Deutsche Rentenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Testbericht

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Summe aller Bewertungen
  • Preis & Leistung:  sehr schlecht
  • Allgemeine Kundenfreundlichkeit:  durchschnittlich
  • Zahlung nach Schaden:  sofort ohne Probleme
  • Erreichbarkeit:  durchschnittlich

Erfahrungsbericht von Sayara

Kaum einer kennt sie - Erziehungsrente

Pro:

Absicherung der Hinterbliebenen; einfaches Antragsverfahren

Kontra:

keins

Empfehlung:

Ja

Obwohl wir schon 13 Jahre geschieden waren, war der Tod meines geschiedenen Mannes ein großer Schock für mich. Wir waren nach der Scheidung die besten Freunde und jeder konnte sich immer auf den anderen verlassen.
Was sollte jetzt nur aus unserem Sohn werden.... noch 4 Jahre bis zum Abitur.... und dann vielleicht noch Studium.... und ich bin so lange arbeitslos... wie soll ich das alles alleine schaffen?

Schon eigenartig was einem in diesem Moment so alles durch den Kopf geht.

Dann ging der Papier- und Behördenkrieg los und wir hatten kaum noch Zeit zum Nachdenken.
Beerdigung vorbereiten, Halbwaisenrente für unseren Sohn beantragen ( die Sachbearbeiterin von der Stadtverwaltung hat uns vier mal antanzen lassen, weil sie jedesmal andere Unterlagen brauchte, anstatt uns gleich zu sagen, was sie alles für den Antrag benötigt *grummel*)

Die Halbwaisenrente war ja schon mal ein Trost. Dadurch würde er wenigstens ein bißchen Geld für seine Ausbildung haben.

Da wir uns noch nie Gedanken zum Thema Rente gemacht hatten *ascheaufunserehäupterstreuen* und uns ein bißchen darüber informieren wollten , besuchten mein Sohn und ich zusammen mal die Webseite der LVA und sahen uns dort um.
Plötzlich entdeckten wir etwas, das war zu schön um wahr zu sein:

Originaltext der LVA:
Erziehungsrente
Die Erziehungsrente an geschiedene Ehegatten gehört zu den \"Renten wegen Todes\".
Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres besteht Anspruch auf Erziehungsrente, wenn
eine Ehe nach dem 30.6.77 geschieden wurde und der geschiedene Ehegatte verstorben ist oder wenn die Ehepartner das Rentensplitting unter Ehegatten gewählt haben
und ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehegatten erzogen wird
und die oder der Versicherte nicht wieder geheiratet hat
und die oder der Versicherte die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.

Auf die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren werden angerechnet: Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Ersatzzeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich.
Originaltext Ende

Wir waren seit 1989 geschieden (also nach dem 30.06.77), ich hatte nicht wieder geheiratet und wir hatten ein gemeinsames Kind unter 18 Jahren *grübelüberleg*.

Ich habe den Artikel immer und immer wieder gelesen.
\"Na ja\", dachte ich,\" bei unserem Glück gibt es da sicher etwas, warum w i r keinen Anspruch darauf haben\".
Die Sache ließ mir aber keine Ruhe und so hängte ich mich noch am gleichen Tag ans Telefon und rief bei einer Zweigstelle der LVA in meiner Nähe an. Ich erklärte dem Sachbearbeiter meine Situation und fragt, was es denn mit dieser Rente auf sich hätte. Er erklärte mir, das dies ein Ausgleich zu dem durch den Tod meines Exmannes entfallenden Unterhalt darstelle. Zu meiner großen Überraschung teilte er mir auch noch mit, dass ich tatsächlich solange einen Anspruch darauf habe, bis unser Sohn sein 18. Lebensjahr vollendet hat und er riet mir, dass ich schnellstens den Antrag stellen solle. Wenn das Rentenverfahren abgeschloßen wäre, bekäme ich eine Rentenbescheid, in dem genau steht
-wie hoch die Rente ist
-wann sie beginnt
-und welche Zeiten berücksichtigt wurden



Was man allerdings beachten sollte:
Auf die Erziehungsrente wird das eigene Einkommen (Lohn, Gehalt, Krankengeld, Arbeitslosengeld) und Einkommen aus Kapitalvermögen, Verpachtung oder Vermietung zu 40% angerechnet, wenn es einen bestimmten Freibetrag (liegt bei ca. 680 € in den alten Bundesländern und 599 € in den neuen Bundesländern - Stand vom 01.07.2002) überschreitet. Sozialhilfe und ähnliche Leistungen werden nicht angerechnet.

Das Formular für den Antrag konnte ich mir gleich von der Webseite der LVA ausdrucken.
Er besteht nur aus zwei Din-A4 Seiten, also nicht wieder ein Wust von Anträgen :))
An Unterlagen braucht man nur das Scheidungsurteil, die Sterbeurkunde und die Versicherungsnummer.

So ist zumindest die Ausbildung unseres Sohnes gesichert und ich kann euch gar nicht sagen, wie erleichtert ich darüber bin :-))

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