Mehr zum Thema Riester-Rente Testbericht

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Erfahrungsbericht von Prinzalbert

Förder-(Riester-)-Rente, ein wichtiges Standbein.

Pro:

Staatliche Förderung, gute Rendite, Hartz IV sicher, flexibler Renteneintritt 60-65 Jahre, 30% Kapital als Einmalzahlung möglich.

Kontra:

Man muss sich zu einem Beratertermin bewegen, es kommt nicht von selbst.

Empfehlung:

Ja

So, nun melde ich mich nach langer Zeit wieder mal mit einem sehr wichtigen und interessanten Thema.

Die Förderrente/Riesterrente.

Da ich bei einem Versicherer arbeite, möchte ich hiermit gerne die Vorteile dieser geförderten Altersvorsorge darstellen. Ich hoffe, das ich bei dem ganzen Text nichts vergessen werde.

Zuerst mal ist es wichtig, das jeder sich einmal Gedanken über seine eigene Situation macht, ob ihm seine Altersrente, die er heute zu erwarten hat, ausreicht und was dieser Wert, der auf den Ausdrucken der Rentenversicherung im Moment steht im Rentenalter überhaupt noch wert ist.

Grundsätzlich sollte jeder mindestens 3 Standbeine für seine Altersvorsorge haben.

1. Gesetzliche, zahlt in der Regel jeder, der Angestellt ist. Selbständige nur unter bestimmten Vorraussetzungen (Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen(18 Jahre Pflicht) oder geförderte Selbständige innerhalb ihrer Förderzeit).

2. Eine Private Vorsorge (Lebensversicherung als Rente, Rentenversicherung)

3. Förderrente oder Rürup (für Selbständige).

Hier möchte ich nur auf die Förderrente eingehen.
Je Jünger der Einsteiger ist, desto positiver wirkt sich das auf die zu erwartende Rente aus. Im Moment stehen wir vor dem Punkt, das zum 01.01.2007 der garantierte Rechnungszins von 2,75% auf 2,25% gesenkt wird. Was widerum bedeutet, das die garantierte Rente um 18% im Ergebnis sinken wird. Wer also heute noch mit aufspringt, sichert sich dadurch den noch höheren garantierten Rechnungszins von 2,75%.
Dabei ist in erster Linie nicht wichtig, ob der Vertrag mit dem vollen Betrag bespart wird, sondern einfach nur, das er aktiv ist und das ist ab einem Monatsbeitrag von 5,00 Euro schon passiert.
Besser wäre es natürlich man nimmt den Regelbeitrag, dann dann noch die volle staatliche Förderung dazukommt.


Wie hoch sind die Beiträge und die Förderung:

In 2006/2007 sind es noch 3% des Vorjahres-Brutto.
Ab 2008 werden es 4% des Vorjahres-Brutto sein.

Der maximal zu sparende Betrag inkl. der staatlichen Zulagen beträgt:
Für 2006/2007 1575,00 Euro
Ab 2008 2100,00 Euro.

Bedeutet, die Gesamten Beiträge können inkl. der Zulagen diese Beträge nicht übersteigen, was einen ganz einfachen Grund hat, zu dem ich aber später noch kommen werde.

Die Zulagen:

Für 2006/2007 Grundzulage: 114,00 Euro, pro Kind: 138,00 Euro (bis max. 27.Lebensjahr)
Ab 2008 Grundzulage: 154,00 Euro, pro Kind: 185,00 Euro (bis max. 27.Lebensjahr)

Diese Zulagen werden nur dann gezahlt, wenn jeweils die vollen 3% bzw. 4% als Berechnungsgrundlage des Beitrages herangezogen werden.

Senkt man den Beitrag, wird die Zulage anteilig gesenkt. Bedeutet, zahlt jemand nur 50% von dem, was eigentlich gezahlt werden sollte, dann werden auch nur 50% der Zulagen gezahlt.........

Steigert aber jemand seinen Beitrag, dann werden die Zulagen nicht mit angehoben. Die Beträge sind die maximal mögliche Zulage.
Durch eine Steigerung des Beitrages kann nur die Rente verbessert werden, nicht aber die Zulage.

Darüber hinaus kann sich eine übersteigende Steuerersparnis ergeben, was sich am Jahresausgleich unter Umständen positiv auswirken kann, weil evtl. hier etws wieder zurückgezahlt werden kann. Das aber ist immer vom Einzelfall abhängig.

Nach 2008 werden sie die Beiträge und Zulagen nicht mehr verändern, was die Höher der Zulage oder den Prozentsatz als Bemessung angeht. Lediglich durch ein Kind, kann eine weitere Zulage in Anspruch genommen werden.

Kinder sind jeweils immer nur einer Person Zuteilungsfähig, aber aufteilbar.
Bedeutet, wenn nur ein Kind da ist, kann nur einer die Zulage in Anspruch nehmen. Sollten zwei Kinder da sein, dann entweder jeder eine Kinderzulage, oder eine Person zwei Kinderzulagen.
usw.....
In der Regel werden die Kinder der Frau zugeschrieben, da die Frau durch die Schwangerschaft und die ersten Erziehungsjahre die höhere Einbuße bei der Rente hat.


Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?:

Jeder der gesetzlich Rentenversichert ist, Beamter oder Ehegatte eines Förderberechtigen. Mütter in den ersten 3 Mutterschutzjahren.

Gesetzlich Rentenversichert ist jeder normal Angestellte in Vollzeit und Teilzeit.
Bei 400 Euro jobber gibt es die Möglichkeit, sofern es der einzige Job ist, der ausgeübt wird. Wenn dies der Fall ist, dann hat sich mitte des Jahres etwas positives getan. Durch die Angehbung des Pauschal-Steuersatzes für geringfügig Beschäftigte, ist nur ein Eigenanteil von 4,5% des Verdienstes zu entrichten um in der gesetzlichen Rentenversicherung gewertet zu werden.
Bedeutet bein einem Verdienst von 400,00 Euro einen Beitrag an die GRV von 18,00 um die Förderung in Anspruch zu nehmen. Der entstehende Beitrag bei der Förderrente würde sich dann auch nur auf 5,00 Euro errechnen um die volle Förderung zu erreichen.

Beamte, dazu sollte keine Erklärung nötig sein und ein Sonderfall hierbei ist mir nicht bekannt.

Ehegatten von Förderberechtigten.
Nehmen wir einen Selbständigen her, dessen Frau Angestellte ist und somit Förderberechtigt ist. Dann kann der Ehepartner einen sog. Nullvertrag abschließen, was bedeutet, das kein Beitrag gezahlt werden muss aber die volle Förderung gezahlt wird.
Es kann aber auch ein Beitrag einfließen, um die Rente nachhaltig aufzubessern.


Vorteile:

HIer komm ich nochmal auf die Höhenbegrenzung der maximal möglichen Beiträge zurück. Die Förderrente ist Hartz IV sicher. Was bedeutet, das eine Private Rentenvorsorge oder Lebensversicherung auf das vorhandene Kapital angerechnet wird und somit mit hohen Verlusten aufgelöst werden muss um nach Verzehr des Kapitals erst die Hilfe zu bekommen. Es kann pro Lebensjahr nur ein bestimmter Betrag zurückgestellt werden.
Die Förderrente wird nicht angegangen, da sie der Staat ja unterstützt und fördert. Somit bleibt diese Rentenvorsorge bestehen und kann mit einem Beitrag von 5 Euro im Monat weiter bespart werden.

30% der Kapitalsumme bei Rentenantritt als Einmalzahlung möglich. Wurde auch geändert, da man zu starr war bei der Auszahlungsmöglichkeit.

Flexibles Renteneintrittsalter von 60 - 65 in dem man entscheiden kann, jetzt wird in Rente gegangen. Gekoppelt an die gesetzliche Rente.

Flexible Beiträge, sollte das Geld knapp sitzen, kann der Vertrag auf einen niedrigen Beitrag gesetzt werden. Bei privaten Rentenvorsorge geht meist nur die Freistellung oder Kündigung.


Fazit:

Im moment haben ca. 5,6 Mio Bundesbürger eine Förderrente schon abgeschlossen. 25 Mio weitere sollten dies so schnell wie möglich machen. Grund dafür ist zum einen die immer weiter sinkende Rente, zum anderen der gewaltig sinkende Rechnungszins zum 01.01.2007.
Jeder sollte noch bis 01.12.2006 die Förderrente starten lassen, sie kann heute noch abgeschlossen werden und zum 01.12 erst beginnen.

Zur Zeit ist die Debeka mit 5,1% Verzinsung an der Spitze der Versicherer.
Andere große Versicherer Allianz 4,5%, Gerling 3,5%, Bayrische Beamten 3,5, Deutsche Herold 3,8,SV Sparkassen 4,0%, HUK 4,25% (Quelle für diese Zahlen Euro Test 04/2006)

Selbst wenn bei einem anderen Versicherer schon ein Vertrag besteht, sollte man sich noch überlegen, ob man nicht zum Jahreswechsel den Anbieter wechseln sollte. Die Debeka wird auch 2007 bei 5,1 Verzinsung bleiben. Somit wird sie sich allein an die Spitze der Versicherer stellen.
Ein Wechsel würde eine Gebühr von ca. 50-100 Euro kosten, welche aber von dem angesparten Kapital abgezogen werden würde. Wichtig hierbei ist nur, das immer nur mit 3 Monaten Vorlauf zum ende eines Quartals gekündigt werden kann.
Bedeutet hier aktuell, Kündigung bis zum 30.09 Wechsel zum 01.01.2007 möglich. Müsste dann vorab ein Neuvertrag beim neuen Versicherer ab dem 01.12.2006 mit 5,00 Euro Beitrag gemacht werden um dann zum 01.01. den Beitrag anzupassen.

Kündigung ab dem 01.10. Wechsel erst zum 31.03. möglich, somit ist nur ein Vorlauf mit 4x5,00 Euro beim neuen Versicherer möglich.

Alles in allem sollte man sich darüber doch genau Gedanken machen um vielleicht für das Alter diesen einen Schritt zu machen, denn wo gibt es noch Geld vom Staat??!!??

Sollte jemand Fragen hierzu haben, kann er sich gerne bei mir melden. Gerne kann ich auch jemand Infomaterial zukommen lassen um sich noch genauer darüber zu informieren. Einfach melden, dann können Fragen noch geklärt werden. Dies ist keine Werbung, sondern lediglich ein Angebot, noch offene Fragen zu klären, da nicht alles in solch einem Bericht zu erklären wäre.


In diesem Sinne, ich hoffe ich konnte hier einen wichtigen Beitrag leisten.

PA

14 Bewertungen, 4 Kommentare

  • MatthiasHuehr

    21.08.2006, 19:27 Uhr von MatthiasHuehr
    Bewertung: sehr hilfreich

    Ciao Matthias

  • Vicky

    21.08.2006, 19:26 Uhr von Vicky
    Bewertung: sehr hilfreich

    * Sehr hilfreich - Vic *

  • schwarzesherz

    21.08.2006, 18:31 Uhr von schwarzesherz
    Bewertung: sehr hilfreich

    du hast auf jeden fall einen sehr hilfreichen beitrag geleistet!

  • HiRD1

    21.08.2006, 18:27 Uhr von HiRD1
    Bewertung: sehr hilfreich

    ~~ SH. Gruß, Ralf ~~