DKV Krankenversicherung Testbericht

Dkv-krankenversicherung
ab 4,02
Auf yopi.de gelistet seit 09/2003
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Summe aller Bewertungen
  • Preis & Leistung:  mittelmäßig
  • Allgemeine Kundenfreundlichkeit:  durchschnittlich
  • Zahlung nach Schaden:  nach etwas Zögern
  • Erreichbarkeit:  durchschnittlich

Erfahrungsbericht von Dancing

Ärger mit der DKV - Trauerspiel in mehreren Akten (25.10.09)

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  • Preis & Leistung:  schlecht
  • Allgemeine Kundenfreundlichkeit:  schlecht
  • Zahlung nach Schaden:  sehr ungern
  • Erreichbarkeit:  durchschnittlich
  • Dauer der Nutzung:  länger als 1 Jahr
  • Sind Sie Kunde?:  ja

Pro:

mittlerweile nichts mehr

Kontra:

die Praxis, meine Erfahrungen

Empfehlung:

Nein

Meine Erfahrungen, meine Meinung: NIE WIEDER!!!!
Ich wünschte, ich könnte auch NEIN, DANKE sagen - aber raus komme ich aus dieser privaten Krankenversicherung auch nicht mehr.
Vertragsabschluß: als Teil eines Gruppenversicherungsvertrages (Arbeitnehmer) (AD1, ZD3, SM6 R10) in 1994. Alles normal - alles gut.
lfd. Arztrechnungen und Rezepte: erste Zweifel. Jeder Arzt, mit dem ich sprach, schimpfte über die DKV. Besonders leistungsunwillig, keine empfehlenswerte private KV.
erste Erlebnisse: unverständliche Kürzungen und Nichterstattungen, zT super-inkompetente Sachbearbeiter, die etwas ablehnen, weil(!) sie es nicht kennen (sowas ist als Begründung schlicht atemberaubend). Nach telefonischem und schriftlichem Nachfassen erfolgte die Kurskorrektur: Erstattung.
Aus dem Schreiben der DKV:
"Wir bedauern, daß die bisherige Bearbeitung Ihres Leistungsantrages Anlaß zur Verärgerung gegeben hat.
Aufgrund Ihrer Ausführungen haben wir den Sachverhalt erneut geprüft. ... Ihre Verärgerung ist nachvollziehbar. Selbstverständlich ist das o.g. Präparat auch in Deutschland bekannt und erstattungsfähig." Und weiter: " Die Ausführungen von Frau Dr. xxx sind korrekt. Auch hier ist uns in der Bearbeitung ein Fehler unterlaufen, ..."
Andere Kürzungen betrafen Nähr- und Stärkungsmittel (lt. AVB nicht erstattungsfähig) und waren insoweit zumindest zum Teil nachvollziehbar.
Zwei 3-tägige Krankenhausaufenthalte wurden beanstandungsfrei abgewickelt.
Bis daher hatte ich zwar gemerkt, daß der Branchenprimus, der sich im übrigen auch durch den Gruppenversicherungsvertrag empfohlen hatte, nicht wirklich erste Wahl ist, und daß das hohe Beitragsniveau der DKV leider überhaupt nicht dazu führt, daß man im Verhältnis zu anderen Privatversicherten einen besonders großen Leistungsumfang bekommt, aber die ersten fast 10 Jahre meines Versichertendaseins verliefen ansonsten ereignislos; ich war nicht aktiv unzufrieden.
In 2002 vereinbarte ich mit der DKV eine Vertragsänderung betr. Krankentagegeld mit einer handschriftlichen Rückänderungsklausel; damals eine kleine Sache, die sich jetzt als (vorläufiger?) Höhepunkt der Vertragsbehandlungs- und -interpretationskunst der DKV zeigt.
Dann eine umfangreiche Zahnarztbehandlung: Zahnersatz Vollkeramik, Verblendungen Rechnung über knapp 12.000 Euro, Erstattung 68,9%. Die Kürzungen betrafen i.w. "Überschreitung der allgemein üblichen Preise"; das sah mein Zahnarzt zwar ganz anders (das mir mittlerweile schon bekannte DKV-Erstattungsdrama). Fand ich alles nicht so toll, aber noch immer (s.o.); ich war nicht aktiv unzufrieden.
In 2003 bekam ich zum ersten Mal ernstere gesundheitliche Probleme und beantragte Rückänderung meines Vertrages entsprechend der Vereinbarung. Die DKV weigerte sich.
Im Sep. 2005 wurde ich krankgeschrieben. Die Krankschreibung dauerte 1,5 Jahre; d.h. die DKV geriet also nach dem 365. Tag in die Leistungspflicht.
Dann tauchte jeweils unangemeldet ein DKV-Mitarbeiter im 4-Wochen-Takt vor meiner Haustür auf und übergab Zettelchen, auf denen ich zum Besuch eines von der DKV ausgesuchten Vertrauensarztes aufgefordert wurde. Mit dem Hinweis, kein Besuch - kein Geld mehr.
Ich war wegen psychischer und physischer Folgen von Arbeitgeber-Mobbing krankgeschrieben. Wurde daher auch zum Besuch bei einem Psychiater aufgefordert. Ich mußte also einem vollkommen Fremden, dem ich in keiner Weise vertraute, meine Krankengeschichte erzählen und seine Fragen beantworten. Hab ich unter Protest notgedrungen getan.
Da die DKV die Vertragsrückänderung entsprechend der Vereinbarung verweigerte, habe ich vor dem Landgericht Köln Klage eingereicht. Der nachfolgende, schriftliche Schlagabtausch der Anwälte führte dann zu ganz erstaunlichen Ergebnissen.
Mein Antrag mit der handschriftlichen Hinzufügung zur Rückänderung und das der DKV vorliegende Exemplar wiesen Unterschiede auf! So wurden nicht nur Änderungen zum geltenden Tarif vorgenommen, sondern die Rückänderungsklausel war nachträglich ohne mein Wissen! vom VS-Vertreter verändert worden. Er hat eigenmächtig handschriftlich "innerhalb von 2 Monaten" hinzugefügt.
M. E. offensichtlich ein Versuch, einen Fehler wieder glatt zu bügeln.
Weiterhin hat mich der VS-Vertreter i.Z.m. der Änderung in einen anderen Tarif eingruppiert, ebenfalls ohne Absprache, in dem ich gar nicht eingestuft werden konnte, da dieser für Selbständige ist. Alle anderen Komponenten des Vertrages waren jedoch - zutreffenderweise - für Arbeitnehmer; ich habe auch regelmäßig eine Bescheinigung für den Arbeitgeber erhalten, so daß ein Irrtum der VS nicht möglich gewesen sein kann.
Diesen kleineren Fehler hat die DKV dann eingeräumt und abgeändert.
In der Hauptsache "Manipulation eines VS-Antrages" zeigte sie sich vollkommen ignorant.
Meine Klage vor dem LG Köln ist dann leider gescheitert. Das LG hat (in einem Vorab-Beschluß, der mich zur Rücknahme der Klage wegen erkennbarer Aussichtslosigkeit veranlasst hat) in einer weder für mich noch für meinen Anwalt nachvollziehbaren Argumentation "vom objektiven Empfängerhorizont" einen Anspruch auf Abänderung der Karenzzeit verneint. Die Antragsmanipulation fand bedauerlicherweise und auch erstaunlicherweise keinerlei Aufmerksamkeit des Gerichts.
Nach Beendigung der Krankschreibung gingen die Probleme weiter, betrafen aber "nur noch" Nichterstattungen wegen Überschreitung ortsüblicher Preise usw.
Durch meine lange Krankheit hatte ich notgedrungen Kontakt mit einer Vielzahl von Ärzten. Alle! berichteten auf Nachfrage, daß die DKV zu dem problematischen Krankenversicherungen bzgl. des Leistungsumfangs und der Leistungsbereitschaft gehört.
Also Beschwerde bei der BaFin: Am 24.10.2007 bekam ich die Eingangsbestätigung der BaFin für mein Schreiben vom 8.9.2007 Der Vorstand der DKV wurde zur Stellungnahme aufgefordert.
Juni 2008: Krankentagegeld durch die DKV wäre wegen Ende der Karenzzeit fällig gewesen Ich habe dies der DKV vorab mitgeteilt und schwupp fand ich im Briefkasten (ohne Briefmarke, also wieder persönliche Zustellung durch einen DKV-Spiogenten, war aber leider zum Arztbesuch) die Aufforderung einen DKV-bezahlten Arzt aufzusuchen.
Der hat dann blitzschnell erkannt, daß ich berufsunfähig bin - mit der Folge, daß die DKV nicht nur nicht zahlt, sondern auch die Krankentagegeldversicherung kündigt. Habe das "Gutachten" angefordert.
20.6.2008: Antwort von der BaFin:
Der Vorstand der DKV verweist auf die durch Klagerücknahme erfolglose (für mich) gerichtliche Überprüfung und teilt mit, daß er dem Standpunkt des Gerichtes nichts hinzuzufügen hat.
Fazit der BaFin: " ... Im Rahmen meiner aufsichtsrechtlichen Befugnisse habe ich keine Möglichkeit, den Versicherer zu einer Änderung seines Rechtsstandpunktes zu veranlassen."
21.7.2008: Beschwerde über den Versicherungsvermittler beim Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung in Berlin.
11.12.2008: Der Ombudsman konnte nicht helfen.
Auszug aus dem Schreiben: " Um den zu diesem Verfahren beigefügten Beschluß fassen zu können, war es nach meinem Verständnis zwingend notwendig für das Gericht, sich mit dem Beschwerdegegenstand, nämlich der Beitrittserklärung, im September 2002 in den individuellen Einträgen im Antrag auseinander zu setzen."
In dem Beschluß des LG wird jedoch mit keinem Wort auf die Beitrittserklärung (d.h. die Wirksamkeit der Änderung) Bezug genommen.
Weiter: " Die DKV trägt vor, daß sie von Herrn [Name des hauptberuflichen Handelsvertreters] die Auskunft erhalten habe, Sie [über die vorgenommenen Änderungen bzw. Hinzufügungen] informiert zu haben."
Dazu stelle ich fest: Ich wurde von niemandem und zu keinem Zeitpunkt informiert. Es wird auch kein Datum genannt, an dem diese Information mir zugegangen sein soll.
Weiter: "Diese Vorgehensweise haben Sie auch erst beanstandet, nachdem Sie erfahren haben, daß Ihr Arbeitgeber ... vermutlich nur in reduzierter Höhe leistet."
Dazu stelle ich fest: zutreffend, aber wie soll ich eine Vorgehensweise beanstanden, von der ich nichts weiß.
Also, Ende des Verfahrens.
20.8.2009 Und weiter gehts: diesmal:
nur teilweise Erstattung einer Physiotherapeuten-Rechnung
mit der Begründung (093) Die Aufwendungen für physikalische Therapie / Logopädie sind bis zu den Höchstbeträgen, die in dem Ihnen vorliegenden Verzeichnis genannt sind, erstattungsfähig.
Nach den AVB, zu denen ich 1994 meinen Versicherungsvertrag abgeschlossen habe, sind derartige Leistungen erstattungsfähig, "soweit sie im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet sind".
Ich habe also dieser Kürzung widersprochen und erhielt ein Antwortschreiben mit erneuter Ablehnung. Auszug: "Eine eigene umfangreiche Auswertung einer Vielzahl uns vorliegender Rechnungen hat ergeben, daß überwiegend Gebühren für physikalische Maßnahmen bis zu und unter den beihilfefähigen Höchstsätzen berechnet werden, so daß eine Berechnung darüber hinaus die Ausnahme darstellt."
Weitere Informationen zu dieser "umfangreichen Auswertung": keine.
In einem nachfolgenden Telefonat mit dem Beschwerdemanagement wurde auf zwischenzeitliche Änderungen der AVB, die man mir zugeschickt hätte, verwiesen. Dadurch sei dieses Vorgehen gedeckt. Mein Hinweis, daß eine einseitige Änderung der AVB wohl nicht statthaft wäre, wurde ignoriert. Weiterhin teilte der Sachbearbeiter mir mit, daß es eindeutige Rechtsprechung zugunsten der DKV gäbe. Als ich ihn bat, mir die betreffenden Rechtsquellen zu nennen, weigerte er sich.
Die Sache ist jetzt beim Anwalt.
Wichtige Infos zu diesen Themen auf folgenden Seiten:
mtk-physio.de
privatpreise.de/quellenurteile/
http://www.bdv.info/bdv/Merkblaetter/PKVwider.pdf
http://www.finanzanzeiger.de/p/personenversicheru ng/100169.php (Laut eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes ist es der Krankenversicherung nicht gestattet, Änderungen am Vertrag vorzunehmen, ohne dass der Versicherungsnehmer explizit zustimmt.)
Ich berichte weiter.

Also: Finger weg!!! Fragt Eure Ärzte!!
Fazit: NIE WIEDER!!!

24 Bewertungen, 6 Kommentare

  • Gemini_

    27.10.2009, 16:01 Uhr von Gemini_
    Bewertung: sehr hilfreich

    Schön geschrieben! LG

  • MoeGott

    26.10.2009, 22:31 Uhr von MoeGott
    Bewertung: sehr hilfreich

    besuch meine Berichte doch auch einmal! lg

  • Surfsoul

    26.10.2009, 21:54 Uhr von Surfsoul
    Bewertung: sehr hilfreich

    sh und lg, surfsoul

  • sigrid9979

    26.10.2009, 21:13 Uhr von sigrid9979
    Bewertung: sehr hilfreich

    Schön Berichtet..Lg sigi

  • Meister_Eder

    26.10.2009, 20:04 Uhr von Meister_Eder
    Bewertung: sehr hilfreich

    Sehr hilfreich, freue mich über Gegenlesung! LG

  • Mondlicht1957

    26.10.2009, 19:56 Uhr von Mondlicht1957
    Bewertung: sehr hilfreich

    Sehr hilfreich und liebe Grüsse