Europcar Autovermietung Testbericht

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Erfahrungsbericht von soliver2011
Europcar Abzocke bei den "Zusatzleistungen"
Pro:
Zustand der Fahrzeuge
Kontra:
Wucher und Nötigung zum Kauf von Zusatzleistungen
Empfehlung:
Nein
2 x Kindersitzschale je 25€ !!!
1 x Aufpreis für die Grenze nach ungarn 35€ !!!
4 x Tage zweiter Fahrer je 3,75€ !!!
+
Vertragsgebühr 1% !!!
Hallo! Damit liegen die Zusatzleistungen bei 121,20€ und damit bei 80% vom Mietwagenpreis.
Die Sitzschalen kosten bei Amazon je Stück 25€. Das Will Europcar als Mietpreis für 4 Tage haben.
Laut BGB §138 ist das Wucher und damit das Rechtsgeschäft nichtig. Ich begründe das wie folgt: Am Flughafen mit 4 Personen angekommen und mit dem festen Willen, sich in Östereich auch gesetzteskonform zu verhalten, sind die Sitzschalen erforderlich gewesen. Ohne Sitzschalen zu fahren bedeutet gegen lokale Gesetzte zu verstoßen. Damit nötigt der Vermieter seine Kunden, die Sitzschalen zu einem überhöhten Preis zu mieten und versetzt diesen in eine Zwangslage. Beim vermittler waren die Sitzschalen nicht buchbar, nocgh wurden dort die Konditionen für diese Leistungen angeboten. Für mich als Kunden war nicht ersichtlich, was vor Ort auf mich zukommen würde. Vor Ort bestand dann keine Möglichkeit, eine Alternative zu buchen, denn die Buchung für den Mietwagen selbst ist ja verbindlich. Europcar bringt hiermit seine Kunden in eine Zwangslage und nötigt ihn Leistungen zu Wucherpreisen zu kaufen.
Das gleiche gilt natürlich auch für:
- die Fahrt nach Ungarn (35€ für 4 Tage - da verdienen sich die dumm und dämlich)
- zweiter Fahrer je 3,75€ pro Tag (wäre mal interessant, welche "Leistung" sich dahinter verbirgt)
- Vertragsgebühr 1% (was soll das sein???)
Die Beschwerde kam postwendend zurück mit "Sie haben ja unterschrieben". Ansonsten keine Stellungnahme!
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
21 Bewertungen, 6 Kommentare
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05.09.2011, 23:20 Uhr von morla
Bewertung: sehr hilfreicheinen guten wochenstart lg. petra
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05.09.2011, 22:26 Uhr von Miraculix1967
Bewertung: sehr hilfreichPrima Bericht! Schönen Abend und LG aus dem gallischen Dorf Miraculix1967
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05.09.2011, 20:49 Uhr von uhlig_simone@t-online.de
Bewertung: sehr hilfreichwürde mich sehr über deine gegenlesungen freuen , viele grüße v. simone
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05.09.2011, 20:26 Uhr von Iggiz
Bewertung: sehr hilfreichwürde mich über eine gegelesung freuen
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05.09.2011, 19:02 Uhr von Lale
Bewertung: sehr hilfreichAllerbesten Gruß *~*
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05.09.2011, 18:52 Uhr von sigrid9979
Bewertung: sehr hilfreichEinen schönen Wochenstart wünscht Sigi
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