Mehr zum Thema Haftpflichtversicherung Allgemein Testbericht

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Erfahrungsbericht von grashopper

Dess zahle mer nett

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Jeder Aussendienstler einer Versicherung trommelt es: Die Haftpflichtversicherung IST eine der wichtigsten, die man braucht. Eher kann man auf anderes verzichten. Immerhin haftet jeder volljährige mit dem gesamten Vermögen oder mit allem, was je im Leben verdient wird, wenn es zu einem Schadenfall kommt.

Bei Rentenansprüchen von Geschädigten ist ein solcher finanzieller Lebens-Gau schnell da. Auch gibt es in unserem Land einfach genügend Rechtsanwälte, die rausholen, was die Klienten und die eigene Gebührentabelle erfreut.

Was aber, wenn stolze Inhaber einer Haftpflichtpolice haften MÜSSEN und die Gesellschaft schmettert kurzerhand mit den so bekannten Worten ab: Nä, datt künne mir nitt bezahle.

Leider fehlt hier die Kathegorie Gothaer Haftpflicht-Versicherungen, denn in dem nachfolgend geschilderten Fall soll Ross und Reiter genannt werden. Ein geradezu unglaubliches Beispiel dafür, wie der ahnungslose Versicherungskunde zum armen Schwein gemacht wird und nicht ahnt, dass Versicherung nicht das ist, was man sich darunter vorstellen können sollte.

Folgender Fall:

Eine alleinstehende Mutter mit einem Kind und einer Katze, sehr geringes Einkommen, schließt im September 2001 eine Haftpflichtversicherung bei der Gothaer ab, zahlt pünktlich den Erstbeitrag und löst die Police damit auch korrekt ein.

Die Katze wird im Antrag nicht extra vermerkt, denn Haustiere, außer Hunden - und wenn man ein Pferd auch dazu zählen mag , auch das - sind in der privaten Haftpflicht ohne weiteres bedingungsgemäß versichert. Legt sich ein Versicherter irgendwann später beispielsweise eine Katze zu, muss das also auch nicht extra der Versicherung gemeldet werden. Bei einem Hund ist es übrigens häufig so, dass dieser beitragsfrei bis zur nächsten Hauptfälligkeit (Ende des Versicherungsjahres) auf erstes Risiko mitversichert ist. Das heisst im Klartext, dass selbst bei einem Hund erst eine separate Hundehaftpflichtversicherung am Ende des Versicherungsjahres der Familien- bzw. Single Haftpflicht abgeschlossen werden muss, wenn der Hund nicht schon beim Abschluss der Versicherung vorhanden war. Eine Katze stellt außerdem keine meldepflichtige Gefahrstandsveränderung dar, woraufhin der Versicherer eventuell sagen könnte, dass man den Vertrag ggf nicht fortsetzen wolle, nur weil jetzt noch eine Katze zu versichern wäre.

So weit, so gut... eine Katze geht auch aus der Wohnung, kann in ein Auto laufen oder sich an Nachbars Wäsche die Krallen schärfen wollen oder die Ziervögel anderer Haustierfreunde vor Frauchens Türe legen - im Zweifel sind das Dinge, die die Haftpflichtversicherung zu decken hätte.

Im angesprochenen Fall geht es nicht um 3 Euro 50 oder mal ein durchlöchertes Seidenkleid. Da wird die Vorstellungsfähigkeit des Sachbearbeiters gefordert und davon hat die Gothaer in ihrer Schadenbearbeitung offenbar so einige, die immer besonders darauf achten, mit welchem Argument die Leistungskasse der Gothaer fest zugehalten werden kann - auch wenn dabei König Kunde zum Bettelmann werden sollte. Damit tut gerade die Gothaer nicht das, wovor sie den Versicherten mit so ausgebreiteten Beitragsarmen zu schützen verspricht.

Die Versicherte bemerkte gegenüber von Ihrer Wohnung einen Menschenauflauf, Feuerwehr und Polizei. Ein Passant verriet ihr, dass eine Katze sich zwischen zwei Garagen in einem Spalt so unglücklich verklemmt hatte, dass sie nicht mehr herauskam. Durch das Miauen des Tieres wurde der Garageneigentümer darauf aufmerksam und bemühte sich um Hilfe zunächst bei einem Tierarzt, der wiederum die Feuerwehr bestellte. Ein solcher Feuerwehreinsatz kostet natürlich Geld, rund 300 Euro und falls , wie hier nich sogenanntes schweres Gerät benötigt wird, um die Wand der Garage aufzustemmen, geht das gleich noch erheblich mehr ins Geld.

Die Versicherte, immer noch ahnungslos, dass der Auflauf wegen ihrer eigenen Katze statt findet, stellt sich hinzu und beobachtet die Vorgänge zusammen mit den anderen Schaulustigen.

Natürlich ist auch der enorme Schaden an der Fertiggarage Gesprächsthema und es kommt auch die Frage auf, wer letztlich für den ganzen Spuk aufkommt. Ist das nun der Garageneigentümer, der das Ausrücken der Feuerwehr und das aufstemmen seiner Garagenwand hingenommen hat oder ist es der im Augenblick noch unbekannte Eigentümer der Katze, sofern dieser überhaupt zu ermitteln wäre ?

Kurzum nach einem voraussichtlichen Gesamtschaden von ca. 7.500 Euro ist die Katze befreit. Kühl betrachtet, handelt es sich versicherungstechnisch um eine Sache und nicht um ein Lebewesen.

Noch kühler betrachtet wäre der Schaden um einiges leichter zu beurteilen, wenn die Katze in ihrem Gefängnis verendet wäre und man dann mit dem gleichen Aufwand den Kadaver aus dem Spalt hätte herausholen müssen. Zwar bin ich mir an dieser Stelle nicht ganz sicher, ob sich die von mir hier gestreifte Problematik mit dem gerade ins Grundgesetz aufgenommen Grundsatz verträgt, dass auch Tierleben zu schützen sind - aber diese Frage führt in diesem Zusammenhang sicher zu weit und wäre wahrscheinlich auch eher dazu geeignet, eine Schadenabteilung, wie die der Gothaer, zu überfordern.

Nehmen wir also einmal an, es würde sich um ein Kind handeln, das unvernünftig und nichtsahnend so in Gefahr gerät, gabe es keine Diskussion, was zu geschehen hätte. Es wäre zu bergen, koste es, was es wolle.

Die Gothaer stellt sich nun auf den Standpunkt die gesamte Aktion habe ja letztlich dazu gedient, die Katze zu bergen und damit seien alle Aufwendungen mit dem Ziel erfolgt, das Eigentum der Versicherten in Form der lebenden Katze zu retten. D\'accord, wenn es sich hier um einen Feuerwehreinsatz handeln würde, nur weil die Katze sich nicht mehr traut, selbst vom Baum zu klettern, auf den sie vorher geklettert ist. Hier hätte also - ganz brutal gesehen - der Katzenhalter sicher eher in die eigene Tasche gegriffen, als den Förster zu holen um mit einem sauberen Blattschuss die Katze vom Baum oder Dach zu holen.

Selbst diese Alternative stellte sich im geschilderten Fall nicht, denn man hätte das Tier ja auch in diesem Spalt vergiften können und den Kadaver dann irgendwie mit geeignetem Greifwerkzeug aus dem Spalt bugsieren können. Nur wie, wenn das mit der lebenden Katze schon nicht möglich war ?

Gefahr war in jedem Fall in Verzug, denn auch eine verendete Katze konnte da nicht bleiben. Also musste sie raus dort, tot oder lebendig und dann doch bitteschön eher lebendig.

Offensichtlich hat die Gothaer auch etwas Zeit gebraucht, sich die Entschuldigung, warum man das nicht übernehmen möchte, zurecht zu legen. Erst versuchte man es dort nämlich damit, dass ja die Katze bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich im Antrag vermerkt war.

Das Ganze also ein äußerst durchschaubares Manöver.

Auch darf man nicht außer Acht lassen, dass die Gothaer Kundin die Feuerwehr nicht alarmiert hat und auch das Aufstemmen der Garage nicht in Auftrag gegeben hat. Das alles war bereits im Gange, als sie hinzu kam. Wie überrascht war sie schließlich selbst, als die eigene Katze zum Vorschein kam. Hätte sie sich etwa abwenden sollen und so tun , als sei es nicht ihre Katze ?

Laut Auskunft der Feuerwehr kommen solche Dinge mehrfach im Jahr vor und werden von anderen Versicherungsgesellschaften anstandslos im Rahmen der Haftpflichtversicherung übernommen.

Ich darf mir hier einmal die Frage erlauben, wie wichtig gewissen Leuten die eigene Karriere sein mag oder wie angespannt die Kassen, wenn sich zu Recht sicher fühlende Haftpflichtversicherte nun auch noch einer Schadenersatzklage der Anspruchsteller ausgesetzt sehen. War dafür nicht auch die Haftpflichtversicherung zuständig ?

Normal ja, nicht aber, wenn es sich um einen Fall handelt, bei dem es um die eigene Sache der Versicherten handelt, wie der geretteten Katze ?? Die Tierarztkosten werden im Fall übrigens ja nicht geltend gemacht, aber der Schaden am Eigentum anderer. War das nicht etwa versichert ?

Bemerkenswert ist bei dieser Sache, dass bei der Sachbearbeitung der Gothaer plötzlich der moralische Aspekt des Vorganges zum Aufhänger der Beurteilung gemacht wird: Schließlich sei es ja notwendig gewesen, die Katze zu retten. Die dabei entstandenen Schäden anderer muss man dabei halt selbst in Kauf nehmen, wenn man die Katze lebend haben möchte. Und das wollen wir ja schließlich , gelle ? Auf Deutsch: Wir zahlen doch nicht für die Kosten der Rettung ihrer Katze. So leicht kann man sich als Versicherer sich meines Erachtens nicht aus der Zahlungspflicht winden. Es bleibt doch dabei: Die Katze war, wo sie nicht hingehörte, da musste sie weg, das hat einem Dritten Schaden zugefügt und da muss das Geld für auf den Tisch.

Kann der Paragraph 823 BGB, die Rechtsgrundlage, auf der die Versicherer überhaupt leisten, also bei fahrlässiger oder grob fahrlässiger Verursachung von Schäden, so ausgelegt werden, dass die Katze davon ausgeschlossen ist ? Wozu braucht man dann eigentlich eine Hundehaftpflichtversicherung ? Der könnte bei einer solchen Auffassung ja auch keine Schäden anrichten, der ist schließlich nicht strafmündig bzw. muss nicht selbst nach § 823 BGB haften.

Es wird doch schließlich bejaht, dass auch bei einem Hund der Fahrlässigkeitsgrundsatz anzuwenden ist, wenn man ihn alleine auf die Straße läßt. Im Gegensatz zu einer Katze hört der mitunter ja sogar noch. Was ist also in puncto Katze soviel anders ? NICHTS !

Bei kleineren Schäden sind solche Methoden mitunter erfolgreich, weil der Versicherte sich sagt, dass es der Mühe nicht lohnt, wegen vielleicht 200 Euro zum Rechtsanwalt zu gehen und vom Versicherer sein Recht einzuklagen. Ich gehe davon aus, dass Versicherern so etwas durchaus bewußt ist.

Ich kann nur eins dazu sagen: Wenn andere Gesellschaften hier zahlen, was die Feuerwehr sicher anhand entsprechender Vorgänge leicht belegen kann, dann sollte man von der Gothaer Haftpflichtversicherung die Finger lassen.

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