Deutsches Recht Testbericht

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Erfahrungsbericht von Guenni1969

Zivilrecht...ein Beispiel für unsere Rechtsprechung

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Zivilrecht in Deutschland:


Der Titel dieser Geschichte könnte lauten „dumm gelaufen,“ „selber Schuld“ oder „eine Tragödie.“ Sucht euch einen aus. Auf jeden Fall Handelt es sich bei meinen Schilderungen um wahre Begebenheiten die zwei Menschen in den Ruin getrieben haben.

Vorgeschichte:
Es begann am Anfang des Jahres 2000 als ich meine jetzige Lebensgefährtin (B) kennenlernte. Sie war zu dieser Zeit arbeitslos und hatte laut Arbeitsamt auch keine guten Aussichten auf eine baldige Vermittlung.
Im Sommer des Jahres 2000 trat dann ein Bekannter, im weiteren Text W. genannt, an sie heran, und berichtete von einer gutgehenden und zur Übernahme freiwerdenden Gaststätte. Auf Grund der Tatsache das B über einige Erfahrungen aus dem Bereich der Gastronomie verfügte schien dies eine Gute Gelegenheit und die Sache wurde in Angriff genommen.
Bedingt durch die Arbeitslosigkeit der B und noch bestehender Schufa-Eintragungen war es der B zu dieser Zeit nicht möglich, selbst die erforderliche Gaststättenkonzession zu beantragen und ich erklärte mich bereit, diese vorübergehend auf meinen Namen laufen zu lassen.
An den, für die Gaststättenübernahme notwendigen finanziellen Aufwendungen beteiligte sich auch der o. g. W., der selbst später eine Teilhaberrolle einnehmen sollte.

Der Vorpächter:
Bei dem Vorpächter, dem L. handelt es sich einen ca. 50 jährigen Herrn, der einen Nachpächter suchte, da die Gaststätte aus Familiären Gründen nicht mehr haltbar war.

Die Verhandlungen:
Die Gaststätte sollte samt des darin befindlichen Inventars übernommen werden. Zum Inventar gehörten u. a. Gläser, Geschirr, Besteck, Töpfe, Pfannen, eine Musikanlage
Barhocker, Stehtische und diverse Dekorationsobjekete.
Weiterhin wies der L. eine im Bierkeller befindliche Kühlbox für 4 hl Bier sowie die Zapfanlage als sein Eigentum aus.
Für die Übernahme des Inventars forderte der L. eine Summe von 7000,--DM in Bar, sowie die Übernahme einer bestehenden Restschuld in Höhe von ca. 20.000,--DM, die er noch bei der Fa. König-Pilsener zu begleichen hatte. Die Zahlung dieser Restschuld sollte über den Bierbezug in Form einer Rückvergütung geleistet werden.
Diese Forderungen wurden unsererseits, sofern Mittel in dieser Höhe in die Gaststätte geflossen sind, prinzipiell akzeptiert.
Es folgten Gespräche mit einem Verantwortlichen der Fa. König-Pilsener, welcher sich nach Liquiditätsprüfung mit einer Übernahme der Schulden durch uns auch einverstanden erklärte.
Zu dieser Zeit etwa wurde durch mich und den W. auch schon ein Betrag in Höhe von 4000,--DM , ohne vertragliche Regelung, lediglich gegen Ausstellung einer Quittung, gezahlt.

Voraussetzung für die vertragliche Regelung war nun die Unterzeichnung des Pachtvertrages für die Gaststätte.
Für die Unterzeichnung des Pachtvertrages wurde der Eigentümer, Herr K., von mir und dem W. aufgesucht. Man wurde sich schnell einig über die Art und Weise der Gaststättenführung und die Verträge wurden unterzeichnet.
Bei diesem Treffen mit Herrn K., leider erst nach der Vertragsunterzeichnung, kam man auch noch auf die Übernahmebedingungen des L. zu sprechen.

Herr K. teilte uns mit, dass weder die o. g. Kühlbox im Bierkeller noch die Zapfanlage im Besitz des L. standen, und dieser gar nicht berechtigt ist, diese an uns zu verkaufen. Hierfür erbrachte Herr K. auch den Nachweis durch Vorlage einiger schriftlicher Belege. Desweiteren teilte er mit, dass trotz des genannten Inventars, niemals finanzielle Mittel in Höhe von 27,000,-- DM von dem L. in die Gaststätte geflossen seien. Stattdessen verwandte der L. das Geld vermutlich für den Erwerb zweier Pkw.

Durch diese Informationen in ein völlig neues Licht gerückt, schienen die bisherigen Verhandlungen mit dem L. für mich hinfällig und da es auch zu keinerlei Vertragsunterzeichnung gekommen ist, nicht bindend.

Die Gaststättenübernahme:
Vom L. war nun lange Zeit nichts zu hören. Wir waren dennoch die neuen Pächter der Gaststätte und betrieben diese auch, da schließlich laufende Kosten entstanden.

Ca. einen Monat später meldete sich der L. telefonisch bei mir und forderte die Zahlung der o. g. Beträge sowie der Übernahme seiner Schulden. Jetzt kam hinzu, dass der L. neben der o. g. Restschuld bei Fa. König-Pilsener auch noch die Übernahme einer Restschuld bei einer Fa. Rommerskirchen, einem Automatenaufsteller, in Höhe von ca. 10,000,--DM forderte.
Ich erklärte mich mit diesen Forderungen nicht einverstanden und teilte ihm mit, dass ich seinen, für mich betrügerischen Forderungen nicht nachkommen würde.
Jetzt war wieder lange Zeit nichts vom L. zu hören.

Zwischenspiel:
Meine Lebensgefährtin hatte zwischenzeitlich eine eigene Gasstättenkonzession beantragt und auch erhalten. Der W. war straffällig geworden und nicht mehr im Geschäft. Der Pachtvertrag wurde auf mich und meine Lebensgefährtin geändert.

Die Geschichte nimmt ihren Lauf:
Ca. 3 Monate später, der Gaststättenbetrieb lief. Während der Öffnungszeiten erschien der L. in der Gaststätte und konfrontierte die B. mit einem vom ihm gestalteten Vertragsentwurf. Dieser beinhaltete die Übernahme der gesamten Verpflichtungen, also noch ca. 3000,--DM in Bar, ca. 20.000,--DM für Fa. König-Pilsener und ca. 10.000,--DM für Fa. Rommerskirchen.
Ausgestellt war der Vertrag bereits auf den Namen meiner Lebensgefährtin. Energisch wirkte der L. nun auf sie in und drängte sie, den Vertrag zu Unterzeichnen, was sie nicht tat.
Daraufhin verschwand der L. und wiederum war für lange Zeit, diesmal ca. 6 Monate, nichts von ihm zu hören.

Die Angelegenheit geht vor Gericht:
Nach diesen 6 Monaten, wandte sich der L., vertreten durch einen Rechtsanwalt, an uns. Wiederum wurden die gesamten, o. g. Forderungen geltend gemacht. Für den Fall der Nichtbegleichung der Forderungen durch uns wurde eine zivilrechtliche Klage angedroht.
Wir teilten dem Anwalt mit, mit den gestellten Forderungen noch immer nicht einverstanden zu sein und sahen davon ab, die Beträge zu bezahlen.
Eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit kam uns entgegen, da wir ja weder irgendeine schriftliche Verpflichtung eingegangen sind noch sonst irgendetwas zu verbergen hatte. Die betrügerischen Aspekte der Angelegenheit gingen doch eindeutig vom L. aus.

Wie angedroht, wurde seitens des L. die Klage eingereicht und der Fall sollte nun vor dem Amtsgericht Essen geklärt werden. Das Einzige was ich vom AG Essen mitgeteilt bekam, war, dass die Klage des L. abgewiesen wurde. Genauere Angaben hierzu kann ich leider nicht machen, da meine Unterlagen sich noch bei meiner Rechtsanwältin, auf die ich später noch zu sprechen komme, liegen und ich keinen Zugang dazu habe.
Kurze Zeit später wurde mir vom Landgericht Essen mitgeteilt, dass der L. dort die Klage eingereicht habe.

Die Rechtsanwältin / die Gerichtsverhandlung:
Für die nun anstehende Gerichtsverhandlung beschloss ich mir ebenfalls einen Rechtsbeistand zu nehmen. Ich betraute also eine Rechtsanwältin mit der Wahrnehmung meiner Interessen. Der Anwältin wurde der Sachverhalt so wie in diesem Bericht geschildert. Überrascht von dem anfänglichen Engagement der Anwältin waren wir davon überzeugt nun endlich unser Recht zu bekommen.
Bei der ersten Verhandlung vor dem LG Essen wurden nun die beteiligten Parteien gehört. Hier vor Gericht sprach der L. nun ständig von einem unterzeichneten Vertrag der die Angelegenheit der Gaststättenübernahme regeln sollte. Ziemlich überrascht, hatte ich doch niemals einen Vertrag unterschrieben, ließen wir uns diesen Vorlegen. Es existierte also tatsächlich eine schriftliche Vereinbarung.
Der oben mehrfach erwähnte W. hatte einen Vertrag zu den Bedingungen des L. unterzeichnet. Ein wenig oberhalb der Unterschriften war eine Zeile eingefügt, die besagte, dass der Vertrag angeblich in meinem Einverständnis und in meinem Namen durch den W. unterzeichnet wurde.
Dieser Vertrag ist zu irgendeinem Zeitpunkt, wann kann ich nicht sagen, ohne mein Wissen, und ohne das je eine Vollmacht für den W. bestanden hat, durch diesen Unterzeichnet worden.
Von nun an wandelte sich das Engagement meiner Anwältin in Ratlosigkeit und Überforderung. Für die nächste Gerichtverhandlung lud sie lediglich den W. als Zeuge vor. Obwohl mehrfach durch mich darauf hingewiesen, verzichtete sie auf die Vorladung meiner Lebensgefährtin und des Herrn K., die sicherlich sachdienliche Angaben hätten machen können.
Der vorgeladene W., welcher mittlerweile wegen seiner oben erwähnten Straffälligkeit inhaftiert war, sagte zu Gunsten des L. aus. Das dieser bei seiner Aussage völlig unglaubhaft wirkte und sich selbst in Widersprüche verwickelte schien nicht einmal das Gericht zu interessieren. Ich möchte noch beiläufig erwähnen, dass der W. schon seit vielen Jahren ein guter Bekannter des L. war.

Nun kam es für mich erst richtig überraschend. Meine Hoffnung die Lügen des W. an Ort und Stelle richtig stellen zu können wurden zunichte gemacht. Meine Anwältin fragte den W., ohne jegliche Absprache mit mir, einige belanglose Sachen und das war es dann. Ich hatte nicht mehr das Recht mich vor Gericht zu dieser Angelegenheit zu äußern. Eine Belehrung seitens meiner Anwältin über den Verlauf einer Zivilgerichtverhandlung habe ich nie erhalten.

Jetzt stand nur noch die Urteilsverkündung aus. Kurze Zeit später wurde das Urteil schriftlich verkündet. Ich wurde verurteilt die ca. 3000,--DM zzgl. Zinsen an den L. zu zahlen. Weiterhin wurde bestimmt, dass ich den L. von den Fordrungen der Fa. König-Pilsener und Rommerskirchen freizustellen, also auch diese Beträge zu zahlen habe. Selbstverständlich gingen die Gerichtskosten sowie die Anwaltkosten des L. zu meinen Lasten.

Die Berufung die es nie gab:
Schon nach der zweiten Gerichtverhandlung wurde mit meiner Anwältin vereinbart, die Entscheidung in einer Berufungsverhandlung anzufechten. Telefonisch besprach ich kurze Zeit später erneut die Berufungsverhandlung mit meiner Anwältin und vergewisserte mich, dass es nicht zu einem Verstreichen der Berufungsfrist kommt. Ich wurde von ihr mit den Worten: “Ich kümmere mich um alles, dafür bin ich ja da,“ beruhigt.
Von nun an hörte ich eine Zeit lang nichts von meiner Anwältin, bis ich kur vor Ablauf der Berufungsfrist eine Rechnung von ihr bekam. Da sich ihre Kanzlei direkt in der Nähe meiner Wohnanschrift befand, begab ich mich persönlich dorthin.
Die Kanzlei war geschlossen. Zunächst ausgehend von einem Krankheitsfall oder Urlaub begab ich mehrfach dorthin. Stets bot sich mir das gleiche Bild einer geschlossenen Anwaltskanzlei. Auch meine Versuche sie telefonisch zu erreichen verliefen negativ. Nicht einmal ein Anrufbeantworter war geschaltet. Meine Anwältin war einfach verschwunden und kehrte auch nicht zurück.
Mittlerweile war die Berufungsfrist verstrichen. Das einzige was ich noch von meiner Anwältin hörte, war eine erneute, schriftliche Geldforderung, die mir durch einen anderen Anwalt zugestellt wurde. Bei einem Gespräch mit diesem Anwalt erfuhr ich obendrein noch, dass meine Rechtsanwältin nicht einmal eine Zulassung für die Berufungsverhandlung vor dem OLG Hamm gehabt hätte.

Die Folgen:
Ja, was soll ich dazu schreiben? Sowohl meine Lebensgefährtin als auch ich sind finanziell am Ende. Gerichtsvollzieher spazieren bei uns ein und aus und kennen sich mit unserer Habe weit besser aus als wir selbst. Da Sachwerte bei uns nicht mehr vorhanden sind, ich kann meiner Gerichtvollzieherin dankbar sein, dass sie mir meinen PC gelassen hat, geht der gesamte pfändbare Teil unserer Einkünfte an die Gläubiger. Diese setzen sich nunmehr aus dem L., seinem Anwalt und der Gerichtkasse Essen zusammen.
Gerne würde ich auch jetzt noch Schritte einleiten, um aus dieser Situation heraus und zu meinem Recht zu kommen. Leider ist es ohne finanzielle Mittel in unserer Gesellschaft nicht möglich eine qualifizierte Unterstützung durch einen Anwalt zu bekommen.

Die Gaststätte haben wir nicht mehr. Die Führung der Geschäfte war unter den geschilderten Umständen nicht mehr zu gewährleisten.

Abschließend möchte ich noch einmal versichern, dass ich die Geschehnisse absolut wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen verfasst habe.
Ich hoffe der ein oder andere kann für sich eine Lehre aus diesen Erfahrungen ziehen.
Sollte jemand eine Lösung für unsere Probleme parat haben wäre ich auch dafür dankbar.



Gruß

Guenni1969

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