Mehr zum Thema Haftpflichtversicherung Allgemein Testbericht

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Erfahrungsbericht von schluhmi

Tipps für Clevere

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Bestimmt fast jeder kann sich etwas unter einer Privathaftpflicht-Versicherung vorstellen und hoffentlich viele haben auch selbst eine solche Versicherung abgeschlossen (oder sind bei einer anderen Person - Eltern, Lebenspartner - mitversichert). Trotzdem möchte ich kurz eine Facts zu dieser Versicherung und ihren Sinn benennen.

GESETZLICH GRUNDLAGE: §823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

AUF DEUTSCH: Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss für den Ersatz des Schadens aufkommen.

VERSICHERUNGSHUMOR: Dass einem jeden Recht gescheh, bestimmt bei uns das BGB. Ein Schuldiger hat in Schadensfällen, den Zustand wieder herzustellen, der würde noch besteh'n, wär das Geschehene nicht gescheh'n. Ein Radfahrer, der's eilig hat, fährt durch die Strassen einer Stadt. Des Weges achtend nicht genau, fährt er gegen eine Frau, die im Zustand sich befand, dass Hoffnung auf ein Kind bestand. Der starke Aufprall, der jähe Schreck, nehmen ihr die Hoffnung weg! Hat?, so erhebt sich hier die Frage, der Radfahrer im Fall der Klage, als Schuldiger in Schadensfällen, den Zustand wieder herzustellen?!?

NATÜRLICH NICHT: Die Ersatzleistung wird in Geld geleistet, d.h. der Schaden wird in einen finanziellen Schaden umgerechnet. Bei Sachschäden ist die Reparatur oder der Widerbeschaffungspreis (der so genannte Zeitwert des schon gebrauchten Gutes, also Neuwert abzüglich Wertverfall und Abnutzung) zu bezahlen. Bei Personenschäden ist dies schon etwas komplizierter; es kann zu Schmerzensgeld- aber auch Verdienstausfallkosten kommen. Diese Kosten können enorm hoch sein.

DARUM sollte man sich durch eine Privathaftpflicht-Versicherung absichern; diese übernimmt für mich die gesetzlich Haftung aus dem o.g. Paragraphen 823 des BGB.

WAS sollte man beachten? Lieber ein paar Mark/ Euro mehr investieren und dafür eine höhere Deckungssumme/ Versicherungssumme abschliessen, denn nur bis zu dieser Höhe übernimmt die Versicherung die gesetzliche Haftung. Eine Million klingt auf den ersten Blick recht viel, aber wenn man z.B. als Radfahrer durch eine Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall verursacht, und dabei ein Jungmanager mit 100.000 DM Jahresgehalt so stark verletzt wird, dass er seinen Job nicht mehr ausüben kann, muss man diesem für den Rest seines nicht mehr stattfindeten Berufslebens sein Einkommen ersetzen; schnell sind dann 3-4 Millionen Mark Schaden zusammengekommen, ein Million davon würde jetzt die Versicherung bezahlen - und der Rest. Es gibt schon für ca. 150 DM pro Jahr Policen mit 10 Mio Deckungssumme.

WAS ist sonst noch erwähnenswert? Kinder und Lebenspartner sind bei den meisten Policen beitragsfrei mitversichert. Die Versicherung übernimmt auch die Abwehr von unberechtigten Schadensforderungen, wenn also jemand von Euch Schadensersatz fordert, prüft die Versicherung, ob die Forderung rechtens ist, und geht evtl. auf eigene Kosten vor Gericht, um Betrüger abzuwehren.

TIPPS: Oft wird sich beschwert, dass Versicherung nicht oder nicht genug bezahlen. Dies liegt aber nicht daran, dass die Versicherungsgesellschaft nicht bezahlen will, sondern wie oben erwähnt, richtet sich diese Versicherung streng nach der Haftung gemäß §823 BGB. 2 BEISPIELE:


  • Euer Waschmaschinenschlauch platzt, das Wasser läuft in die Wohnung unter Euch und vernichtet die 3 Jahre alte Couch. Die Versicherung wird in den meisten Fällen für den Zeitwert der Couch aufkommen (muss sie ja nach §823 BGB), Euer Untermieter wird trotzdem böse sein, da er sich für dieses Geld keine neue Couch kaufen kann (er hatte ja vorher auch keine neue Couch). TIPP: Meldet diesen Schaden an die Hausratversicherung Eures Untermieters, denn eine Hausratversicherung ersetzt den Neupreis.

  • Ein 5jähriges Kind beschädigt beim Spielen den Mercedes eines Nachbars. Die Eltern sind der festen Ansicht, sie haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, trotzdem ist es passiert. Die Versicherung bezahlt nicht. Logisch! Das Kind ist mitversichert, aber nach deutschem Recht noch nicht schuldfähig (keine Schuld -> keine Haftung nach §823 BGB). Für Kinder sind die Eltern verantwortlich, sie haben ihre Aufsichtspflicht. Haben sie diese verletzt und das Kind verursacht einen Schaden, dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung. Haben sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann ist nach unserem Recht niemand für den Schaden verantwortlich, die Versicherung zahlt (natürlich) nicht, der Nachbar bleibt auf seinem Schaden sitzen. TIPP: An alle Eltern, springt beim Ausfüllen der Schadensanzeige über Euren eigenen Schatten. Ihr habt die Aufsichtspflicht verletzt! Die Versicherung zahlt.

17 Bewertungen, 7 Kommentare

  • Schattenesserin

    14.12.2002, 02:09 Uhr von Schattenesserin
    Bewertung: sehr hilfreich

    Man sollte vielleicht erwähnen, dass geliehene Dinge nicht versichert sind. Aber trotzdem ein sehr toller Bericht.

  • lachjl17

    15.06.2002, 13:31 Uhr von lachjl17
    Bewertung: sehr hilfreich

    wie immer objektiv und informativ.

  • tbvle

    03.03.2002, 13:03 Uhr von tbvle
    Bewertung: sehr hilfreich

    Die 10. Mio Deckung gibt es auch schon für unter 100 DM - ohne Selbstbeteiligung (Familientarif)

  • Sellina

    19.02.2002, 20:25 Uhr von Sellina
    Bewertung: sehr hilfreich

    sehr informativ, darüber freut sich Sellina, denn EINIGES war mir nicht bekannt.

  • anonym

    14.02.2002, 21:28 Uhr von anonym
    Bewertung: sehr hilfreich

    Es gibt inzwischen auch Versicherer bei denen die Sache mit der Aufsichtspflichtverletzung keine Rolle mehr spielt. Gruß, Markus

  • Angel05

    13.02.2002, 23:50 Uhr von Angel05
    Bewertung: sehr hilfreich

    Sehr interessant...Ciao! Angel05

  • Janet

    12.02.2002, 20:47 Uhr von Janet
    Bewertung: sehr hilfreich

    Lebenspartner sind auch beitragsfrei versichert. Das wußte ich nun überhaupt nicht.