Mehr zum Thema Riester-Rente Testbericht

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Erfahrungsbericht von perde

Riester- Rente Was steckt dahinter und wie können Sie davon profitieren?

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Ja

Rente - Allein das Wort macht alt. Und vor allem junge Menschen hören weg, sobald davon die Rede ist. Doch das sie damit möglicherweise den größten Fehler Ihres Lebens machen, wissen die wenigsten. Denn gerade für sie ist das Thema Rente aktueller denn je - auch wenn sie erst in 30 oder 40 Jahren nicht mehr arbeiten. Grund: die leeren Rentenkassen. Deshalb ist persönliche Vorsorge dringend angesagt. Damit die Jungen von heute nicht die Sozialfälle von morgen werden sollten Sie also so früh wie möglich mit dem Aufbau einer eigenen privaten Altersversorgung beginnen und dafür die staatliche Förderung, die Riester-Rente, in Anspruch nehmen.




Doch was ist die Riester-Rente eigentlich?
Die Riester-Rente (genannt nach Bundesarbeitsminister Walter Riester) ist eine private Zusatzrente, für die Sie zwar selbst sorgen müssen - für die Vater Staat Ihnen aber jede Menge Zuschüsse zahlt und die mit dem neuen Altersvermögensgesetz 2002 in Kraft getreten ist.




Wozu eine Rentenreform?



Notwendig geworden ist die Reform, weil unser bisheriges Rentensystem überfordert war. Immer weniger Beitragszahler müssen eine steigende Anzahl Rentenempfänger finanzieren.
Bei einem Durchschnittsverdiener mit 45 Versicherungsjahren beträgt schon heute die gesetzliche Rente lediglich 70% des letzten Nettoverdienstes. Wer weniger Versicherungsjahre erreicht, bekommt noch weniger.

Bis 2030 soll das Rentenniveau auf rund 67% abgeschmolzen werden - so will es die Bundesregierung.

Riester-TÜV

Doch nicht für jede private Vorsorge gibt es Zuschüsse vom Vater Staat. Mitte Dezember hat das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, im Volksmund auch ‚Riester-TÜV\' genannt, erste gewählte Finanzprodukte geprüft und deren Förderungswürdigkeit bestätigt.
Es ist aber nicht nötig sofort einen Vertrag abzuschließen. Auch wenn die ersten zertifizierten Angebote bereits vorliegen, werden wohl bis Mitte 2002 Monat für Monat immer mehr und vermutlich immer bessere Angebote hinzukommen. Allerdings sollten Sie auch beachten, dass je später Sie in 2002 einen Vertrag abschließen, desto mehr Monatsbeiträge auf einmal müssen Sie zahlen.



Informieren Sie sich also gründlich bevor Sie einen Vertrag unterschreiben und lassen Sie in jedem Fall eine persönliche Berechnung durchführen bevor Sie sich entscheiden.




Wie sieht die Förderung aus?





Das neue Gesetz sieht nun vor, dass die neu entstandene dreiprozentige Rentenlücke über private Altersvorsorge geschlossen werden soll. Und hierbei unterstützt der Staat die Rentenversicherungspflichtigen . Ab 2002 gibt es 38 Euro Zuschuss pro Jahr, je Kind zusätzlich 46 Euro. Bis 2008 vervierfachen sich die Zulagen auf 154 Euro bzw. 185 Euro.
Eine Zulage kann auch der Ehegatte erhalten, wenn er selbst nicht versicherungspflichtig ist. Diese Rechnung müssen Sie aber nicht selbst machen. Jedes Finanzamt prüft von sich aus, ob eine Steuerrückzahlung möglich ist.



Außerdem können Sie Ihre Eigenleistungen wie auch die Zulagen als Sonderausgaben geltend machen. Ist die Steuerersparnis größer als die erhaltenen Zulagen, bekommen Sie die Differenz von Ihrem Finanzamt zurückgezahlt.



Welche Eigenbeiträge sind nötig?



Um in den Genuss der kompletten Zulage zu kommen, ist ein Eigenbeitrag zu leisten. Der liegt im laufenden Jahr bei mindestens einem Prozent des Brutto-Einkommens abzüglich der staatlichen Zulage und steigt bis 2008 auf vier Prozent. In dieser Summe ist der staatliche Zuschuss dann allerdings schon enthalten.
Verdient ein Arbeitnehmer 2002 also 25 570 Euro, so erhält er die Zulage von dann 38 Mark, wenn er selbst mindestens 220 Euro anspart.



Wer ein höheres Einkommen bezieht, kann darüber hinaus den Vorsorgebeitrag bis zu einer Obergrenze von 2100 Euro im Jahr 2008 (525 Euro in 2002) als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Bereits erhaltene Zulagen werden gegengerechnet.




Wann gibt es die volle Förderung?


Die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge beginnt im Jahr 2002; Vorsorgebeiträge für das Jahr 2001 werden also nicht gefördert.
Um die volle Förderung für das Jahr 2002 zu erhalten, muss man nicht unbedingt bereits zu Beginn des Jahres einen Vorsorgevertrag abgeschlossen haben; es reicht vielmehr, wenn im Laufe des Jahres ein entsprechender Vertrag abgeschlossen und der erforderliche Eigenbeitrag gezahlt wird.

Die Förderung muss dann jeweils nach Ablauf eines Jahres beantragt werden, d. h. erstmals Anfang des Jahres 2003 (für das Jahr 2002).




Welche Anlageformen werden gefördert?



Staatlich gefördert werden allerdings nur diejenigen privaten Anlageformen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Das Geld muss sicher sein: Mindestens die eingezahlten Beiträge müssen wieder ausgezahlt werden.

Das Kapital darf nicht auf einmal ausgezahlt werden: Die Anlageform muss eine lebenslange Rentenzahlung garantieren. Die Einzahlungen dürfen ausschließlich für die Altersvorsorge genutzt werden.

Keine Chance für Einmalzahlungen: Der spätere Rentenempfänger muss regelmäßig sparen.



Wer wird gefördert?



Angestellte und Arbeiter Werden gefördert, wenn sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.
Arbeitslose Egal, ob sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bekommen.
Krankengeldbezieher Denn sie beziehen sogenannte Lohnersatzleistungen.
Versicherte in der dreijährigen Kindererziehungszeit Werden während dieser Zeit ebenfalls gefördert.
Geringfügig Beschäftigte Werden gefördert, wenn sie Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
Behinderte Werden gefördert, wenn sie beschäftigt sind, beispielsweise in Behindertenwerkstätten
Wehr- und Zivildienstleistende Beide Gruppen werden gefördert.


Nicht gefördert werden:

Beamte Werden nicht gefördert, weil der Staat bereits für ihre Pension aufkommt.
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Keine Förderung, wenn sie eine beamtenähnliche Zusatzversorgung haben.
Richter Auch Sie erhalten staatliche Pensionen und werden deshalb nicht gefördert.
Soldaten Werden nicht gefördert.
Selbstständige mit privater Altersvorsorge Sie müssen selbst für ihre Rente aufkommen.
Geringfügig Beschäftigte Werden dann nicht gefördert, wenn sie keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen
Pflichtversicherte einer berufständischen Versorgungseinrichtung Werden nicht gefördert, weil durch eigene Einrichtung versorgt (Beispiel Ärzte, Anwälte)

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