Mehr zum Thema Haftpflichtversicherung Allgemein Testbericht

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Erfahrungsbericht von Ray13177

Haftpflichtversicherung allgemein

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Haftpflichtversicherung allgemein!

Grundsätzlich ist es so, daß nach § 823 Abs. 1 BGB jeder mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen bei einem Schaden, den er einem anderen zufügt, haftet. Wenn es sein muss, ein Leben lang. So will es das Gesetz.
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten zur Wiedergutmachung des von einem verursachten Schadens. Ganz egal, ob es sich um eine zerbrochene Scheibe oder die Folgen eines schweren Unfalls mit hohen Krankenhausrechnungen handelt. Schadenersatzforderungen können für den Verursacher oder den Aufsichtspflichtigen mit unangenehmen und zeitraubenden rechtlichen Auseinandersetzungen verbunden sein. Ganz besonders dann, wenn der Geschädigte unberechtigte oder zu hohe Ansprüche stellt und dabei mit gerichtlichen Schritten droht. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung kann man so einen Fall völlig gelassen angehen. Den zuerst prüft der Versicherer, ob und in welcher Höhe für einen ein Schadenersatz besteht. Wenn die Forderungen zu hoch oder unberechtigt sind, setzt der Versicherer das Recht des Versicherten durch und wehrt die Forderungen ab. Sind die Forderungen berechtigt, schafft der Versicherer die Sache aus der Welt und zahlt, was einer dem Geschädigten ersetzen muss und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen.
Bei den einzelnen Versicherern gibt es unterschiedliche Deckungssummen. Da muss man schon ein wenig schauen, um das beste Preis Leistungsverhältnis zu erhalten. Es sollten auf alle Fälle Personenschäden und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000,-- € abgedeckt werden, da es ja nicht um die kleinen Schäden, wie z. B. die Scheibe des Nachbarn, die beim Fussballspielen des Sohnes zerschossen wurde, sondern um schwerwiegendere Fälle! Hohe Deckungssummen sind daher notwendig, da z.B. bei einem Brand, Gebäudeschäden schon in Millionenhöhe entstehen können.
WAS SIND PERSONENSCHÄDEN?
Als Personenschäden bezeichnet man den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsbeeinträchtigung eines Menschen und die finanziellen Folgen, die daraus entstehen, beispielsweise:
-Arzt und Krankenhauskosten,
-Aufwendungen für Haushaltshilfen, Umschulungen etc.,
-behindertengerechte Umbaumaßnahmen,
-Verdienstausfall,
-Rentenzahlungen für Verletzte, Witwen und Waisen,
-Regressforderungen von Sozialversicherungen,
-Schmerzensgeld usw.
WAS SIND SACHSCHÄDEN?
Als Sachschäden bezeichnet man die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen und die daraus entstehenden Vermögensschäden, beispielsweise:
-Reparaturkosten,
-Wiederbeschaffungskosten,
-Wertminderung,
-Regressansprüche von Sachversicherern, zum Beispiel eines Gebäudeversicherers usw.
WAS IST AUSGESCHLOSSEN VON DER PRIVATEN HAFTPFLICHTVERSICHERUNG?
VORSATZ:
Wer anderen vorsätzlich einen Schaden zufügt, kann nicht mit einem Versicherungsschutz rechnen. Wird also ein Schaden vorsätzlich herbeigefürt, wie z.B. Brandstifter ist der Versicherungsschutz weg!
DER GEBRAUCH VON KRAFT-, LUFT- UND WASSERFAHRZEUGEN:
Für manche Fahrzeuge ist sogar Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung gegeben (mit Versicherer klären), für alle seperaten Fahrzeuge, für die kein Versicherungsschutz besteht, sind jeweils seperate Haftplichtversicherungen abzuschließen.
SCHADENSFALL VON ANGEHÖRIGEN DES VERSICHERUNGSNEHMERS:
Ausgeschlossen sind auch Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten Personen gehören.
MIETE; LEIHE UND PACHT:
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachtetet Sachen sind ebenfalls nicht versichert.

In der PRIVAT-Haftpflichtversicherung ist jedoch die gesetzliche haftpflicht wegen Beschädigung von gemieteten Gebäuden, Wohnräumen oder anderen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden bis zur hierfür vereinbarten Deckungssumme mitversichert.

VERSICHERT IST:
Versichert sind Schäden, die eine Privatperson verursacht hatt: Z.B.
-als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr,
-als Aufsichtsperson über Minderjährige, z.B. Kinder, die beim Spielen einen Schaden anrichten
-beim Sport, zu Lande und zu Wasser,
-als Besitzer eines Einfamilienhauses oder von Wohnungen, die selbst bewohnt werden,
-im Urlaub und bei roübergehenden Auslandsaufenthalten,
-als Halter von zahmen Haustieren, z.B. Katzen oder Meerschweinchen, nicht jedoch von Hunden, Pferden und wilden Tieren.

Die Haftpflichtarten im Überblick:
-Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
-Bauherrenhaftpflicht
-Tierhalterhaftpflicht
-Bootshaftpflicht
-Jagdhaftpflicht
-KFZ-Haftpflicht
-Privathaftpflicht usw.

Die Private-Haftpflichtversicherung, welche jeder haben sollte, ist nicht teuer, ist für zwischen 8,-- DM und 15,-- DM im Monat zu haben, und bietet aber ausreichen Schutz, wenn ein Ernstfall eintritt.
In diesem Sinne!
Ray

8 Bewertungen, 2 Kommentare

  • Tomcat01

    25.04.2002, 11:56 Uhr von Tomcat01
    Bewertung: weniger hilfreich

    Ich kann Stellauna nur recht geben- leider!

  • Stellaluna

    21.02.2002, 10:56 Uhr von Stellaluna
    Bewertung: sehr hilfreich

    unheimlich viel an daten reinkopiert, aber mit sicherheit ein wicvhtiges thema . . .lg laura