Erfahrungsbericht von olaiaga
Wie die Frühchen vom Papastaat übers Ohr gezogen werden.
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Nein
Heute möchte ich bei Yopi ein etwas ungewöhnliches Thema ansprechen, nämlich die Gleichberechtigung der Kinder aus der Sicht, des Sozialstaates im Bezug aufs Erziehungsgeld. (Uff, was für ein Satz)
Ich bin eine junge Mutter, die vor sieben Monaten mit einigen Problemen, drei Monate zu früh, eine kleine, süße Prinzessin auf die Welt brachte. Einige hier, die bereits Eltern sind, werden sich sicherlich daran erinnern, was es für ein Akt ist, die Formalitäten diesbezüglich zu erledigen. Geburtsurkunden, Erziehungsurlaub, Krankenkasse, .....und schließlich Erziehungsgeld.
Als erstes möchte ich kurz einige Einzelheiten auflisten, für die Leser, die nie mit dem Thema Erziehungsgeld etwas zu tun hatten.
Wer ist Erziehungsgeld berechtigt?
Jene Mutter/Vater die:
- einen Wohnsitz in Deutschland hat
- für das Kind das Personensorgerecht hat
- keiner Erwerbstätigkeit nachgeht
- (es gibt noch einige Punkte die aber eher als ausnahmen gelten)
Die Höhe und Bezugsdauer?
- 12 Monate lang max. 460€ monatlich (Budget)
- 24 Monate lang max. 307€ monatlich (Nicht-Budget)
Einkommensabhängigkeit (nur für Paaren) bei Geburten im Jahr 2002
Grundsätzlich ab der Geburt des Kindes ist Erziehungsgeld einkommensabhängig, wobei das Einkommen beider Elternteile berücksichtigt wird.
- Für die ersten sechs Monate nach der Geburt, bei zusammenlebenden Eltern, darf das Jahreseinkommen nicht 53.927€ überschreiten
(es gibt sicherlich einige Paare die, die Bedingung erfüllen, weil nach der Geburt nur der Mann bzw. die Frau alleine arbeiten geht, damit der andere Elternteil sich ums Kind kümmern kann, womit fast alle Elternpaare in den ersten sechs Monaten Erziehungsgeld berechtigt sind)
- Für die weiteren Lebensmonate gilt 19.237€ Jährlich als Maximum.
(da gibt es wohl wesentlich weniger Paare, die unter den genannten Grenze von 19.237€ jährlich liegen, es bedeutet nämlich max.1605,5€ monatlich ohne den Weihnachtsgeld berücksichtigt zu haben)
Jetzt aber genug mit dem amtlichen Kram, kommen wir zu den nackten Tatsachen
Das Mutterschaftsgeld, welches jeder Mutter, die vor der Entbindung berufstätig war, 6 Wochen lang nach der Geburt zusteht, wird voll aufs Einkommen angerechnet und hier beginnen die eigentlichen Probleme. Bei Frühchen hat sich nämlich der Papastaat etwas ganz feines ausgedacht.
Das Mutterschaftsgeld wird bei den frühgeborenen Kindern etwas anderes berechnet. Die Mutter eines Kindes, welches unter 2kg bei der Geburt wog, bekommt 18 Wochen lang nach der Entbindung, das Mutterschaftrsgeld ausgezahlt. An dem Mutterschaftsgeld beteiligen sich der Arbeitgeber und die Krankenkasse, der Staat allerdings gar nicht. Das Geld, welches in den 18 Wochen die Mutter bekommt wird vollständig auf das Jahreseinkommen angerechnet, bei den normalen Geburten sind es nur 6 Wochen, hierdurch entstehen rissige Unterschiede, die für die Höhe des Erziehungsgeldes ausschlaggebend sein können. Genau so war es nämlich in unserem Fall, unsere kleine bekam ganze 507€ von der Staat für die ersten sechs Monate zugesprochen, weil ich als Mutter einer Frühgeborenen, 18 Wochen lang nach der Entbindung das Mutterschaftsgeld bezog.
Ich habe mein Beispiel mit Bekannten besprochen, die auch seit kurzem Eltern geworden sind. Für Ihre Kinder, die wie gewöhnlich nach 9 Monaten Schwangerschaft auf die Welt kamen, bekamen die Eltern das Erziehungsgeld vollständig ausgezahlt, da nur sechs Wochen des Mutterschaftsgeldes angerechnet wurden.
Ich finde, dass sich hier der Staat ein Streich leistet, wodurch die kleinen Frühgeborenen klar benachteiligt werden. Dieses Anliegen habe ich auch bei der Erziehungsgeldkasse in Darmstadt geschildert, man hat mir gesagt, ich hätte doch mein Mutterschaftsgeld länger wie gewöhnlich bezogen, an dem sich der Staat kein Cent beteilligte. Ich halte es für eine billige Ausrede, denn die kleinen haben durch ihre Frühgeburt genug gelitten und ich verlange eigentlich nur genau das gleiche was jedem „normalen“ Kind zusteht.
Ich hoffe, dass die Kriterien für jeden einigermaßen verständlich geworden sind und freue mich jetzt schon auf die zahlreichen Kommentare (auch die negativen), für alle Fehler entschuldige ich mich im Voraus, die sind durch den Ärger entstanden.
Meine Bewertung bezieht sich nur auf das Thema Gleichberechtigung und nicht aufs Erziehungsgeld, deswegen nur ein Balken.
Gruß und eine schöne Woche wünscht Euch
olaiaga
Ich bin eine junge Mutter, die vor sieben Monaten mit einigen Problemen, drei Monate zu früh, eine kleine, süße Prinzessin auf die Welt brachte. Einige hier, die bereits Eltern sind, werden sich sicherlich daran erinnern, was es für ein Akt ist, die Formalitäten diesbezüglich zu erledigen. Geburtsurkunden, Erziehungsurlaub, Krankenkasse, .....und schließlich Erziehungsgeld.
Als erstes möchte ich kurz einige Einzelheiten auflisten, für die Leser, die nie mit dem Thema Erziehungsgeld etwas zu tun hatten.
Wer ist Erziehungsgeld berechtigt?
Jene Mutter/Vater die:
- einen Wohnsitz in Deutschland hat
- für das Kind das Personensorgerecht hat
- keiner Erwerbstätigkeit nachgeht
- (es gibt noch einige Punkte die aber eher als ausnahmen gelten)
Die Höhe und Bezugsdauer?
- 12 Monate lang max. 460€ monatlich (Budget)
- 24 Monate lang max. 307€ monatlich (Nicht-Budget)
Einkommensabhängigkeit (nur für Paaren) bei Geburten im Jahr 2002
Grundsätzlich ab der Geburt des Kindes ist Erziehungsgeld einkommensabhängig, wobei das Einkommen beider Elternteile berücksichtigt wird.
- Für die ersten sechs Monate nach der Geburt, bei zusammenlebenden Eltern, darf das Jahreseinkommen nicht 53.927€ überschreiten
(es gibt sicherlich einige Paare die, die Bedingung erfüllen, weil nach der Geburt nur der Mann bzw. die Frau alleine arbeiten geht, damit der andere Elternteil sich ums Kind kümmern kann, womit fast alle Elternpaare in den ersten sechs Monaten Erziehungsgeld berechtigt sind)
- Für die weiteren Lebensmonate gilt 19.237€ Jährlich als Maximum.
(da gibt es wohl wesentlich weniger Paare, die unter den genannten Grenze von 19.237€ jährlich liegen, es bedeutet nämlich max.1605,5€ monatlich ohne den Weihnachtsgeld berücksichtigt zu haben)
Jetzt aber genug mit dem amtlichen Kram, kommen wir zu den nackten Tatsachen
Das Mutterschaftsgeld, welches jeder Mutter, die vor der Entbindung berufstätig war, 6 Wochen lang nach der Geburt zusteht, wird voll aufs Einkommen angerechnet und hier beginnen die eigentlichen Probleme. Bei Frühchen hat sich nämlich der Papastaat etwas ganz feines ausgedacht.
Das Mutterschaftsgeld wird bei den frühgeborenen Kindern etwas anderes berechnet. Die Mutter eines Kindes, welches unter 2kg bei der Geburt wog, bekommt 18 Wochen lang nach der Entbindung, das Mutterschaftrsgeld ausgezahlt. An dem Mutterschaftsgeld beteiligen sich der Arbeitgeber und die Krankenkasse, der Staat allerdings gar nicht. Das Geld, welches in den 18 Wochen die Mutter bekommt wird vollständig auf das Jahreseinkommen angerechnet, bei den normalen Geburten sind es nur 6 Wochen, hierdurch entstehen rissige Unterschiede, die für die Höhe des Erziehungsgeldes ausschlaggebend sein können. Genau so war es nämlich in unserem Fall, unsere kleine bekam ganze 507€ von der Staat für die ersten sechs Monate zugesprochen, weil ich als Mutter einer Frühgeborenen, 18 Wochen lang nach der Entbindung das Mutterschaftsgeld bezog.
Ich habe mein Beispiel mit Bekannten besprochen, die auch seit kurzem Eltern geworden sind. Für Ihre Kinder, die wie gewöhnlich nach 9 Monaten Schwangerschaft auf die Welt kamen, bekamen die Eltern das Erziehungsgeld vollständig ausgezahlt, da nur sechs Wochen des Mutterschaftsgeldes angerechnet wurden.
Ich finde, dass sich hier der Staat ein Streich leistet, wodurch die kleinen Frühgeborenen klar benachteiligt werden. Dieses Anliegen habe ich auch bei der Erziehungsgeldkasse in Darmstadt geschildert, man hat mir gesagt, ich hätte doch mein Mutterschaftsgeld länger wie gewöhnlich bezogen, an dem sich der Staat kein Cent beteilligte. Ich halte es für eine billige Ausrede, denn die kleinen haben durch ihre Frühgeburt genug gelitten und ich verlange eigentlich nur genau das gleiche was jedem „normalen“ Kind zusteht.
Ich hoffe, dass die Kriterien für jeden einigermaßen verständlich geworden sind und freue mich jetzt schon auf die zahlreichen Kommentare (auch die negativen), für alle Fehler entschuldige ich mich im Voraus, die sind durch den Ärger entstanden.
Meine Bewertung bezieht sich nur auf das Thema Gleichberechtigung und nicht aufs Erziehungsgeld, deswegen nur ein Balken.
Gruß und eine schöne Woche wünscht Euch
olaiaga
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