Arbeitsamt Testbericht

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Erfahrungsbericht von 12351

Arbeitsamt, Anstalt für Arbeit oder was sonst???

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Nachdem ich mal wieder ein Erlebnis der dritten Art hatte, muß ich jetzt mal meine Erfahrungen mit und meinen Frust über das Arbeitsamt hier loswerden. Was man dort alles erleben kann möchte ich hier einmal schildern.

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Zur Rechtslage über meinen Bericht:

Alle in diesem Bericht genannten Personen, Orte oder sonstige Stellen sind frei erfunden. Übereinstimmungen sind absolut zufällig*gggg*
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Was ist ein Arbeitsamt?

Ein Arbeitsamt sollte ein Ort sein, zu dem arme, hilfsbedürftige Menschen hin pilgern um von Ihrem Leid erlöst zu werden. Wie es bei vielen heiligen Stätten so ist, hilft eigentlich nur der Glaube an das was man sich erwartet. Nicht so beim Arbeitsamt in: wo auch immer. Wer dort nach Arbeit sucht, sucht meistens vergeblich.

Wer dort glaubt das Arbeitsvermittler Arbeit vermitteln der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten
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Fall 1 :
Also: es begab sich an einem Tag vor unserer Zeit*äähhh* vor dem Euro*gg* nämlich im Dezember 2001. Mein ältester Sohn wurde arbeitslos und suchte einen Job. In der Tagespresse wurde einen weiterbildende Maßnahme in Sachen Webdesign und Webprint inseriert an der an jeder teilnehmen kann der arbeitslos ist. Diese Maßnahme wird vom Arbeitsamt unterstützt.
Mein Sohn hatte also nichts besseres zu tun als sich bei der angegebenen Stelle zu bewerben. Er wurde zu einer Aufnahmeprüfung eingeladen bei der man seine Computerkenntnisse testen wollte. Ich denke mal das er erblich vorbelastet ist*schmunzel*, denn er kam breit grinsend von dieser Prüfung zurück und erzählte mir das es ein Klacks war. Er hatte also bestanden.
Stolz wie Oskar ging er mit dieser Bescheinigung zum hiesigen Arbeitsamt und legte diese dort vor.
Und jetzt kommts:
Man erklärte ihm, das man mindestens eine kaufmännische Vorbildung haben müßte um diesen Lehrgang zu belegen. Diese kaufmännisch Vorbildung müßte daraus bestehen das man sich in WORD und EXCEL auskennt. „Das ist kein Problem“ sagte mein Sohn. „Das kann ich doch!!!“
„Haben sie denn ein Zertifikat das sie an einem solchen Lehrgang teilgenommen haben??“
„Nö, aber wo ist das Problem?“
„Dann können Sie auch kein WORD und EXCEL!!“

HMMMMM*grübel*

Nach einer längeren Diskussion mit der Arbeitsvermittlerin (ZITRONENFALTER) kam man dann letztendlich zu der Auffassung das er sowieso nicht an der Maßnahme teilnehmen kann, da er noch kein volles Jahr gearbeitet hat und damit keinen Anspruch auf eine solche Maßnahme hätte. Sie war nicht dazu zu bewegen, diese 6 Wochen die noch an dem Jahr fehlten, zu vergessen. Da schickt man lieber Leute zu solch einer Maßnahme die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben ( na gut, von Blasen vielleicht, aber wer kann schon Tuten??*ggg*) als das sie junge Leute die Interesse daran haben hin schicken.
Diese Aussage kann ich ruhig machen. Da mir mein Sohn erzählt hat, das er diversen Leuten bei dieser Aufnahmeprüfung geholfen hat die wirklich von nix ne Ahnung hatten.

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Erstes Fazit:

Wenn Du nicht genug gearbeitet hast brauchst Du auch nichts lernen damit Du arbeiten kannst.
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Fall 2 :

Nachdem mein Sohn nun weiter Arbeitslosengeld bezog (ja DAS geht, aber Weiterbildung ist nicht) kamen im Januar diverse Angebote vom Arbeitsamt B.O. ins Haus geflattert.
Da kam 1. ein Angebot einer Firma die Arbeitskräfte verleiht,
2. einer Firma wo als Telefonist 3 Stunden am Tag arbeiten sollte,
3. eine Firma wo am Telefon auf Provisionsbasis Geldanlagen verkaufen sollte,
4. eine Firma in der Sportartikel verkaufen und Tennisschläger verkaufen sollte.

Zu 1.
Er hat sich bei der Firma vorgestellt und wurde auch angenommen. Dann kam erst mal 4 Tage gar nix. Plötzlich klingelte morgens um 6 Uhr das Telefon und ,man sagte ihm das er in 2 Stunden in Paderborn sein möchte um zu für 2 Tage arbeiten. Ist ja kaum der Rede wert, sind ja nur mal eben 90 Km*grrrr*. Kann man da verstehen das so ein Job keinen Spaß macht?

Zu 2.
Der Junge wollte eigentlich ganze Tage arbeiten und nicht auf 325.- Euro Basis. Da bekommt er ja mehr Arbeitslosengeld!!!

Zu 3.
Wie kann ich etwas am Telefon verkaufen wovon ich überhaupt keine Ahnung habe? Und dann noch auf Provisionsbasis. Dann muß der Junge wohl noch Geld mitbringen.

Zu 4.
Der Job war sehr interessant aber schon seit November 2001 vergeben. Da scheint das Amt ein wenig gepennt zu haben, denn auf Anfrage in dem Geschäft (ist ein sehr guter Bekannter) hat er die Stellenbesetzung schon Ende NOV 2001 gemeldet.

Das ganze zog sich so über 3 Wochen hin. Kurz darauf bekam er ein Arbeitsangebot vom Amt bei einer, hier ansässigen Kurklinik, für den Pflegedienst. Hin, beworben und am 08. März 2001 angefangen. Es macht ihm sogar Spaß.
Und jetzt kommts:

Gestern kam ein Schreiben vom AA*gg*:
Dadurch das Sie Herr S. die von uns angebotenen Arbeiten nicht angenommen haben, haben wir rückwirkend die Sperrfrist für den Bezug des Arbeitslosengeldes gekürzt. Wir möchten sie Bitten, das von uns gezahlte Arbeitslosengeld vom Zeitraum 15.01.02 bis 17.04.02 ????????? zurück zu zahlen. Der Betrag beläuft sich über 1.024, 73 Euro.
Ihr könnt Euch sicherlich vorstellen wie verdutzt der Junge aus der Wäsche geguckt hat. Er arbeitet doch seit 08. März 02 schon wieder. Er hat doch nichts falsch gemacht.

Ich Frage hiermit alle:

IST DAS DENN DIE MÖGLICHKEIT ?????????????
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FAZIT:

Das ist sie nicht. Ist unsere Jugend dem deutschen Beamtentum derart ausgeliefert? Lehrstellen können sie nicht vermitteln aber immer eine große Stimme. Arbeitswillige werden schnell abgeschreckt. So kann man auch die Zahlen schönen. Frei nach dem Motte: traue keiner Statistik die Du nicht selbst gefälscht hast.
Ich hoffe das die Aktion mit den gewerblichen Arbeitsvermittlern vernünftig zum Laufen kommt. Dann können sich die Herrschaften bei den AÄ endlich mal warm anziehen.
Es gibt dabei nur ein Problem: die meisten die dort beschäftigt sind, sind Beamte und denen geht das am A.... vorbei.

Einen schönen Vatertag wünsche ich Euch allen

Euer (ziemlich vergrätzer) Manni

31 Bewertungen, 5 Kommentare

  • werwoelfin666

    06.06.2002, 16:52 Uhr von werwoelfin666
    Bewertung: sehr hilfreich

    Hallo Manni! Ich nehme gerade an einer Marketing-Schulung teil, die als Voraussetzung eine kaufmännische Ausbildung forderte. Mein Schulkollege ist Fliesenleger. Lustig, gell???

  • Zulu1

    01.06.2002, 13:07 Uhr von Zulu1
    Bewertung: weniger hilfreich

    Fall 1: Der zuständige Bearbeiter beim Arbeitsamt kann nix dafür wenn dein Sohn die Vorraussetzungen für die Teilnahme nicht erfüllt. Die sind im Gesetz festgelegt und das wird vom Bundestag beschlossen, nicht vom Arbeitsamt. Wenn der B

  • kay74

    09.05.2002, 13:57 Uhr von kay74
    Bewertung: sehr hilfreich

    das ist wirklich traurige Realität... es gibt wenige Ausnahmen

  • Babba

    08.05.2002, 19:02 Uhr von Babba
    Bewertung: sehr hilfreich

    Traurige Wahrheit, hab schon öfter so etwas gehört und gelesen.

  • amrum

    08.05.2002, 18:29 Uhr von amrum
    Bewertung: sehr hilfreich

    Dienstleistung -> Arbeitsamt = diesen Dienst kann man sich nicht leisten. Ich führe in der Firma schon mal Weiterbildungen für das Arbeitsamt aus, da kann man oft nur mit dem Kopf schütteln.