BAföG Testbericht

No-product-image
ab 9,95
Auf yopi.de gelistet seit 08/2003

5 Sterne
(0)
4 Sterne
(1)
3 Sterne
(1)
2 Sterne
(2)
1 Stern
(0)
0 Sterne
(0)

Erfahrungsbericht von NEWON

Danke, Vater Staat!

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Mit zunehmenden Alter nach dem Schlüpfen aus dem Mutterleib bis ins hohe Rentenalter, ist das Vorhandensein von Geld auf dem eigenen Konto von essentieller Bedeutung. Besonders Studenten leiden während ihrer Ausbildung unter ständiger Geldknappheit. Doch hier hilft Vater Staat – mehr oder weniger!


[ ENTSTEHUNG & ENTWICKLUNG ]


Das BundesAusbildungsförderungsGesetz entstand in den 70er Jahren und sollte denen, deren Elterhaus über nicht ausreichend finanzielle Mittel verfügt ein Studium an einer Deutschen Universität bzw. in Ausnahmefällen auch einen Schulbesuch (ab der 10. Klasse) ermöglichen.
Aufgrund vieler Reformen Mitte der 90er Jahre und einen langwierigen Bearbeitungsprozess wurde das in den Haushalten von Bund und Ländern zur Verfügung gestellte Geld für BAföG-Berechtigte nicht mehr komplett abgerufen.
Demnach wurde Ende der 90er mit dem Meister aller Nussecken, Guildo Horn für das neue BAföG geworben. Damit sollte alles einfacher, unbürokratischer und sozial gerechter abgewickelt werden.
Wie von Zauberhand schoss damit die Zahl der Antragssteller in den letzen Jahren in die Höhe, obgleich die Absagen proportional mit stiegen.
Aber vielmehr zwingt viele die derzeitige wirtschaftliche und damit arbeitsmarktpolitische Situation zur Beantragung und damit Förderung durch Seiten des Staates. Dennoch ist man derzeit von der Gefördertenquote von 44,6% (1972) noch weit entfernt. 2000 erreichte man mit 1,7 Mrd. DM Förderung lediglich eine Quote von 13,3%.
Man kann gespannt sein, was sich in den nächsten Jahren seitens der Hochschulpolitik und damit dem BAföG ändern wird.


[ BAföG-BERECHTIGT? ]


Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf die staatliche Leistung, bei dem die Förderung nach dem BAföG förderungsfähig ist. Dies ist für eine Ausbildung aller grundständigen Studienfächern an staatlichen Hochschulen gegeben. Ebenso darf man die Altersgrenze von 30 nicht überschreiten. Damit will man die Dauerstudenten, die das Klischee aller Studenten für die Gesellschaft bilden, der Förderung entziehen.
Anspruch haben weiterhin alle Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte. Ebenso berechtigt sind Person bei denen ein Elternteil deutscher Nationalität ist und in Deutschland lebt oder ein ausländischer Bürger mit schon länger in Deutschland erwerbstätigen Eltern (mindestens ein Elternteil).
Auch darf man noch keine förderfähige Ausbildung abgeschlossen haben und nur über ein geringes Vermögen verfügen. Übersteigt so der Besitz (Geld, Wertpapiere, Grundstücke, ...) 5200 €, wird der Betrag der diese Grenze übersteigt, angerechnet.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Nach diesen Zeitraum muss ein neuer Antrag beim Amt gestellt werden.

So gesehen sollte jeder ein Studium beginnt, einen Antrag stellen. Man sollte die Zeit investieren, da man schließlich etwas Geld als Förderung bekommen kann.


[ ANTRAGSTELLUNG ]


Da das Amt in der Regel nicht das schnellste ist und gerade in Zeiten zu Beginn des Semesters mehrere Tausend Anträge vor sich hat, sollte man nicht erst kurz vor Schluss den Briefkasten aufsuchen. Deshalb gilt, je eher man sich drum kümmert, desto schneller geht die Sache von der Bühne.

Sobald man sich für einen Studiengang entschieden hat und demzufolge auch eine Universität ins Auge genommen hat, sollte man 2 Monate vor Studiumsbeginn an das Amt für Ausbildungsförderung der Universität einen formlosen Antrag stellen. „Ich XXXX XXXX, geboren am XX.XX.XX in XXXXXX studiere ab dem WS/SS XX im Studiengang XXXXXX/Diplom/BA/MA.“. Dies allein genügt schon, um in der Datenbank aufgenommen zu werden. Wenig später bekommt man von der Behörde die dazu notwendigen Unterlagen per Post zugeschickt. Nachdem man endlich die Zusage der Universität bzw. ZVS für den gewünschten Studiengang hat, kann man seine Zeugnisse kopieren und den Antrag ausfüllen. Falls die Wunsch-Uni auch die ist, die man auch „zugewiesen“ bekommt, kann man seinen gesamten Antrag wegschicken. Wenn dies nicht der Fall ist, bittet man den formlosen Antrag an die neue Universität zu schicken und sendet seine restlichen Formulare ebenfalls an die neue Anschrift.
So gesehen war es das auch schon mit dem Antrag. Allerdings ist man nicht immer mit allen zufrieden, was man nun hingeschickt hat und man bekommt wenig später per Post eine Checkliste mit den Sachen die noch fehlen bzw. unklar sind.
Nachdem dies dann alles abgeschlossen ist, kann die Warterei beginnen, die spätestens
2 Monate nach Antragstellung mit einem Bescheid beendet sein soll. Dieser endet dann entweder positiv, verbunden mit einem monatlichen Eingang auf dem Konto oder negativ, aber mit der Erfahrung in der Ausfüllung eines BAföG-Antrages.

[ BAFöG-RECHNER ]


Um schon vor der Erstellung eines Antrages nach der eventuell festgesetzten Fördersumme zu stöbern, kann man den BAföG Rechner unter http://www.das-neue-bafoeg.de anwenden, um so ein Blick in die nahe Zukunft zu riskieren. Mehr oder weniger realitätsnah, aber immer ohne Gewähr bekommt man so nach Eingabe aller relevanten Informationen eine mögliche Summe angezeigt.
Um eins vorweg zu nehmen, bei mir lag die Angabe beim Rechner, mit den selben Angaben aus dem Antrag fast dreimal so hoch, wie es letztendlich ist. Aber eine kleine Spielerei schadet ja auch nicht und alles Service ist es allemal akzeptabel.


[ DAS BAFöG ]


Grundsätzlich gibt es drei Arten der Berufsausbildungsförderung durch staatliche Behörden. Neben der am bekanntesten Förderung, der während eines Hochschulstudiums, gibt es noch die während der Schulausbildung (ab der 10. Klasse) und die des Meister-Bafögs.

Grundsätzlich bekommt man 50% als kostenlos Darlehen und 50% als kostenlosen Bildungszuschuss. Rückzahlen muss man frühestens 5 Jahre nach Ausbildungsabschluss meist in Monatsraten von 105,00 €. Maximal werden jedoch „nur“ 10000 € zurück gefordert. Durch eine sofortige Rückzahlung kann man laut Deuterscher Ausgleichsbank (http://www.dta.de) eine Art Rückzahlrabatt durch die Bank bekommen, die die Rückzahlung des Darlehens verantwortlich ist.


[ MEIN BAFöG ]


Berauscht durch meinen Zulassungsbescheid vom September 2001 durch die ZVS an meiner Wunsch-Uni Leipzig ging ich guten Mutes an die Widerbewerbung ein Jahr später nach Beendigung meines Zivildienstes und schickte die ZVS-Bewerbung Anfang Juli nach Dortmund.
Obwohl ich noch keine Bestätigung für meinen Studiengang und die Uni hatte, schickte ich Anfang/Mitte August 2002 einen formlosen Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung an das Studentenwerk Leipzig. Ein paar Tage später bekam ich eine Erhaltsbestätigung und meine zu ausfüllenden Anträge.
Nachdem ich im September meinen ZVS-Bescheid für Leipzig bekam schickte ich meinen Antrag, samt beglaubigter Zeugniskopie und anderen Kopien nach Leipzig. Zwei Wochen später kam ein Brief mit meiner Fördernummer und einer kleinen Liste der noch fehlenden Unterlagen. Nachdem ich meinen Mietvertrag hatte und die Krankenkasse alles ausgefüllt hatte, ging wieder ein Brief Anfang Oktober nach Leipzig. Ich begann schließlich mein Studium in Leipzig und wartete nun auf einen kleinen Brief über ja oder nein. Es war schließlich Ende Oktober und meiner Meinung war mein Konto gegen Null, da ich wieder mal auf Buchkauf und anderen Shoppingsünden verfallen war und so wagte ich einen Blick auf meine Kontoauszüge. Nachdem der Automat endlich die Scheine ausspuckte zierte ein Grinsen mein Gesicht, denn da war keine Null an erster Stelle und auch kein Minus vor dem Saldo. Doch was war der Grund ging durch meinen Kopf? Nachdem ich das Zettelwirrwarr durch hatte, stand eine Haben-Buchung von 212 € der Landeskasse Sachsen drauf. Nachdem ich dann auch noch die Buchstabenfolge BAföG erblicken konnte, war mir klar, dass ich BAföG bekomme und das auch noch pünktlich.
Aufgrund der Aussage meines Kontoauszuges ging ich davon aus, dass ich im Monat 212 € Zuschuss bekommen würde, da ich ja bisher noch keinen Bescheid vom Amt hatte. Eine Woche später flatterte dann neben der üblichen Reklame auch ein Briefchen des Studentenwerkes in meinen Briefkasten. Nach dem Zahldendurcheinander war mir klar, dass meine Vermutung mit den 212 € pro Monat doch nicht das Wahre sind. Vielmehr hatte man bereits das Geld für November 2002 gleich mitbezahlt.
Bei der Frage, 106 € pro Monat haben oder nicht haben, entscheide ich mich doch für Haben und war trotz diesen Briefes froh, dass ich überhaupt etwas bekomme.
So gesehen kann man von 106 € BAföG und 153 € Kindergeld bei der Miete von 189 € nicht wirklich leben. Da ich eh vor habe in was anderes zu ziehen, wird das Geld erst recht nicht reichen. Da man auch noch Leben und ab und an was essen sollte, ist man mehr oder weniger auf die Unterstützung der Eltern abhängig oder man geht wenn man kann und hat nebenbei jobben.
Ich werde glücklicherweise von meinen Eltern unterstützt und das Wort Arbeit und was dahinter steckt ist mir auch klar.


[ INFORMATIONEN ]


Informationen gibt es viele und vor allem im Internet. Ein Auswahl der besten und seriösesten Seiten:

- Hotline des Bundesministerium für Bildung und Forschung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk: 0800 – 223 63 41
- „Der BaföG-Rechner-Plus“: CD-Rom mit dem Gesetz und zahlreichen Beispielen, BaföG-Rechner und integrierten Formularassistenten. Unter der Nummer 01805 – 262302 (0,12 €/Min) kann jeder die CD kostenlos bestellen oder unter http://www.das-neue-bafoeg.de runterladen
- Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 53170 Bonn ;http://www.bmbf.de; [email protected]
- http://www.bundesverwaltungsamt.de (Alle Infos zur Rückzahlung des in Anspruch genommen Darlehens.

- http://www.studis-online.de
- http://www.unicum.de
- http://www.studienwahl.de


[ FAZIT ]


Wie auch immer, ist die Sache der Ausbildungsförderung positiv, egal wie sie derzeit umgesetzt wird. Ebenfalls sollte jeder der ein Studium beginnt einen Antrag stellen und wer ein Auslandsstudium in die Nähe rücken zieht erst recht, da hiervon nichts zurückbezahlt werden muss.
Im Vergleich zu anderen Staaten geht es den deutschen Studenten – auch wenn das jetzt hart klingen mag – noch relativ gut in Sachen staatlicher Förderung. In der Schweiz gibt es derartiges überhaupt nicht und jeder Student auf einen Nebenjob nebenbei angewiesen ist.
Man soll mich jetzt nicht falsch verstehen, mir wäre es auch lieber, wenn ich mehr im Monat bekommen würde und damit auch das Studium schneller absolvieren könne, aber man sollte erstmal nach Außen schauen und gucken zu welchen Voraussetzungen da, das Ganze abläuft.
Und bei der derzeitigen wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Lage Deutschland werden wir uns noch einige Zeit mit den kleinen oder gar keinen Beträgen seitens Deutschlands zufrieden geben müssen und das beste draus machen.
In diesem Sinne, Antrag in jedem Falle ausfüllen und das nicht erst im Oktober und dann ruhig jeden Tag zum Briefkasten und warten, was der Staat in Eure Bildung stecken will.

(c) NEWON 2002

27 Bewertungen