Betriebskrankenkasse BKK Gesetzliche Krankenversicherung Testbericht

Betriebskrankenkasse-bkk-gesetzliche-krankenversicherung
ab 7,35
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Summe aller Bewertungen
  • Preis & Leistung:  schlecht
  • Allgemeine Kundenfreundlichkeit:  schlecht
  • Zahlung nach Schaden:  nach etwas Zögern
  • Erreichbarkeit:  durchschnittlich

Erfahrungsbericht von Duebgen

BKK für Heilberufe - nie wieder

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  • Preis & Leistung:  schlecht
  • Allgemeine Kundenfreundlichkeit:  sehr schlecht
  • Zahlung nach Schaden:  fast ohne Zögern
  • Erreichbarkeit:  gut
  • Dauer der Nutzung:  länger als 1 Jahr
  • Sind Sie Kunde?:  ja

Pro:

-

Kontra:

keinerlei Kundenorientierung, kein Erkennen von Fehlern

Empfehlung:

Nein

Gestatten Sie mir, dass ich mich kurz vorstelle. Ich bin 23 Jahre alt und studiere in Köln Sport + Ökonomie.


Zum Sachverhalt (alle Angaben sind belegbar):

Seit Jahren ist mein Vater Mitglied in einer privaten Krankenversicherung. Meine Mutter und ich waren bis zum Jahre 2001 in der BKK-Stadt-Düsseldorf familienversichert. Die BKK-Stadt-Düsseldorf ging im Jahre 2001 in den Konkurs und wurde aufgelöst. Meine Mutter wechselte dann mit mir ab 01.10.2001 in die BKK für Heilberufe und wir wurden dort familienversichert.

Beim Ausfüllen der damaligen Aufnahmeformulare wurde der BKK für Heilberufe des öfteren mitgeteilt, dass mein Vater privat versichert ist und die Familienversicherung nur meine Mutter und mich umfassen soll.

In den Jahren 2001 bis 2003 klappte alles Bestens, zumal ich auch keinerlei Kosten verursachte.

Nun wurde im Jahre 2004 erstmals von der BKK für Heilberufe die Familienversicherungsvertrag geprüft und festgestellt, dass die Familienversicherung falsch gewesen sei (aufgrund der Tatsache, dass mein Vater in der privaten KV ist) und ich mich als Student selbst versichern muss. Man schloss daraufhin mit mir einen eigenen Krankenversicherungsvertrag ab dem 01.07.2004 ab.

Nach Vertragsabschluss teilte man mir mit, dass ich seit Oktober 2001 falsch versichert gewesen sei, datierte den nun neu abgeschlossenen Studentenvertrag zurück und fordert nun rückwirkend vom 01.10.01 bis zum 01.07.04 von mir die Beiträge nach.

Die Summe beläuft sich auf rund 1.800,-- EUR.

Ich habe als Student nur äußerst geringe Einnahmen und bin außerstande diese Summe zu bezahlen. Eine Zahlungsverpflichtung würde für mich den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ruin bedeuten. Das Studium müsste abgebrochen werden.

Ich habe doch nichts falsch gemacht. Meine Mutter hatte im Jahre 2001 mit bestem Wissen und Gewissen bei der BKK für Heilberufe unterschrieben und ging davon aus, dass Alles seine Richtigkeit und Ordnung hat. Hätte die BKK - aus heutiger Sicht - bereits 2001 einen \"richtigen\" Versicherungsvertrag erstellt, wären auch alle Beiträge ordnungsgemäß bezahlt worden. Aber da wir ja von der Richtigkeit ausgingen, wurden auch natürlich auch keine Rücklagen gebildet; warum auch?. Auch in den Jahren 2002 und 2003 erfolgten keinerlei Prüfungen von der BKK.

Für meine z.Zt. laufenden Beiträge ist die regelmäßige Bezahlung sichergestellt, da ich mich noch mit einem Aushilfsjob über Wasser halten kann. D.h. nicht nur ich muss für den täglichen Unterhalt jobben, sondern auch meine Freundin (auch Studentin) mit der ich zusammen lebe.

In einem aktuellen Schreiben der BKK für Heilberufe wird mir sogar noch damit gedroht, dass man bei weiterer Nichtzahlung der zurückliegenden Summe meine Uni informieren wolle, damit ich exmatrikuliert werde.

Der Fehler wurde ganz klar im Jahre 2001 von der BKK für Heilberufe gemacht. Bisher wurde dies noch nie zugegeben, von einer Entschuldigung ganz zu schweigen. Desweiteren hat man mir nun nicht nur die Zahlung der Summe auferlegt, sondern verlangt auch – sollte ich in Raten zahlen – einen Säumniszuschlag von 1% pro Monat auf die Restsumme.

Ersten bin ich der Meinung, dass ich kein säumiger Zahler bin, denn die Forderung wurde doch jetzt erstmalig an mich herangetragen. Zweitens glaube ich nicht, dass überhaupt ein Säumniszuschlag genommen werden kann, denn wenn ich doch Zahlungstermine vereinbaren würde und diese einhalte, dann bin ich doch nicht säumig, oder? Und drittens bin ich nach wie vor der Meinung, dass hier Gnade vor Recht ergehen müsste, da ich absolut unschuldig an diesem Dilemma bin.

Die BKK hatte die Aufgabe die Familienversicherung zu prüfen. Dies hat sie nicht gemacht. Es ist mir nun mittlerweile klar, dass ich mich als Student selbst versichern muss, aber hätte man mir/uns das damals gesagt wäre ich nun nicht in dieser Situation.

Warum nur will die BKK für Heilberufe mein Leben zerstören?

Gemäß eines Artikels im Handelsblatt von Anfang August 2004 ist die finanzielle Lage der BKK mehr als sanierungsbedürftig. Soll dies nun über mich geschehen?

Ich kann nur alle - bei denen eine ähnliche Situation herrscht - warnen, ihre Familienversicherung zu prüfen. Nicht dass auch andere plötzlich von der BKK Nachforderungen bekommen.

Übrigens füllt der Schriftverkehr mittlerweile fast einen ganzen Ordner. Worte des Bedauerns oder Entschuldigungen fehlen. Man verschanzt sich nur hinter den Paragraphen des SGB.

Meine Mutter und ich jdedenfalls haben die Kasse gewechselt.

12 Bewertungen, 2 Kommentare

  • yorke

    28.09.2004, 21:45 Uhr von yorke
    Bewertung: sehr hilfreich

    Bin auch Student (ebenfalls in Köln) und bei der BKK für Heilberufe (noch...). Habe ein ähnliches Erlebnis gehabt. Die BKK hat es versäumt mich über das Auslaufen der FAmilienversicherung zu informieren...das Resultat - eine Mahnun

  • Kayah

    18.08.2004, 00:49 Uhr von Kayah
    Bewertung: sehr hilfreich

    Warst Du 25? Erst ab 25 bist Du nicht mehr familienversichert! Falls Du jünger warst, brauchst Du nichts zu bezahlen! LG kayah