Mehr zu Thema Gesetzliche Rentenversicherung Testbericht

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Erfahrungsbericht von prinzmichael

RIESTER-RENTE, Quo Vadis ???

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Schon im letzten Jahr beschäftigte ich mich mit den Vor- und Nachteilen der "Riester-Rente" und ich möchte diese Informationen an alle weitergeben.

Doch zuerst: Um was handelt es sich bei der "Riester-Rente"?
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Im Mai 2001 wurde vom Gesetzgeber die neue Rentenreform beschlossen. Dabei wurde entschieden, das Rentenniveau (also die Rente) auf 67 % zu kürzen.
Um die entstandene Versorgungslücke zu füllen gab es bisher die sogenannten "Drei Säulen":
- gesetzliche Rente,
- betriebliche Altersvorsorge,
- private Altersvorsorge.
Um die weitere Kürzung des Rentenniveaus auszugleichen kommt jetzt noch eine vierte Säule hinzu:
- die Rister-Rente.
Hier kann (bzw. soll) jeder selbst in eine speziell Rentenversicherung einzahlen und erhält dazu einen gewissen Zuschuss vom Staat.

Diese Zulage beträgt:

38 EURO ab 2002
76 EURO ab 2004
114 EURO ab 2006
154 EURO ab 2008

plus pro Kind
46 EURO ab 2002
92 EURO ab 2004
138 EURO ab 2006
185 EURO ab 2008.

Vorraussetzung ist, dass ein gewisser Mindestanteil vom eigenen Jahres-Bruttoeinkommen in die Rentenversicherung eingezahlt wird:
1% ab 2002
2% ab 2004
3% ab 2006
4% ab 2008.
Höchstgrenze für die Berechnung liegt jedoch derzeit bei ca. EURO 50.000,-.

Zusätzlich können noch Steuervorteile genutzt werden. Die Einzahlungen und die Zuschüsse können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ist die Steuerersparnis dadurch größer als die Zuschüsse, erhält man die Differenz zusätzlich.

Bei welcher Gesellschaft man diese Rentenversicherung abschließt bleibt jedem selbst überlassen, wichtig ist nur, dass das Produkt bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Hier gibt es einen sogenannten "11 Punkte-Katalog" der erfüllt werden muss. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird das Produkt zertifiziert. Mittlerweile haben aber fast alle Anbieter dies erfüllt und eine entsprechende "Riester-Rente" im Programm.

Wer kann die "Riester-Rente" bekommen?
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- rentenversicherungspflichtige Angestellte
- Bezieher von Lohnersatzleistungen (Kranken - und Mutterschaftsgeld /Arbeitslosenhilfe)
- nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehung
- alle geringfügig Beschäftigten (auf Basis von 325 Euro), die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten
- pflichtversicherte Selbstständige
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte
- Behinderte in Werkstätten

Ausgeschlossen sind Beamte, Arbeitnehmer mit einer beamtenähnlichen Versorgung, nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Freiberufler.

Die Vorteile
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- Stattlicher Zuschuss (besonders, wenn man Kinder hat) und Steuervorteile
- Zertifikation der Produkte und dadurch sichere Seriosität des Anbieters und Risikokontrolle
- indirekt: jeder wird 'motiviert' zu Sparen (nach meiner Meinung der beste Vorteil, da viele immer noch nichts selber für ihre Altersversorgung tun).

Die Nachteile
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- Durch die Zertifizierung ist zum einen der Spielraum der Versicherer ziemlich eingeschränkt und zum anderen müssen diese die Einzahlungen garantieren und Rücklagen bilden, so dass keine hohen Renditen zu erwarten sind.
- Weniger Verdienende bekommen prozentual zum Eingezahlten einen höheren Zuschuss (kann auch ein Vorteil sein).
- Bei Auszahlung der Rente muss diese voll versteuert werden, im Gegensatz zu herkömmlichen Rentenversicherungen, dort ist nur der Ertragsteil steuerpflichtig.
- Auszahlung werden nur als monatliche, lebenslange Rente ausgezahlt. Einmalzahlungen sind ausgeschlossen. (Für manche ist das Vielleicht auch ein Vorteil, so kann wenigsten keiner das Geld auf einmal verprassen!)
- Die Auszahlungen dürfen frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.
- Stirbt man zu früh, erhalten die Hinterbliebenen ggf. nur noch ein Teil der eingezahlten Beträge. Ist der Erbe nicht der Ehepartner oder die Kinder müssen die Zuschüsse sogar zurückgezahlt werden und der Fiskus kassiert noch Erbschaftssteuer.
- Die "Riester-Rente" gilt nur in Deutschland! Möchte man seinen Ruhestand im Ausland (Wohnsitz) verbringen, müssen die Zuschüsse zurückgezahlt werden! (Für mich besonders tragisch, da ich mich mit 50 zur Ruhe setzen und auswandern will *g*.)
- Da es sich um ein freiwillige Sache handelt, werden die, die nicht mitmachen benachteiligt, da die Zuschüsse den Rententopf noch mehr schmälern.
- Die Zuschüsse müssen jährlich beantragt werden und kommen nicht automatisch.
- Meist kann eine bereits bestehende Rentenversicherung nicht genutzt werden.
- Achtung: der Eigenanteil steigt bis 2008 jährlich an!

Für wen lohnt sich die "Riester-Rente"?
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Es handelt sich hierbei um meine persönliche Meinung:

Es lohnt sich eventuell für Leute mit geringem oder mittlerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern. Bei Besserverdienenden ist möglicherweise der Steuervorteil interessant.
Für einen Ledigen ohne Kinder und für Besserverdienende ab einem Einkommen von EURO 50.000,- lohnt es sich vermutlich nicht.
Uninteressant wird es auch bei älteren Menschen (so ab 40, wobei ich das noch nicht für "älter" halte).

Fazit
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Es kommt auf die persönliche Situation jedes Einzelnen an. Man sollte sich genau ausrechnen (oder von einem vertrauenswürdigen Berater ausrechnen lassen), ob sich die "Riester-Rente" lohnt und zusätzlich die Vor- und Nachteile abwägen. Auf jeden Fall nichts überstürzen! Verträge können noch ohne Nachteile kurz vor Jahresende abgeschlossen werden, man hat also genug Zeit zu kalkulieren und sich verschiedene Angebote einzuholen.

Das wichtigste Standbein aber für einen finanzielle gesicherten Ruhestand bleibt (leider) die private Altersvorsorge und die sollte wohl überlegt sein. Dazu vielleicht ein anderes mal mehr.


Sollte ich etwas vergessen oder falsch interpretiert haben, werde ich das hier gerne noch verbessern oder ergänzen.

© prinzmichael in 2002

31 Bewertungen, 1 Kommentar

  • Guntram2

    27.06.2002, 17:20 Uhr von Guntram2
    Bewertung: sehr hilfreich

    siehe mein beitrag, halte auchnicht soviel davon