf Nummer sicher gehen).
Drei Monate später – im Juli - erhielt ich doch endlich Post vom AA. Aber was war denn das? Der Inhalt des Umschlages war eine Mahnung!!!
Diesmal war ich platt. Das konnte doch einfach nicht wahr sein!
Ich kramte alle Unterlagen zu diesem Thema vor, kopierte sie und verfasste (voller Wut) ein neues Schreiben. Ich listete ein weiteres mal alle tatsächlichen Fakten auf und verlangte nun vom AA, daß man mir doch eine Kopie des „angeblichen“ Bewilligungsbescheides und einen Kontoauszug, aus dem hervorgeht, daß auf mein Konto Geld eingezahlt wurde, zusenden solle. (Das war natürlich unmöglich, denn diese Unterlagen existierten ja gar nicht!) Abschließend drohte ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, sollte der Fall nicht innerhalb kürzester Zeit geklärt sein.
Dieses sendete ich per Fax wieder an alle drei AA-Stellen; per Fax, damit ich auch einen Nachweis hatte. Ein Einschreiben oder gar drei waren mir zu teuer.
17. August
Vier weitere Wochen verstrichen, ohne daß ich eine Antwort erhielt. So schickte ich dann die angekündigte Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienststellenleiter des AA.
05. September
Oh je, man glaubt es kaum: Ich erhielt tatsächlich ein Antwortschreiben!!!
Der erste Satz: „Ihre Beschwerde … war für mich Anlaß einer eingehenden Prüfung des … Sachverhaltes…“ (Na endlich!)
Ergebnis der Prüfung war, daß durch ein Versehen meine Kundennummer für einen anderen Leistungsfall in den PC eingegeben wurde und ich somit fälschlicherweise angeschrieben wurde. Außerdem könne man mir die von mir verlangten Unterlagen nicht zusenden, da sie nicht existend seien.
Sämtliche Bescheide seien somit aufgehoben.
Puh! Geschafft!
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FAZIT:
Die Mühlen der deutschen Bürokratie malen sehr, sehr langsam. Immerhin hat man mich 9 Monate auf Trab gehalten.
Diese Aktion kostete mich Nerven, Zeit und Geld.
Außerdem scheint beim AA der eine nicht zu wissen, was der andere tut. Bzw. stellt sich mir die Frage, ob außer in der Zahlungsstelle überhaupt jemand etwas tut? Das war ja die einzige Stelle, die sich regelmäßig bei mir meldete. Naja, die wollten ja auch Geld!
Muß man erst eine Dienstaufsichtsbeschwerde aufsetzen, um die Leute zum Arbeiten zu bewegen?
Mußte die Aufklärung dieser Schlamperei wirklich 9 Monate lang dauern? Oder ist das eine Masche, um beim Arbeitsamt nicht arbeitslos zu werden?
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Ein Tip an alle:
Hebt Euch IMMER alle Unterlagen auf, man weiß ja nie…
Nicht anrufen – alles schriftlich machen! Mündliche Aussagen lassen sich nicht bestätigen. Auch immer für einen Nachweis der eigenen Schreiben sorgen! Man steht sonst mit leeren Händen auf weiter Flur…
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