Arbeitsamt Testbericht

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Erfahrungsbericht von mrMagoo

Arbeitsamt = Armutsamt.. oder es geschehen noch Zeiten und Wunder

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Das Behörden in Deutschland schon immer unflexibel, bürokratisch wie es eben nur geht und phlegmatisch sind, dürfte wohl mehr oder weniger jedem Bundesbürger klar sein. Aber das Arbeitsamt schafft es immer wieder neue Rekorde in diesem Verhaltensschema zu brechen.
Das beste Beispiel ist das Widerspruchsverfahren. Hierzu möchte ich ein – für mich unglaubliches—Beispiel schildern.

Vor ca. 2 hatte mir das Arbeitsamt eine Umschulung zum Speditionskaufmann bewilligt. Dies war eine – betriebliche Umschulung wobei ich auch Ausbildungsvergütung erhielt.
Die Umschulung habe ich aber dann, 1.8.00 bis 3.8.01 des daraufolgenden Jahres, ca. nach 12 Monaten, aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. So, damit reihte ich mich wieder in die Reihe der Arbeitslosen ein und beantragte brav Arbeitslosengeld (zumindest dachte ich dass ich darauf Anspruch hätte). Dieser Anspruch auf Arbeitslosengeld wurde mir, auch mündlich von der Sachbearbeiterin die den Antrag entgegennahm, bestätigt. Soweit so gut, Antrag abgegeben -- und wie sollte es auch anders sein—warten. Nach ca. 14 Tagen,-- ich konnte es gar nicht glauben das es so schnell ging--, erhielt ich einen Ablehnungsbescheid. Rein rechtlich hätte ich überhaupt keinen Anspruch da ich –ja nur Unterhaltsgeld erhalte hätte.
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe—ja, auf Arbeitslosengeld-- nein

Damit begann das ganze Desaster. Ich rief, erstmal mündlich bei der Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung an und fragte sie ob sie eventuell vergessen hätte meine Ausbildungsvergütung hinzu zuziehen. Sie sagte –Nein--.
Da war ich doch schon ein wenig geschockt!! Was tun?

Erstmal schriftlich Widerspruch einlegen. Aber wie? Es gibt ja noch –Gott sei Dank—die Arbeitslosen Selbsthilfegruppen, die sich damit auskennen. Glücklicherweise kannte ich da jemanden der mir weiterhelfen konnte. Wir vereinbarten also einen Besprechungstermin (noch innerhalb der Widerspruchsfrist --30 Tage--). Ich brachte ihm alle meine Unterlagen mit die notwendig waren, und wir sahen uns das Ganze einmal näher an. Ziemlich schnell war ihm klar dass meine Ausbildungsvergütung—eben nicht berücksichtigt worden war. Aufgrund der Aktenlage entschieden wir uns, die Sachbearbeiterin telefonisch darüber zu informieren dass hier wohl ein Irrtum vorliegen müsse.

Diese beharrte aber auf ihrem Nein. Mein Berater riet mir noch einmal persönlich dieses Problem vorzutragen. Dieses tat ich auch. —Wieder Fehlanzeige. Sie zeigte mir aber ihre Auflistung aus der ganz klar hervorging das ich Anspruch auf ALg hätte. Ich fragte sie ob sie mir eine Kopie der Auflistung geben könnte. Nein. Da wurde ich richtig wütend – und sagte ich werde jetzt schriftlich den Widerspruch formulieren. Sie sagte das könne ich ja machen. Ich stürmte raus. Ich war schon fast aus dem AA raus, da kam die Frau doch glatt mit der Kopie der Auflistung hinter mir hergelaufen. Ob ich die Kopie immer noch haben wolle? Ich sagte ja und verließ das AA. Und- oh Wunder, noch am gleichen Tag rief die gute Frau bei mir an und sagte das ich doch Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte.

Na, da frag ich mich doch wo wir hier leben *g*

Euer mrMagoo

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