Freeway Apfelschorle Testbericht

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Summe aller Bewertungen
  • Geschmack:  sehr gut
  • Grad der Süße:  hoch
  • Erfrischungsfaktor:  mittel
  • Eignung zum Durstlöschen:  sehr gut

Erfahrungsbericht von nachtfalke

Freeway-Apfelschorle? Nein danke...

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Ich möchte es nicht versäumen, die Geschäftspraktiken der Mitteldeutschen Erfrischungsgetränke GmbH, Leissling - der Herstellerfirma dieser Apfelschorle, die bei LIDL vertrieben wird - bekannt zu geben.

Näheres darüber steht im Web unter : http://mop.to/waldgraf

Fehler können passieren, nur wie man nachher mit der Schadensregulierung umgeht, das ist entscheident. Die Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke GmbH setzte da auf die Einschüchterungstaktik und informierte den Kunden per Rechtsanwalt ....

[Zitat]“Hiermit erlauben wir uns, Ihnen anzuzeigen, dass uns die Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke GmbH & Co KG, Winterlaite 8 in 06667 Leißling mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.....

Danach hat unsere Mandantin auf Ihre Beanstandung hin Freeway Apfelschorlen mit dreierlei Chargen-Nr. überprüft. Im Labor unserer Mandantin wurde festgestellt, dass natürliche Hefen zu einer Flockenbildung geführt haben. Sicherlich führt dies zu einer optischen und geschmacklichen Beeinträchtigung, jedoch handelt es sich dabei nicht um gesundheitsgefährdende Veränderungen des Produkts.” [Zitatende]

Natürliche Hefen in Apfelschorle? Im Weißbier lasse ich mir Hefen gefallen, da gehören sie hin, aber lt. Stiftung Warentest deuten Hefen in der Apfelschorle auf Hygienemängel bei der Produktion hin.
Das staatliche Untersuchungsamt in Kassel spricht davon, daß die Ware aufgrund sensorischer und analytischer Abweichungen als nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. Hier ist gar der Straftatbestand nach § 17 (1) 1, LMBG gegeben.

[Zitat]” Schließlich haben wir Sie mit Nachdruck aufzufordern, jedwede Schlechtmachung unserer Mandantin und ihrer Produkte zu unterlassen und keine sogenannten “schwarze Listen” zu erarbeiten und im Internet zu verbreiten.” [Zitatende]

Mir liegt es völlig fern, jemanden oder irgend etwas schlecht zu machen. Unwahre Behauptungen muß ich auch keine aufstellen, alles hier ist belegbar und nachweisbar. Meinungsfreiheit ist m.E noch nicht verboten. “Schwarze Listen” waren doch wohl eher eine Spezialität in der ehemaligen “DDR”.

Davon abgesehen ist es eine Frechheit, wenn die Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke GmbH & Co KG verdorbene Ware in den Handel bringt, der Konsument beim Genuß der Ware Gesundheitsstörungen bekommt und der Konsument dann auch noch mit rechtsanwaltlicher Hilfe eingeschüchtert werden soll, wenn er es wagt sich darüber zu beschweren.

Ich hoffe, daß die Zentrale der Firma LIDL in Neckarsulm diese Seiten liest und die nötigen Konsequenzen zieht.


Herzlichst
der nachtfalke

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