Arbeitsamt Testbericht

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Erfahrungsbericht von Steinchen1

Arbeitsamt! Wer da wohl ARBEITET...?

Pro:

alles

Kontra:

nichts

Empfehlung:

Nein

Nachdem Steinchen fast 2 Jahre selbständig war, hatte sie die Faxen dicke! Schluss, aus, vorbei! Ich such mir nen ganz normalen Job! In einem solventen Unternehmen! Der Plan war gut - also angepackt. Und was stand wohl als erstes auf dem Zettel? Richtig! Arbeitslos melden!

Ich bin also am 17. Dezember 2002 los und habe mich beim Arbeitsamt X arbeitslos gemeldet. Das Problem: Meine Akte lag bei einem anderen Arbeitsamt und musste beantragt werden! Ich hatte, Sternzeichen Fuchs, alle notwendigen Bescheinigungen dabei, aber die wollt keiner sehen - hätten ja gefälscht sein können!

Durch ein Versäumnis des alten Arbeitsamtes waren die dort gespeicherten Daten für das Arbeitsamt X in der EDV nicht mehr sichtbar, deshalb mußte die Akte angefordert werden - die Entfernung Potsdam–Berlin-Mitte ist weiter als die Entfernung neues Arbeitsamt-altes Arbeitsamt.

Der Mitarbeiter der Leistungsabteilung des Arbeitsamtes, bei dem ich mich am 17. Dezember 2002 gemeldet habe, stellte mir eine Wartezeit von 2 bis 3 Wochen bis zur Ausstellung des Leistungsbescheides in Aussicht.

Mitte Januar, 4 Wochen waren vergangen, stellte ich telefonisch eine Anfrage nach dem Stand der Bewilligung der Leistung. Ich wurde vertröstet, man hätte so viel zu tun, ich solle mich weiter gedulden.

Am 21. Januar habe ich, nachdem ich aus eigenem Antrieb und nach eigener Stellensuche ca. 50 Bewerbungen verschickt hatte – vom Arbeitsamt war mir eine Stelle vorgeschlagen worden, eine neue Tätigkeit angetreten.

Am 29. Januar 2003 - nachdem ich bereits eine neue Anstellung gefunden hatte - nahm der zuständige Arbeitsvermittler des Arbeitsamtes erstmals Kontakt zu mir auf – er wolle sich mit mir über meine berufliche Zukunft unterhalten....

Ende Januar, nach 6 Wochen, fragte ich erneut telefonisch nach dem Stand der Bewilligung – und wurde erneut vertröstet.

Am 10. Februar, bei einer erneuten telefonischen Kontaktaufnahme meinerseits, sagte mir Frau Y, die Akte würde noch bearbeitet – hätte ich nach 2 Wochen noch nichts gehört, solle ich mich erneut melden.

Am 19. Februar nahm ich – mittlerweile zum 4. (!!) Mal – erneut Kontakt auf. Frau Z versicherte mir, die Akte zu suchen... Und sagte mir zu, mich entweder am folgenden Tag anzurufen oder aber die Bewilligung abzuschließen.

Am Folgetag (!), am 20. Februar 2003 nach nunmehr 9 Wochen (!!!), erhielt ich einen Anruf. Man könne die Leistung nicht bewilligen, die Akte sei noch nicht da! Das Arbeitsamt hatte die Akte am 8. Januar (3 Wochen nach Arbeitslosmeldung) erstmals angefordert – und erst meine vermehrten und beharrlichen Nachfragen und die Bemühungen von Frau Z haben dazu geführt, dass am 19.2. das alte Arbeitsamt zum ersten Mal an die Übersendung der Akte erinnert wurde!!!

Daraus schliesse ich, dass im Arbeitsamt X – gegenteilig zu einem betriebswirtschaftlich orientierten Unternehmen - der Begriff „Wiedervorlage“ ein Fremdwort zu sein scheint!

Am 21. Februar 2003 habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht - so sauer war ich! Und bekam auch von den zuständigen Ämtern Post - ich solle mich gedulden, man würde den Vorgang prüfen... (merkt Ihr was?)

Am 27. Februar 2003 wurde mir - ich hatte angerufen - gesagt, die Akte sei heute eingegangen, man würde die jetzt abschliessen - in \"bummelig\" einer Woche sei meine Kohle (mittlerweile 10,5 Wochen!!!) da. Exakt eine Woche später hing ich beim Arbeitsamt wieder in der Leitung - weil: Keine Kohle auf dem Konto (11,5 Wochen!!!).

Jaaaaaaaaaaa, man hat ja überwiesen... AAAAAAAAber: Die Kollegin hat einen Fehler gemacht... Deshalb müsste ich jetzt nochmal ne Woche warten! Da bin ich so ausgeflippt - und durfte mir nen Scheck abholen!

Heute (man, bin ich noch wütend!) habe ich Post von der Beschwerdestelle bekommen: Zitate: ich \"...am 17. Dezember 2002 keinerlei Angaben zum vorherigen Leistungsbezug machen bzw. Unterlagen/Bescheide vorlegen...\" konnte, \"...dass zum Quartalsende eine abschließende Bearbeitung innerhalb von 4 Wochen nicht immer sicherzustellen...\" sei, \"...die Mitarbeiter allgemein eine Frist von 4 Wochen setzen...\" bei Aktenanforderung, \"...Verkettung unglücklicher Umstände...\", \"...einer ärgerlichen Verzögerung für den Kunden des Arbeitsamtes...\", \"...Verzögerung im Grunde vermeidbar ...\"...

Abschliessender Satz in dem netten - INDIVIDUAL-Schreiben: \"...Da ich jedoch kein vorsätzliches Fehlverhalten meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienststelle feststellen kann, sehe ich keine Veranlassung, Massnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht zu ergreifen...\"

Ich schwöre Euch: Das ist für mich noch nicht das Ende! Das kann doch nicht sein! In jedem betriebswirtschaftlich orientierten Unternehmen - und gerade zur heutigen Zeit - werden Mitarbeiter wegen solcher Nachlässigkeiten abgemahnt oder gefeuert! Und die Nasen bezahle ich von meiner Kohle - ich könnte durchdrehen, wenn ich sehe, was sich der Staat jeden Monat abzieht!

Ich wünsch Euch mehr Erfolg, Steinchen, die wo ganz schön sauer ist!

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