Mehr zum Thema Riester-Rente Testbericht
Erfahrungsbericht von Meinugsgirl
Kleine Förderung vom Vater Staat für die private Altersvorsorge
Pro:
staatlichen Förderungen, Hartz IV - Sicherheit, steuermindernde Wirkung, sichere Rente im Alter, wird überall angeboten
Kontra:
volle Besteuerung bei der Auszahlung, Prämienschädigung bei vorzeitiger Verfügung
Empfehlung:
Ja
Wer sicher gehen will und im Alter seinen Lebensstandard erhalten will, der sollte auch privat Vorsorgen – damit es später kein böses Erwachen geben wird!
Das Angebot privater Vorsorge ist riesig und jede Bank, Sparkasse und Versicherung bieten mehrere Produkte an.
Man kann sich diesem Thema also kaum entziehen.
Es gibt also Ansparpläne, Anlagemöglichkeiten und private Rentenversicherungen im Angebot.
Eine private und geniale Rentenversicherung ist die Riester-Rente!
Was ist Riester?
Die Riester-Rente wurde von ihrem Namensgeber Walter Riester, ehemaliger Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
Herr Riester wollte die private Altervorsorge in Form von staatlichen Förderungen bzw. Zulagen unterstützen. Dies gelang ihm durch sein Modell, der „Riester-Rente“.
Die „Riester-Rente“ ist eine staatlich geförderte Form, der privaten Altervorsorge.
Das bedeutet, jedermann, der einen Riester-Vetrag abschließt und somit für Sicherheit im Alter sorgt, wird vom Staat mit Zulagen und Steuervergünstigungen belohnt und gefördert.
Wie funktioniert Riester?
Um die vollen staatlichen Zulagen zu bekommen, ist es notwendig, dass ein bestimmter Prozentanteil des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den eigenen, privaten „Rententopf“ einbezahlt werden.
Dieser war…
2002 / 2003: 1%, maximal jedoch 525,- €
ab 2004: 2%, maximal jedoch 1.050,- €
ab 2006: 3%, maximal jedoch 1.575,- €
ab 2008: 4%, maximal jedoch 2.100,- € dies bleibt fix!
Wurde / wird dieser Prozentanteil einbezahlt, so erhielt / erhält man folgende Zulagen:
2002 / 2003: Grundzulage: 38,- € ; Kinderzulage je Kind: 46,- €
ab 2004: Grundzulage: 76,- € ; Kinderzulage je Kind: 92,- €
ab 2006: Grundzulage: 114,- € ; Kinderzulage je Kind: 138,- €
ab 2008: Grundzulage: 154,- € ; Kinderzulage je Kind: 185,- € dies bleibt fix!
Der jeweilige Eigenbeitrag errechnet sich wie folgt:
3% des SV-Vorjahreseinkommen – zustehende Grundzulage – zustehende Kinderzulage(n) = Eigenbeitrag im aktuellen Jahr.
Natürlich muss nicht der komplette Prozentanteil eingezahlt werden.
Zahlt man weniger ein, so erhält man die Förderung eben anteilsgemäß.
Es muss jedoch ein Mindestbeitrag pro Jahr geleistet werden, den so genannten „Sockelbetrag“
Dieser betrug / beträgt..
2002 bis 2003: Kinderlose: 45,- € , mit einem Kind: 38,- € , mit zwei Kindern 30,- €
seit 2005: 60,- € für jeden, egal ob mit Kind oder kinderlos.
Legt ein Riestersparer jedoch weniger Wert auf die staatlichen Zulagen, sondern mehr Wert auf die Steuervergünstigung, so sollte er den Maximalbetrag pro Jahr leisten.
Diesen kann er dann in seiner Steuererklärung als Sonderausgabenabzug (Altervorsorge) voll steuermindern geltend machen.
Natürlich kann jeder Riester-Sparer seinen einbezahlten Beitrag komplett als Sonderausgabenabzug angeben und natürlich bekommt auch der „Maximal-Einzahler“ die staatlichen Zulagen.
Niemand muss sich zwischen diesen beiden Vorzeilen entscheiden, denn jeder hat sie!
Wer ist Zulagenberechtigt?
Zulagenberechtigt ist jeder Arbeitnehmer, welcher rentenversicherungspflichtig ist.
Dies gilt auch beispielsweise bei Erziehungsurlaub, Wehr- und Zivildienstleistenden und Arbeitslosigkeit.
Welche Vorteile bietet mir Riester?
Riester bietet einen einmaligen und vor allem wichtigen Vorteil:
Diese Art der privaten Altervorsorge ist Hartz IV-sicher, das heißt im Falle einer Arbeitslosigkeit wird dieses angesparte Vermögen nicht zu den verwertbaren Vermögenswerten gezählt und der Betroffene ist und wird nicht gezwungen diese Reserven anzugehen und zu verbrauchen.
Einen weiteren Vorteil stellen natürlich die Zulagen dar.
So fern man einen Wohnsitz in Deutschland hat und diesen auch im Alter beibehählt, ist eine monatliche Rentenzahlung garantiert.
Wann bekomme ich mein Geld ausbezahlt?
Beginn der Auszahlung ist mit Rentenbeginn und erfolgt als monatliche Rentenzahlung.
Eine einmalige Auszahlung von 30% der angesparten Summe ist ebenfalls mit Rentenbeginn möglich.
Leider werden diese Auszahlungen voll besteuert.
Möchte man vor dem Rentenbeginn über das Geld verfügen, so wirkt sich dies prämienschädlich aus.
Das heißt, im Falle einer vorzeitigen Kündigung werden die bis dahin angesammelten Zulagen von der Summe abgezogen bzw. müssen zurückbezahlt werden.
Dies ist eine logische Konsequenz, da eine vorzeitige Verfügung nicht der Sinn einer Altervorsorge ist.
14 Bewertungen, 6 Kommentare
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08.04.2007, 15:36 Uhr von anonym
Bewertung: sehr hilfreichsh :o)
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08.04.2007, 11:35 Uhr von campimo
Bewertung: sehr hilfreich.•:*¨ SH & Frohe Ostern ¨*:•.
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08.04.2007, 09:23 Uhr von sandrad198
Bewertung: sehr hilfreichLiebe Grüsse und frohe Ostern!!!
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07.04.2007, 22:58 Uhr von morla
Bewertung: sehr hilfreichl. g. petra
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07.04.2007, 19:23 Uhr von Sabate
Bewertung: sehr hilfreicheinen fetten Schokohasen wünscht...Todd
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07.04.2007, 19:14 Uhr von Puenktchen3844
Bewertung: sehr hilfreichIch könnte eine ganze Menge dazu schreiben. Nur eins, wer hat diese Regierung gewählt? Die nur das Volk belastet und selber nichts bezahlen. Die Politikerrenten bezahlen wir. ‹^› ‹(•¿•)› ‹^› Liebe Grüße aus Berlin
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