Deutsches Recht Testbericht

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Erfahrungsbericht von egonman

Unterschiedliche Garantien der Automobil-Hersteller !

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

„Unterschiedliche Garantien“


Für Käufer eines Neuwagens hat sich am Jahresanfang Entscheidendes getan !



Seit dem 1. Januar schreibt die in nationales Recht umgesetzte „Verbrauchs-Güter-Kauf-Richtlinie 1999/44/EG“ der Europäischen Union zwingend vor , dass Auto-Hersteller jetzt zwei statt bislang nur ein Jahr für Mängel und Fehler geragestehen müssen . Dieser Verordnung folgend , haben alle Anbieter ihre „Garantie-Bedingungen“ überarbeitet . Doch auch nach der Neuordnung gibt es deutliche Unterschiede . Einige Unternehmen sind sogar bewusst über das Ziel hinausgeschossen und haben ihre „Garantie-Laufzeiten“ quasi als vertrauensbildende Maßnahme zusätzlich verlängert .

Während sich alle deutschen Hersteller und ihre ausländischen Töchter den Angaben der jeweiligen Unternehmen zufolge meist genau an die vorgegebenen 24 Monate aus Berlin und Brüssel halten , hat zum Beispiel Jaguar in Kronberg / Taunus als einzigster Anbieter in der Premium-Klasse gleich drei Jahre Gewährleistung ausgeschrieben . Die Garantie erstreckt sich auf alle mechanischen und elektrischen Teile , die innerhalb der drei Jahre repariert oder ausgetauscht werden . Dies dokumentiert laut Jaguar die „Qualitäts-Optimierung“ der vergangenen Jahre .

Abgesehen von dieser Ausnahme , ist die verlängerte Garantie vor allem ein Argument für Anbieter aus Fernost . Sie versuchen damit zum Teil schon seit Jahren , mögliche Zweifel an der Qualität auszuräumen , und unterstreichen ihre Spitzen-Plätze in der Zuverlässigkeits-Statistik . So gibt es bei Toyota zum Beispiel schon seit 1991 eine Drei-Jahres-Garantie , und auch Honda in Offenbach steht jetzt für 36 Monate für Fehler ein . Ebenfalls für diesen Zeitraum garantieren Hyundai , Subaru , Kia und Daihatsu , die damit natürlich auch den Wert junger Gebraucht-Wagen stützen wollen .

Doch auch ohne überdurchschnittliche Garantiezeit müssen Autofahrer sich nach Ablauf der ersten 24 Monate nicht vor großen „Reperatur-Rechnungen“ fürchten . Denn fast jeder Hersteller und Importeur bietet den Kunden mittlerweile so genannte „Anschluss-Garantien“ an , mit denen die Gewährleistungs-Frist je nach Modell für Gebühren zwischen 50 und 500 Euro um ein oder mehrere Jahre verlängert werden kann . Außerdem macht langsam das Beispiel von Opel und Mercedes Schule . Ihre Garantie gilt über das gesamte „Fahrzeug-Leben“ - vorausgesetzt , der Besitzer hält sich penibel an den Inspektionsplan . Diesen dauerhaften Schutz bieten nach den jeweiligen Unternehmens-Angaben auch die VW-Marken Audi und Skoda sowie seit dem Jahreswechsel auch Volvo an .



Da haben sich die Verantwortlichen ja mal was sehr gutes für die Verbraucher ausgedacht . Normalerweise kommt ja meistens irgend eine Benachteiligung dabei heraus , aber die 24 Monats-Garantie ist diesmal ein rühmliche Ausnahme . Wie oben beschrieben gehen einige Hersteller sogar noch etwas weiter mit ihrer Garantie , was für die Verbraucher nur von Vorteil ist . Auch die Garantie auf die Lebenszeit des Autos ist nicht zu verachten , das ist zusätzlich ein sehr großer Anreiz ein solches Fahrzeug zu kaufen . Hoffe das noch mehr solche verbraucherfreundlichen Gesetze verabschiedet und auch umgesetzt werden !

14 Bewertungen, 1 Kommentar

  • anonym

    30.03.2002, 17:01 Uhr von anonym
    Bewertung: sehr hilfreich

    guter Bericht - vielleicht liest man sich ja mal öfters;-))